ZPP: Die Wörter“ Rücken“ und Wirbelsäule“ im Angebotstitel nicht

ZPP: Die Wörter“ Rücken“ und Wirbelsäule“ im
Angebotstitel nicht benutzen
Liebe Pluspunkt Übungsleiterinnen und Pluspunkt-Übungsleiter,
zurzeit werden alle Gesundheitssport-Kurse, die mit den Qualitätssiegeln PLUSPUNKT
GESUNDHEIT.DTB und SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, über eine
Schnittstelle zwischen dem Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und der Zentralen
Prüfstelle Prävention (ZPP) in eine separate Datenbank der ZPP eingespeist und erhalten
deren Prüfsiegel DEUTSCHER STANDARD PRÄVENTION. Sie werden damit von den
Krankenkassen
nach
§
20
Abs.
1
SGB
V
anerkannt
und
Teilnehmer
dieser
Gesundheitssportkurse können bei ihrer Krankenkasse eine anteilige Kostenrückerstattung
der Teilnehmergebühren beantragen. Diese Übergangsregelung gilt nur noch bis zum
30.08.2016.
Seit es diese Übergangsregelung und somit die Schnittstelle gibt, werden jedoch anhand
eines Schlagwortfilters, der über die Angebotstitel gelegt wird, bestimmte Angebote
herausgefiltert und nicht in die Datenbank der ZPP übernommen.
Herausgefiltert werden Angebote, die die ZPP aufgrund der Angebotstitel nicht dem
Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche
Aktivität“ zuordnet, sondern sie als Fitness-Sport einstuft oder sie mit einem Bezug auf
bestimmte Organsysteme identifiziert (Angebote des Präventionsprinzips„ Vorbeugung und
Reduzierung
spezieller
gesundheitlicher
Risiken
durch
geeignete
verhaltens-
und
gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“), oder diese dem Bereich Entspannung /
Stressmanagement zuordnet.
Nicht übernommen werden auch Angebote, deren Namen die Worte bzw. Wortbestandteile:
 Aerobic, Bauch- Beine-Po, Dance, Fatburner, Problemzone, (Fitnessangebote –keine
Anerkennung möglich)
 Qi-Gong, Tai-Chi, Yoga, (Angebote aus dem Bereich Entspannung/Stressmanagement gesonderte Registrierung und Prüfung durch die ZPP notwendig)
 Beckenboden, Funktionsgymnastik, Pilates, Herzgruppen, Knie, Rückbildung,
Rückenschule, Sturz, Wirbelsäulenerkrankungen (Bezug auf Organsystem/Spezielle
gesundheitliche Risiken - gesonderte Registrierung und Prüfung durch die ZPP
notwendig).
Seit Januar 2016 wurden auch die beiden Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und
„Wirbelsäule“
dem
Schlagwortfilter
hinzugefügt
und
somit
entsprechende
Gesundheitssportangebote, welche diese im Namen enthalten, herausgefiltert.
Was bedeutet dies für die Vereine und Übungsleiter?
Bereits mit dem PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB vor dem 01.01.2016 ausgezeichnete und
anerkannte Gesundheitssportkurse, die die Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und
„Wirbelsäule“ im Namen enthalten, bleiben bis zum 31.08.2016 in der Datenbank der ZPP.
Bis dahin werden sie auch von den Krankenkassen anerkannt und werden nicht nachträglich
herausgefiltert (Bestandsschutz).
Bei Antragstellungen für den PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB zwischen dem 01.01.2016
und dem 31.08.2016 ist bei den Angebotstiteln der Gesundheitssportkurse darauf zu achten,
dass die Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und „Wirbelsäule“ nicht darin vorkommen.
Für die standardisierten DTB-Programme „Rücken-Aktiv“ sollte der Untertitel „Bewegen statt
schonen“ sowie für „Rückentraining sanft und effektiv“ die Abwandlung „Haltungstraining
sanft und effektiv“ als Name/Angebotstitel gewählt werden. Für andere individuelle
Gesundheitssport-Kursprogramme bieten sich Titel wie „Haltungs- und Bewegungstraining“,
„Training für einen stabilen Rumpf“, „Ganzkörpertraining“ „Aufrecht und stabil“, etc. an. Das
Qualitätssiegel und die Anerkennung durch die ZPP/die Krankenkassen gelten für diese
Angebote bis 31.08.2016.
Ab dem 01.09.2016 entfällt die bisherige Übergangslösung mittels der o. g. Schnittstelle und
damit auch der Schlagwortfilter. Dazu mehr in einem der nächsten Pluspunkt- Magazine und
Newsletter!
Weitere Informationen zur ZPP erhalten sie unter: www.pluspunkt-gesundheit.de -> rechte
Spalte„ News“-> „ Häufige Fragen zur Zentralen Prüfstelle Prävention“.