Mythen und Fakten zur Kommunalisierung BUND DEUTSCHER

BUND DEUTSCHER FORSTLEUTE
Mythen und Fakten zur Kommunalisierung
Stand 15.9.2015
Mythos
Fakten
Mythos: Die Forstverwaltung hat einen
Richtig ist, dass diese „Personalzielzahlen“ ohne
„Personalüberhang“.
Konzept und Aufgabenkritik festgelegt wurden.
Richtig ist, dass die Forstverwaltung in den letzten
15 Jahren fast 50 % des Personals eingespart hat.
Dies hat dazu geführt, dass Privatwaldbesitzer
weniger beraten werden, Ordnungswidrigkeiten
nicht mehr überall verfolgt werden und
waldpädagogische Angebote ausgedünnt wurden.
Mythos: Durch die Kommunalsierung werden die
Richtig ist, dass es bereits jetzt eine
hoheitlichen Aufgaben (Forstaufsicht) nicht mehr
Unterscheidung in Landeswaldreviere
von den gleichen Förstern durchgeführt, die auch
(Bewirtschaftung des Landeswalds) und
den Landeswald bewirtschaften.
Hoheitsreviere (zuständig für die Aufgaben Hoheit
und Gemeinwohl) gibt.
Bei einer Kommunalsierung werden die
Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob
sie bspw. Wald für ein Baugebiet umwandeln darüber entscheidet bisher neutral die
Sonderordnungsbehörde Forst.
Wald besitzende Kreise/Kommunen würden sich
dann „selbst“ beaufsichtigen – so wie heute der
LFB
Mythos: Der örtliche Aufgabenbezug spricht für
Richtig ist, dass die derzeitigen Revierstrukturen
eine Kommunalisierung der Hoheits- und
feinmaschiger sind als die Landkreise. So sind
Gemeinwohlaufgeben.
derzeit im Landkreis Barnim bei einer
Gesamtwaldfläche von 75.000 Hektar
9 Hoheitsreviere eingerichtet Da mit der
Kommunalisierung ein weiterer Abbau von
Forstpersonal einhergehen soll, wird der örtliche
Aufgabenbezug durch die damit verbundene
geringere Personalausstattung auf der Fläche
weiter reduziert. Zusätzlich werden sich die
Landkreise wesentlich vergrößern.
Mythos: Die vorhandene kommunale
Richtig ist: Die 200 gemeindlichen hauptamtlichen
Territorialstruktur spricht für eine
Verwaltungen sind mit den 208 hoheitlich tätigen
Kommunalisierung (z.B. 208 Reviere bei aktuell
Revieren nicht ansatzweise flächenidentisch und
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200 gemeindlichen hauptamtlichen
lassen sich aufgrund der Eigentumsstrukturen und
Verwaltungen).
der Aufgabenspezialisierung, sowie anderer
Kriterien für die ursprüngliche Herleitung der
Reviergrößen nicht miteinander verknüpfen.
Zudem soll nach 2019 eine weitere wesentliche
Reduzierung der hauptamtlichen
Amtsverwaltungen erfolgen. Daran anknüpfende
weitere Reduzierungen der Reviere lassen sich
durch die geschaffene Spezialisierung und
Aufgabenfülle nicht mit veränderten forstlichen
Rahmenbedingungen begründen und würden
wiederum die weitere Abnahme des örtlichen
Aufgabenbezuges zum Wald und dessen Besitzer
bedeuten.
Mythos: Mit der Kommunalisierung erfolgt die
Richtig ist: Die Landesforstverwaltung ist als
stärkere Einbeziehung der örtlichen Akteure in
Sonderordnungsbehörde im hoheitlichen Handeln
die Entscheidungsfindung.
und bei der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben im
besonderen Maß dem Landeswaldgesetz
verpflichtet. Die stärkere Einbeziehung der
örtlichen Akteure in die Entscheidungsfindung in
Folge einer Kommunalisierung sollte durch die
vorgegeben Verwaltungsabläufe und bestehende
Gesetze und Verordnungen keine anderen
Ergebnisse hervorbringen.
Vielmehr ist aus den derzeitigen Erfahrungen von
einer Abweichung vom vorgeschriebenen
Verwaltungshandeln zu Gunsten kommunaler
Interessen auszugehen. Landeseinheitliches und
unabhängiges Handeln im Sinne des
Gesetzgebers zu garantieren ist Aufgabe einer
Sonderordnungsbehörde.
Mythos: Der vorhandene kommunale
Richtig ist: Der vorhandene kommunale
Aufgabenbestand spricht für eine
Aufgabenbestand hat nur wenige
Kommunalisierung.
Berührungspunkte mit den Aufgaben forstlicher
Hoheit und Gemeinwohl. Beispiel sind dafür die
Aufgabe kostenloser Rat und Anleitung für den
Privatwald, die forstliche Förderung, die
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Waldpädagogik und der Waldschutz über alle
Eigentumsformen.
Mythos: Die vorhandene Territorialstruktur ist ein
Richtig ist: Die geplante Landkreisreform beweist
Indiz für die Wirtschaftlichkeit.
genau das Gegenteil. Die Landkreisverwaltungen
werden durch schwindende Bevölkerungsdichte
„unwirtschaftlicher“. Die Wirtschaftlichkeit einer
Forstverwaltung darf aber nicht irrtümlich an der
schwindenden Bevölkerungsdichte gemessen
werden, sondern schlüssiger Weise an der
Waldfläche, die stetig zunimmt. Inhaltlich ist somit
nicht nachvollziehbar, warum die Forstverwaltung
an eine abnehmende Wirtschaftlichkeit der
Landkreise gekoppelt werden soll.
Mythos: Mit der Kommunalisierung werden
Richtig ist: Aus den Erfahrungen der
Synergieeffekte erzielt.
Kommunalisierung anderer Forstverwaltungen
sind keine wesentlichen Synergieeffekte
erkennbar.
Mythos: Die Kommunalisierung fördert die
Richtig ist: Die Kostentransparenz ist derzeit
Kostentransparenz.
durch die personelle Trennung der
Landesforstverwaltung in
Landeswaldbewirtschaftung und Hoheit/
Gemeinwohl und die darauf aufbauende KostenLeistungsrechnung gewährleistet.
Mythos: Es gibt Personalentwicklungs-
Richtig ist: Bei einem derzeitigen
perspektiven für die Mehrheit der Mitarbeiter in
Durchschnittsalter der Mitarbeiter des
den Landkreisen.
Forstbetriebes von 53 Jahren und einer
überwiegend forstlichen Ausbildung, deren weitere
Spezialisierung als Synergieeffekt der letzten
Reformen gepriesen wurde, ist eine
Personalentwicklungsperspektive so gut wie
ausgeschlossen.
Die Praxis aus anderen kommunalisierten
Forstverwaltungen zeigt, dass die mit dem
Personal alleingelassenen Landkreise
Herabgruppierungen und Änderungskündigungen
als einzigen Ausweg aus dem
Beschäftigungszwang hoch spezialisierter
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Forstleute sehen.
Mythos: Durch die Kommunalisierung der
Richtig ist: Wenn sich der Landkreis an die
Forstverwaltung wird die kommunale
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
Eigenverantwortlichkeit gestärkt.
des Landeswaldgesetzes und die Grundsätze des
Verwaltungshandeln hält, ist nicht im Mindesten
zu erkennen, worin mit der Übernahme forstlicher
Hoheitsaufgaben eine Stärkung der kommunalen
Eigenverantwortlichkeit bestehen soll. Hier
besteht lediglich ein rechtsgebundener
Handlungsrahmen und kein individueller
Spielraum.
Der Wald in Brandenburg setzt sich aus
verschiedenen Eigentumsformen zusammen,
wobei der Privatwald den größten Anteil hat. Eine
Kommunalisierung von Hoheit und Gemeinwohl
entbindet die Waldeigentümer nicht aus ihren
Rechten und Pflichten. Damit ergibt sich auch
keine Stärkung kommunaler
Eigenverantwortlichkeit.
Mythos: Die kommunale Lösungskompetenz
Richtig ist: Für forstfachliche Fragestellungen im
spricht für eine Kommunalisierung.
Rahmen der Forstaufsicht ist eine „kommunale
Lösungskompetenz“ wohl kaum ausreichend,
sondern eine forstfachliche Lösungskompetenz
unter Einbringung von fachlichem Spezialwissen
erforderlich.
Gleichzeitig würde sich bei einer
Kommunalisierung durch weiteres
Aufgabensplitting die Anzahl der auf gleicher
Fläche im unterschiedlichen Auftrag tätigen
Förster verschiedener Verwaltungen wiederum
erhöhen (siehe Beispiel Sachsen – Anhalt).
Nach Umfragen im deutschsprachigen Raum sind
die Förster der öffentlichen Forstverwaltungen der
Länder die anerkannten Fachleute für den Wald,
da sie im Gegensatz zu anderen unabhängig und
dem Gesetz verpflichtet handeln.
Von 13 Forstverwaltungen in Deutschland ist nur 1
Forstverwaltung vollständig und 3 andere
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Forstverwaltungen in sehr unterschiedlichem
Umfang kommunalisiert (siehe
„Modellbetrachtung“ der Stabsstelle für
Verwaltungsmodernisierung vom 17. Mai 2013,
Volker-Gerd Westphal)
Dies sollte jedem der für eine Kommunalisierung
von Teilen einer Einheitsforstverwaltung plädiert
wahrlich zu denken geben.
Mythos: Die Kommunalisierung ist der Endpunkt
Richtig ist: Die Kommunalisierung ist nicht
des "Dauerreformzustandes“..
Endpunkt, sondern der Beginn von weiteren
Forstreformen in den Landkreisen. (siehe
„Bogumilgutachten“, Kommunalisierung gleich
Personalabbau)
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