Gesundheitsamt Kopfläuse Sehr geehrte Eltern, in der Schule/dem Kindergarten, die/den Ihr/e Sohn/Tochter besucht, sind bei einzelnen Kindern Kopfläuse festgestellt worden. Bei engem Kontakt ist die Gefahr einer Weiterverbreitung groß (Überwandern der Läuse von Kopf zu Kopf). -> Deshalb kann auch ihr Kind davon befallen werden! Eltern sind verpflichtet, das Auftreten von Läusen bei ihrem Kind dem Kindergarten oder der Schule zu melden. Wir empfehlen Ihnen, in der nächsten Zeit täglich einmal die Kopfhaare Ihres Kindes mit einem engen, sauberen Kamm zu kämmen und sorgfältig nachzusehen, ob die mit bloßem Auge sichtbaren Kopfläuse oder Nissen (Eier) vorhanden sind. Die Untersuchung Ihres Kindes sollte der Einrichtung gegenüber bestätigt werden. Sollten Sie bei sich oder ihren Kindern Läuse feststellen, ist eine Behandlung mit einem der folgenden Mittel notwendig (Tag 1): • Jacutin Pedicul Spray • INFECTOPEDICUL • GOLDGEIST FORTE • NYDA • Jacutin Pedicul Fluid Diese sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist und Sie über ein ärztliches Rezept verfügen, übernehmen die Krankenkassen für die meisten zugelassenen Läusemittel die Kosten. Alle Mittel müssen streng nach ihrer Gebrauchsanweisung angewendet werden. Zur völligen Tilgung des Lausbefalls ist am Tag 9 oder 10 Tag eine weitere Behandlung erforderlich. Es empfiehlt sich, Kontaktpersonen in der Familie sicherheitshalber mitzubehandeln (auch hier zweimalige Behandlung am Tag 1 und Tag 9 oder 10). Zusätzlich müssen die Läuse nass ausgekämmt werden. Dazu werden die Haare nach dem Waschen mit einem Shampoo und mit einer Pflegespülung eingeschäumt und Strähne für Strähne mit einem feinzinkigen Kamm (Nissenkamm) durchgekämmt. Diese Maßnahme wird an den Tagen 1,5,9,13 und 17 durchgeführt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgendes Behandlungsschema: Tag 1: Behandlung mit Insektizid, Haare nass auskämmen Tag 5: Haare nass auskämmen Tag 9: Haare nass auskämmen Tag 9 oder 10: Wiederholungsbehandlung mit Insektizid Niederhofener Straße 3 ♦ 91781 Weißenburg i. Bay. Tel. 09141/902-401 ♦ Fax. 09141/902-419 ♦ [email protected] ♦ www.Landkreis-wug.de -1- Tag 13 und 17: Haare erneut nass auskämmen Direkt nach der Erstbehandlung kann der Kindergarten bzw. die Schule wieder besucht werden (Tag 2). Ein ärztliches Attest ist erst bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen erforderlich. Die Eltern müssen der Kindergarten- oder Schulleitung die Durchführung der Behandlung bestätigen. In Zweifelsfällen ist das Gesundheitsamt berechtigt, Kinder auch ohne Einwilligung der Eltern auf Kopfläuse zu untersuchen. Da die Übertragung von Läusen praktisch ausschließlich von Kopf zu Kopf stattfindet, sind weitere Hygienemaßnahmen nur von untergeordneter Bedeutung. Sinnvolle Maßnahmen sind: Reinigung von Kämmen, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis in heißer Seifenlösung, Wechsel von Schlafanzügen, Bettwäsche und Handtüchern sowie Verpacken von Kopfbedeckungen, Schals und weiteren Gegenständen, auf die Läuse gelangt sein könnten, für 3 Tage in einer Plastiktüte. Detaillierte Informationen über Läuse und deren Behandlung finden sich z. B. unter www.pediculosis.de und http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/K/Kopflaus/Kopflaus.html?cms_lv2=2381878&cms_bo x=1&cms_current=Kopflausbefall . Sie können sich auch aktuelle Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen unter dem Link http://www.bzga.de/infomaterialien/kopflaeuse-was-tun/ herunterladen oder kostenlos bestellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt Stand: März 2016 Niederhofener Straße 3 ♦ 91781 Weißenburg i. Bay. Tel. 09141/902-401 ♦ Fax. 09141/902-419 ♦ [email protected] ♦ www.Landkreis-wug.de -2-
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