Anzeige eines Gaststättengewerbes gem. § 2 Abs. 1

Anzeige eines Gaststättengewerbes
gem. § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)
Eingangsstempel / Vermerke
Stadt Weißenfels
FB II – Bürgerdienste
Abt. Bürgerzentrum / Gewerbe
Klosterstr. 2
06667 Weißenfels
Erstanzeige
Bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie
die zutreffenden Kästchen ankreuzen!
Änderungsanzeige
Angaben zum Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsname (falls
abweichend)
Geburtsort- /land
Geschlecht
männlich
weiblich
Staatsangehörigkeit
Wohnanschrift
Telefon
Fax
Handy
Email / web
Angaben zur juristischen Person
Bezeichnung der juristischen Person oder des Vereins
Anschrift der juristischen Person
Telefon
Fax
Eingetragen beim Registergericht
Handy
Handelsregisternummer
Email / web
Eingetragen seit:
Angaben zum Gaststättenbetrieb
Anschrift der Betriebsstätte:
Name der Gaststätte:
Datum des Betriebsbeginns:
Betriebsart:
Schankwirtschaft
Telefon
Anmeldung wird erstattet für:
eine Hauptniederlassung
Fax
Speisewirtschaft
Handy
Schank- und Speiswirtschaft
Email / web
eine Zweigniederlassung
eine unselbstständige Zweigstelle
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Folgende Speisen und Getränke sollen verabreicht werden
Art der zubereiteten Speisen:
Ausschank alkoholfreier Getränke
Ausschank alkoholischer
Getränke
Verkauf von Flaschenbier (ohne
Verzehr an Ort und Stelle)
Angaben zur Änderung des Betriebes
Verlegung des Betriebssitzes innerhalb des Meldebezirkes
Neue Betriebsanschrift:
Datum der Änderung:
Erweiterung des Angebotes von
Speisen auf:
Aufgabe des Betriebes
Getränken auf:
Alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke
Datum der Betriebsaufgabe:
Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
(nur erforderlich bei Erstanzeige mit Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken oder
Änderungsanzeige mit Erweiterung auf Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken)
vorzulegende Unterlagen
wurde
beantragt
wird
nachgereicht
liegt bei
Führungszeugnis zur Vorlage der Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur
Vorlage der Behörde
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des
zuständigen Amtsgerichtes
(www.vollstreckungsportal.de)
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Stadtkasse des Wohnortes
oder
Vorlage einer behördlichen Bescheinigung
über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit,
die nicht älter als 1 Jahr ist
Ort, Datum
Unterschrift
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