Schweiz

MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
SCHWEIZ
Allgemeine Informationen
Fläche: 41.285 km2
• Bis 3 Monate: Arbeitsuchende StaatsbürgerInnen aus
EU/EWR-Ländern können ohne Visum einreisen. Für
einen kurzfristigen Aufenthalt und eine entsprechende
­
­Beschäftigung ist eine online Anmeldung beim Bundes­
amt für Migration nötig.
• Ab 3 Monaten: Wenn Sie länger als drei Monate in der
Schweiz bleiben wollen, melden Sie Ihren Aufenthalt
­innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Ihrer Wohn­
gemeinde. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag besitzen oder
selbstständig erwerbstätig sind, erhalten Sie eine Aufent­
haltsbewilligung. Diese kann bei der zuständigen Behörde
im Kanton (z.B. Migrationsamt) beantragt werden.
ARBEITSUCHE
Einwohner: 8.238.000
EU/EWR-StaatsbürgerInnen haben mit der Aufenthalts­
bewilligung freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von
den regionalen und lokalen Arbeits­vermittlungszentren der
Schweizer Arbeitsverwaltung betreut werden.
Erwerbstätige Bevölkerung:
Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Schweiz“
in der Landwirtschaft: 4%
in der Industrie: 22%
im Dienstleistungsbereich: 74%
Sprachen:Deutsch
Französisch
Italienisch
Rätoromanisch
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeits­
bedingungen in der Schweiz finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Stellenangebote der Schweizer Arbeitsverwaltung:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/ (Deutsch)
http://www.area-lavoro.ch/ (Italienisch)
http://www.espace-emploi.ch/ (Französisch)
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Tages-Anzeiger
• Basler Zeitung
• Le Temps
• 24heures
• Neue Zürcher Zeitung
Leben und Arbeiten
in der Schweiz
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (z.B. Schweizer Gewerkschaftsbund/
Union Syndicale Suisse – SGB/USS)
• Handels- und Wirtschaftskammer
SOZIALE SICHERHEIT
Sozialversicherungsbeiträge werden auch von Arbeit­
geberInnen (Ausnahme: Krankenversicherung) bezahlt. Bei
ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge meistens von Lohn/
Gehalt abgezogen.
Es besteht für alle in der Schweiz wohnenden Personen
Versicherungspflicht.
Krankenversicherung: Jede Person, die sich neu in der
Schweiz niederlässt, muss eine Krankenversicherung
abschließen. Sie können den Versicherungsträger frei
wählen. Die Höhe der Beiträge der Krankenversicherung
hängt von Wohnort, individuellen Voraussetzungen und
gewählten Leistungen ab. Die Krankenversicherung ist
freiwillig, eine Pflichtversicherung in diesem Bereich kann
sich aber durch den Arbeitsvertrag ergeben.
Ambulante und stationäre Behandlungen sind abgedeckt.
Erwachsene Versicherte müssen einen Jahresbetrag
(Kostenbeteiligung/Franchise) bezahlen und damit einen
Selbstbehalt übernehmen. Die Krankenversicherung stellt
eine Versicherungskarte aus, die Sie bei einer ärztlichen
Behandlung vorlegen müssen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn in die
Schweiz kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen
Rechte wie Personen, die in der Schweiz versichert sind.
Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie arbeitslos werden,
müssen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am ersten
Tag Ihrer Arbeitslosigkeit je nach Kanton bei der zuständigen
Stelle der Arbeitsverwaltung oder in Ihrer Wohngemeinde
stellen. Leistungen werden über die Arbeitslosenkassen
bezahlt.
Wenn Sie mit dem Formular PD U2/E 303 in die Schweiz
kommen, besteht die Möglichkeit Ihre Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung für maximal drei
Monate mitzunehmen. Das erforderliche Formular bitte
unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen
AMS Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in der Schweiz erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom
Bund (Bundessteuer) als auch von den Kantonen und
Gemeinden (Kantons- und Gemeindesteuern) eingehoben.
Da jeder der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz hat, ist die
Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich
hoch.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Bei ausländischen
ArbeitnehmerInnen wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn
abgezogen. Niedergelassene StaatsbürgerInnen bezahlen
ihre Steuern am Ende des Kalenderjahres. Die Höhe der
Steuern bemisst sich nach der Einkommenssteuererklärung,
die jährlich abgegeben werden muss.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
WOHNEN
Die Höhe der Miete ist in städtischen Ballungszentren bzw.
Stadtrandlagen sehr hoch.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in regionalen und überregionalen Tageszeitungen
• bei ImmobilienmaklerInnen
• in der Gemeindeverwaltung Ihrer Wunschgemeinde
Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatsmieten, die
Kündigungsfristen sind im Mietvertrag festgelegt. Wenn
Sie mit der Höhe der Miete nicht einverstanden sind oder
eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich an die
Schlichtungsstelle in Ihrem Kanton.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von öffentlichen Kindergärten/
Vorschulen ist in vielen Kantonen verpflichtend und kostenlos.
Pflichtschule: Der Besuch der öffentlichen Primarstufe und
der Sekundarstufe 1 ist in allen Kantonen kostenlos. Das
Schweizer Schulsystem ist nur in Grundzügen einheitlich
geregelt.
Schulpflicht: von (4) 6 bis 15/16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in der
Schweiz beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at
Arbeitsverwaltung:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/ (Deutsch)
http://www.area-lavoro.ch/ (Italienisch)
http://www.espace-emploi.ch/ (Französisch)
Schweiz:
http://www.swissinfo.ch
http://www.ch.ch
http://www.bk.admin.ch/
Schweiz – Überblick über Leben und Arbeiten in der Schweiz:
http://www.eures.ch/
Statistik Schweiz:
http://www.bfs.admin.ch/
Aufenthalt:
https://www.sem.admin.ch/
Verzeichnis privater Jobvermittler:
http://www.avg-seco.admin.ch/
Informationen zur privaten Arbeitsvermittlung:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch
http://www.jobup.ch
http://www.jobscout24.ch
http://www.jobpilot.ch
http://www.travailler-en-suisse.ch/
http://portail-emploi.ch/
Presse – Überblick:
http://www.zeitung.ch
Presse:
http://www.tagesanzeiger.ch/
http://www.letemps.ch/
http://www.24heures.ch
http://bazonline.ch/
http://www.nzz.ch
Gewerkschaft:
http://www.uss.ch
Departement für Wirtschaft:
http://www.seco.admin.ch/
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Gesundheit und Soziale Sicherheit:
http://www.bsv.admin.ch/
http://www.ahv-iv.info/
Soziale Sicherheit in der Schweiz 2016:
https://www.ahv-iv.ch/
Bundesamt für Gesundheit:
http://www.bag.admin.ch
Krankenversicherung – Leistungen etc.:
http://www.bag.admin.ch/
http://www.ch.ch/
Arbeitslosigkeit:
http://www.ch.ch/
Pension:
https://www.ahv-iv.ch/
Steuern:
http://www.estv.admin.ch/
http://www.ch.ch/
Das schweizerische Steuersystem:
https://www.estv.admin.ch/
Lohnrechner:
http://www.lohnrechner.ch/
Bundesamt für Wohnungswesen:
http://www.bwo.admin.ch/
Wohnen in der Schweiz:
http://www.bwo.admin.ch/
ImmobilienmaklerInnen:
http://www.die-immobilienmakler.ch/
Immobilien:
http://www.immostreet.ch
http://www.immoclick.ch/
http://www.swissportail.ch
Bildung:
http://swisseducation.educa.ch/
http://www.edk.ch/
http://www.swissuniversities.ch/
https://webgate.ec.europa.eu/
Schweizer Privatschulen:
http://www.swiss-schools.ch/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://www.swissuniversities.ch/
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Stand: März 2016