ZPP: Die Wörter“ Rücken“ und Wirbelsäule“ im Angebotstitel nicht benutzen Liebe Pluspunkt Übungsleiterinnen und Pluspunkt-Übungsleiter, zurzeit werden alle Gesundheitssport-Kurse, die mit den Qualitätssiegeln PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB und SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, über eine Schnittstelle zwischen dem Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) in eine separate Datenbank der ZPP eingespeist und erhalten deren Prüfsiegel DEUTSCHER STANDARD PRÄVENTION. Sie werden damit von den Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 SGB V anerkannt und Teilnehmer dieser Gesundheitssportkurse können bei ihrer Krankenkasse eine anteilige Kostenrückerstattung der Teilnehmergebühren beantragen. Diese Übergangsregelung gilt nur noch bis zum 30.08.2016. Seit es diese Übergangsregelung und somit die Schnittstelle gibt, werden jedoch anhand eines Schlagwortfilters, der über die Angebotstitel gelegt wird, bestimmte Angebote herausgefiltert und nicht in die Datenbank der ZPP übernommen. Herausgefiltert werden Angebote, die die ZPP aufgrund der Angebotstitel nicht dem Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ zuordnet, sondern sie als Fitness-Sport einstuft oder sie mit einem Bezug auf bestimmte Organsysteme identifiziert (Angebote des Präventionsprinzips„ Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“), oder diese dem Bereich Entspannung / Stressmanagement zuordnet. Nicht übernommen werden auch Angebote, deren Namen die Worte bzw. Wortbestandteile: Aerobic, Bauch- Beine-Po, Dance, Fatburner, Problemzone, (Fitnessangebote –keine Anerkennung möglich) Qi-Gong, Tai-Chi, Yoga, (Angebote aus dem Bereich Entspannung/Stressmanagement gesonderte Registrierung und Prüfung durch die ZPP notwendig) Beckenboden, Funktionsgymnastik, Pilates, Herzgruppen, Knie, Rückbildung, Rückenschule, Sturz, Wirbelsäulenerkrankungen (Bezug auf Organsystem/Spezielle gesundheitliche Risiken - gesonderte Registrierung und Prüfung durch die ZPP notwendig). Seit Januar 2016 wurden auch die beiden Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und „Wirbelsäule“ dem Schlagwortfilter hinzugefügt und somit entsprechende Gesundheitssportangebote, welche diese im Namen enthalten, herausgefiltert. Was bedeutet dies für die Vereine und Übungsleiter? Bereits mit dem PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB vor dem 01.01.2016 ausgezeichnete und anerkannte Gesundheitssportkurse, die die Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und „Wirbelsäule“ im Namen enthalten, bleiben bis zum 31.08.2016 in der Datenbank der ZPP. Bis dahin werden sie auch von den Krankenkassen anerkannt und werden nicht nachträglich herausgefiltert (Bestandsschutz). Bei Antragstellungen für den PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.08.2016 ist bei den Angebotstiteln der Gesundheitssportkurse darauf zu achten, dass die Worte bzw. Wortbestandteile „Rücken“ und „Wirbelsäule“ nicht darin vorkommen. Für die standardisierten DTB-Programme „Rücken-Aktiv“ sollte der Untertitel „Bewegen statt schonen“ sowie für „Rückentraining sanft und effektiv“ die Abwandlung „Haltungstraining sanft und effektiv“ als Name/Angebotstitel gewählt werden. Für andere individuelle Gesundheitssport-Kursprogramme bieten sich Titel wie „Haltungs- und Bewegungstraining“, „Training für einen stabilen Rumpf“, „Ganzkörpertraining“ „Aufrecht und stabil“, etc. an. Das Qualitätssiegel und die Anerkennung durch die ZPP/die Krankenkassen gelten für diese Angebote bis 31.08.2016. Ab dem 01.09.2016 entfällt die bisherige Übergangslösung mittels der o. g. Schnittstelle und damit auch der Schlagwortfilter. Dazu mehr in einem der nächsten Pluspunkt- Magazine und Newsletter! Weitere Informationen zur ZPP erhalten sie unter: www.pluspunkt-gesundheit.de -> rechte Spalte„ News“-> „ Häufige Fragen zur Zentralen Prüfstelle Prävention“.
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