- GS Monsheim

KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS
Abt. 7 – Veterinär- und Gesundheitsamt, Landwirtschaft
Referat 71 Gesundheitsamt
55232 Alzey, An der Hexenbleiche 36
Telefon 06731 408-6011 / 6012
Telefax 06731 408-6260
Elternbrief Kopfläuse
Sehr geehrte Eltern,
es treten in Schulen, Kindergärten oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen häufig Läuse auf. Das
beunruhigt Sie zu Recht. Dieser Brief soll Ihnen helfen, schnell und richtig zu handeln, wenn ein Mitglied
Ihrer Familie von Läusen befallen wurde.
Wie erkennt man Läuse?
Erstes Anzeichen dafür ist ein plötzlich auftretender heftiger Juckreiz auf dem Kopf. Bei sehr
genauem Hinsehen kann man dann meist auf den Haaren die Eier (Nissen) der Läuse als kleine helle
Punkte erkennen. Die Läuse übersieht man leicht, weil sie sich in den Haaren verstecken und sich der
Haarfarbe anpassen können.
Die Durchsicht des Haares mit einer Lupe erleichtert die Diagnose.
Wie kommt es zur Übertragung der Läuse?
Läuse setzen sich auch in völlig sauberen Kopfhaaren fest. Die Übertragung geschieht durch
Körperkontakt mit bereits infizierten Personen, z.B. beim Spielen und Turnen, durch das gemeinsame
Benutzen von Kämmen, Haarbürsten und Kopfbedeckungen oder durch eng nebeneinander
hängende Kleidungsstücke (Hüte, Mützen) an der Garderobe.
Läuse zu haben ist keine Schande –aber es ist eine Schande, nichts dagegen zu tun!
Deshalb, wenn ein Läusebefall festgestellt wird, ist der Hausarzt oder Kinderarzt aufzusuchen, der
Ihnen ein Präparat empfehlen bzw. verordnen wird, das die Läuse abtötet. Dieses Mittel ist streng
nach Gebrauchsanweisung, dem Beipackzettel, anzuwenden. Die Einwirkzeit beachten!
Nicht immer sterben die Eier (Nissen) der Läuse bei der Erstbehandlung ab. Deshalb ist es zwingend
notwendig, dass nach 8-10 Tagen die Behandlung wiederholt wird. Da die Nissen an den Haaren
haften, müssen sie mit einem Nissenkamm Strähne für Strähne aus dem Haar ausgekämmt werden.
Nach der Behandlung sollte das Haar mit einer handelsüblichen Pflegespülung oder mit lauwarmem
Essigwasser (3 Esslöffel Essig auf 1 l Wasser) ausgespült werden. Das erleichtert das Auskämmen der
Nissenreste, tötet aber überlebende Nissen nicht ab.
Das Auskämmen des nassen Haares sollte zwei Wochen lang alle vier Tage wiederholt werden.
z.B. Tag 1, Tag 5, Tag 9 , Tag 13. (Tag 9: Zweitbehandlung mit Auskämmen der nassen Haare)
Genügt es, nur den Kopf zu behandeln?
Nein, auch Textilien, Bürsten und Kämme müssen gründlich behandelt werden. Aus Polstermöbeln
und Teppichböden entfernt man die Läuse und Nissen durch sorgfältiges Staubsaugen. Die Reinigung
der Teppiche und Polstermöbel mit einem Heißdampfgerät kann ebenfalls hilfreich sein.
Schädlingsbekämpfungsmittel sollten wegen möglicher Schadstoffbelastungen nicht angewendet
werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
oder unter
www.pediculosis-gesellschaft.de
www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten
Behandlung der Kleidung und sonstiger Gebrauchsgegenstände
Waschmaschine: Textilien bei mindesten + 60 ° C, 30 Minuten waschen.
Wäschetrockner: Einwirkzeit mindestens 1 Stunde + 45 ° C
Gefrierschrank: Einwirkzeit mindestens 1 Tag
- 15 ° C
oder Textilien und Gegenstände in einem Plastiksack verschließen und mindestens 14 Tage
in einem warmen Raum aufbewahren.
Wichtig: Kämme und Haarbürsten gründlich in heißer Seifenlauge reinigen!
Möglichkeit einer Raumbehandlung ( Aushungern der Läuse )
Teppichboden und Polstermöbel gründlich absaugen. Danach den Raum 3 Tage lang durchgehend
über + 20° C heizen. Anschließend die Temperatur auf unter 20° C absenken und den Raum für
weitere 2- 3 Tage geschlossen halten. Der Raum darf während dieser Zeit nicht betreten werden.
Allgemeine Schutzmaßnahmen in der Familie und der Gemeinschaftseinrichtung
Bei Feststellung eines Läusebefalls müssen die Kopfhaare aller Familienangehöriger und übriger
unmittelbarer Kontaktpersonen für die Dauer von 2-3 Wochen regelmäßig auf Läuse und Nissen
kontrolliert werden.
Eine vorbeugende Behandlung mit einem Läusepräparat ist zwecklos.
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen mit Kopfläusen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. erst wieder betreten, *** wenn eine Weiterverbreitung
der Läuse nicht mehr zu befürchten ist.
*** Zulassung nach einem Kopflausbefall
Direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem nach § 18 des
Infektionsschutzgesetzes zugelassenem Läusebekämpfungsmittel.
Eine zweite Behandlung ist nach 8 - 10 Tagen zwingend erforderlich, um einer erneuten Besiedlung
mit geschlechtsreifen Läusen, die seit der ersten Kopfwäsche aus den Eiern geschlüpft sind,
vorzubeugen.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist erst erforderlich, wenn bei dem Betroffenen innerhalb von
4 Wochen ein erneuter Befall auftritt.
Die Eltern sind verpflichtet, den Kopflausbefall Ihres Kindes der Gemeinschaftseinrichtung zu melden.
Die Gemeinschaftseinrichtung informiert die übrigen Eltern, damit die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ( häufige Haarkontrolle ) in den Familien durchgeführt werden.
Außerdem ist die Einrichtung verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu unterrichten.
Freiwillige Aufgabe des Gesundheitsamtes
Nach telefonischer Terminabsprache haben die Eltern die Möglichkeit Ihre Kinder kostenfrei im
Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.
Ohne Mitwirkung der Eltern kann ein Läusebefall in der Gemeinschaftseinrichtung nicht wirksam
bekämpft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
oder unter
www.pediculosis-gesellschaft.de
www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten
Kopflausmittel:
Folgende Wirkstoffgruppen zur Kopflausbekämpfung sind in der “Bekanntmachung der geprüften
und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen“ nach
§18 Infektionsschutzgesetz aufgeführt:
Arzneimittel:
● Allethrin (Bioallethrin): Jacutin Pedicul Spray®
● Pyrethrum: GOLDGEIST FORTE®
● Permethrin: Infetopedicul®
Medizinprodukte:
● MOSQUITO Läuse-Shampoo®
● Nyda® L
● Jacutin Pedicul Fluid®
Warnhinweise !
Alle genannten Arzneimittel sind Nervengifte und sollten daher nicht häufiger als nötig angewendet
werden.
Säuglinge und Kleinkinder sollten nur unter ärztlicher Aufsicht behandelt werden.
In der Schwangerschaft und Stillzeit sind Kontraindikationen zu beachten.
Die Mittel sind streng nach Gebrauchsanweisung (Beipackzettel) anzuwenden.
Die Einwirkzeit ist unbedingt zu beachten.
Haarkontrolle mit
Nissenkamm u. Lupe
Kopflaus
Eier (Nissen) im Haar
Mit dem Wachstum des Haares entfernen sich Nissen ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut u.
können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben.
Nissen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind immer leer!
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
oder unter
www.pediculosis-gesellschaft.de
www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten