tarifsuisse-Benchmark für die Tarife 2016 Erläuterung des Benchmarkings und die daraus folgenden Preisverhandlungen für die Tarife 2016 Projekt: Benchmark 2016 Datum: September 2015 Folie 1 Ausgangslage (1) Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1.1.2012 Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen auf Basis gesamtschweizerisch einheitlicher Struktur Anpassung der Finanzierungsregelung Erhebliche Diskussionen in der Anfangsphase. Das Bundesverwaltungsgericht konnte diverse Streitfragen klären, insbesondere zur Thematik des Benchmarkings. Folie 2 Ausgangslage (2) Das neue KVG konforme Benchmarking von tarifsuisse berücksichtigt insbesondere folgende Punkte: Gesamtschweizerische Betrachtung - Berücksichtigung der Grundgesamtheit aller akutsomatischen Spitäler Keine Benchmark-Kategorien - da dies in Widerspruch zur Grundidee eines schweizweiten, möglichst breit abgestützten Betriebsvergleichs stünde Effizienzmassstab - die Spitaltarife sollen sich an der Entschädigung jener Spitäler orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen Ausschluss von Spitälern - keine Berücksichtigung von Spitälern mit intransparenter Datengrundlage und Spitälern, die die Versorgungsleistung nicht in der notwendigen Qualität erbringen Abzüge - Die für den Benchmark zugrunde liegenden kalkulierten Baserates sollen möglichst auf effektiven bzw. realitätsnahen Fallkosten basieren Folie 3 Zwei-Stufen-Modell Zwei-Stufen-Modell: vom kostenbasierten Benchmark-Wert zur spitalindividuellen Preisverhandlung 1. Stufe: Durchführung eines kostenbasierten Benchmark-Verfahrens und Bestimmung des Benchmark-Wertes für eine effiziente und günstige Leistung 2. Stufe: Spitalindividuellen Preisverhandlungen, wobei der Benchmark-Wert ein wesentliches Element darstellt. Folie 4 Neue Benchmarking-Methode von tarifsuisse ag Orientierung an Art. 49 KVG «Die Spitaltarife orientieren sich an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen.» Gesamtschweizerische Betrachtung Berücksichtigung sämtlicher Spitäler Einführungsphase beendet Berücksichtigung möglichst realitätsnaher Kostendaten Folie 5 Bestimmung des Benchmark-Wertes 1. Schritt Kalkulation der benchmark-relevanten KVG-Kosten auf Grundlage der eingereichten Kosten- und Leistungsdaten Ermittlung der kalkulierten Baserates pro Spital bzw. Spitalgruppe zu 100% 2. Schritt Bestimmung des Effizienzmasses, welches Art. 49 KVG konsequent umsetzt und dass aufgrund der fristgerecht gelieferten Kosten- und Leistungsdaten gesamtschweizerisch vertretbar ist 3. Schritt Bestimmung der Benchmark-Grösse ausgehend der Anzahl Spitäler und der bestimmten Effizienzmasses Zusätzlich sollen mindestens zwei K111 bzw. K112 Spitäler bei der Bestimmung der Effizienzgrösse berücksichtigt sein Folie 6 Auswertungen (1) Die in die Benchmark-Berechnung für die Preise 2016 eingeflossenen Kosten- und Leistungsdaten basieren auf dem Datenjahr 2014 Datengrundlage Benchmarking 2016 Datenbasis: 125 Leistungserbringer (80% der Leistungserbringer in der Schweiz) 30 Leistungserbringer konnten nicht in Rahmen der Benchmark-Berechnung berücksichtigt werden, da… Folie 7 Auswertungen (2) Die 125 bei der Benchmark-Berechnung berücksichtigten Leistungserbringer decken folgende Spitalkategorien ab: Folie 8 Auswertungen (3) Folgende Spital-Kategorien konnten aufgrund fehlender, zu später oder unplausibler Datenlieferung nicht in die Benchmark-Berechnung aufgenommen werden Folie 9 Auswertungen (4) Gemäss Verordnung sind die Anlagenutzungskosten (ANK) gemäss Vorgaben der VKL zu bewerten und für die Tarifverhandlungen zu verwenden Die Mehrheit der Leistungserbringer hat die Bewertung der ANK gemäss VKL offengelegt Auswertungen zeigen, dass ANK nach VKL bewertet durchschnittlich einen Anteil von 8% ausmachen Folie 10 Auswertungen (5) Analysen der Leistungs- und Kostendaten zeigen, dass keine Korrelation zwischen dem Casemix-Index und der kalkulierten Baserate besteht. Folie 11 Benchmark-Wert tarifsuisse 2016 tarifsuisse ag beurteilt im Jahr 2016 die Effizienzgrösse beim ersten Quartil der Leistungserbringer als angemessen und gesetzeskonform Der Benchmark-Wert für die Tarife 2016 beträgt CHF 9`499 inklusive Anlagenutzungskosten Es ist berücksichtigt, dass mindestens zwei K111 bzw. K112 Spitäler eine kalkulierte Baserate aufweisen, die unterhalb des Benchmark-Wertes liegen Folie 12 Kalkulierte Baserates und Benchmark 2016 Übersicht der kalkulierten Baserates und des Benchmarks 2016 Folie 13 Spitalindividuelle Preisverhandlungen Unter Berücksichtigung des Benchmark-Wertes werden nun in einer zweiten Stufe schweizweit spitalindividuelle Preisverhandlungen mit den Akutspitälern geführt tarifsuisse ag setzt sich für faire Lösungen mit den Leistungserbringern ein und legt den Fokus in den Verhandlungen klar auf das Interesse der Prämienzahlenden Folie 14
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