Erläuterung des Benchmarkings und die daraus folgenden

tarifsuisse-Benchmark für die Tarife
2016
Erläuterung des Benchmarkings und die
daraus folgenden Preisverhandlungen für
die Tarife 2016
Projekt: Benchmark 2016
Datum: September 2015
Folie 1
Ausgangslage (1)
Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1.1.2012
 Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen auf Basis gesamtschweizerisch
einheitlicher Struktur
 Anpassung der Finanzierungsregelung
 Erhebliche Diskussionen in der Anfangsphase.
 Das Bundesverwaltungsgericht konnte diverse Streitfragen klären, insbesondere
zur Thematik des Benchmarkings.
Folie 2
Ausgangslage (2)
Das neue KVG konforme Benchmarking von tarifsuisse berücksichtigt
insbesondere folgende Punkte:
 Gesamtschweizerische Betrachtung - Berücksichtigung der Grundgesamtheit aller
akutsomatischen Spitäler
 Keine Benchmark-Kategorien - da dies in Widerspruch zur Grundidee eines
schweizweiten, möglichst breit abgestützten Betriebsvergleichs stünde
 Effizienzmassstab - die Spitaltarife sollen sich an der Entschädigung jener Spitäler
orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen
Qualität effizient und günstig erbringen
 Ausschluss von Spitälern - keine Berücksichtigung von Spitälern mit intransparenter
Datengrundlage und Spitälern, die die Versorgungsleistung nicht in der notwendigen
Qualität erbringen
 Abzüge - Die für den Benchmark zugrunde liegenden kalkulierten Baserates sollen
möglichst auf effektiven bzw. realitätsnahen Fallkosten basieren
Folie 3
Zwei-Stufen-Modell
Zwei-Stufen-Modell: vom kostenbasierten Benchmark-Wert zur spitalindividuellen
Preisverhandlung
 1. Stufe: Durchführung eines kostenbasierten Benchmark-Verfahrens und Bestimmung
des Benchmark-Wertes für eine effiziente und günstige Leistung
 2. Stufe: Spitalindividuellen Preisverhandlungen, wobei der Benchmark-Wert ein
wesentliches Element darstellt.
Folie 4
Neue Benchmarking-Methode von tarifsuisse ag
Orientierung an Art. 49 KVG
«Die Spitaltarife orientieren sich an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte
obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig
erbringen.»
 Gesamtschweizerische Betrachtung
 Berücksichtigung sämtlicher Spitäler
 Einführungsphase beendet
 Berücksichtigung möglichst realitätsnaher Kostendaten
Folie 5
Bestimmung des Benchmark-Wertes
1. Schritt
 Kalkulation der benchmark-relevanten KVG-Kosten auf Grundlage der eingereichten
Kosten- und Leistungsdaten
 Ermittlung der kalkulierten Baserates pro Spital bzw. Spitalgruppe zu 100%
2. Schritt
 Bestimmung des Effizienzmasses, welches Art. 49 KVG konsequent umsetzt und dass
aufgrund der fristgerecht gelieferten Kosten- und Leistungsdaten gesamtschweizerisch
vertretbar ist
3. Schritt
 Bestimmung der Benchmark-Grösse ausgehend der Anzahl Spitäler und der
bestimmten Effizienzmasses
 Zusätzlich sollen mindestens zwei K111 bzw. K112 Spitäler bei der Bestimmung der
Effizienzgrösse berücksichtigt sein
Folie 6
Auswertungen (1)
Die in die Benchmark-Berechnung für die Preise 2016 eingeflossenen
Kosten- und Leistungsdaten basieren auf dem Datenjahr 2014
Datengrundlage Benchmarking 2016
 Datenbasis: 125 Leistungserbringer (80% der Leistungserbringer in der Schweiz)
 30 Leistungserbringer konnten nicht in Rahmen der Benchmark-Berechnung
berücksichtigt werden, da…
Folie 7
Auswertungen (2)
 Die 125 bei der Benchmark-Berechnung berücksichtigten Leistungserbringer decken
folgende Spitalkategorien ab:
Folie 8
Auswertungen (3)
 Folgende Spital-Kategorien konnten aufgrund fehlender, zu später oder unplausibler
Datenlieferung nicht in die Benchmark-Berechnung aufgenommen werden
Folie 9
Auswertungen (4)
 Gemäss Verordnung sind die Anlagenutzungskosten (ANK) gemäss Vorgaben der
VKL zu bewerten und für die Tarifverhandlungen zu verwenden
 Die Mehrheit der Leistungserbringer hat die Bewertung der ANK gemäss VKL
offengelegt
 Auswertungen zeigen, dass ANK nach VKL bewertet durchschnittlich einen Anteil von
8% ausmachen
Folie 10
Auswertungen (5)
 Analysen der Leistungs- und Kostendaten zeigen, dass keine Korrelation zwischen
dem Casemix-Index und der kalkulierten Baserate besteht.
Folie 11
Benchmark-Wert tarifsuisse 2016
 tarifsuisse ag beurteilt im Jahr 2016 die Effizienzgrösse beim ersten Quartil der
Leistungserbringer als angemessen und gesetzeskonform
 Der Benchmark-Wert für die Tarife 2016 beträgt
CHF 9`499 inklusive Anlagenutzungskosten
 Es ist berücksichtigt, dass mindestens zwei K111 bzw. K112 Spitäler eine kalkulierte
Baserate aufweisen, die unterhalb des Benchmark-Wertes liegen
Folie 12
Kalkulierte Baserates und Benchmark 2016
 Übersicht der kalkulierten Baserates und des Benchmarks 2016
Folie 13
Spitalindividuelle Preisverhandlungen
 Unter Berücksichtigung des Benchmark-Wertes werden nun in einer zweiten Stufe
schweizweit spitalindividuelle Preisverhandlungen mit den Akutspitälern geführt
tarifsuisse ag setzt sich für faire Lösungen mit den
Leistungserbringern ein und legt den Fokus in den Verhandlungen
klar auf das Interesse der Prämienzahlenden
Folie 14