MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT FRANKREICH • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Optional kann eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) im Rathaus (la Mairie) beantragt werden. Allerdings ist seit 2003 der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für EU/EWR-BürgerInnen sowie Schweizer StaatsbürgerInnen nicht mehr zwingend erforderlich. ARBEITSUCHE SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, erhalten Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Die Sozial versicherung ist eine Pflichtversicherung. Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungsträger (z.B. „caisse d`assurance maladie“). Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Einwohner: 64.580.146 Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Frankreich“. Erwerbstätige Bevölkerung: Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Frankreich finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/ Krankenversicherung: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin bei der zuständigen Sozialversicherung angemeldet hat, erhalten Sie eine Versicherungskarte (Carte Vitale). Die lokale Krankenkasse vor Ort ist für Sie zuständig. Die Krankenversicherung deckt in den meisten Fällen nicht alle Kosten für ärztliche Behandlung, für den Spitalsaufenthalt und für Arzneimittel ab. PatientInnen zahlen das Arzthonorar selbst und erhalten dann eine Rückerstattung. Für viele Leistungen gibt es einen Selbstbehalt (ticket modérateur). Kosten für ärztliche Behandlung werden in Höhe von 70 % der Erstattungsgrundlage (tarif de responsabilité) erstattet. Für bestimmte Personengruppen gibt es ein Ermäßigungssystem. Sie wählen einen Hausarzt/eine HausärztiIn (médecin traitant), der/die Sie zu FachärztInnen überweist. Stellenangebote der französischen Arbeitsverwaltung: http://www.pole-emploi.fr Viele FranzösInnen schließen eine private Zusatzver sicherung ab. Private Jobvermittler (z.B. agences d`intérim) finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Frankreich kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte wie Personen, die in Frankreich versichert sind. Allgemeine Informationen Fläche: 543.965 km2 in der Landwirtschaft: 3% in der Industrie: 18% im Dienstleistungsbereich: 79% Sprachen:Französisch Regionalsprachen z.B. Baskisch, Bretonisch, Korsisch, Deutsch EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen Arbeitsämtern der französischen Arbeitsverwaltung (Pôle Emploi) betreut werden. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Le Figaro • Le Monde • L`Express (Wochenmagazin) • Les Echos Spezielle Radio-, Fernseh- und Webprogramme widmen sich dem Thema Arbeitsuche (z.B. Web TV Pôle-Emploi). Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. CFDT, CGT) • Handels- und Wirtschaftskammern Leben und Arbeiten in Frankreich Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich beim Arbeits amt der Arbeitsverwaltung Pôle emploi. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Frankreich mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Frankreich erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Sie müssen Ihre Steuern direkt an das Finanzamt abführen. In der Regel zahlen Sie die Steuern drei Mal im Jahr. Sie können aber eine monatliche Zahlung beantragen. Die entsprechenden Unterlagen besorgen Sie sich bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Finanzamt (Administration fiscale). Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens. Steuersatz: Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 45% besteuert. Neben der Einkommenssteuer werden noch Solidaritäts steuern etc. eingehoben. WOHNEN Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in den meisten Tageszeitungen • in speziellen Immobilienzeitungen („de Particulier à Particulier“) • bei Gemeindeämtern (Mairie) • bei ImmobilienmaklerInnen • bei der Agentur für Wohnungsinformation (Agence nationale pour l`information sur le logement) Mietverträge werden häufig für die Dauer von drei Jahren ausgestellt, sind aber verlängerbar. Beachten Sie die Kündigungsfristen (ein bis drei Monate für den Mieter/die Mieterin). Kautionen in der Höhe von einer Monatsmiete sind üblich. Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, Sie können auch einen Notar/eine Notarin beiziehen. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von staatlichen Vorschulen (école maternelle) ist kostenlos, für bestimmte Leistungen müssen Kostenbeiträge bezahlt werden. Der Besuch der Vorschule ist nicht verpflichtend. Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist kostenlos. Die Kosten für Schulbücher und Schulmaterial wird häufig von den Gemeinden getragen. Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Frankreich beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/ Arbeitsverwaltung: http://www.pole-emploi.fr Arbeitsverwaltung in den Regionen: http://candidat.pole-emploi.fr/ Vermittlung von AkademikerInnen: http://www.apec.fr Öffentliche Verwaltung http://www.service-public.fr/ Web TV: http://www.pole-emploi.fr/tv/ Statistik Frankreich: http://www.insee.fr/ Informationen über Frankreich – allgemein: http://www.service-public.fr/ http://www.ambafrance-de.org/ http://de.france.fr/ Leben in Frankreich: http://france.fr/ Aufenthalt: https://www.service-public.fr/ Private Jobvermittlung: http://www.prismemploi.eu/ http://www.stepstone.fr http://www.monster.fr/ http://www.cadremploi.fr/ Presse: http://www.lefigaro.fr http://www.lemonde.fr http://www.lesechos.fr/ http://www.lexpress.fr/ Gewerkschaften: http://www.cgt.fr/ https://www.cfdt.fr/ Wirtschaftskammer: http://www.cci.fr/ Sozialversicherungssysteme in der EU: http://europa.eu/ Soziale Sicherheit: http://www.ambafrance-de.org/ Das französische Sozialversicherungssystem: http://www.cleiss.fr/ (in deutscher Sprache) Gesundheit: https://www.service-public.fr/ Kostenrückerstattung/Selbstbehalt: https://www.service-public.fr/ Krankenkassen: http://www.cmu.fr http://www.ameli.fr Arbeitslosigkeit: https://www.service-public.fr/ Steuern: http://www.impots.gouv.fr/ http://www.economie.gouv.fr/ Wohnen: http://www.anil.org (Rechte und Pflichten) http://france.fr/ https://www.justlanded.com/ Mieterrechte: http://www.ambafrance-de.org/ http://www.cec-zev.eu/ Immobilien: http://www.seloger.com/ http://www.pap.fr/ http://www.fnaim.fr http://www.avendrealouer.fr/ Schule: https://www.service-public.fr/ http://www.education.gouv.fr/ Bildungssysteme in Europa: https://webgate.ec.europa.eu Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/ Gelbe Seiten: http://www.pagesjaunes.fr Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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