Tarif- und Besoldungsrunden im öffentlichen Dienst 2015 und 2016

Tarif- und Besoldungsrunden
im öffentlichen Dienst
2015 und 2016
Tarifpolitik Öffentlicher Dienst
Übersicht
1. Tariflandschaft im öffentlichen Dienst
2. Beschäftigtenzahlen
3. Tarifbewegung Länder 2015
4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
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1. Tariflandschaft im öffentlichen Dienst
• Zum öffentlichen Dienst im engeren Sinne gehören die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Kommunen.
Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne zählen insbesondere
auch die Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung,
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung).
• Die früher beschworene „Tarifeinheit des öffentlichen Dienstes“
existiert schon lange nicht mehr.
• Es besteht eine Verhandlungsgemeinschaft zwischen dem
Bund und der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA). Die zentralen Tarifverträge
(insbesondere der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst [TVöD])
werden gemeinsam abgeschlossen.
• In der VKA haben sich die kommunalen Arbeitgeberverbände
(KAVen), die in jedem Bundesland bestehen,
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zusammengeschlossen.
1. Tariflandschaft im öffentlichen Dienst
• Zum Bereich der VKA gehören grundsätzlich auch die
kommunalen wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen, für die
zum Teil eigenständige Tarifwerke abgeschlossen werden
(insbesondere auf Bundesebene der TV-V für die
Versorgungsbetriebe und auf Landesebene die TV-Ns für den
Nahverkehr).
• Die Bundesländer – mit Ausnahme Hessens – haben sich zu der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
zusammengeschlossen. Mit ihr ist insbesondere der Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen.
• Bund und VKA einerseits sowie TdL andererseits verhandeln
grundsätzlich nicht gemeinsam. Die Lohnrunden mit regelmäßig
zweijähriger Laufzeit wechseln sich von Jahr zu Jahr ab.
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1. Tariflandschaft im öffentlichen Dienst
• Für die in der TgRV zusammengeschlossenen
Rentenversicherungs-träger und für die Bundesagentur für
Arbeit werden eigenständige Tarifverträge abgeschlossen, die sich
an das Tarifrecht beim Bund anlehnen.
• Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht kein einheitliches
Tarifrecht.
• Das Tarifrecht für die Berufsgenossenschaften und deren
Kliniken lehnt sich eher an das Tarifrecht bei den Ländern an.
• ver.di ist im öffentlichen Dienst Verhandlungsführerin für die
DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU (bezüglich der
Forstwirtschaft) und handelt zugleich in deren Namen.
• ver.di hat eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb
beamtenbund und tarifunion verabredet. Die Tarifverträge werden
getrennt, aber grundsätzlich gleichlautend abgeschlossen.
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2. Beschäftigtenzahlen
Bund und Kommunen
• In den Lohnrunden zum TVöD wird für rund zwei Millionen
Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen und
ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie für rund
140.000 Tarifbeschäftigte des Bundes verhandelt.
• Dies schließt im Bereich der VKA auch die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst und im Pflegedienst mit den jeweiligen
Sondertabellen sowie die Beschäftigten im Bereich der
Spartentarifverträge für die Versorgungsbetriebe (TV-V) und z.T. für
den Nahverkehr (landesbezirkliche TV-N) ein.
• Verhandelt wird auch für rund 73.000 Auszubildende im Bereich
der VKA und rund 8.500 Auszubildende im Bereich des Bundes
sowie rund 7.000 Praktikantinnen und Praktikanten.
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2. Beschäftigtenzahlen
• Indirekt erfasst werden weiter rund 17.500 Tarifbeschäftigte von
selbständigen Einrichtungen des Bundes in öffentlich-rechtlicher
Rechtsform (Bundesanstalten).
• Darüber hinaus wird eine vielfache Zahl von Beschäftigten bei
Arbeitgebern in privater Rechtsform mit Übernahmetarifverträgen
oder arbeitsvertraglicher Inbezugnahme des TVöD erfasst.
• ver.di fordert stets die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des
Verhandlungsergebnisses auf die rund 360.000 Beamtinnen und
Beamten (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter) sowie rund
175.000 Versorgungsempfängerinnen und –empfänger
(Pensionärinnen und Pensionäre) im Bereich des Bundes.
• Auf die Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und –empfänger der Kommunen
finden die beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen
Bundeslandes Anwendung; sie sind daher nicht einbezogen.
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2. Beschäftigtenzahlen
Länder
• In den Lohnrunden zum TV-L wird für rund 800.000 Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder (ohne Hessen)
verhandelt.
• Verhandelt wird auch für rund 22.500 Auszubildende im Bereich
der TdL.
• Indirekt wird durch Übernahmetarifverträge, gesetzliche
Verweisung oder arbeitsvertragliche Inbezugnahme des TV-L
zusätzlich eine große Zahl von Beschäftigten insbesondere in
Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen
erfasst.
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2. Beschäftigtenzahlen
• ver.di fordert stets die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des
Verhandlungsergebnisses auf die rund 1,2 Millionen Beamtinnen
und Beamten (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter) sowie
rund 700.000 Versorgungsempfängerinnen und –empfänger
(Pensionärinnen und Pensionäre) im Bereich der Länder.
• Von dieser Forderung werden auch die 185.000 Beamtinnen und
Beamte sowie die 115.000 Versorgungsempfängerinnen und
-empfänger im Bereich der jeweiligen Kommunen erfasst.
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3. Tarifbewegung Länder 2015
Forderungen
• Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber
um 175 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
• Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der
Praktikantinnen/Praktikanten um 100 Euro monatlich.
• Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende und
Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende auf 30
Arbeitstage.
• Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
• Der Nachtarbeitszuschlag für Beschäftigte in Krankenhäusern
ist auf den für alle anderen Beschäftigten geltenden Satz von 20
Prozent anzuheben.
• Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des
Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und –empfänger der Länder und 10
Kommunen.
3. Tarifbewegung Länder 2015
Ablauf
• Kündigung der Entgelttabellen zum 31. Dezember 2014
• Forderungsbeschluss am 18. Dezember 2014
• Verhandlungsauftakt am 16. Februar 2015
• Zweite Verhandlungsrunde am 26./27. Februar 2015
• Dritte Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015
• Vierte Verhandlungsrunde am 28. März 2015
• Vor der dritten und der vierten Verhandlungsrunde
Warnstreikwellen mit jeweils rund 100.000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern
• Zustimmungsquote von 80,3 Prozent zum Verhandlungsergebnis in
Mitgliederbefragung
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3. Tarifbewegung Länder 2015
Inhalte
• Das Thema der Entgelterhöhung wurde durch zwei Sonderthemen
überlagert:
• Die TdL machte ein Angebot zu Entgelterhöhungen von massiven
Eingriffen in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung
(sogen. Zusatzversorgung bei der VBL) im Umfang von bis zu 40
Prozent abhängig.
Begründung: Höhere Ausgaben durch steigende Lebenserwartung
und geringere Einnahmen durch Niedrigzinsphase.
ver.di schloss Leistungskürzungen aus.
• Es konnte keine Einigung über die erstmalige Tarifierung der
Eingruppierung der Lehrkräfte erzielt werden.
Bisher Eingruppierung aufgrund einseitiger Arbeitgeberrichtlinien.
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3. Tarifbewegung Länder 2015
Ergebnisse
• Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent
und ab 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um
75,00 Euro monatlich, Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2016
• Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der
Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. März 2015 und ab 1. März
2016 jeweils um 30,00 Euro
• Verlängerung der Übernahmeregelung für Auszubildende um zwei
Jahre
• Festlegung der Urlaubsdauer für Auszubildende und für
Praktikantinnen und Praktikanten auf einheitlich 28 Tage
• Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost in fünf
Jahresschritten auf den Bemessungssatz im Tarifgebiet West
• Anhebung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern wie im
allgemeinen Teil des TV-L auf 20 Prozent
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3. Tarifbewegung Länder 2015
• Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung in den Jahren 2015 bis 2017 in drei Schritten jeweils ab
1. Juli im Abrechnungsverband Ost um jeweils 0,75 Prozentpunkte
und im Abrechnungsverband West um 0,2/0,1/0,1 Prozentpunkte
sowie grundsätzlich entsprechende Anhebung der Arbeitgeberbeiträge.
• Das Leistungsrecht des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV)
bleibt unverändert und der ATV ist frühestens zum 31. Dezember
2024 kündbar.
• Kein gemeinsames Ergebnis bezüglich der Tarifierung der
Lehrkräfte-eingruppierung; das Angebot der TdL hierzu wurde vom
Deutschen Beamtenbund (dbb) angenommen, nicht aber von der
GEW.
Die Einigung mit dem dbb beinhaltet weiterhin Ankoppelung an
einseitig änderbares Beamtenrecht.
• Gesprächszusage zum Thema „befristete Arbeitsverhältnisse“ 14
4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
Ablauf
• Die Entgelttabellen sind zum 29. Februar 2016 kündbar.
• Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK
öD) entscheidet auf ihrer Klausurtagung am 19./20. November
2015 über die Kündigung und führt eine Grundsatzdiskussion zur
Tarif- und Besoldungsrunde.
• Am 18. Februar 2016 beschließt die BTK öD die Forderungen.
• Der Auftakttermin wird voraussichtlich Mitte März 2016
stattfinden.
• Es sind zwei weitere Verhandlungsrunden vorgesehen, die noch
terminiert werden müssen.
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4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
Tarifliche Ausgangssituation
• Ab dem 1. März 2016 liegen die Entgelte des TVöD
durchschnittlich um 0,84 Prozent unter denen des TV-L.
• Die Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden laufen zum
29. Februar 2016 aus.
• Die Regelungen zum Neuabschluss von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen (Bund: TV FALTER, VKA: TV FlexAZ) laufen zum
31. Dezember 2016 aus.
• Durch Vereinbarung mit dem Bund von 2014 steht das Thema
„befristete Arbeitsverhältnisse“ auf der Tagesordnung. Die vom
BMI und ver.di in Auftrag gegebene wissenschaftliche
Untersuchung hierzu steht unmittelbar vor dem Abschluss.
• Im Rahmen der Tarifrunde soll über die im Bereich der VKA noch
ausstehende Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung
entschieden werden.
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4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
• Der Bund fordert die Übertragung der Einigung mit den Ländern
über eine höhere Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der
betrieblichen Altersversorgung bei der VBL, die VKA fordert eine
Absenkung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
bei den kommunalen Zusatzversorgungungskassen (ZVKen).
• Die noch im Bereich der VKA bestehenden Regelungen über ein
zusätzliches Leistungsentgelt könnten ebenfalls auf die
Tagesordnung kommen.
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4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
Wirtschaftliche Ausgangslage
• Konjunkturentwicklung
Anstieg des Bruttoinlandsprodukts 2015 nach Prognosen des
Statistischen Bundesamts voraussichtlich um 2,2 Prozent. Für 2016
wird ein Wachstum von 1,8 Prozent erwartet. Getragen wird die
Konjunkturentwicklung vor allem vom privaten Konsum, aber auch
von den Investitionen und dem Export.
• Preisentwicklung
Der Anstieg der Verbraucherpreise betrug 2014 0,9 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Für 2015 wird eine Inflationsrate von 0,2
Prozent erwartet. Für 2016 wird wieder mit einer deutlich höheren
Inflationsrate von mehr als 1,0 Prozent gerechnet.
• Der verteilungsneutrale Spielraum könnte deshalb 2016
zwischen 2,5 und 3,0 Prozent liegen.
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4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
Steuern/Haushalte
• Im Juli 2015 lag das Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte
gemäß Monatsbericht August des Bundesfinanzministeriums um
8,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Kommunen
verzeichnen Mehreinnahmen von 6,2 Prozent gegenüber dem Juli
2014.
• In seiner mittelfristigen Finanzprojektion vom Juli 2015 geht das
Bundesfinanzministerium von einer anhaltend positiven
Entwicklung der öffentlichen Haushalte aus. Bund, Länder und
Kommunen könnten mittelfristig weiterhin jeweils ausgeglichene
Kernhaushalte erzielen.
• Für 2015 wird bei den Kernhaushalten der Kommunen mit einem
Anstieg der Einnahmen und der Ausgaben um je 4,0 Prozent
gerechnet, so dass sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe
von 0,5 Mrd. Euro ergibt. 2014 hatten die Kommunen mit einem
etwas geringeren Überschuss von 0,2 Mrd. Euro abgeschlossen.19
4. Tarifbewegung Bund und Kommunen 2016
• 2016 werden die Ausgaben der Kommunen mit 3,5 Prozent
voraussichtlich etwas stärker ansteigen als die Einnahmen, so dass
für 2016 – anders als für 2017 und 2018 – ausnahmsweise mit
einem geringfügig negativen Finanzierungssaldo gerechnet wird.
• Die Finanzsituation der Kommunen ist jedoch sehr unterschiedlich.
• Risiken bestehen insbesondere aufgrund der Sozialausgaben für
die Flüchtlinge.
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