Anzeige eines Gaststättengewerbes gem. § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) Eingangsstempel / Vermerke Stadt Weißenfels FB II – Bürgerdienste Abt. Bürgerzentrum / Gewerbe Klosterstr. 2 06667 Weißenfels Erstanzeige Bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen! Änderungsanzeige Angaben zum Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsname (falls abweichend) Geburtsort- /land Geschlecht männlich weiblich Staatsangehörigkeit Wohnanschrift Telefon Fax Handy Email / web Angaben zur juristischen Person Bezeichnung der juristischen Person oder des Vereins Anschrift der juristischen Person Telefon Fax Eingetragen beim Registergericht Handy Handelsregisternummer Email / web Eingetragen seit: Angaben zum Gaststättenbetrieb Anschrift der Betriebsstätte: Name der Gaststätte: Datum des Betriebsbeginns: Betriebsart: Schankwirtschaft Telefon Anmeldung wird erstattet für: eine Hauptniederlassung Fax Speisewirtschaft Handy Schank- und Speiswirtschaft Email / web eine Zweigniederlassung eine unselbstständige Zweigstelle Seite 1 von 2 Folgende Speisen und Getränke sollen verabreicht werden Art der zubereiteten Speisen: Ausschank alkoholfreier Getränke Ausschank alkoholischer Getränke Verkauf von Flaschenbier (ohne Verzehr an Ort und Stelle) Angaben zur Änderung des Betriebes Verlegung des Betriebssitzes innerhalb des Meldebezirkes Neue Betriebsanschrift: Datum der Änderung: Erweiterung des Angebotes von Speisen auf: Aufgabe des Betriebes Getränken auf: Alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke Datum der Betriebsaufgabe: Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen: (nur erforderlich bei Erstanzeige mit Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken oder Änderungsanzeige mit Erweiterung auf Ausschank oder Verkauf von alkoholischen Getränken) vorzulegende Unterlagen wurde beantragt wird nachgereicht liegt bei Führungszeugnis zur Vorlage der Behörde Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage der Behörde Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes (www.vollstreckungsportal.de) Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes oder Vorlage einer behördlichen Bescheinigung über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit, die nicht älter als 1 Jahr ist Ort, Datum Unterschrift Seite 2 von 2
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