Erlaubt? - NÖ kija

Erlaubt?
Verboten?
$$
NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft
Rennbahnstraße 29, Stiege B, 1. OG, 3109 St. Pölten
[email protected], 02742/90811, www.kija-noe.at
Erlaubt /
Verboten?
Aufenthalt an allgemein
zugänglichen Orten
(z.B. Straßen, Parkanlagen)
Kinder bis zum
vollendeten
14. Lebensjahr
ohne rechtfertigenden
Grund von 22 bis 5 Uhr
verboten
Kinder mit
Aufsichtsperson
erlaubt
Jugendliche bis
zum vollendeten
16. Lebensjahr
ohne rechtfertigenden
Grund von 1 bis 5 Uhr
verboten
Jugendliche ab
dem vollendeten
16. bis zum
vollendeten 18.
Lebensjahr
unbegrenzt erlaubt
Teilnahme an öffentlichen
Veranstaltungen
(z.B. Konzerte, Sport& Festveranstaltungen, KINO *)
erlaubt bis 22 Uhr
* Achtung bzgl.
zugelassener
Altersstufen für Filme
erlaubt
Aufenthalt in Gastgewerbebetrieben u. sonstigen Lokalen
(z.B. Discos)
ohne rechtfertigenden
Grund von 22 bis 5 Uhr
verboten
erlaubt
ohne rechtfertigenden
Grund von 1 bis 5 Uhr
verboten
unbegrenzt erlaubt
verboten
verboten
verboten
verboten
Betreten von von Räumen, in
denen Glücksspielautomaten
aufgestellt sind
verboten
verboten
verboten
verboten
Alkohol- und Tabakkonsum
verboten
verboten
verboten
erlaubt
verboten
verboten
verboten
verboten
Aufenthalt in Nachtlokalen,
-bars, Branntweinschenken,
Bordellen oder bordellähnlichen
Einrichtungen usw.
erlaubt bis 1 Uhr
* Achtung bzgl.
zugelassener
Altersstufen für Filme
erlaubt
(Kontrolle durch Alkomaten möglich!)
Genuss von Suchtmitteln