Ausgabe März 2016 „BDSI im Dialog“ ist ein Informationsservice des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI). Als bedeutender nationaler Fachverband der Ernährungsindustrie möchte der BDSI – über den ständigen Arbeitskontakt hinaus – mit Hilfe dieses Mediums den Dialog mit der Politik, wichtigen Behörden und Institutionen sowie der Wissenschaft ergänzen und verstärken. Der BDSI informiert darin über wichtige aktuelle Entwicklungen, die die Süßwarenbranche beschäftigen: von wirtschaftlichen Themen über Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bis hin zum großen Feld der Ernährungspolitik. Dabei werden nationale wie europäische Entwicklungen beleuchtet und die jeweiligen Positionen des BDSI zu den aktuellen Themen dargestellt. Der Name „BDSI im Dialog“ wurde auch gewählt, weil wir im ständigen Dialog mit Wissenschaftlern und anderen wichtigen Meinungsbildnern und -mittlern stehen. Denn die wissenschaftliche Basis ist die Grundlage unserer Arbeit. Der BDSI möchte mit diesem Service seine Rolle als kompetenter Gesprächspartner unterstreichen. Foto: Peter Jost BDSI im Dialog Feierliche Eröffnung der 46. Internationalen Süßwarenmesse: Ribbon Cutting mit Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (3.v.r.). Die deutsche Süßwarenindustrie – innovative Branche, großes Produktangebot Vom 31.01. bis 03.02.2016 fand die 46. Internationale Süßwarenmesse (ISM) in Köln statt. Rund 38.500 Fachbesucher aus 146 Ländern kamen in die Messehallen und überzeugten sich von der Angebotsvielfalt und Leistungsfähigkeit der mittelständisch geprägten Branche. Einer der ersten Besucher war Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er lobte vor allem die vielfältigen Aktivitäten der Branche, um Nachhaltigkeit im Kakaosektor voranzutreiben. Die Bundesregierung honoriert dies mit der Auszeichnung des „Forum Nachhaltiger Kakao“ als Leuchtturmprojekt der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Der BDSI gehört zu den Initiatoren und Gründungsmitgliedern des Forums. Mit einem Umsatz von rund 12,8 Mrd. € im Jahr 2015 und über 220 Unternehmen ist die Süßwarenindustrie eine stabile Branche und bietet rund 50.000 Menschen sichere Arbeitsplätze. Neben international tätigen Konzernen gibt es besonders viele kleine und mittelständische Unternehmen, darunter eine Vielzahl traditionsreicher Familienunternehmen, die eng mit ihrem Standort – meist im ländlichen Raum – verbunden sind. Auch im Ausland genießen Süßwaren „Made in Germany“ ein hohes Ansehen. Da der Export für die Branche immens wichtig ist (Exportquote 49 %), fordert sie von der Politik eine Vereinfachung und Verschlankung der hochbürokratischen Exportabwicklung. Lebensmittelrecht Ausgabe März 2016 • Aachener Printen S A N GA B E GE OGRAFI • GE E CH Dresdner Stollen SCHÜTZTE Foto: BDSI, Logo: © Europäische Union Keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Zutaten von Lebensmitteln mit geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) Lübecker Marzipan Nürnberger Lebkuchen Rezeptur, Herstellungsverfahren und besondere Qualität sind entscheidend Weit über 1.000 Erzeugnisse aus den unterschiedlichsten Lebensmittelkategorien, u.a. Süßwaren, sind in Europa mit einem EU-Qualitätssiegel gekennzeichnet, darunter das Gütesiegel geschützte geografische Angabe, kurz g.g.A. Im Süßwarenbereich sind dies z.B. die oben abgebildeten Produkte. Die Angabe g.g.A. steht für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgt für den angemessenen Schutz der bestimmten, genau festgelegten Produktbezeichnungen. Mit diesem Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. Das EU-Gütezeichen g.g.A. bedeutet aber nicht, dass alle Zutaten aus der angegebenen geo- grafischen Region stammen müssen, sondern, dass mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen wird. Herkunft der Zutaten nicht entscheidend Das „g.g.A.-Zeichen“ kann auf ein Lebensmittel gedruckt werden, sofern die in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vorgesehene Spezifikation für die festgelegte Produktbezeichnung erfüllt ist. Es kommt bei den Spezifikationen wie z.B. Lübecker Marzipan, Aachener Printen, Nürnberger Lebkuchen oder Dresdner Stollen nicht darauf an, dass die Zutaten aus dem entsprechenden Gebiet stammen, daher darf es auch zukünftig nicht verpflichtend gemacht werden, die Herkunft der primären Zutat des Erzeugnisses auf der Verpackung anzugeben. Vielmehr sind Qualität, die traditionelle Rezeptur und das traditio- nelle Herstellungsverfahren in dem Gebiet entscheidend und somit wird der Verbraucher auch nicht getäuscht, wenn die Zutaten nicht aus dem in der g.g.A. genannten Gebiet stammen. Gleichzeitig liegt kein Defizit an Verbraucherinformation vor, weil die Verbraucher wissen, dass z.B. Haselnüsse, Mandeln oder Rosinen nicht in Aachen, Lübeck oder Dresden angebaut werden. In einigen Fällen, in denen es auf die Herkunft der Zutaten ankommt, ist dies in den Spezifikationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ausdrücklich vorgeschrieben. Die Regeln zur Herkunftskennzeichnung gemäß Art. 26 der Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV (EU) Nr. 1169/2011 sollten daher auch in Zukunft nicht für entsprechende, festgelegte Produktbezeichnungen wie g.g.A. gelten. Wenn die zu kennzeichnende Zutat aus verschiedenen Herkunftsländern stammt, wäre eine Herkunftskennzeichnung zudem mit einem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden bzw. in der Praxis gar nicht realisierbar. g.g.A. ist keine freiwillige Herkunftsangabe Darüber hinaus handelt es sich bei der g.g.A. nicht um eine klassische „freiwillige“ Herkunftsangabe im Sinne von Art. 26 Abs. 3 LMIV. Soll ein Produkt mit dem g.g.A.-Zeichen versehen werden, muss verpflichtend auch der Name entsprechend der Spezifikation angegeben werden. Eine Freiwilligkeit i.S.d. Art. 26 Abs. 3 LMIV ist damit nicht gegeben. Die Hersteller der traditionellen Produkte mit geschützten geografischen Angaben wie Nürnberger Lebkuchen, Aachener Printen, Lübecker Marzipan und Dresdner Stollen vertrauen darauf, dass es nicht durch nachträgliche Kennzeichnungsauflagen zu einem verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht der seit Jahrzehnten bestehenden EUGütezeichen kommt. Es gilt, die Besonderheit dieser traditionellen EU-Zeichen vor weiteren, überbordenden und unnötigen Kennzeichnungsauflagen zu schützen. Gastbeitrag Foto: Privat Verbraucherpolitik – Paternalismus auf sanften Pfoten Johannes Richardt, Redaktionsleiter NovoArgumente Es ist paradox: Auf der einen Seite sind Lebensmittel und Konsumartikel heute so sicher und hochwertig wie nie zuvor, gleichzeitig ist aber auch das Misstrauen gegenüber der Industrie, die diese Produkte herstellt, so groß wie nie. So ist gerade in der Verbraucherpolitik ein neuer Paternalismus auf dem Vormarsch, der die Konsumenten vor den im Supermarktregal angeblich überall lauernden Gefahren bewahren will. Misstrauenskultur Kaum ein Tag vergeht, ohne dass wir in der Zeitung von einem neuen „Verbraucherskandal“ lesen können. Mit simplifizierenden Kampagnen erzeugen NGOs wie foodwatch oder Campact ein konstantes Klima der Angst und Verunsicherung bei den Verbrauchern. Bereitwillig greifen viele Medien die NGO-Agenda auf: Heute Glyphosat oder Chlorhühnchen, gestern DioxinEier oder Pferdefleisch, morgen EnergyDrinks oder Schokoriegel. Da hilft es nur wenig, darauf hinzuweisen, dass die Bevölkerung immer gesünder und älter wird und an vielen vermeintlichen Gefahren nichts dran ist. Die tatsächliche Faktenlage interessiert oft nur wenig. Denn die Menschen sind verunsichert und Angstthemen versprechen Klicks, Auflagen und Quote. Letztlich greift auch die Politik diese Stimmung auf. Man will als „Kümmerer“ punkten, der „die Ängste und Sorgen der Menschen ernst nimmt“. Dabei richtet sich das Misstrauen nicht mehr nur gegen die „böse“ Wirtschaft, die uns mit ihren Produkten übervorteilen oder vergiften will, sondern zunehmend auch gegen die Verbraucher selbst, und noch fundamentaler: gegen die Vorstellung, dass erwachsene Menschen zur Mündigkeit überhaupt fähig sind. Die heutige Verbraucherpolitik stellt ganz grundsätzlich unser menschliches Potential in Frage, autonom und frei handeln zu können. „Reale Verbraucher“ als Trottel Der mündige Konsument sei „ein schönes Ideal“, findet Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Der informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher, wie ihn der Europäische Gerichtshof zum Maßstab erklärte, war gestern. Die neue Verbraucherpolitik der Bundesregierung spricht stattdessen von „realen Verbrauchern“ und behauptet, damit auf dem Boden neuster verhaltenswissenschaftlicher Forschung zu stehen. Es gehe darum, anzuerkennen, wie irrational und schutzbedürftig wir Menschen nun mal sind. Wir kennen unsere langfristigen Interessen nicht, orientieren uns an Daumenregeln, handeln eher affektgetrieben als rational usw. Kurzum: Der „reale Verbraucher“ ist ein ziemlicher Trottel und bedarf hin und wieder eines Anschubsers (engl. to nudge) in die richtige Richtung. Verhaltenssteuerung statt Verbraucherschutz Hier zeigt sich der Unterschied zwischen klassischem Verbraucherschutz und aktueller Verbraucherpolitik. Ver- BDSI im Dialog braucherschutz ist eine Errungenschaft. Es ist positiv, dass Konsumenten vor Nepp und Irreführung geschützt und Produktsicherheit sowie Produktqualität durch Instanzen wie die behördliche Lebensmittelüberwachung geprüft werden. Heutige Verbraucherpolitik setzt hingegen vor allem auf Verbrauchererziehung oder -lenkung. Im Wechselspiel mit NGOs und den staatlich teilfinanzierten Verbraucherzentralen, aber auch supranationalen Organisationen wie der EU oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), geht es Verbraucherpolitikern weniger um Verbraucherschutz. Vielmehr geht es um ideologisch motivierte Kampagnen zur Durchsetzung eines bestimmten Lebensstils und Weltbildes. Die Menschen sollen „nachhaltiger“ konsumieren oder um ihrer Gesundheit willen weniger Limo trinken. Dabei gilt: Je dümmer man die Bürger zeichnet, desto umfassender kann man ihr Verhalten regulieren. Dieses paternalistische Verständnis von Verbraucherpolitik widerspricht den Prinzipien, auf denen unsere Demokratie fußt. Erwachsene Bürger sind nicht so unfähig, wie manche Mitglieder der Bundesregierung offenbar meinen. Wir sollten das trübe Menschenbild hinter dieser Politik in Frage stellen und den „realen Verbraucherpolitikern“ das aufklärerische Ideal freier und mündiger Bürger entgegenstellen. Kontakt: [email protected] www.novo-argumente.com Johannes Richardt ist Redaktionsleiter des politischen Magazins NovoArgumente und Gründungsmitglied des humanistischen Think-Tanks Freiblickinstitut e.V. Ernährungspolitik Ausgabe März 2016 Foto: © Knut Wiarda, fotolia Breites Produktangebot an Süßwaren und Knabberartikeln – für jeden Geschmack und jedes Verbraucherbedürfnis Insbesondere der Geschmack zählt für den Verbraucher Mit dem Bundestagsbeschluss „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ wird u.a. eine nationale Strategie zur Reduzierung von Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten eingefordert. Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erste Eckpunkte für eine solche nationale Strategie aufgezeigt. Auch auf europäischer Ebene wird das Thema vor dem Hintergrund der Prävention von Übergewicht und sog. nicht übertragbarer Krankheiten vorangetrieben. Die deutsche Süßwarenindustrie leistet ihren Beitrag zu dieser politischen und gesellschaftlichen Entwicklung, indem sie neben den klassischen Süßwaren Produktvarianten anbietet sowie innovative Produkte entwickelt, die den veränderten Verbraucherwünschen entsprechen. So gibt es neben den klassischen Produkten z. B. bei Zuckerwaren zuckerfreie Varianten mit Zuckeraustauschstoffen und Süßungsmitteln, bei Feinen Backwaren zucker- und fettreduzierte Produkte und bei Knabberartikeln z. B. die Innovation „Ofenchips“ mit deutlich reduziertem Fettgehalt sowie weitere fettreduzierte und auch salzreduzierte Varianten. Außerdem bietet die Branche Erzeugnisse mit einem erhöhten Ballaststoff- oder Vollkornanteil sowie gluten- oder laktosefreie und vegetarische oder vegane Produkte an. Zudem gibt es Süßwaren, Knabberartikel und Speiseeis in den unterschiedlichsten Portions- und Verpackungsgrößen, darunter auch viele kleine und wiederverschließbare Verpackungen. Genussaspekt an vorderster Stelle Bei Süßwaren, Knabberartikeln und Speiseeis steht für den Verbraucher der Genussaspekt an erster Stelle. Daher ist bei allen Änderungen der Produktrezeptur bzw. der Entwicklung von Neuprodukten entscheidend, dass die Erzeugnisse dem Verbraucher am Ende schmecken. Zudem sind der Reformulierung von Süßwaren, d. h. der Änderung der Rezepturen, aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen, aus technologischen Gründen und unter Aspekten der Produktqualität und -sicherheit Grenzen gesetzt. Gleiches gilt für die Entwicklung von neuen Produkten. Keine staatlichen Eingriffe in Rezepturen Die Wahl der Rezeptur muss in der Selbstverantwortung der Unternehmen bleiben, in die nicht gesetzlich eingegriffen werden darf. Mit einer staatlich vorgegebenen Reformulierung/Formulierung von Produkten wird sowohl die unternehmerische Freiheit der Hersteller als auch die Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der Verbraucher eingeschränkt. Solche Maßnahmen lehnt die Süßwarenindustrie ab. Wichtig ist es, Menschen durch Aufklärung über die Bedeutung der Nährstoffe im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung handlungskompetent zu machen, um aus einem breiten Lebensmittelangebot die für sie richtige Auswahl treffen zu können. Über uns Der BDSI vertritt die wirtschaftlichen Interessen der überwiegend mittelständischen Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie. Er ist sowohl Wirtschafts- als auch Arbeitgeberverband. Die rund 200 Mitglieder des BDSI repräsentieren ca. 90 % des Wertes der Süßwarenproduktion in Deutschland. Zum BDSI gehören folgende Produktbereiche: Schokoladewaren, Feine Backwaren, Bonbons und Zuckerwaren, Markeneis, Knabberartikel, Kaugummi und Rohmassen. Die deutsche Süßwarenindustrie ist die viertgrößte Branche der deutschen Ernährungsindustrie. Ihr besonderes Kennzeichen ist ihre starke Exportorientierung. Die deutschen Süßwarenhersteller beschäftigen rund 50.000 Mitarbeiter. Impressum Herausgeber: BDSI Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. Schumannstraße 4–6 53113 Bonn Telefon: 0228 26007-0 Telefax: 0228 26007-89 [email protected] www.bdsi.de www.facebook.com/BDSI. naschenknabberngeniessen www.twitter.com/BDSI Redaktion: Beate Olzem
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