BUND DEUTSCHER FORSTLEUTE Mythen und Fakten zur Kommunalisierung Stand 15.9.2015 Mythos Fakten Mythos: Die Forstverwaltung hat einen Richtig ist, dass diese „Personalzielzahlen“ ohne „Personalüberhang“. Konzept und Aufgabenkritik festgelegt wurden. Richtig ist, dass die Forstverwaltung in den letzten 15 Jahren fast 50 % des Personals eingespart hat. Dies hat dazu geführt, dass Privatwaldbesitzer weniger beraten werden, Ordnungswidrigkeiten nicht mehr überall verfolgt werden und waldpädagogische Angebote ausgedünnt wurden. Mythos: Durch die Kommunalsierung werden die Richtig ist, dass es bereits jetzt eine hoheitlichen Aufgaben (Forstaufsicht) nicht mehr Unterscheidung in Landeswaldreviere von den gleichen Förstern durchgeführt, die auch (Bewirtschaftung des Landeswalds) und den Landeswald bewirtschaften. Hoheitsreviere (zuständig für die Aufgaben Hoheit und Gemeinwohl) gibt. Bei einer Kommunalsierung werden die Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob sie bspw. Wald für ein Baugebiet umwandeln darüber entscheidet bisher neutral die Sonderordnungsbehörde Forst. Wald besitzende Kreise/Kommunen würden sich dann „selbst“ beaufsichtigen – so wie heute der LFB Mythos: Der örtliche Aufgabenbezug spricht für Richtig ist, dass die derzeitigen Revierstrukturen eine Kommunalisierung der Hoheits- und feinmaschiger sind als die Landkreise. So sind Gemeinwohlaufgeben. derzeit im Landkreis Barnim bei einer Gesamtwaldfläche von 75.000 Hektar 9 Hoheitsreviere eingerichtet Da mit der Kommunalisierung ein weiterer Abbau von Forstpersonal einhergehen soll, wird der örtliche Aufgabenbezug durch die damit verbundene geringere Personalausstattung auf der Fläche weiter reduziert. Zusätzlich werden sich die Landkreise wesentlich vergrößern. Mythos: Die vorhandene kommunale Richtig ist: Die 200 gemeindlichen hauptamtlichen Territorialstruktur spricht für eine Verwaltungen sind mit den 208 hoheitlich tätigen Kommunalisierung (z.B. 208 Reviere bei aktuell Revieren nicht ansatzweise flächenidentisch und Fon BDF Brandenburg-Berlin - Friedrichstraße 169/170 - 10117 Berlin 030 - 4081 6700 Fax 030 - 4081 6710 Mail [email protected] 1 200 gemeindlichen hauptamtlichen lassen sich aufgrund der Eigentumsstrukturen und Verwaltungen). der Aufgabenspezialisierung, sowie anderer Kriterien für die ursprüngliche Herleitung der Reviergrößen nicht miteinander verknüpfen. Zudem soll nach 2019 eine weitere wesentliche Reduzierung der hauptamtlichen Amtsverwaltungen erfolgen. Daran anknüpfende weitere Reduzierungen der Reviere lassen sich durch die geschaffene Spezialisierung und Aufgabenfülle nicht mit veränderten forstlichen Rahmenbedingungen begründen und würden wiederum die weitere Abnahme des örtlichen Aufgabenbezuges zum Wald und dessen Besitzer bedeuten. Mythos: Mit der Kommunalisierung erfolgt die Richtig ist: Die Landesforstverwaltung ist als stärkere Einbeziehung der örtlichen Akteure in Sonderordnungsbehörde im hoheitlichen Handeln die Entscheidungsfindung. und bei der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben im besonderen Maß dem Landeswaldgesetz verpflichtet. Die stärkere Einbeziehung der örtlichen Akteure in die Entscheidungsfindung in Folge einer Kommunalisierung sollte durch die vorgegeben Verwaltungsabläufe und bestehende Gesetze und Verordnungen keine anderen Ergebnisse hervorbringen. Vielmehr ist aus den derzeitigen Erfahrungen von einer Abweichung vom vorgeschriebenen Verwaltungshandeln zu Gunsten kommunaler Interessen auszugehen. Landeseinheitliches und unabhängiges Handeln im Sinne des Gesetzgebers zu garantieren ist Aufgabe einer Sonderordnungsbehörde. Mythos: Der vorhandene kommunale Richtig ist: Der vorhandene kommunale Aufgabenbestand spricht für eine Aufgabenbestand hat nur wenige Kommunalisierung. Berührungspunkte mit den Aufgaben forstlicher Hoheit und Gemeinwohl. Beispiel sind dafür die Aufgabe kostenloser Rat und Anleitung für den Privatwald, die forstliche Förderung, die BDF Brandenburg-Berlin - Friedrichstraße 169/170 - 10117 Berlin Fon 030 - 4081 6700 Fax: 030 - 4081 6710 Mail : [email protected] 2 Waldpädagogik und der Waldschutz über alle Eigentumsformen. Mythos: Die vorhandene Territorialstruktur ist ein Richtig ist: Die geplante Landkreisreform beweist Indiz für die Wirtschaftlichkeit. genau das Gegenteil. Die Landkreisverwaltungen werden durch schwindende Bevölkerungsdichte „unwirtschaftlicher“. Die Wirtschaftlichkeit einer Forstverwaltung darf aber nicht irrtümlich an der schwindenden Bevölkerungsdichte gemessen werden, sondern schlüssiger Weise an der Waldfläche, die stetig zunimmt. Inhaltlich ist somit nicht nachvollziehbar, warum die Forstverwaltung an eine abnehmende Wirtschaftlichkeit der Landkreise gekoppelt werden soll. Mythos: Mit der Kommunalisierung werden Richtig ist: Aus den Erfahrungen der Synergieeffekte erzielt. Kommunalisierung anderer Forstverwaltungen sind keine wesentlichen Synergieeffekte erkennbar. Mythos: Die Kommunalisierung fördert die Richtig ist: Die Kostentransparenz ist derzeit Kostentransparenz. durch die personelle Trennung der Landesforstverwaltung in Landeswaldbewirtschaftung und Hoheit/ Gemeinwohl und die darauf aufbauende KostenLeistungsrechnung gewährleistet. Mythos: Es gibt Personalentwicklungs- Richtig ist: Bei einem derzeitigen perspektiven für die Mehrheit der Mitarbeiter in Durchschnittsalter der Mitarbeiter des den Landkreisen. Forstbetriebes von 53 Jahren und einer überwiegend forstlichen Ausbildung, deren weitere Spezialisierung als Synergieeffekt der letzten Reformen gepriesen wurde, ist eine Personalentwicklungsperspektive so gut wie ausgeschlossen. Die Praxis aus anderen kommunalisierten Forstverwaltungen zeigt, dass die mit dem Personal alleingelassenen Landkreise Herabgruppierungen und Änderungskündigungen als einzigen Ausweg aus dem Beschäftigungszwang hoch spezialisierter BDF Brandenburg-Berlin - Friedrichstraße 169/170 - 10117 Berlin Fon 030 - 4081 6700 Fax: 030 - 4081 6710 Mail : [email protected] 3 Forstleute sehen. Mythos: Durch die Kommunalisierung der Richtig ist: Wenn sich der Landkreis an die Forstverwaltung wird die kommunale bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Eigenverantwortlichkeit gestärkt. des Landeswaldgesetzes und die Grundsätze des Verwaltungshandeln hält, ist nicht im Mindesten zu erkennen, worin mit der Übernahme forstlicher Hoheitsaufgaben eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortlichkeit bestehen soll. Hier besteht lediglich ein rechtsgebundener Handlungsrahmen und kein individueller Spielraum. Der Wald in Brandenburg setzt sich aus verschiedenen Eigentumsformen zusammen, wobei der Privatwald den größten Anteil hat. Eine Kommunalisierung von Hoheit und Gemeinwohl entbindet die Waldeigentümer nicht aus ihren Rechten und Pflichten. Damit ergibt sich auch keine Stärkung kommunaler Eigenverantwortlichkeit. Mythos: Die kommunale Lösungskompetenz Richtig ist: Für forstfachliche Fragestellungen im spricht für eine Kommunalisierung. Rahmen der Forstaufsicht ist eine „kommunale Lösungskompetenz“ wohl kaum ausreichend, sondern eine forstfachliche Lösungskompetenz unter Einbringung von fachlichem Spezialwissen erforderlich. Gleichzeitig würde sich bei einer Kommunalisierung durch weiteres Aufgabensplitting die Anzahl der auf gleicher Fläche im unterschiedlichen Auftrag tätigen Förster verschiedener Verwaltungen wiederum erhöhen (siehe Beispiel Sachsen – Anhalt). Nach Umfragen im deutschsprachigen Raum sind die Förster der öffentlichen Forstverwaltungen der Länder die anerkannten Fachleute für den Wald, da sie im Gegensatz zu anderen unabhängig und dem Gesetz verpflichtet handeln. Von 13 Forstverwaltungen in Deutschland ist nur 1 Forstverwaltung vollständig und 3 andere BDF Brandenburg-Berlin - Friedrichstraße 169/170 - 10117 Berlin Fon 030 - 4081 6700 Fax: 030 - 4081 6710 Mail : [email protected] 4 Forstverwaltungen in sehr unterschiedlichem Umfang kommunalisiert (siehe „Modellbetrachtung“ der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung vom 17. Mai 2013, Volker-Gerd Westphal) Dies sollte jedem der für eine Kommunalisierung von Teilen einer Einheitsforstverwaltung plädiert wahrlich zu denken geben. Mythos: Die Kommunalisierung ist der Endpunkt Richtig ist: Die Kommunalisierung ist nicht des "Dauerreformzustandes“.. Endpunkt, sondern der Beginn von weiteren Forstreformen in den Landkreisen. (siehe „Bogumilgutachten“, Kommunalisierung gleich Personalabbau) BDF Brandenburg-Berlin - Friedrichstraße 169/170 - 10117 Berlin Fon 030 - 4081 6700 Fax: 030 - 4081 6710 Mail : [email protected] 5
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