MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT SCHWEIZ Allgemeine Informationen Fläche: 41.285 km2 • Bis 3 Monate: Arbeitsuchende StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern können ohne Visum einreisen. Für einen kurzfristigen Aufenthalt und eine entsprechende Beschäftigung ist eine online Anmeldung beim Bundes amt für Migration nötig. • Ab 3 Monaten: Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen, melden Sie Ihren Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Ihrer Wohn gemeinde. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag besitzen oder selbstständig erwerbstätig sind, erhalten Sie eine Aufent haltsbewilligung. Diese kann bei der zuständigen Behörde im Kanton (z.B. Migrationsamt) beantragt werden. ARBEITSUCHE Einwohner: 8.238.000 EU/EWR-StaatsbürgerInnen haben mit der Aufenthalts bewilligung freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den regionalen und lokalen Arbeitsvermittlungszentren der Schweizer Arbeitsverwaltung betreut werden. Erwerbstätige Bevölkerung: Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Schweiz“ in der Landwirtschaft: 4% in der Industrie: 22% im Dienstleistungsbereich: 74% Sprachen:Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeits bedingungen in der Schweiz finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/ Stellenangebote der Schweizer Arbeitsverwaltung: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/ (Deutsch) http://www.area-lavoro.ch/ (Italienisch) http://www.espace-emploi.ch/ (Französisch) Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Tages-Anzeiger • Basler Zeitung • Le Temps • 24heures • Neue Zürcher Zeitung Leben und Arbeiten in der Schweiz Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: •Gewerkschaften (z.B. Schweizer Gewerkschaftsbund/ Union Syndicale Suisse – SGB/USS) • Handels- und Wirtschaftskammer SOZIALE SICHERHEIT Sozialversicherungsbeiträge werden auch von Arbeit geberInnen (Ausnahme: Krankenversicherung) bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge meistens von Lohn/ Gehalt abgezogen. Es besteht für alle in der Schweiz wohnenden Personen Versicherungspflicht. Krankenversicherung: Jede Person, die sich neu in der Schweiz niederlässt, muss eine Krankenversicherung abschließen. Sie können den Versicherungsträger frei wählen. Die Höhe der Beiträge der Krankenversicherung hängt von Wohnort, individuellen Voraussetzungen und gewählten Leistungen ab. Die Krankenversicherung ist freiwillig, eine Pflichtversicherung in diesem Bereich kann sich aber durch den Arbeitsvertrag ergeben. Ambulante und stationäre Behandlungen sind abgedeckt. Erwachsene Versicherte müssen einen Jahresbetrag (Kostenbeteiligung/Franchise) bezahlen und damit einen Selbstbehalt übernehmen. Die Krankenversicherung stellt eine Versicherungskarte aus, die Sie bei einer ärztlichen Behandlung vorlegen müssen. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn in die Schweiz kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte wie Personen, die in der Schweiz versichert sind. Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit je nach Kanton bei der zuständigen Stelle der Arbeitsverwaltung oder in Ihrer Wohngemeinde stellen. Leistungen werden über die Arbeitslosenkassen bezahlt. Wenn Sie mit dem Formular PD U2/E 303 in die Schweiz kommen, besteht die Möglichkeit Ihre Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für maximal drei Monate mitzunehmen. Das erforderliche Formular bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in der Schweiz erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (Kantons- und Gemeindesteuern) eingehoben. Da jeder der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz hat, ist die Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Bei ausländischen ArbeitnehmerInnen wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Niedergelassene StaatsbürgerInnen bezahlen ihre Steuern am Ende des Kalenderjahres. Die Höhe der Steuern bemisst sich nach der Einkommenssteuererklärung, die jährlich abgegeben werden muss. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens. WOHNEN Die Höhe der Miete ist in städtischen Ballungszentren bzw. Stadtrandlagen sehr hoch. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in regionalen und überregionalen Tageszeitungen • bei ImmobilienmaklerInnen • in der Gemeindeverwaltung Ihrer Wunschgemeinde Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatsmieten, die Kündigungsfristen sind im Mietvertrag festgelegt. Wenn Sie mit der Höhe der Miete nicht einverstanden sind oder eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle in Ihrem Kanton. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von öffentlichen Kindergärten/ Vorschulen ist in vielen Kantonen verpflichtend und kostenlos. Pflichtschule: Der Besuch der öffentlichen Primarstufe und der Sekundarstufe 1 ist in allen Kantonen kostenlos. Das Schweizer Schulsystem ist nur in Grundzügen einheitlich geregelt. Schulpflicht: von (4) 6 bis 15/16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in der Schweiz beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at Arbeitsverwaltung: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/ (Deutsch) http://www.area-lavoro.ch/ (Italienisch) http://www.espace-emploi.ch/ (Französisch) Schweiz: http://www.swissinfo.ch http://www.ch.ch http://www.bk.admin.ch/ Schweiz – Überblick über Leben und Arbeiten in der Schweiz: http://www.eures.ch/ Statistik Schweiz: http://www.bfs.admin.ch/ Aufenthalt: https://www.sem.admin.ch/ Verzeichnis privater Jobvermittler: http://www.avg-seco.admin.ch/ Informationen zur privaten Arbeitsvermittlung: http://www.treffpunkt-arbeit.ch http://www.jobup.ch http://www.jobscout24.ch http://www.jobpilot.ch http://www.travailler-en-suisse.ch/ http://portail-emploi.ch/ Presse – Überblick: http://www.zeitung.ch Presse: http://www.tagesanzeiger.ch/ http://www.letemps.ch/ http://www.24heures.ch http://bazonline.ch/ http://www.nzz.ch Gewerkschaft: http://www.uss.ch Departement für Wirtschaft: http://www.seco.admin.ch/ Sozialversicherungssysteme in der EU: http://europa.eu/ Gesundheit und Soziale Sicherheit: http://www.bsv.admin.ch/ http://www.ahv-iv.info/ Soziale Sicherheit in der Schweiz 2016: https://www.ahv-iv.ch/ Bundesamt für Gesundheit: http://www.bag.admin.ch Krankenversicherung – Leistungen etc.: http://www.bag.admin.ch/ http://www.ch.ch/ Arbeitslosigkeit: http://www.ch.ch/ Pension: https://www.ahv-iv.ch/ Steuern: http://www.estv.admin.ch/ http://www.ch.ch/ Das schweizerische Steuersystem: https://www.estv.admin.ch/ Lohnrechner: http://www.lohnrechner.ch/ Bundesamt für Wohnungswesen: http://www.bwo.admin.ch/ Wohnen in der Schweiz: http://www.bwo.admin.ch/ ImmobilienmaklerInnen: http://www.die-immobilienmakler.ch/ Immobilien: http://www.immostreet.ch http://www.immoclick.ch/ http://www.swissportail.ch Bildung: http://swisseducation.educa.ch/ http://www.edk.ch/ http://www.swissuniversities.ch/ https://webgate.ec.europa.eu/ Schweizer Privatschulen: http://www.swiss-schools.ch/ Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/ http://www.swissuniversities.ch/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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