Sozialberatung informiert zum Rundfunkbeitrag Gebührenpflicht: Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag” – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag. Jeder Haushalt zahlt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von pauschal 17,50 € pro Monat, bis zum 31.03.2015 17,98 €. Die Abgabe ist unabhängig vom Vorhandensein von Geräten oder von der Anzahl von Empfangsgeräten. Infos unter: http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf Anmeldung: Um sich abzumelden, genügt ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARDZDF- Deutschlandradio, 50656 Köln, in dem die Teilnehmernummer sowie der Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angegeben werden. Studierende, die in einer WG leben Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die derzeit schon angemeldet sind, können sich dann abmelden. Die Regelung gilt auch, wenn Studierende bei den Eltern wohnen, sofern diese den Rundfunkbeitrag zahlen. Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen: Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Zimmer der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen – unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben. Weitere Informationen sind im Merkblatt für Studierende zu finden unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e802/Der_neue_Rundfunkbeitrag_Informationen_fuer_S tudierende.pdf Befreiung vom Rundfunkbeitrag Auf Antrag können von der Gebührenpflicht befreit werden: Empfänger von Leistungen nach dem BAföG Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitslosengeld II) z. B. Studierende mit Kind im Urlaubssemester Taubblinde Menschen Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG 1 Bearbeitungsstand: 30.07.2015 Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag Auf Antrag wird ein reduzierter Beitrag von 5,99 Euro pro Monat zugestanden für Menschen mit dem Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis Blinde oder wesentlich sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen, behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner. Die genauen Bestimmungen zu Ermäßigung und Befreiung im Detail unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/i ndex_ger.html Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn der Antrag auf Befreiung binnen zwei Monaten eingereicht wird, nachdem der Bescheid auf Leistung des Rundbeitrages von der Behörde erstellt wurde. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags. Beantragung Das Antragsformular kann online ausfüllt werden und anschließend ausdruckt werden. Zudem ist das Formular bei Städten und Gemeinden sowie bei zuständigen Behörden erhältlich. Alle Antragsformulare ist zu finden unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html Abmeldung Abmeldungen sind nur für volle Kalendermonate und für die Zukunft möglich. Sie sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur per Mail vorzunehmen. Du erreichst die Allgemeine Sozialberatung am Standort Halle Ansprechpartnerinnen Frau Dr. Petra Bebert und Frau Uta Römbach Anschrift: 06120 Halle, Wolfgang-Langenbeck-Straße. 5, Zi. 113 und 112 Telefon: (0345)6847 318 und 520 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk-halle.de Beratungszeiten: Dienstag 12.00-16.00 Uhr im Infopoint (Mensa Harz) Mittwoch 09.00-12.00 Uhr, Wolfgang-Langenbeck-Str. 5 Donnerstag 14.00-16.00 Uhr beim StuRa der MLU Universitätsplatz 3 (rechts neben dem Juridicum) am Standort Merseburg Ansprechpartnerin Frau Römbach Anschrift: Hauptgebäude der HS, Hg/E/0/15 Telefon: (03461) 462551 nur während der Beratungszeiten E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk-halle.de Beratungszeiten: Montag 15.00-17.00 Uhr auf dem Campus am Standort Köthen Ansprechpartnerinnen Anschrift: Telefon: E-Mail: Internet: Beratungszeiten: Frau Römbach in der Mensa Fasanerieallee, 1. Etage (03496) 676426 nur während der Beratungszeiten ansonsten 0345-6847520 [email protected] www.studentenwerk-halle.de Donnerstag 13.00-15.00 Uhr auf dem Campus 2 Bearbeitungsstand: 30.07.2015
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