Erlaubt? Verboten? $$ NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft Rennbahnstraße 29, Stiege B, 1. OG, 3109 St. Pölten [email protected], 02742/90811, www.kija-noe.at Erlaubt / Verboten? Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (z.B. Straßen, Parkanlagen) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne rechtfertigenden Grund von 22 bis 5 Uhr verboten Kinder mit Aufsichtsperson erlaubt Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne rechtfertigenden Grund von 1 bis 5 Uhr verboten Jugendliche ab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unbegrenzt erlaubt Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Sport& Festveranstaltungen, KINO *) erlaubt bis 22 Uhr * Achtung bzgl. zugelassener Altersstufen für Filme erlaubt Aufenthalt in Gastgewerbebetrieben u. sonstigen Lokalen (z.B. Discos) ohne rechtfertigenden Grund von 22 bis 5 Uhr verboten erlaubt ohne rechtfertigenden Grund von 1 bis 5 Uhr verboten unbegrenzt erlaubt verboten verboten verboten verboten Betreten von von Räumen, in denen Glücksspielautomaten aufgestellt sind verboten verboten verboten verboten Alkohol- und Tabakkonsum verboten verboten verboten erlaubt verboten verboten verboten verboten Aufenthalt in Nachtlokalen, -bars, Branntweinschenken, Bordellen oder bordellähnlichen Einrichtungen usw. erlaubt bis 1 Uhr * Achtung bzgl. zugelassener Altersstufen für Filme erlaubt (Kontrolle durch Alkomaten möglich!) Genuss von Suchtmitteln
© Copyright 2024 ExpyDoc