Deutsche Krankenversicherung AG Pflegetagebuch Pflegetagebuch Das Pflegetagebuch wird geführt für: Name, Vorname: ________________________________________ geboren am: ________________________________________ Anschrift ________________________________________ (Straße, Postleitzahl, Ort): ________________________________________ ________________________________________ Name und Anschrift des ________________________________________ gesetzlichen Vertreters/ ________________________________________ Bevollmächtigten/Betreuers: ________________________________________ Name und vollständige ________________________________________ Anschrift der Person, die ________________________________________ das Pflegetagebuch führt ________________________________________ ___________________________________ Unterschrift Pflegebedürftige(r), gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter 1) 1)Die/der ___________________________________ Unterschrift Tagebuchführer/in Tagebuchführer(in) hat die Hilfestellungen vollständig und zutreffend aufgeführt. 2 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 3 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 4 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 5 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 6 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 7 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 8 Pflegetagebuch Pflegetag/Datum: ________________________________________ Erforderliche Hilfe bei: (siehe Erlõuterungen) Zeitaufwand in Minuten morgens mittags abends nachts von 22 - 6 Uhr ggf. nähere Beschreibung der Hilfe Körperpflege Waschen: · Ganzkörperwäsche · Teilwäsche · Duschen · Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung · Wasserlassen · Stuhlgang · Richten der Kleidung · Wechseln von Windeln · Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen / Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen / Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung Beheizen der Wohnung 9 Pflegetagebuch Erläuterungen zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ist ausschließlich der auf Dauer - d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate - erforderliche Hilfebedarf für die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung maßgebend. Dies sind: Die Körperpflege · Waschen/Duschen/Baden Hierunter fällt das vollständige oder teilweise Waschen des Körpers, entweder am Waschbecken, unter der Dusche, in der Badewanne oder im Bett. Zum Waschvorgang gehören die erforderlichen Vorbereitungen (z.B. das Zurechtlegen der erforderlichen Badeutensilien wie Seife/Handtuch, das Einlassen des Badewassers sowie das Bedienen der Armaturen), der eigentliche Waschvorgang selbst sowie das Abtrocknen und Eincremen des Körpers. Im Anschluß sind auch die nachbereitenden Handlungen, z.B. das Wegräumen von Seife/Handtuch, zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden darf allerdings das Haarewaschen und das anschließende Trocknen bzw. Fönen der Haare. Die hierfür benötigte Zeit muß von der Gesamtwaschzeit also in Abzug gebracht werden. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn das regelmäßige Haarewaschen aus medizinischen Gründen, also wegen Erkrankungen oder deren Folgen, erforderlich ist. · Zahnpflege Zur Zahnpflege zählen die Vorbereitung (z.B. das Öffnen und Schließen der Zahnpastatube einschließlich der Dosierung der Zahnpasta sowie das Füllen des Wasserglases) sowie der Putzvorgang selbst. Des weiteren wird das Einsetzen und die Reinigung von Zahnprothesen sowie die Mundpflege, d.h. das Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle, erfaßt. · Kämmen Dies umfaßt das Kämmen und Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur. Trägt der Pflegebedürftige ein Toupet oder eine Perücke, so gehört zum Hilfebedarf das Kämmen und Aufsetzen des Haarteils. · Rasieren Zum Rasieren gehören die Trocken- oder Naßrasur sowie die damit zusammenhängende notwendige Hautpflege. Bei Frauen wird hier die Gesichtspflege - mit Ausnahme des Schminkens – berücksichtigt. · Darm- und Blasenentleerung Hierzu gehören die Kontrolle des Harn- und Stuhlganges, die Reinigung und Versorgung von künstlich geschaffenen Ausgängen sowie die notwendigen Handgriffe bei dem Hygienevorgang, das Richten der Kleidung vor und nach dem Gang zur Toilette, die Intimhygiene wie das Säubern nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang sowie das Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhls bzw. eines Stechbeckens. Ebenso zählen das Anlegen bzw. Wechseln von Windeln dazu. Der Weg zum und vom WC innerhalb der Wohnung gehört zur Verrichtung "Gehen". 10 Pflegetagebuch Die Ernährung · Mundgerechte Nahrungszubereitung In Abgrenzung zum Kochen und zur Nahrungsaufnahme zählen hierzu diejenigen Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung der Aufnahme fester und flüssiger Nahrung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der Nahrungsmittel in portionsgerechte Stücke, z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur. Hierzu zählt nicht das Kochen oder das Eindecken des Tisches. Die Zubereitung von Diäten ist beim "Kochen" zu berücksichtigen. · Nahrungsaufnahme Hierunter fällt jede Art von Zufuhr von fester und flüssiger Nahrung und die Verwendung bzw. der Umgang mit Eßbesteck oder anderen geeigneten Geräten, um die Nahrung zum Mund zu führen, zu kauen und zu schlucken. Zur Hilfe gehört damit in erster Linie das Füttern des Pflegebedürftigen, aber auch die Sondenernährung, z.B. bei Erkrankungen des Magens oder Darms. Die Mobilität · Das selbständige Aufstehen/Zu-Bett-Gehen Erfaßt werden alle Bewegungen, die erforderlich sind, um zeitgerecht das Bett aufzusuchen bzw. zu verlassen. Hierunter fällt auch das alleinige Umlagern von bettlägerigen Pflegebedürftigen. Fällt das Umlagern in Verbindung mit anderen Verrichtungen an, so erfolgt die Zuordnung bei der jeweiligen Verrichtung. Bei Pflegebedürftigen mit Antriebsstörung ist als Hilfeleistung auch die regelmäßige Aufforderung zum Aufstehen und Zu-Bett-Gehen erfaßt. Das Aufstehen aus einem Stuhl, Rollstuhl oder Sofa ist den Verrichtungen "Stehen" bzw. "Gehen" zuzuordnen. · An- und Auskleiden Das An- und Auskleiden beinhaltet neben notwendigen Handgriffen (z.B. das Öffnen und Schließen von Verschlüssen, das Auf- und Zuknöpfen sowie das An- und Ausziehen von Kleidungsstücken/Schuhen), die Auswahl der Kleidungsstücke entsprechend Jahreszeit und Witterung, die Entnahme der Kleidung aus ihrem normalen Aufbewahrungsort (z.B. Kommode oder Schrank) sowie die Überprüfung der Kleidung. Hierunter fällt auch das Anlegen von Prothesen oder Hilfsmitteln (z.B. Kompressionsstrümpfe, Bruchbänder). · Gehen/Stehen und Treppensteigen Das Gehen, Stehen und Treppensteigen ist nur dann berücksichtigungsfähig, wenn die Notwendigkeit im Zusammenhang mit den genannten Verrichtungen der Körperpflege und der Ernährung erforderlich ist. Unter Gehen versteht man nur die Fortbewegung innerhalb der Wohnung (z.B. zum Waschen/ Duschen/Baden oder zur Toilettenbenutzung), weil die Mobilität außerhalb der Wohnung gesondert als "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" erfaßt wird. Dem Gehen steht die Benutzung des Rollstuhls gleich. Zum Stehen gehört es nicht nur, eine aufrechte Körperhaltung zu erreichen (Aufstehen), sondern diese auch über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Unter Treppensteigen versteht man das notwendige Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung. Muß die Treppe nur zum Verlassen der Wohnung benutzt werden oder befindet sie sich außerhalb der Wohnung, so ist der Hilfebedarf ggf. bei der Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" zu berücksichtigen. 11 Pflegetagebuch · Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung darf nur dann berücksichtigt werden, wenn es im Zusammenhang mit Verrichtungen erforderlich wird, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern. Hierzu zählen das Aufsuchen von Ärzten, Inanspruchnahme ärztlich veranlaßter Therapien, Apotheken und Behörden. Die Verrichtung selbst, wie die Teilnahme an krankengymnastischen Übungen oder Therapien, ist nicht zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Wartezeiten beim Arzt oder Therapeuten. Hilfen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten (z.B. Spaziergänge, Besuch kultureller Veranstaltungen etc.) sowie das Aufsuchen von Schulen, Arbeitsplätzen oder Behindertenwerkstätten können nicht berücksichtigt werden. Die hauswirtschaftliche Versorgung Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung finden nur insoweit Berücksichtigung, wie sie sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst beziehen. Die Versorgung möglicher weiterer Familienangehöriger bleibt unberücksichtigt. · Einkaufen Das Einkaufen umfaßt die altersgerechte Speiseplanung, den Überblick darüber, welche Lebens-, Reinigungs-, Hygiene- und Körperpflegemittel wo preiswert eingekauft werden können unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Menge, die Kenntnis des Wertes von Geld (preisbewußt) und die Kenntnis der Genieß- und Haltbarkeit der Lebensmittel sowie deren richtige Lagerung. · Kochen Zum Kochen gehören das Vor- und Zubereiten der Bestandteile der Mahlzeiten sowie das Aufstellen eines Speiseplanes für die richtige Ernährung unter Berücksichtigung des Alters und der Lebensumstände. Hierzu gehören auch die Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten unter Beachtung der Hygieneregeln. · Reinigen der Wohnung Hierzu gehören das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten in den vom Pflegebedürftigen genutzten Zimmern sowie das Bettenmachen. Eine Grundreinigung des gesamten Haushaltes darf nicht erfaßt werden. · Spülen Zum Spülen gehören die Reinigung des Geschirrs und des Bestecks mit der Hand oder mit der Spülmaschine sowie die Reinigung des Spülbereichs und das Wegstellen der gespülten Gegenstände an die dafür vorgesehenen Standorte. · Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung Hierzu gehören die gesamte Pflege der Wäsche und Bekleidung des Pflegebedürftigen: Das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Ausbessern, Bügeln sowie das Bettenbeziehen und das Einräumen der Bekleidung und Wäsche in die Schränke. · Beheizen Das Beheizen umfaßt auch die Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial. 12 Pflegetagebuch Formen der Hilfen Die Hilfe durch eine Pflegeperson kann erforderlich sein in Form von · Unterstützung Unterstützung bedeutet, daß der Pflegebedürftige grundsätzlich zur selbständigen Erledigung einer Verrichtung in der Lage ist, jedoch zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung ergänzende Hilfeleistungen der Pflegeperson benötigt (Beispiel: Durch eine teilweise Lähmung muß die Hand des betroffenen Armes zum Kämmen von einer anderen Person geführt werden). · Übernahme Teilweise Übernahme bedeutet, daß eine Hilfe bei einer teilweise selbständig erledigten Verrichtung benötigt wird. Vollständige Übernahme bedeutet, daß die Pflegeperson die Verrichtung notwendigerweise selbst ausführt, da der Pflegebedürftige diese nicht selbst ausführen kann. oder · Anleitung und Beaufsichtigung Anleitung und Beaufsichtigung haben zum Ziel, daß die täglichen Verrichtungen in sinnvoller Weise vom Pflegebedürftigen selbst durchgeführt werden. Anleitung bedeutet, daß die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf lenken oder demonstrieren muß (Beispiel: Die Pflegeperson muß beim Waschen den Ablauf der einzelnen Handlungsabschnitte lenken oder demonstrieren). Bei der Beaufsichtigung steht zum einen die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtung (Eigen- oder Fremdgefährdung) im Vordergrund (z.B. beim Rasieren, wenn durch unsachgemäße Benutzung des Rasierapparates eine Selbstgefährdung gegeben ist), zum anderen die Kontrolle darüber, ob die betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. Eine allgemeine Beaufsichtigung, die über die Sicherung der Verrichtungen (auch zur Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung bei diesen) hinausgeht, bleibt unberücksichtigt. Herausgeber: DKV - Deutsche Krankenversicherung AG -, Postfach 10 08 65, 50448 Köln 13
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