Richtlinien für Dispensation Fach Sprache im Beruf

Richtlinien für die Dispensation im Fach „Sprache im Beruf“ (SIBE 1-3)
Merkblatt für Studierende an der School of Engineering
1. Erteilung einer Dispens für Maturandinnen und Maturanden
Studierende mit einer gymnasialen Matura erhalten grundsätzlich keine Dispensation für das Fach
„Sprache im Beruf“ 1-3. Lernziele und -inhalte des gymnasialen Deutschunterrichts sind anders
gelagert als jene des Sprach- und Kommunikationsunterrichts an einer Fachhochschule. Zudem ist die
Qualität der gymnasialen Maturaprüfungen sehr unterschiedlich (vgl. Ergebnisse der Auswertung von
EVA-MAR II), erfahrungsgemäss erzielen auch Studierende mit einer gymnasialen Vorbildung im
Erstsprach-Unterricht an der ZHAW häufig keine genügenden Noten im Erstsprach-Unterricht an der
Fachhochschule.
Eine Dispensation ist deshalb generell nicht zulässig. Der Unterricht im Fach „Sprache im Beruf“ ist
gesamthaft zu besuchen, die jeweiligen Leistungsnachweise und Prüfungen sind zu erbringen. Die
Erteilung der ECTS-Punkte erfolgt wie bei den anderen Studierenden.
2. Erteilung einer Dispens von berufsspezifischen Vorleistungen
Berufstätige Personen können ein Gesuch um Unterrichtsbefreiung richten, sofern sie einen Nachweis
über gute Sprachkenntnisse erbringen.
Als Nachweis guter Kenntnisse in der Erstsprache werden gemäss den eingereichten Unterlagen
(kumulativ oder alternativ) anerkannt:
- Mehrere publizierte Artikel oder professionell erstellte Berichte zu einem Fachthema bzw. zu
einem allgemeinen gesellschaftlichen Bereich
- Nachweis einer langjährigen Tätigkeit im Kommunikationsbereich einer Firma
- Nachweis (Diplome) von zusätzlichen Ausbildungen im Kommunikationsbereich
Aufgrund nachgewiesener Fähigkeiten in der Erstsprache schlägt die Fachgruppenleitung die
Dispensation vom Unterricht vor. Die Studiengangleitung entscheidet abschliessend über die Gutschrift
der entsprechenden ECTS-Punkte.
3. Anerkennung von Modulen anderer Hochschulen im Bereich Erstsprache
Ausbildungen anderer Hochschulen (z.B. ETH, Universität Zürich, Fachhochschule Ostschweiz etc.) im
Bereich der Erstsprache werden anerkannt, wenn sie gleichwertige Ausbildungsziele verfolgen und von
den Studierenden erfolgreich abgeschlossen worden sind. Absolventinnen und Absolventen von
Studienangeboten anderer Hochschulen in der Erstsprache können an den Leiter der Fachgruppe
Kommunikation/Deutsch ein Gesuch um Anerkennung der ECTS-Punkte für die Module „Sprache im
Beruf“ 1-3 richten. Dafür sind als Unterlagen einzureichen:
- Angaben über Dauer, Lernziele und Lernkontrolle im entsprechenden Kurs in der Erstsprache
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Kurses
Aufgrund des nachgewiesenen Besuchs von Kursen in der Erstsprache schlägt die Fachgruppenleitung
die jeweiligen Kurse zur Anerkennung vor. Die Studiengangleitung entscheidet abschliessend über die
Gutschrift der entsprechenden ECTS-Punkte.
4. Vorgehen
Das Dispensationsgesuch unter https://intra.zhaw.ch/departemente/school-ofengineering/bachelorstudium/administration.html wird mit den notwendigen Unterlagen im
Studiengangsekretariat ([email protected]) bis spätestens Kalenderwoche 3 (für das
Frühlingssemester), resp. Kalenderwoche 33 (für das Herbstsemester) eingereicht. Das
Studiengangsekretariat fordert vom ZHAW Language Competence Centre, Fachgruppe Kommunikation/
Deutsch, eine Empfehlung an. Die Studiengangleitung entscheidet abschliessend.
Lerx/joes 20. März 2012
Jart 10. Januar 2013/rev.siam_27.5.14
LCC_Richtlinien_Dispensation/03.06.2014/lerx/joes
Zürcher Fachhochschule
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