BDSI im Dialog März 2016 - Bundesverband der Deutschen

Ausgabe März 2016
„BDSI im Dialog“ ist ein Informationsservice des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI).
Als bedeutender nationaler Fachverband der Ernährungsindustrie möchte
der BDSI – über den ständigen Arbeitskontakt hinaus – mit Hilfe dieses
Mediums den Dialog mit der Politik,
wichtigen Behörden und Institutionen
sowie der Wissenschaft ergänzen und
verstärken. Der BDSI informiert darin
über wichtige aktuelle Entwicklungen,
die die Süßwarenbranche beschäftigen:
von wirtschaftlichen Themen über
Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bis hin zum großen Feld
der Ernährungspolitik. Dabei werden
nationale wie europäische Entwicklungen beleuchtet und die jeweiligen
Positionen des BDSI zu den aktuellen
Themen dargestellt. Der Name „BDSI
im Dialog“ wurde auch gewählt, weil
wir im ständigen Dialog mit Wissenschaftlern und anderen wichtigen
Meinungsbildnern und -mittlern
stehen. Denn die wissenschaftliche
Basis ist die Grundlage unserer Arbeit.
Der BDSI möchte mit diesem Service
seine Rolle als kompetenter Gesprächspartner unterstreichen.
Foto: Peter Jost
BDSI im Dialog
Feierliche Eröffnung der 46. Internationalen Süßwarenmesse:
Ribbon Cutting mit Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (3.v.r.).
Die deutsche Süßwarenindustrie –
innovative Branche, großes Produktangebot
Vom 31.01. bis 03.02.2016 fand die
46. Internationale Süßwarenmesse
(ISM) in Köln statt. Rund 38.500 Fachbesucher aus 146 Ländern kamen in die
Messehallen und überzeugten sich von
der Angebotsvielfalt und Leistungsfähigkeit der mittelständisch geprägten Branche. Einer der ersten Besucher
war Dr. Gerd Müller, Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung. Er lobte vor allem
die vielfältigen Aktivitäten der Branche,
um Nachhaltigkeit im Kakaosektor voranzutreiben. Die Bundesregierung
honoriert dies mit der Auszeichnung
des „Forum Nachhaltiger Kakao“ als
Leuchtturmprojekt der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Der
BDSI gehört zu den Initiatoren und
Gründungsmitgliedern des Forums.
Mit einem Umsatz von rund 12,8 Mrd. €
im Jahr 2015 und über 220 Unternehmen ist die Süßwarenindustrie eine
stabile Branche und bietet rund 50.000
Menschen sichere Arbeitsplätze. Neben
international tätigen Konzernen gibt es
besonders viele kleine und mittelständische Unternehmen, darunter eine
Vielzahl traditionsreicher Familienunternehmen, die eng mit ihrem Standort –
meist im ländlichen Raum – verbunden
sind.
Auch im Ausland genießen Süßwaren
„Made in Germany“ ein hohes Ansehen.
Da der Export für die Branche immens
wichtig ist (Exportquote 49 %), fordert
sie von der Politik eine Vereinfachung
und Verschlankung der hochbürokratischen Exportabwicklung.
Lebensmittelrecht
Ausgabe März 2016
•
Aachener Printen
S
A N GA B
E
GE
OGRAFI
•
GE
E
CH
Dresdner Stollen
SCHÜTZTE
Foto: BDSI, Logo: © Europäische Union
Keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Zutaten von Lebensmitteln mit
geschützten geografischen Angaben (g.g.A.)
Lübecker Marzipan
Nürnberger Lebkuchen
Rezeptur, Herstellungsverfahren und besondere Qualität sind entscheidend
Weit über 1.000 Erzeugnisse aus den
unterschiedlichsten Lebensmittelkategorien, u.a. Süßwaren, sind in Europa
mit einem EU-Qualitätssiegel gekennzeichnet, darunter das Gütesiegel geschützte geografische Angabe, kurz
g.g.A. Im Süßwarenbereich sind dies
z.B. die oben abgebildeten Produkte.
Die Angabe g.g.A. steht für die Qualität
hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgt
für den angemessenen Schutz der bestimmten, genau festgelegten Produktbezeichnungen. Mit diesem Gütezeichen soll die Diversifizierung der
landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen
gegen Missbrauch und Nachahmung
geschützt und die Verbraucher über die
besonderen Merkmale der Erzeugnisse
informiert werden. Das EU-Gütezeichen
g.g.A. bedeutet aber nicht, dass alle
Zutaten aus der angegebenen geo-
grafischen Region stammen müssen,
sondern, dass mindestens eine der
Produktionsstufen – also Erzeugung,
Verarbeitung oder Herstellung – im
Herkunftsgebiet durchlaufen wird.
Herkunft der Zutaten nicht entscheidend
Das „g.g.A.-Zeichen“ kann auf ein Lebensmittel gedruckt werden, sofern die in
der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vorgesehene Spezifikation für die festgelegte
Produktbezeichnung erfüllt ist. Es
kommt bei den Spezifikationen wie z.B.
Lübecker Marzipan, Aachener Printen,
Nürnberger Lebkuchen oder Dresdner
Stollen nicht darauf an, dass die Zutaten aus dem entsprechenden Gebiet
stammen, daher darf es auch zukünftig
nicht verpflichtend gemacht werden,
die Herkunft der primären Zutat des
Erzeugnisses auf der Verpackung anzugeben. Vielmehr sind Qualität, die
traditionelle Rezeptur und das traditio-
nelle Herstellungsverfahren in dem
Gebiet entscheidend und somit wird
der Verbraucher auch nicht getäuscht,
wenn die Zutaten nicht aus dem in der
g.g.A. genannten Gebiet stammen.
Gleichzeitig liegt kein Defizit an Verbraucherinformation vor, weil die Verbraucher wissen, dass z.B. Haselnüsse,
Mandeln oder Rosinen nicht in Aachen,
Lübeck oder Dresden angebaut werden.
In einigen Fällen, in denen es auf die
Herkunft der Zutaten ankommt, ist dies
in den Spezifikationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ausdrücklich vorgeschrieben. Die Regeln zur Herkunftskennzeichnung gemäß Art. 26 der
Lebensmittelinformations-Verordnung
– LMIV (EU) Nr. 1169/2011 sollten daher
auch in Zukunft nicht für entsprechende, festgelegte Produktbezeichnungen
wie g.g.A. gelten. Wenn die zu kennzeichnende Zutat aus verschiedenen
Herkunftsländern stammt, wäre eine
Herkunftskennzeichnung zudem mit
einem erheblichen wirtschaftlichen
Aufwand verbunden bzw. in der Praxis
gar nicht realisierbar.
g.g.A. ist keine freiwillige
Herkunftsangabe
Darüber hinaus handelt es sich bei der
g.g.A. nicht um eine klassische „freiwillige“ Herkunftsangabe im Sinne von
Art. 26 Abs. 3 LMIV. Soll ein Produkt mit
dem g.g.A.-Zeichen versehen werden,
muss verpflichtend auch der Name entsprechend der Spezifikation angegeben
werden. Eine Freiwilligkeit i.S.d. Art. 26
Abs. 3 LMIV ist damit nicht gegeben.
Die Hersteller der traditionellen Produkte mit geschützten geografischen
Angaben wie Nürnberger Lebkuchen,
Aachener Printen, Lübecker Marzipan
und Dresdner Stollen vertrauen darauf,
dass es nicht durch nachträgliche
Kennzeichnungsauflagen zu einem
verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht der
seit Jahrzehnten bestehenden EUGütezeichen kommt. Es gilt, die Besonderheit dieser traditionellen EU-Zeichen vor weiteren, überbordenden und
unnötigen Kennzeichnungsauflagen zu
schützen.
Gastbeitrag
Foto: Privat
Verbraucherpolitik – Paternalismus
auf sanften Pfoten
Johannes Richardt, Redaktionsleiter NovoArgumente
Es ist paradox: Auf der einen Seite
sind Lebensmittel und Konsumartikel
heute so sicher und hochwertig wie
nie zuvor, gleichzeitig ist aber auch das
Misstrauen gegenüber der Industrie,
die diese Produkte herstellt, so groß wie
nie. So ist gerade in der Verbraucherpolitik ein neuer Paternalismus auf
dem Vormarsch, der die Konsumenten
vor den im Supermarktregal angeblich
überall lauernden Gefahren bewahren
will.
Misstrauenskultur
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass wir in
der Zeitung von einem neuen „Verbraucherskandal“ lesen können. Mit simplifizierenden Kampagnen erzeugen
NGOs wie foodwatch oder Campact
ein konstantes Klima der Angst und
Verunsicherung bei den Verbrauchern.
Bereitwillig greifen viele Medien die
NGO-Agenda auf: Heute Glyphosat
oder Chlorhühnchen, gestern DioxinEier oder Pferdefleisch, morgen EnergyDrinks oder Schokoriegel. Da hilft es
nur wenig, darauf hinzuweisen, dass
die Bevölkerung immer gesünder und
älter wird und an vielen vermeintlichen
Gefahren nichts dran ist. Die tatsächliche Faktenlage interessiert oft nur
wenig. Denn die Menschen sind verunsichert und Angstthemen versprechen
Klicks, Auflagen und Quote. Letztlich
greift auch die Politik diese Stimmung
auf. Man will als „Kümmerer“ punkten,
der „die Ängste und Sorgen der Menschen ernst nimmt“.
Dabei richtet sich das Misstrauen nicht
mehr nur gegen die „böse“ Wirtschaft,
die uns mit ihren Produkten übervorteilen oder vergiften will, sondern zunehmend auch gegen die Verbraucher
selbst, und noch fundamentaler: gegen
die Vorstellung, dass erwachsene Menschen zur Mündigkeit überhaupt fähig
sind. Die heutige Verbraucherpolitik
stellt ganz grundsätzlich unser menschliches Potential in Frage, autonom und
frei handeln zu können.
„Reale Verbraucher“ als Trottel
Der mündige Konsument sei „ein schönes Ideal“, findet Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD).
Der informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher, wie ihn der Europäische Gerichtshof zum Maßstab erklärte, war gestern.
Die neue Verbraucherpolitik der Bundesregierung spricht stattdessen von
„realen Verbrauchern“ und behauptet,
damit auf dem Boden neuster verhaltenswissenschaftlicher Forschung zu
stehen. Es gehe darum, anzuerkennen,
wie irrational und schutzbedürftig wir
Menschen nun mal sind. Wir kennen
unsere langfristigen Interessen nicht,
orientieren uns an Daumenregeln, handeln eher affektgetrieben als rational
usw. Kurzum: Der „reale Verbraucher“
ist ein ziemlicher Trottel und bedarf hin
und wieder eines Anschubsers (engl. to
nudge) in die richtige Richtung.
Verhaltenssteuerung statt
Verbraucherschutz
Hier zeigt sich der Unterschied zwischen klassischem Verbraucherschutz
und aktueller Verbraucherpolitik. Ver-
BDSI im Dialog
braucherschutz ist eine Errungenschaft. Es ist positiv, dass Konsumenten
vor Nepp und Irreführung geschützt
und Produktsicherheit sowie Produktqualität durch Instanzen wie die behördliche Lebensmittelüberwachung
geprüft werden.
Heutige Verbraucherpolitik setzt hingegen vor allem auf Verbrauchererziehung oder -lenkung. Im Wechselspiel
mit NGOs und den staatlich teilfinanzierten Verbraucherzentralen, aber
auch supranationalen Organisationen
wie der EU oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), geht es Verbraucherpolitikern weniger um
Verbraucherschutz. Vielmehr geht es
um ideologisch motivierte Kampagnen
zur Durchsetzung eines bestimmten
Lebensstils und Weltbildes. Die Menschen sollen „nachhaltiger“ konsumieren oder um ihrer Gesundheit
willen weniger Limo trinken. Dabei gilt:
Je dümmer man die Bürger zeichnet,
desto umfassender kann man ihr
Verhalten regulieren.
Dieses paternalistische Verständnis von
Verbraucherpolitik widerspricht den
Prinzipien, auf denen unsere Demokratie fußt. Erwachsene Bürger sind nicht
so unfähig, wie manche Mitglieder der
Bundesregierung offenbar meinen. Wir
sollten das trübe Menschenbild hinter
dieser Politik in Frage stellen und den
„realen Verbraucherpolitikern“ das aufklärerische Ideal freier und mündiger
Bürger entgegenstellen.
Kontakt:
[email protected]
www.novo-argumente.com
Johannes Richardt ist Redaktionsleiter
des politischen Magazins NovoArgumente und Gründungsmitglied des
humanistischen Think-Tanks Freiblickinstitut e.V.
Ernährungspolitik
Ausgabe März 2016
Foto: © Knut Wiarda, fotolia
Breites Produktangebot an Süßwaren und
Knabberartikeln – für jeden Geschmack
und jedes Verbraucherbedürfnis
Insbesondere der Geschmack zählt für
den Verbraucher
Mit dem Bundestagsbeschluss „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel
wertschätzen“ wird u.a. eine nationale
Strategie zur Reduzierung von Zucker,
Fett und Salz in Fertigprodukten eingefordert. Die Bundesregierung hat Ende
letzten Jahres in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die
Grünen erste Eckpunkte für eine solche
nationale Strategie aufgezeigt. Auch
auf europäischer Ebene wird das Thema
vor dem Hintergrund der Prävention
von Übergewicht und sog. nicht übertragbarer Krankheiten vorangetrieben.
Die deutsche Süßwarenindustrie leistet
ihren Beitrag zu dieser politischen und
gesellschaftlichen Entwicklung, indem
sie neben den klassischen Süßwaren
Produktvarianten anbietet sowie innovative Produkte entwickelt, die den
veränderten Verbraucherwünschen
entsprechen. So gibt es neben den klassischen Produkten z. B. bei Zuckerwaren
zuckerfreie Varianten mit Zuckeraustauschstoffen und Süßungsmitteln,
bei Feinen Backwaren zucker- und fettreduzierte Produkte und bei Knabberartikeln z. B. die Innovation „Ofenchips“
mit deutlich reduziertem Fettgehalt
sowie weitere fettreduzierte und auch
salzreduzierte Varianten. Außerdem
bietet die Branche Erzeugnisse mit
einem erhöhten Ballaststoff- oder Vollkornanteil sowie gluten- oder laktosefreie und vegetarische oder vegane
Produkte an. Zudem gibt es Süßwaren,
Knabberartikel und Speiseeis in den
unterschiedlichsten Portions- und
Verpackungsgrößen, darunter auch
viele kleine und wiederverschließbare
Verpackungen.
Genussaspekt an vorderster Stelle
Bei Süßwaren, Knabberartikeln und
Speiseeis steht für den Verbraucher
der Genussaspekt an erster Stelle.
Daher ist bei allen Änderungen der
Produktrezeptur bzw. der Entwicklung
von Neuprodukten entscheidend, dass
die Erzeugnisse dem Verbraucher am
Ende schmecken. Zudem sind der
Reformulierung von Süßwaren, d. h. der
Änderung der Rezepturen, aufgrund
bestehender gesetzlicher Bestimmungen, aus technologischen Gründen und
unter Aspekten der Produktqualität
und -sicherheit Grenzen gesetzt. Gleiches gilt für die Entwicklung von neuen
Produkten.
Keine staatlichen Eingriffe
in Rezepturen
Die Wahl der Rezeptur muss in der
Selbstverantwortung der Unternehmen
bleiben, in die nicht gesetzlich eingegriffen werden darf. Mit einer staatlich
vorgegebenen Reformulierung/Formulierung von Produkten wird sowohl die
unternehmerische Freiheit der Hersteller als auch die Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der Verbraucher eingeschränkt. Solche Maßnahmen lehnt die
Süßwarenindustrie ab. Wichtig ist es,
Menschen durch Aufklärung über die
Bedeutung der Nährstoffe im Rahmen
einer ausgewogenen Ernährung handlungskompetent zu machen, um aus
einem breiten Lebensmittelangebot
die für sie richtige Auswahl treffen zu
können.
Über uns
Der BDSI vertritt die wirtschaftlichen
Interessen der überwiegend mittelständischen Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie. Er ist sowohl
Wirtschafts- als auch Arbeitgeberverband. Die rund 200 Mitglieder des BDSI
repräsentieren ca. 90 % des Wertes der
Süßwarenproduktion in Deutschland.
Zum BDSI gehören folgende Produktbereiche: Schokoladewaren, Feine
Backwaren, Bonbons und Zuckerwaren,
Markeneis, Knabberartikel, Kaugummi
und Rohmassen.
Die deutsche Süßwarenindustrie ist
die viertgrößte Branche der deutschen
Ernährungsindustrie. Ihr besonderes
Kennzeichen ist ihre starke Exportorientierung. Die deutschen Süßwarenhersteller beschäftigen rund
50.000 Mitarbeiter.
Impressum
Herausgeber:
BDSI
Bundesverband der Deutschen
Süßwarenindustrie e.V.
Schumannstraße 4–6
53113 Bonn
Telefon: 0228 26007-0
Telefax: 0228 26007-89
[email protected]
www.bdsi.de
www.facebook.com/BDSI.
naschenknabberngeniessen
www.twitter.com/BDSI
Redaktion: Beate Olzem