Schaden-Service - VAV Versicherung

Schaden-Service
Bitte bewahren Sie dieses Merkblatt auf!
Geben Sie bei jeder Schadenmeldung unbedingt die
Polizzennummer Ihres Vertrages an.
Vollständige Unterlagen und Informationen
garantieren die rasche Abwicklung
Ihres Schadens!
Informationen zur Meldung von Eigenheim- und Haushaltsschäden
Für die rasche und unkomplizierte Schadenabwicklung benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte übermitteln Sie uns
jedenfalls folgende Informationen:
 Schadendatum und Vorfallszeit (so genau wie möglich)
 Schadenort (so genau wie möglich)
 Hergangsschilderung im Detail (Unfallbericht, Schilderung in eigenen Worten, Unfallskizze). Bitte führen
Sie vor allem folgende Punkte an:
- Wem ist welcher Schaden entstanden?
- Wodurch ist der Schaden verursacht worden?
Zusätzlich sind – je nach Schadenart – weitere Maßnahmen notwendig (siehe Übersicht).
Was ist passiert?
Das müssen Sie tun.
Folgende Unterlagen benötigen wir.
1. Feuer-Schaden - Brand zerstört Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung.
2. Schaden durch Einbruch oder Diebstahl
 Polizei verständigen
 Schaden melden
 Schaden besichtigen
lassen
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

Behördenprotokoll
Auflistung der beschädigten und gestohlenen Objekte
Schadenfotos
Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden)
3. Leitungswasser-Schaden - Austretendes Leitungswasser beschädigt Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung
4. Schaden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Niederschlagswasser
Durch ein Unwetterereignis wird Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung beschädigt
 Sofortmaßnahmen
 Auflistung der beschädigten und zerstörten Objekte
ergreifen
 Schadenfotos
 Schaden melden
 Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden)
 Schaden besichtigen
lassen
5. Privathaftpflicht, Schäden durch Tiere
Durch ein Missgeschick Ihrerseits werden andere Personen geschädigt
 Schaden melden
 Auflistung der beschädigten Objekte
 Schadenfotos
 Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden)
 Bekanntgabe der verursachten Verletzungen
6. Glasbruch, Bruch von Cerankochfeldern
 Schaden melden
 Schadenfotos
 Wertnachweise (Ankaufsrechnungen, falls vorhanden)
Erklärungen zur Übersicht:
 Schaden melden: Bitte machen Sie innerhalb von 3 Tagen nachdem Sie den Schaden festgestellt
haben, eine Schadenmeldung an die VAV oder Ihren Versicherungsvermittler.
 Besichtigen lassen: Bitte ermöglichen Sie die Besichtigung des Schadens durch einen
Sachverständigen-Partner der VAV (über die Besichtigung werden Sie gesondert informiert!)
VAV Versicherungs-AG / Schaden-Service / 03-2011 / 1 von 1