Teilnahmebedingungen: Selecta Gesicht 2016 Schauspieler für

Teilnahmebedingungen: Selecta Gesicht 2016
Schauspieler für Selecta Werbespot 2016 gesucht!
Du bist zwischen 18 und 30 Jahren alt und Schauspiel ist deine Leidenschaft? Dann schicke uns dein Bewerbungsvideo und deine
Kontaktdaten an [email protected] oder auf unsere WhatsApp Nummer: +41 77 024 23 39
und werde das Selecta Gesicht 2016. Dein Bewerbungsvideo sollte dich als Kaffeegeniesser, Teeliebhaber oder Snacknascher zeigen
und eine Dauer zwischen 10 und 60 Sekunden aufweisen.
Alle Einsendungen werden nach interner Inhaltsprüfung auf Facebook mit Video, Namen und Herkunftsort veröffentlicht und zum Voting
freigegeben. Die 10 Bewerber, deren Videos bis 5. Februar 2016 die meisten „Likes“ bekommen, werden zu einem Casting in unseren
Hauptsitz eingeladen. Der Gewinner des Castings wird die Hauptrolle in unserem neuen Werbespot spielen welcher auf internen und
externen Kanälen, Fernsehen und Internet publiziert wird.
Einsendeschluss: 31. Januar 2016
Teilnahme
Mit der Einsendung des Bewerbungsvideos erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das
Mindestalter für eine Teilnahme ist 18 Jahre. Die Teilnahme ist zwischen dem 11. Januar und dem 31. Januar 2016 möglich. Teilnahme
per E-Mail: Sende eine Nachricht mit dem Stichwort „Selecta Werbespot 2016“, deinem Bewerbungsvideo (oder den Link zum
Download des Videos) und deinen Kontaktdaten an [email protected] . Teilnahme per WhatsApp: Sende eine Nachricht mit
dem Stichwort „Selecta Werbespot 2016“, deinem Bewerbungsvideo und deinen Kontaktdaten an unsere WhatsApp Nummer: +41 77
024 23 39.
Automatisch generierte Nachrichten und Teilnehmer, welche technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb
ausgeschlossen. Mitarbeiter von den partizipierenden Firmen sind von der Teilnahme nicht ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am
Casting entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Produktion des Selecta Werbespots. Die zur Teilnahme erforderlichen Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Auswahl der Teilnehmer für die Spotproduktion steht allein im Ermessen von der Selecta AG.
Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Casting, der Produktion und deren Vorbereitung sind streng vertraulich zu behandeln und
nicht an Dritte weiterzugeben.
Das eingesendete Bild- und Tonmaterial darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Bild- und Tonmaterial handeln,
die der Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Insbesondere dürfen nicht Personen abgebildet werden, die mit einer
Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, noch Werke Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) abgebildet werden, welche
Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte gelten machen können und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht.
Eingesendete Videos dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen, z.B. keine pornographischen, volksverhetzenden,
menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Inhalte
tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer
stellt Selecta AG insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und
Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Einverständniserklärung zum uneingeschränkten Nutzungsrecht
Mit der Einsendung des Bewerbungsvideos erklären Sie sich damit einverstanden, dass die zugesendeten Film- und Fotoaufnahmen in
sämtlichen Film, Print- und Online-Publikationen der Selecta unentgeltlich sowie örtlich und zeitlich unbeschränkt eingesetzt werden
können.
Gewinner
Gewinner des Online-Votings werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten weitere Informationen zum Casting, welches am 17.2.2016
zwischen 15.00 und 18.00 in Kirchberg (BE) stattfinden wird. Bei Annahme der Einladung zum Casting können die Gewinner auf der
offiziellen Selecta Webseite und auf Facebook und Twitter namentlich (Name, Vorname, Ort) veröffentlicht werden.
Gewinnanspruch
Antwortet ein Gewinner nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen, kann die E-Mail nicht zugestellt werden, oder kann der Teilnehmende den
veranschlagten Casting-Termin nicht wahrnehmen, verliert der Teilnehmende seinen Anspruch auf die Teilnahme am Casting.
Haftungsausschluss
Die Selecta AG übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in den Inhalten der Selecta Website/Selecta
CH Facebook Seite oder technische Fehler in der Abwicklung. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer.
Gerichtsstand ist Kirchberg. Es gilt Schweizer Recht.