Schaden-Service Bitte bewahren Sie dieses Merkblatt auf! Geben Sie bei jeder Schadenmeldung unbedingt die Polizzennummer Ihres Vertrages an. Vollständige Unterlagen und Informationen garantieren die rasche Abwicklung Ihres Schadens! Informationen zur Meldung von Eigenheim- und Haushaltsschäden Für die rasche und unkomplizierte Schadenabwicklung benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte übermitteln Sie uns jedenfalls folgende Informationen: Schadendatum und Vorfallszeit (so genau wie möglich) Schadenort (so genau wie möglich) Hergangsschilderung im Detail (Unfallbericht, Schilderung in eigenen Worten, Unfallskizze). Bitte führen Sie vor allem folgende Punkte an: - Wem ist welcher Schaden entstanden? - Wodurch ist der Schaden verursacht worden? Zusätzlich sind – je nach Schadenart – weitere Maßnahmen notwendig (siehe Übersicht). Was ist passiert? Das müssen Sie tun. Folgende Unterlagen benötigen wir. 1. Feuer-Schaden - Brand zerstört Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung. 2. Schaden durch Einbruch oder Diebstahl Polizei verständigen Schaden melden Schaden besichtigen lassen Behördenprotokoll Auflistung der beschädigten und gestohlenen Objekte Schadenfotos Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden) 3. Leitungswasser-Schaden - Austretendes Leitungswasser beschädigt Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung 4. Schaden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Niederschlagswasser Durch ein Unwetterereignis wird Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung beschädigt Sofortmaßnahmen Auflistung der beschädigten und zerstörten Objekte ergreifen Schadenfotos Schaden melden Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden) Schaden besichtigen lassen 5. Privathaftpflicht, Schäden durch Tiere Durch ein Missgeschick Ihrerseits werden andere Personen geschädigt Schaden melden Auflistung der beschädigten Objekte Schadenfotos Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden) Bekanntgabe der verursachten Verletzungen 6. Glasbruch, Bruch von Cerankochfeldern Schaden melden Schadenfotos Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden) Erklärungen zur Übersicht: Schaden melden: Bitte machen Sie innerhalb von 3 Tagen nachdem Sie den Schaden festgestellt haben, eine Schadenmeldung an die VAV oder Ihren Versicherungsvermittler. Besichtigen lassen: Bitte ermöglichen Sie die Besichtigung des Schadens durch einen Sachverständigen-Partner der VAV (über die Besichtigung werden Sie gesondert informiert!) VAV Versicherungs-AG / Schaden-Service / 03-2011 / 1 von 1
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