KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS Abt. 7 – Veterinär- und Gesundheitsamt, Landwirtschaft Referat 71 Gesundheitsamt 55232 Alzey, An der Hexenbleiche 36 Telefon 06731 408-6011 / 6012 Telefax 06731 408-6260 Elternbrief Kopfläuse Sehr geehrte Eltern, es treten in Schulen, Kindergärten oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen häufig Läuse auf. Das beunruhigt Sie zu Recht. Dieser Brief soll Ihnen helfen, schnell und richtig zu handeln, wenn ein Mitglied Ihrer Familie von Läusen befallen wurde. Wie erkennt man Läuse? Erstes Anzeichen dafür ist ein plötzlich auftretender heftiger Juckreiz auf dem Kopf. Bei sehr genauem Hinsehen kann man dann meist auf den Haaren die Eier (Nissen) der Läuse als kleine helle Punkte erkennen. Die Läuse übersieht man leicht, weil sie sich in den Haaren verstecken und sich der Haarfarbe anpassen können. Die Durchsicht des Haares mit einer Lupe erleichtert die Diagnose. Wie kommt es zur Übertragung der Läuse? Läuse setzen sich auch in völlig sauberen Kopfhaaren fest. Die Übertragung geschieht durch Körperkontakt mit bereits infizierten Personen, z.B. beim Spielen und Turnen, durch das gemeinsame Benutzen von Kämmen, Haarbürsten und Kopfbedeckungen oder durch eng nebeneinander hängende Kleidungsstücke (Hüte, Mützen) an der Garderobe. Läuse zu haben ist keine Schande –aber es ist eine Schande, nichts dagegen zu tun! Deshalb, wenn ein Läusebefall festgestellt wird, ist der Hausarzt oder Kinderarzt aufzusuchen, der Ihnen ein Präparat empfehlen bzw. verordnen wird, das die Läuse abtötet. Dieses Mittel ist streng nach Gebrauchsanweisung, dem Beipackzettel, anzuwenden. Die Einwirkzeit beachten! Nicht immer sterben die Eier (Nissen) der Läuse bei der Erstbehandlung ab. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass nach 8-10 Tagen die Behandlung wiederholt wird. Da die Nissen an den Haaren haften, müssen sie mit einem Nissenkamm Strähne für Strähne aus dem Haar ausgekämmt werden. Nach der Behandlung sollte das Haar mit einer handelsüblichen Pflegespülung oder mit lauwarmem Essigwasser (3 Esslöffel Essig auf 1 l Wasser) ausgespült werden. Das erleichtert das Auskämmen der Nissenreste, tötet aber überlebende Nissen nicht ab. Das Auskämmen des nassen Haares sollte zwei Wochen lang alle vier Tage wiederholt werden. z.B. Tag 1, Tag 5, Tag 9 , Tag 13. (Tag 9: Zweitbehandlung mit Auskämmen der nassen Haare) Genügt es, nur den Kopf zu behandeln? Nein, auch Textilien, Bürsten und Kämme müssen gründlich behandelt werden. Aus Polstermöbeln und Teppichböden entfernt man die Läuse und Nissen durch sorgfältiges Staubsaugen. Die Reinigung der Teppiche und Polstermöbel mit einem Heißdampfgerät kann ebenfalls hilfreich sein. Schädlingsbekämpfungsmittel sollten wegen möglicher Schadstoffbelastungen nicht angewendet werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter oder unter www.pediculosis-gesellschaft.de www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten Behandlung der Kleidung und sonstiger Gebrauchsgegenstände Waschmaschine: Textilien bei mindesten + 60 ° C, 30 Minuten waschen. Wäschetrockner: Einwirkzeit mindestens 1 Stunde + 45 ° C Gefrierschrank: Einwirkzeit mindestens 1 Tag - 15 ° C oder Textilien und Gegenstände in einem Plastiksack verschließen und mindestens 14 Tage in einem warmen Raum aufbewahren. Wichtig: Kämme und Haarbürsten gründlich in heißer Seifenlauge reinigen! Möglichkeit einer Raumbehandlung ( Aushungern der Läuse ) Teppichboden und Polstermöbel gründlich absaugen. Danach den Raum 3 Tage lang durchgehend über + 20° C heizen. Anschließend die Temperatur auf unter 20° C absenken und den Raum für weitere 2- 3 Tage geschlossen halten. Der Raum darf während dieser Zeit nicht betreten werden. Allgemeine Schutzmaßnahmen in der Familie und der Gemeinschaftseinrichtung Bei Feststellung eines Läusebefalls müssen die Kopfhaare aller Familienangehöriger und übriger unmittelbarer Kontaktpersonen für die Dauer von 2-3 Wochen regelmäßig auf Läuse und Nissen kontrolliert werden. Eine vorbeugende Behandlung mit einem Läusepräparat ist zwecklos. Gesetzliche Grundlagen Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen mit Kopfläusen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. erst wieder betreten, *** wenn eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist. *** Zulassung nach einem Kopflausbefall Direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem nach § 18 des Infektionsschutzgesetzes zugelassenem Läusebekämpfungsmittel. Eine zweite Behandlung ist nach 8 - 10 Tagen zwingend erforderlich, um einer erneuten Besiedlung mit geschlechtsreifen Läusen, die seit der ersten Kopfwäsche aus den Eiern geschlüpft sind, vorzubeugen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erst erforderlich, wenn bei dem Betroffenen innerhalb von 4 Wochen ein erneuter Befall auftritt. Die Eltern sind verpflichtet, den Kopflausbefall Ihres Kindes der Gemeinschaftseinrichtung zu melden. Die Gemeinschaftseinrichtung informiert die übrigen Eltern, damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen ( häufige Haarkontrolle ) in den Familien durchgeführt werden. Außerdem ist die Einrichtung verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu unterrichten. Freiwillige Aufgabe des Gesundheitsamtes Nach telefonischer Terminabsprache haben die Eltern die Möglichkeit Ihre Kinder kostenfrei im Gesundheitsamt untersuchen zu lassen. Ohne Mitwirkung der Eltern kann ein Läusebefall in der Gemeinschaftseinrichtung nicht wirksam bekämpft werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter oder unter www.pediculosis-gesellschaft.de www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten Kopflausmittel: Folgende Wirkstoffgruppen zur Kopflausbekämpfung sind in der “Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen“ nach §18 Infektionsschutzgesetz aufgeführt: Arzneimittel: ● Allethrin (Bioallethrin): Jacutin Pedicul Spray® ● Pyrethrum: GOLDGEIST FORTE® ● Permethrin: Infetopedicul® Medizinprodukte: ● MOSQUITO Läuse-Shampoo® ● Nyda® L ● Jacutin Pedicul Fluid® Warnhinweise ! Alle genannten Arzneimittel sind Nervengifte und sollten daher nicht häufiger als nötig angewendet werden. Säuglinge und Kleinkinder sollten nur unter ärztlicher Aufsicht behandelt werden. In der Schwangerschaft und Stillzeit sind Kontraindikationen zu beachten. Die Mittel sind streng nach Gebrauchsanweisung (Beipackzettel) anzuwenden. Die Einwirkzeit ist unbedingt zu beachten. Haarkontrolle mit Nissenkamm u. Lupe Kopflaus Eier (Nissen) im Haar Mit dem Wachstum des Haares entfernen sich Nissen ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut u. können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben. Nissen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind immer leer! Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter oder unter www.pediculosis-gesellschaft.de www.rki.de / Gesundheit u. Krankheiten / Infektionskrankheiten
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