Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse

Zonen mit Planungspflicht
ZPP R Scheidgasse
Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV
bestehend aus
- Baureglement Art. 59
- Erläuterungsbericht
Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse
Art. 59 Zonen mit Planungspflicht ZPP
Artikel gemäss Baureglement 2008
Nr. Gebiet
R1
Planungszweck
Scheidgasse - Sicherstellung des
Umgebungsschutzes
der schützenswerten Bauten in der
Nachbarschaft, des
Sichtschutzes für
den Kirchbühl sowie
der Sicht- und
Grünraumverbindung Kirchgemeindehaus Oberdorf
und Scheidgasse.
- Sicherstellung eines
städtebaulich qualitätsvollen Konzeptes im Nahbereich
der erhaltenswerten
Baugruppe des
Oberdorfes.
- Förderung der im
Rahmen der Ortsentwicklung Steffisburg festgelegten
Entwicklungsstrategie für das Oberdorf.
Art und Mass der Nutzung
Grundsätze
ES
- Art der Nutzung:
. Es sind Wohnungen,
Büros, Läden, Geschäfte sowie Betriebe des Kleingewerbes
zugelassen.
- Mass der Nutzung:
. kleiner Grenzabstand
kGA 3.00 m
. grosser Grenzabstand
gGA 10.00 m
. Geschosszahl G 3
- Die Erschliessung
kann sowohl über die
Scheidgasse als auch
über die Grundstücke
an der Oberdorfstrasse erfolgen.
- Es gelten die Gestaltungsgrundsätze der
ZPP Kernschutzzone
KS.
- Der Gemeinderat
kann zur Qualitätssicherung des Planungszwecks ein Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchführen.
Wird auf ein solches
verzichtet, ist die Planung durch den Fachausschuss der Gemeinde Steffisburg zu
beurteilen.
III
Art und Mass der Nutzung
Grundsätze
ES
- Art der Nutzung:
. Es sind Wohnungen,
Büros, Läden, Geschäfte sowie Betriebe des Kleingewerbes
zugelassen.
- Mass der Nutzung:
. kleiner Grenzabstand
kGA 3.00 m
. grosser Grenzabstand
gGA 10.00 m
. Geschosszahl G 3
ohne Attika im Bereich Scheidgasse
und Geschosszahl G
4 ohne Attika im übrigen Bereich
- Die Erschliessung
kann sowohl über die
Scheidgasse als auch
über die Grundstücke
an der Oberdorfstrasse erfolgen.
- Es gelten die Gestaltungsgrundsätze der
ZPP Kernschutzzone
KS.
- Der Gemeinderat
kann zur Qualitätssicherung des Planungszwecks ein Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchführen.
Wird auf ein solches
verzichtet, ist die Planung durch den Fachausschuss der Gemeinde Steffisburg zu
beurteilen.
III
Artikel geändert
Nr. Gebiet
R
1
Planungszweck
Scheidgasse - Sicherstellung des
Umgebungsschutzes
der schützenswerten Bauten in der
Nachbarschaft, des
Sichtschutzes für
den Kirchbühl sowie
der Sicht- und
Grünraumverbindung Kirchgemeindehaus Oberdorf
und Scheidgasse.
- Sicherstellung eines
städtebaulich qualitätsvollen Konzeptes im Nahbereich
der erhaltenswerten
Baugruppe des
Oberdorfes.
- Förderung der im
Rahmen der Ortsentwicklung Steffisburg festgelegten
Entwicklungsstrategie für das Oberdorf.
Revidiert 23. Mai 2013
Genehmigungsvermerke:
Publikation im Amtsanzeiger vom
24. September und 1. Oktober 2015
Öffentliche Auflage vom
25. September bis 26. Oktober 2015
Rechtsverwahrungen
Erledigte Einsprachen
Unerledigte Einsprachen
Beschlossen durch den Gemeinderat am
Gemeinderat Steffisburg
Gemeindepräsident
Gemeindeschreiber
Jürg Marti
Rolf Zeller
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:
Gemeindeschreiber
Rolf Zeller
Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
Erläuterungsbericht
Der Planungsperimeter der ZPP R „Scheidgasse“ ist für die wirtschaftliche und räumliche
Entwicklung der Gemeinde von grosser Bedeutung. Die Einwohnergemeinde erwarb im Januar 2013 die beiden Parzellen Nrn. 772 und 3416. Dies mit dem Ziel eine Gesamtplanung
durchzuführen und daran als Grundeigentümerin aktiv mitzuwirken.
Mit einer geringfügigen Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur ZPP R wurden
vorgängig die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Gesamtplanung im Rahmen
eines Studienauftrages angepasst. Gegen die geringfügige Änderung gingen keine Einsprachen ein. Sie wurden am 23. Mai 2013 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
(AGR) genehmigt.
►Ausschnitt Zonenplan, Perimeter ZPP R „Scheidgasse“
Nachdem die neuen bau-und planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren, wurde die Gesamtplanung in der Form eines Studienauftrages mit drei eingeladenen Architekturteams (Viktor Burri AG Architekten, Thun; GWJ Architektur AG, Bern; und Rykart Architekten AG, Liebefeld) durchgeführt. Die räumlichen und betrieblichen Bedürfnisse der betroffenen Eigentümer resp. Nutzer mussten berücksichtigt werden, welche auch die hohen
ortsbaulichen und verkehrstechnischen Anforderungen erfüllen mussten.
Das Projekt des Teams Rykart Architekten AG wurde bezüglich des städtebaulichen Ansatzes, dem Umgang mit dem Aussenraum und der gewählten Erschliessungslösung einstimmig als Sieger bestimmt. Aufgrund des Juryberichtes wurde das Projekt Rykart überarbeitet.
Die Überbaubarkeit des Kirchenhügels wurde nochmals grundsätzlich geprüft und diskutiert.
Der freie Raum zur Kirche hin soll erhalten bleiben. Auf die Bebauung des Kirchhügels wird
deshalb verzichtet. Das daraus überarbeitete Richtprojekt vom 18.08.2014 dient als Grundlage für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung auf der ZPP R «Scheidgasse».
Gemäss den Ergebnissen der zwei Besprechungen vom 22.05.2014 + 23.10.2014 mit Vertretern der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) werden die neuen
überarbeiteten ortsbaulichen Anforderungen als vollumfänglich erfüllt und umgesetzt angesehen.
An der zweiten Besprechung wurde insbesondere auch festgehalten, dass die Dreigeschossigkeit ohne Attika des Gebäudes Nr. 2 und die Setzung als Torfunktion zusammen mit der
Villa Schüpbach gut gewählt sind. Auch erklären sich die Vertreter der OLK aufgrund der
tieferen Ausgestaltung der Gebäudekörper und dem entsprechenden Verzicht von Vor- und
Rücksprüngen mit einem 4. Vollgeschoss anstelle eines Attikas bei den Gebäude 1, 3 und 4
einverstanden.
Um das im qualifizierten Verfahren erzielte Resultat des Richtprojektes in einer Überbauungsordnung zu verankern, muss die Definition der Geschossigkeit in den ZPP R Vorschriften des Baureglements im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV (gemischt geringfügiges
Verfahren) angepasst werden.
►Modellfoto, Richtprojekt vom 18.08.2014, Rykart Architekten
AG
Der Gemeinderat hat die Anpassung von Art. 59 Baureglement ZPP R Scheidgasse am 24.
August 2015 beschlossen.
Steffisburg, 24. August 2015