Supro - Werkstatt für Suchtprophylaxe Am Garnmarkt 1, 6840 Götzis T +43 (0)5523 54941 www.kennidi.net Vereine viel dazu beitragen, dass können sehr GENTLEMEN AGREEMENT Kinder und Jugendliche einen maßvollen und kontrollierten Umgang Alkohol erlernen Daher wollen als Verein auch ein Zeichen mit wir können. Vereine alleine können sicherlich keine setzen und verpflichten uns, bei allen Ver Suchtprobleme verhindern, sie bieten aber ein anstaltungen (im speziellen bei öffentlichen ideales Handlungsfeld für die positive PersönVeranstaltungen), folgendes Gentlemen Agree lichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendment einzuhalten: lichen. Vereine unterstützen die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einem generell: selbstbe Veranstaltungen stimmten und unabhängigen, zu einem verant wortungsbewussten und genussvollen Leben, • In der Vorbereitung einer Veranstaltung lädt mit der nötigen Risikokompetenz. der Verein zu einem „Runden Tisch“ mit allen Verantwortlichen (inkl. der Exekutive) - Vereine setzen Grenzen und Regeln und sie ein, bei dem die zu erwartenden Probleme bieten ausreichend Möglichkeiten das Selbstwerden bzw. genauen Absprache erörtert vertrauen und Selbstwertgefühl zu stärken über die geplanten Maßnahmen getroffen - Vereine fördern die Kommunikations- und werden Kooperationsfähigkeit - Vereine bieten die Chance, die Konfliktfähig• Ein namentlich Genannter des Vereins zeich keit und Frustrationstoleranz zu entwickeln net verantwortlich für die Einhaltung der - Vereine fördern die Übernahme von Initiative gesetzlichen Bestimmungen und des Gentle und Verantwortung men Agreement (Bestätigung durch Unter - Vereine ermöglichen es Kindern und Jugendschrift) lichen, eine realistische Selbsteinschätzung und das Körperbewusstsein zu entwickeln • Die MitarbeiterInnen werden im Vorfeld der Veranstaltung sensibilisiert (Vorbildwirkung, in Vereinen steht vor allem das „WirUnd gutes Beispiel…) und informiert (Handout Erlebnis“ im Mittelpunkt. Gemeinschaftservon Spaß mit Maß) und bestätigen dies durch ihre Unterschrift (Verbindlichkeit!) lebnis und Geselligkeit spielen hier eine große Rolle. •Neue zwischenmenschliche Beziehungen • Bei allen unseren Veranstaltungen wird das können geknüpft werden. Dadurch wird Isolati Alter der Jugendlichen genauestens kontrolon und Vereinsamung keine Chance gegeben. Vereine bietet den Heranwachsenden nicht nur liert (gültiger, amtlicher Lichtbildausweis!). • der Jugendliche über 16/18 erhalten ein Kontrolldie Möglichkeit aktiven Freizeitgestaltung, band um die Hand. Nur an Jugendliche mit sondern auch Erlebnisse und Erfahrungen, die Kontrollband dürfen die entsprechenden, ihrer Entwicklung förderlich sind. alkoholischen Getränke verkauft und ausge• schenkt werden. Nur sie dürfen alkoholische Vereine sind sich aber auch ihrer Vorbildwir Getränke konsumieren und besitzen! kung und ihrer (Mit)Verantwortung bewusst. • Supro - Werkstatt für Suchtprophylaxe Am Garnmarkt 1, 6840 Götzis T +43 (0)5523 54941 www.kennidi.net Veranstaltungen in Zelten/geschlossenen • Bei unseren Veranstaltungen wir bieten Räumlichkeiten (z.B. Bälle) attraktive nicht-alkoholische Getränke (Cocktail-Bar) an, die wir auch bewerben. • Die Kontrolle des Alters erfolgt beim Eingang (Ausweispflicht und Kontrollbändchen). • Wir verzichten bei unseren Veranstaltungen auf den Verkauf und den Ausschank von • Bei Ausschank von „hartem“ Alkohol (z.B. in Alkopops. der Bar, …) bietenwir ein ebenso reichhalti ges Sortiment an „alkoholfreien Cocktails“ • Bei unseren Veranstaltungen werden offen an. sichtlich Alkoholisierte weder eingelassen noch schenken wir alkoholische Getränke an offensichtlich Alkoholisierte aus. Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen • Bei unseren Veranstaltungen verzichten wir (Kilbi, Weihnachtsmarkt, ...) auf Aktionen, die den exzessiven Konsum von Alkohol fördern („Happy Hours“, „Kübel • Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen saufen“, „Metertrinken“ usw.) wird das Alter jeweils beim Ausschank oder bei einer zentralen Stelle (z. B. Bonkassa, …) • Wir werden mit entsprechenden Durchsa kontrolliert. Nur dort erhalten Jugendliche gen die Jugendlichen unter 14 Jahren daran nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichterinnern, dass sie um 23.00 Uhr (die Jugend lichen unter 16 um 24.00 Uhr) zu Hause sein bildausweis ein Kontrollbändchen, das sie zum Konsum von alkoholischen Getränken müssen. berechtigt • Bei unseren Veranstaltungen werden „geeignete, vernünftige“ Erwachsene für die Ein• Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen haltung der Jugendschutzbestimmungen und schenken wir keinen „harten“ Alkohol aus für „Ordnung“ in und um die Veranstaltung (Ausnahme: Genehmigung durch den Ge- sorgen (Zusammenarbeit mit der Exekutive). meinderat nach vorheriger Prüfung). • • • •
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