Infoblatt Rundfunkbeitrag ab 2015

Sozialberatung informiert zum Rundfunkbeitrag
Gebührenpflicht:
Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag” – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag.
Jeder Haushalt zahlt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von
pauschal 17,50 € pro Monat, bis zum 31.03.2015 17,98 €. Die Abgabe ist unabhängig vom
Vorhandensein von Geräten oder von der Anzahl von Empfangsgeräten.
Infos unter:
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf
Anmeldung:
Um sich abzumelden, genügt ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARDZDF- Deutschlandradio, 50656 Köln, in dem die Teilnehmernummer sowie der Namen und
gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angegeben werden.
Studierende, die in einer WG leben
Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss
angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer, das
entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die derzeit schon angemeldet sind, können sich dann abmelden. Die Regelung gilt auch, wenn Studierende bei den Eltern wohnen,
sofern diese den Rundfunkbeitrag zahlen.
Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen:


Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Zimmer
der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu
zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen
Flur abgehen – unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro
Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der
nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
Weitere Informationen sind im Merkblatt für Studierende zu finden unter:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e802/Der_neue_Rundfunkbeitrag_Informationen_fuer_S
tudierende.pdf
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Auf Antrag können von der Gebührenpflicht befreit werden:
 Empfänger von Leistungen nach dem BAföG
 Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitslosengeld II)
z. B. Studierende mit Kind im Urlaubssemester
 Taubblinde Menschen
 Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG
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Bearbeitungsstand: 30.07.2015
Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Auf Antrag wird ein reduzierter Beitrag von 5,99 Euro pro Monat zugestanden für
 Menschen mit dem Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis
 Blinde oder wesentlich sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen,
 behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt
Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für
andere WG-Mitbewohner.
Die genauen Bestimmungen zu Ermäßigung und Befreiung im Detail unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/i
ndex_ger.html
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
beginnt ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn der Antrag auf Befreiung binnen zwei Monaten eingereicht wird, nachdem der
Bescheid auf Leistung des Rundbeitrages von der Behörde erstellt wurde.
Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF
und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach
Eingang des Antrags.
Beantragung
Das Antragsformular kann online ausfüllt werden und anschließend ausdruckt werden.
Zudem ist das Formular bei Städten und Gemeinden sowie bei zuständigen Behörden erhältlich. Alle Antragsformulare ist zu finden unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html
Abmeldung
Abmeldungen sind nur für volle Kalendermonate und für die Zukunft möglich. Sie sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur per
Mail vorzunehmen.
Du erreichst die Allgemeine Sozialberatung
am Standort Halle
Ansprechpartnerinnen
Frau Dr. Petra Bebert und Frau Uta Römbach
Anschrift:
06120 Halle, Wolfgang-Langenbeck-Straße. 5, Zi. 113 und 112
Telefon:
(0345)6847 318 und 520
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.studentenwerk-halle.de
Beratungszeiten:
Dienstag
12.00-16.00 Uhr im Infopoint (Mensa Harz)
Mittwoch
09.00-12.00 Uhr, Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
Donnerstag
14.00-16.00 Uhr beim StuRa der MLU
Universitätsplatz 3 (rechts neben dem Juridicum)
am Standort Merseburg
Ansprechpartnerin
Frau Römbach
Anschrift:
Hauptgebäude der HS, Hg/E/0/15
Telefon:
(03461) 462551 nur während der Beratungszeiten
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.studentenwerk-halle.de
Beratungszeiten:
Montag
15.00-17.00 Uhr auf dem Campus
am Standort Köthen
Ansprechpartnerinnen
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Internet:
Beratungszeiten:
Frau Römbach
in der Mensa Fasanerieallee, 1. Etage
(03496) 676426 nur während der Beratungszeiten
ansonsten 0345-6847520
[email protected]
www.studentenwerk-halle.de
Donnerstag
13.00-15.00 Uhr auf dem Campus
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Bearbeitungsstand: 30.07.2015