Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV bestehend aus - Baureglement Art. 59 - Erläuterungsbericht Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Art. 59 Zonen mit Planungspflicht ZPP Artikel gemäss Baureglement 2008 Nr. Gebiet R1 Planungszweck Scheidgasse - Sicherstellung des Umgebungsschutzes der schützenswerten Bauten in der Nachbarschaft, des Sichtschutzes für den Kirchbühl sowie der Sicht- und Grünraumverbindung Kirchgemeindehaus Oberdorf und Scheidgasse. - Sicherstellung eines städtebaulich qualitätsvollen Konzeptes im Nahbereich der erhaltenswerten Baugruppe des Oberdorfes. - Förderung der im Rahmen der Ortsentwicklung Steffisburg festgelegten Entwicklungsstrategie für das Oberdorf. Art und Mass der Nutzung Grundsätze ES - Art der Nutzung: . Es sind Wohnungen, Büros, Läden, Geschäfte sowie Betriebe des Kleingewerbes zugelassen. - Mass der Nutzung: . kleiner Grenzabstand kGA 3.00 m . grosser Grenzabstand gGA 10.00 m . Geschosszahl G 3 - Die Erschliessung kann sowohl über die Scheidgasse als auch über die Grundstücke an der Oberdorfstrasse erfolgen. - Es gelten die Gestaltungsgrundsätze der ZPP Kernschutzzone KS. - Der Gemeinderat kann zur Qualitätssicherung des Planungszwecks ein Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchführen. Wird auf ein solches verzichtet, ist die Planung durch den Fachausschuss der Gemeinde Steffisburg zu beurteilen. III Art und Mass der Nutzung Grundsätze ES - Art der Nutzung: . Es sind Wohnungen, Büros, Läden, Geschäfte sowie Betriebe des Kleingewerbes zugelassen. - Mass der Nutzung: . kleiner Grenzabstand kGA 3.00 m . grosser Grenzabstand gGA 10.00 m . Geschosszahl G 3 ohne Attika im Bereich Scheidgasse und Geschosszahl G 4 ohne Attika im übrigen Bereich - Die Erschliessung kann sowohl über die Scheidgasse als auch über die Grundstücke an der Oberdorfstrasse erfolgen. - Es gelten die Gestaltungsgrundsätze der ZPP Kernschutzzone KS. - Der Gemeinderat kann zur Qualitätssicherung des Planungszwecks ein Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchführen. Wird auf ein solches verzichtet, ist die Planung durch den Fachausschuss der Gemeinde Steffisburg zu beurteilen. III Artikel geändert Nr. Gebiet R 1 Planungszweck Scheidgasse - Sicherstellung des Umgebungsschutzes der schützenswerten Bauten in der Nachbarschaft, des Sichtschutzes für den Kirchbühl sowie der Sicht- und Grünraumverbindung Kirchgemeindehaus Oberdorf und Scheidgasse. - Sicherstellung eines städtebaulich qualitätsvollen Konzeptes im Nahbereich der erhaltenswerten Baugruppe des Oberdorfes. - Förderung der im Rahmen der Ortsentwicklung Steffisburg festgelegten Entwicklungsstrategie für das Oberdorf. Revidiert 23. Mai 2013 Genehmigungsvermerke: Publikation im Amtsanzeiger vom 24. September und 1. Oktober 2015 Öffentliche Auflage vom 25. September bis 26. Oktober 2015 Rechtsverwahrungen Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Beschlossen durch den Gemeinderat am Gemeinderat Steffisburg Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Jürg Marti Rolf Zeller Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Gemeindeschreiber Rolf Zeller Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung Erläuterungsbericht Der Planungsperimeter der ZPP R „Scheidgasse“ ist für die wirtschaftliche und räumliche Entwicklung der Gemeinde von grosser Bedeutung. Die Einwohnergemeinde erwarb im Januar 2013 die beiden Parzellen Nrn. 772 und 3416. Dies mit dem Ziel eine Gesamtplanung durchzuführen und daran als Grundeigentümerin aktiv mitzuwirken. Mit einer geringfügigen Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur ZPP R wurden vorgängig die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Gesamtplanung im Rahmen eines Studienauftrages angepasst. Gegen die geringfügige Änderung gingen keine Einsprachen ein. Sie wurden am 23. Mai 2013 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. ►Ausschnitt Zonenplan, Perimeter ZPP R „Scheidgasse“ Nachdem die neuen bau-und planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren, wurde die Gesamtplanung in der Form eines Studienauftrages mit drei eingeladenen Architekturteams (Viktor Burri AG Architekten, Thun; GWJ Architektur AG, Bern; und Rykart Architekten AG, Liebefeld) durchgeführt. Die räumlichen und betrieblichen Bedürfnisse der betroffenen Eigentümer resp. Nutzer mussten berücksichtigt werden, welche auch die hohen ortsbaulichen und verkehrstechnischen Anforderungen erfüllen mussten. Das Projekt des Teams Rykart Architekten AG wurde bezüglich des städtebaulichen Ansatzes, dem Umgang mit dem Aussenraum und der gewählten Erschliessungslösung einstimmig als Sieger bestimmt. Aufgrund des Juryberichtes wurde das Projekt Rykart überarbeitet. Die Überbaubarkeit des Kirchenhügels wurde nochmals grundsätzlich geprüft und diskutiert. Der freie Raum zur Kirche hin soll erhalten bleiben. Auf die Bebauung des Kirchhügels wird deshalb verzichtet. Das daraus überarbeitete Richtprojekt vom 18.08.2014 dient als Grundlage für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung auf der ZPP R «Scheidgasse». Gemäss den Ergebnissen der zwei Besprechungen vom 22.05.2014 + 23.10.2014 mit Vertretern der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) werden die neuen überarbeiteten ortsbaulichen Anforderungen als vollumfänglich erfüllt und umgesetzt angesehen. An der zweiten Besprechung wurde insbesondere auch festgehalten, dass die Dreigeschossigkeit ohne Attika des Gebäudes Nr. 2 und die Setzung als Torfunktion zusammen mit der Villa Schüpbach gut gewählt sind. Auch erklären sich die Vertreter der OLK aufgrund der tieferen Ausgestaltung der Gebäudekörper und dem entsprechenden Verzicht von Vor- und Rücksprüngen mit einem 4. Vollgeschoss anstelle eines Attikas bei den Gebäude 1, 3 und 4 einverstanden. Um das im qualifizierten Verfahren erzielte Resultat des Richtprojektes in einer Überbauungsordnung zu verankern, muss die Definition der Geschossigkeit in den ZPP R Vorschriften des Baureglements im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV (gemischt geringfügiges Verfahren) angepasst werden. ►Modellfoto, Richtprojekt vom 18.08.2014, Rykart Architekten AG Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 59 Baureglement ZPP R Scheidgasse am 24. August 2015 beschlossen. Steffisburg, 24. August 2015
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