eMagazin für Gründung und Wachstum Dezember 2015 Neues in 2016 für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen Inhalt Schwerpunkt »»Neue Beratungsförderung »»Interview mit Dr. Marc Evers, DIHK »»ERP-Gründerkredit – StartGeld: Zeitspanne verlängert »»INVEST wird ausgebaut »»Startschuss für „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ »»Entlastung bei Buchführung und Statistik »»Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Beiträge 2016 »»Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge 2016 »»Rentenversicherung: Beiträge 2016 »»Unfallversicherung: Beiträge 2016 Service »»Aktuelle Meldungen »»Veranstaltungen »»Print- und Online-Tipps »»BMWi-Expertenforum Seite 2 Intro Neues in 2016 W ir sagen Ihnen, was es im nächsten Jahr an Neuheiten für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen gibt. Das Redaktionsteam des BMWi-eMagazins wünscht Ihnen erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. In dieser Ausgabe des eMagazins informieren wir Sie über neue und aktualisierte Förderprogramme, Entlastungen bei Buchführung und Berichtspflichten, einen neuen (alten) Gründerwettbewerb und Beitragsänderungen bei der Sozialversicherung. Seite 3 Neue Beratungsförderung Zu Beginn des nächsten Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie wird vorrausichtlich Ende Dezember 2015 veröffentlicht und am 01. Januar 2016 in Kraft treten. Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Spezielle Beratungen Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am -- junge Markt sind (Jungunternehmen) ab dem dritten Jahr nach der Gründung -- Unternehmen (Bestandsunternehmen) die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten -- Unternehmen, befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Die Unternehmen müssen der » EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die Beratung junger und etablierter Unternehmen (Bestandsunternehmen) kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden: Allgemeine Beratungen allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und -- Zu organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können -- Um zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Unternehmenssicherungsberatung in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungs-- Unternehmen förderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit inklusive Moderation / Begleitung durch einen regionalen Ansprechpartner. kann eine weitere allgemeine Beratung zur -- Zusätzlich Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Unternehmen, die bereits seit mindestens zwei Jahren am Markt sind (Bestandsunternehmen), dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für junge Unternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (6 Monate ab Antragstellung) durchgeführt und abgerechnet werden. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden. Bild: DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Wer darf beraten? Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Seite 4 Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Detaillierte Informationen finden Sie ab Anfang 2016 auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). BERATUNGSFÖRDERUNG VOR DER GRÜNDUNG Die Bundesländer bieten Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Gründerinnen und Gründer können damit alle Fragen rund um ihren Businessplan und die Gründungsvorbereitungen klären. Voraussetzung ist: Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein. »» Mehr 1) Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent, 90 Prozent Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort Wo und wie wird der Antrag gestellt? Der Antrag muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages gestellt werden. Nach der Antragstellung kann der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Und zwar online bei einer der Leitstellen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Ein Schreiben, das die Führung des Informationsgesprächs mit dem regionalen Ansprechpartner bestätigt, muss dem Antrag beigefügt werden. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. WEITERE INFORMATIONEN Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) »» Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016) »» Leitstellen BMWi-Existenzgründungsportal »» Beratungsförderung Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Seite 5 Interview mit Dr. Marc Evers, DIHK „Der wichtigste Rohstoff sowohl für junge als auch für etablierte Unternehmen ist Know-how.“ Herr Dr. Evers, das neue Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an drei Zielgruppen. Wo liegt der jeweils besondere Beratungsbedarf? Dr. Marc Evers Bildrechte: DIHK D r. Marc Evers ist Leiter des Referats Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Die DIHK Service GmbH des DIHK ist eine der Leitstellen für das neue Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Dr. Evers: Der wichtigste Rohstoff sowohl für junge als auch für etablierte Unternehmen ist Know-how. Das gilt erst recht in einer Zeit wie heute, in der das Innovationstempo immer höher wird. Geschäftsmodelle müssen oft schon nach Monaten geändert oder sogar ganz verworfen werden. Durch die Dreiteilung in der zukünftigen Beratungsförderung haben wir ein Rundumprogramm aus einer Hand. Es gibt ein Modul für unternehmerische Newcomer, die mit ihrer Selbständigkeit Neuland betreten und daher sehr von einer begleitenden Beratung profitieren. Wir haben außerdem ein Modul für etablierte Unternehmen, die bestehende Geschäftsmodelle verbessern wollen, aber schon ein gehöriges Maß an Erfahrung haben, zum Beispiel im Umgang mit Geschäftspartnern oder mit Märkten. Und wir haben ein Modul für den Fall, dass ein Unternehmen droht, ins Schlingern zu geraten, was oft auch externes Spezialwissen erforderlich macht. Welche Beratungsthemen sind unter dem Strich besonders wichtig? Dr. Evers: Gründerinnen und Gründer haben bei Finanzierung und betriebswirtschaftlichem Handwerkszeug – zum Beispiel Kostenrechnung, Preiskalkulation, Planrechnungen – den größten Nachholbedarf. Das sind die Erfahrungen aus cirka 45.000 Gründungsberatungen, die die Industrie und Handelskammern jährlich durchführen. Doch es hapert vor allem auch dort, wo es auf unternehmerisches Fingerspitzengefühl ankommt. Preiskalkulation und Kostenrechnung kann ich prima in Seminaren erlernen. Die unternehmerische Spürnase bringe ich vielleicht auch mit. Aber vieles lernt man doch nur in der Praxis - idealerweise mit einem guten Berater an der Seite, der mir zum Beispiel Seite 6 bei der Beantwortung der folgenden Fragen helfen kann: Was macht mein Angebot besser als das der Konkurrenz? Wie verkaufe ich mein Angebot? Wie präsentiere ich mich? Wie verhandle ich mit der Bank? Wie verhandle ich mit Geschäftspartnern? Und wie knüpfe ich Netzwerke? Wie finde ich gute Geschäftspartner für mich? Und, ganz wichtig – daran sollte man auch schon bei der Gründung denken: Wie sorge ich für den Krisenfall vor? Alle diese Themen werden über die zukünftige Beratungsförderung abgedeckt. Und wie finde ich einen geeigneten und seriösen Berater? Dr. Evers: Empfehlenswert ist es, Kontakt zu Unternehmensnetzwerken in der Region aufzunehmen. Informationen dazu hat zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer vor Ort. Bei den Netzwerktreffen lernt man Gleichgesinnte oder auch potenzielle Geschäftspartner kennen und trifft eben auch auf Unternehmerinnen und Unternehmer, die den einen oder anderen Berater empfehlen können. Das neue Beratungsförderprogramm fasst die bisherigen Programme zusammen. Warum? Dr. Evers: Um die gesamte Beratung aus einer Hand anzubieten – und das zudem auch sehr wirtschaftsnah. Die operative Abwicklung wird nicht von einer fernen Zentrale aus gesteuert, sondern von sechs sogenannten Leitstellen. Diese Leitstellen sind bei den Wirtschaftsorganisationen angesiedelt. Zum Beispiel bei der DIHK Service GmbH oder beim Zentralverband des Deutschen Handwerks oder der Interhoga. Was ist die Aufgabe der Leitstellen? Dr. Evers: Die Leitstellen nehmen nicht nur die Anträge für die Beratungsförderung entgegen, sondern koordinieren darüber hinaus ein Regionalpartnernetzwerk mit Ansprechpartnern für Gründerinnen, Gründer und Unternehmen. Mit diesen Ansprechpartnern - das können Vertreter der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder der Berufsverbände sein - führen die Antragsteller Erstgespräche und ermitteln gemeinsam den Beratungsbedarf: Wo habe ich Schwächen? Was bringt mich weiter? So hat man einen klaren Plan und kann die Zielrichtung der Beratung ausloten. Und wenn der Ratsuchende dann weiß, zu welchem Thema der Berater Experte sein muss, kann er konkret nach in Frage kommenden Kandidaten suchen. Seite 7 ERP-Gründerkredit – StartGeld: Zeitspanne verlängert Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ kann jetzt bis zu fünf Jahre nach der Gründung beantragt werden. W er in die unternehmerische Selbständigkeit startet, kann auf die Unterstützung von Bund und Ländern zählen. Dabei gehört der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ zu den meist genutzten Förderdarlehen des Bundes. Allein im Jahr 2014 verzeichnete die KfW Bankengruppe 5.936 Kreditzusagen mit einem Gesamtvolumen von rund 278 Mio. Euro. In diesem Jahr konnten bis einschließlich September 4.327 Zusagen im Umfang von rd. 213 Mio. Euro erteilt werden. Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ wird von der KfW Bankengruppe angeboten und kann bei Banken und Sparkassen beantragt werden. WEITERE INFORMATIONEN Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» Förderdatenbank »» GründerZeiten Nr. 6 „Existenzgründungsfinanzierung“ »» Wirtschaftliche Förderung: Hilfen für Investitionen und Innovationen Was ist neu? Bisher war das Förderdarlehen nur für Gründerinnen und Gründer zugänglich, die seit maximal drei Jahren am Markt sind. Anfang Dezember wurde diese Zeitspanne erhöht. Dazu Dr. Katrin Leonhardt, verantwortlich für die MittelstandsFörderprogramme der KfW Bankengruppe: „Seit dem 1. Dezember 2015 profitieren noch mehr Gründerinnen, Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen von der Förderung durch den ERP-Gründerkredit – StartGeld, da das Höchstalter der antragsberechtigten Unternehmen auf fünf Jahre gestiegen ist. Möglich wurde dies, weil das Förderdarlehen nun auch vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen unterstützt wird.“ Alle anderen Konditionen des „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bleiben unverändert: bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro -- Kredithöhe für Betriebsmittel -- ab 2,07 % (Stand 11/2015) effektiver Jahreszins auch zweimal möglich – bis zum Höchstbe-- Beantragung trag von 100.000 Euro -- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 100.000 -- bei Euro beantragen -- kein Eigenkapitalanteil notwendig Zugang zum Kredit durch 80 % Haftungsfreistel-- leichter lung der Bank -- auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb Quelle: KfW Bankengruppe Seite 8 INVEST wird ausgebaut Der Förderzuschuss für Investoren, die sich an innovativen Start-ups beteiligen, wird im nächsten Jahr massiv ausgebaut. M it „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ fördert das Bundeswirtschaftsministerium Investoren, die sich mit ihrem Kapital an jungen innovativen Unternehmen beteiligen und Gesellschaftsanteile erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent seiner Beteiligung über den Zuschuss steuerfrei zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Ziel von INVEST ist es, (potenzielle) Investoren bzw. Business Angels zu motivieren, jungen Unternehmen während der Start- und Wachstumsphase finanziell unter die Arme zu greifen. Hintergrund ist, dass der deutsche Beteiligungsmarkt im Vergleich zu den USA oder Israel vergleichsweise klein ist. Das soll sich nicht zuletzt durch INVEST ändern. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, www.bmwi.de Was ist neu? Zukünftig soll jeder Investor pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro (bisher: 250.000 Euro) erhalten. Außerdem wird beim Verkauf der Anteile nach frühestens drei Jahren die zu zahlende Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet. WEITERE INFORMATIONEN Für Start-ups: Unterstützung bei Investorensuche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) INVEST unterstützt Start-ups darüber hinaus bei der Suche nach Kapitalgebern. Voraussetzung ist, dass sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bescheid über die Feststellung ihrer Förderfähigkeit erhalten haben. In diesem Fall können sie sich auf der Webseite des Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) in einem Verzeichnis der förderfähigen Unternehmen registrieren lassen. In den Augen der Investoren ein Pluspunkt. Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) »» INVEST - Zuschuss für Wagniskapital »» INVEST Verzeichnis Seite 9 Startschuss für „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ Im März 2016 startet voraussichtlich der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“. Er setzt den erfolgreichen „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ fort. Ü ber 2.400 Beiträge in zehn Runden und rund 670 neu gegründete Unternehmen: Das ist die beeindruckende Bilanz des bisherigen „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ „. Mit dem neuen „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Erfolgsgeschichte fortsetzen. Auch unter neuer Flagge wird der Wettbewerb Start-ups aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei der Realisierung ihrer Geschäftsideen unterstützen und damit das innovative Potenzial der IKT-Industrie stärken. Voraussichtlich ab März 2016 können Start-ups mit innovativen Geschäftsideen, die auf IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen beruhen, an der ersten Runde des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ teilnehmen. Willkommen sind Ideen aus allen denkbaren Anwendungsbereichen. Dazu gehören zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Automobilindustrie, der Anlagen- und Maschinenbau, Logistik und Gesundheit oder auch die Kultur- und Kreativwirtschaft. Seite 10 Die Preise In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit einem Hauptpreis von jeweils 31.000 Euro ausgezeichnet. Das Preisgeld soll als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Darüber hinaus werden in jeder Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 6.500 Euro ausgezeichnet. WEITERE INFORMATIONEN Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» Gründerwettbewerb – IKT Innovativ Zukünftig wird es außerdem pro Wettbewerbsrunde einen Sonderpreis zu einem bestimmten Themenkreis der Digitalen Agenda geben. Alle Preisträger erhalten neben dem Preisgeld ein umfangreiches Coaching, inklusive einer Analyse der Geschäftsidee. Übrigens: Alle Teilnehmer - ob Preisträger oder nicht - erhalten eine schriftliche Bewertung ihrer Gründungsidee hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. »» Weitere Preisträger der bisherigen Wettbewerbsrunden Seite 11 Entlastung bei Buchführung und Statistik Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde am 28. Juli 2015 verabschiedet und bietet Gründerinnen, Gründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen ab dem nächsten Jahr eine Reihe von Vorteilen. Neue Buchführungsgrenzen Gewerbetreibende, die eine bestimmte Gewinn- oder Umsatzhöhe erzielen, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ab 1. Januar 2016 werden diese Buchführungsgrenzen erhöht. Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt dann für Selbständige mit von mehr als 600.000 Euro (bisher 500.000) im -- Umsätzen Kalenderjahr oder aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro -- Gewinn (bisher 50.000 Euro) Die neuen Buchführungsgrenzen werden auf Gewinne und Umsätze angewandt, die in den Wirtschaftsjahren nach dem 31. Dezember 2015 erzielt werden. Betriebe, die unter diesen Grenzbeträgen liegen, können ihren Gewinn daher zukünftig alternativ über die einfachere und kostengünstigere Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Hinweis: Die Grenze von 500.000 Euro bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten („Ist-Versteuerung“) bleibt unverändert. Neu: Befreiung von Berichtspflichten Gewerbliche Gründerinnen und Gründer sind im Jahr der Gründung von den Meldepflichten zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken (z.B. Handelsstatistik) sowie der Umweltstatistik befreit. In den beiden Folgejahren gilt die Melde- pflicht nur dann, wenn der Jahresumsatz von 800.000 Euro überschritten wird. Freiberufler unterliegen nicht der Meldepflicht. Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte Unternehmerinnen und Unternehmer, die Aushilfen beschäftigen, wenden in der Regel die » Lohnsteuerpauschalierung an. Sie beträgt 25 Prozent des Arbeitslohns. Auf Grund des Mindestlohns wird die tägliche Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung von 62 auf 68 Euro (8,50 Euro für acht Arbeitsstunden) angehoben. Mit dieser Anhebung kann auch weiterhin die Lohnsteuer mit 25 Prozent des Arbeitslohns pauschal für Aushilfen angewandt werden. WEITERE INFORMATIONEN Bundesanzeiger Verlag »» Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) BMWi-Unternehmensportal »» Einfache oder doppelte Buchführung? Seite 12 Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Beiträge 2016 Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige steigen im nächsten Jahr geringfügig. W er mit seiner beruflichen Selbständigkeit scheitert, kann Arbeitslosengeld beantragen. Aber nur dann, wenn Sie in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingezahlt haben. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III gestanden haben (z.B. einem Beschäftigungsverhältnis). Oder Sie müssen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung des SGB III bezogen haben (z.B. Arbeitslosengeld). Beiträge 2016 Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung für Selbständige beträgt für das Jahr 2016 bei 3 Prozent. Auf Basis der geplanten Bezugsgrößen von 2.905 Euro (West) und 2.520 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag bei 87,15 Euro bzw. 75,60 Euro. Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 43,58 Euro (West) und 37,80 Euro (Ost). Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden. WEITERE INFORMATIONEN Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS-Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und förderung Tel.: 030 221 911 003 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi-Existenzgründungsportal »» Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gesetze im Internet »» Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Übrigens: Selbständige, die wiederholt ihre selbständige Tätigkeit zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen beenden und nach der Unterbrechung die gleiche selbständige Tätigkeit wieder neu aufnehmen, zahlen den vollen Beitrag, sofern bei ihnen die Startphase abgelaufen ist. Gut zu wissen: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung weist daraufhin, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes in der Regel nicht an den tatsächlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern an einem fiktiven Arbeitsentgelt orientiert. Dessen Höhe hängt u.a. von den Beschäftigungsmöglichkeiten und der damit erforderlichen Qualifikation ab. Seite 13 Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge 2016 Selbständige können entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich über eine private Krankenversicherung absichern. W Dessen Höhe legt jede Krankenkasse für sich fest. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse. freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kran-- einer kenversicherung oder -- einer privaten Krankenversicherung Für diejenigen, die bereits Mitarbeiter beschäftigen: Der Arbeitgeberbeitrag bleibt im nächsten Jahr unverändert bei 7,3 bzw. 7 Prozent bei einem ermäßigten Beitrag. er zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder familienversichert war, hat die Wahl zwischen Selbständige, die keine Absicherung im Krankheitsfall haben, zuletzt privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können sich in einem Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Er ist nach Art, Umfang, Leistung und Höhe vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse. Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung Für freiwillig versicherte Selbständige sowie Versicherte der » Künstlersozialkasse bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Mit dem allgemeinen Beitragssatz haben sie bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Die Entscheidung für eine Absicherung mit Krankengeld liegt beim Versicherten. Der Abschluss dieses Wahltarifs hat eine dreijährige Bindung an die gesetzliche Krankenkasse zur Folge. Alternative: Sie versichern sich über den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und schließen zusätzlich eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Darüber hinaus können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Beitragshöhe ermitteln Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur Ihre Einnahmen aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit, sondern auch andere Einnahmearten, wie beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen. Insgesamt werden Ihre Einnahmen aber nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro (brutto) im Jahr 2016 berücksichtigt. Erzielen Sie höhere Einnahmen, müssen Sie deshalb keine höheren Beiträge zahlen, sondern höchstens 4.237,50 Euro x 14,6 : 100 = 618,68 Euro Bei geringeren Einnahmen als 4.237,50 Euro pro Monat muss die Krankenkasse prüfen, ob die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 2.178,75 Euro pro Monat zum Zug kommt. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Einnahmen monatlich auf nicht mehr als 2.178,75 Euro belaufen, liegt der Beitrag bei monatlich höchstens 2.178,75 Euro x 14,6 : 100 = 318,10 Euro Seite 14 Eine Besonderheit gilt für Personen, die den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage liegt für das Jahr 2016 bei monatlich 1.452,50 Euro. Für die Berechnung des Beitrags zählt, neben dem Gründungszuschuss selbst, die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten. Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses in Höhe von monatlich 300 Euro bleibt bei den beitragspflichtigen Einnahmen jedoch unberücksichtigt. Gut zu wissen: Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten die damit verbundenen Vor- und Nachteile abgewogen werden. Denn wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat als Selbständiger keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Kranken- und Pflegeversicherung Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon zur Krankenversicherung Tel.: 030 3406066-01 Bürgertelefon zur Pflegeversicherung Tel.: 030 3406066-02 Pflegeversicherung Beruflich Selbständige sind über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig auch pflegeversichert. Der Beitragssatz bleibt 2016 bei 2,35 Prozent des Einkommens für Versicherte mit Kindern und für Versicherte ohne Kinder bei 2,6 Prozent Bei der privaten Krankenversicherung besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Kombination mit einer privaten Pflegeversicherung. Alternativ können Sie sich auch für einen anderen Anbieter entscheiden. Seite 15 Rentenversicherung: Beiträge 2016 Wie hoch sind die Beiträge im nächsten Jahr für Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung? Bestimmte Berufsgruppen müssen sich in jedem Fall über die gesetzliche Rentenversicherung absichern. Alle anderen beruflich Selbständigen können sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung entweder freiwillig versichern oder auf Antrag versicherungspflichtig werden. Freiwillige Versicherung Beruflich Selbständige, die bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind, zahlen ab 2016 einen Beitrag von monatlich mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.159,40 Euro. Der Mindestbeitrag entspricht 18,7 Prozent von einem monatlichen Bruttoeinkommen von 450 Euro. Sie können auch höhere Beiträge zahlen, allerdings nur bis zu einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt im nächsten Jahr bei einem Bruttoeinkommen von 6.200 Euro pro Monat bzw. 74.400 Euro pro Jahr. Freiwillig Versicherte können die Anzahl und Höhe ihrer Beiträge selbst festlegen und jederzeit für die Zukunft verändern. Für einige Selbständige ist auch der Erhalt der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente durch eine lückenlose Zahlung freiwilliger Beiträge möglich. Die Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrente, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Versicherungspflicht auf Antrag Innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Vorteil: Im Unterschied zu freiwilligen Versicherten, haben Pflichtversicherte auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und auf Rehabilitationsleistungen. Hinsichtlich der Beiträge gibt es drei Möglichkeiten: Regelbeitrag für Gründerinnen und Gründer -- Halber Innerhalb der ersten drei Jahre der beruflichen Selbständigkeit, können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt 2016 monatlich 271,62 Euro (West) und 235,62 Euro (Ost). -- Regelbeitrag Unabhängig von Ihrem Einkommen, können Sie auch den vollen Regelbeitrag zahlen. Er liegt im nächsten Jahr bei monatlich 543,24 Euro (West) und 471,24 Euro (Ost). Beitrag -- Einkommensgerechter Selbständige können auch höhere oder niedrigere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Einkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. Gut zu wissen: Haben Sie sich einmal für die Antragspflichtversicherung entschieden, können Sie diese nicht wieder kündigen. Sie bleibt für die Dauer Ihrer selbständigen Tätigkeit bestehen. Versicherungspflicht Bild: Deutschen Rentenversicherung Bund Viele Gründerinnen und Gründer wissen nicht, dass sich bestimmte Berufsgruppen in jedem Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden Sie im » § 2 Sozialgesetzbuch VI. Wobei es hier auch Ausnahmen gibt, insbesondere dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen. Erkundigen Sie sich dazu am besten in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder beim Servicetelefon: 0800 1000 4800. Seite 16 Bei den Beiträgen gelten dieselben Regelungen wie bei den Pflichtversicherten auf Antrag. Ausnahme: Künstler, Publizisten, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer brauchen nur einkommensgerechte Beiträge zahlen. Und: Künstler und Publizisten, die Mitglied der » Künstlersozialkasse sind, zahlen jeweils nur die Hälfte ihres Beitrags. WEITERE INFORMATIONEN Deutsche Rentenversicherung »» Selbständig und pflichtversichert »» Freiwillig versichert Deutsche Rentenversicherung – Servicetelefon Tel.: 0800 1000 4800 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon zum Thema Rente Tel.: 030 221 911 001 Seite 17 Unfallversicherung: Beiträge 2016 Wer sich beruflich selbständig macht, muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet sich je nach Berufsgenossenschaft. Erkundigen Sie sich daher bitte bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft nach der Beitragshöhe für das Jahr 2016. Was ist neu? Wenn Sie noch nicht wissen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, wenden Sie sich am besten an die Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) . Sobald Sie Ihre gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit gestartet haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um zu erfahren, ob sie sich dort versichern müssen oder nicht. Arbeitgeberinnen und -geber müssen ab 1. Januar 2016 außerdem eine arbeitnehmerbezogene „Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (UV-Jahresmeldung) an die Einzugsstellen (Krankenkassen) für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abgeben. Sie ist Grundlage für eine Prüfung durch die Rentenversicherung. Versicherungspflichtig oder nicht? Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall verpflichtet, eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Eine Versicherungspflicht besteht in jedem Fall, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. In den kommenden Jahren wird der jährliche Lohnnachweis schrittweise von Papier bzw. Extranet auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Private Unfallversicherung Zusätzlich oder - wenn keine Versicherungspflicht besteht -, können Sie auch einen Vertrag mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Nutzen Sie dazu die Informationen und Beratung der Verbraucherzentralen. WEITERE INFORMATIONEN Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung »» Versicherung für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie für andere Selbständige »» Neues zum Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-Infoline Tel.: 0800 60 50 40 4 Verbraucherzentralen »» Adressen der Verbraucherzentralen in den Bundesländern Seite 18 Aktuelle Meldungen Neue Konditionen beim High-Tech Gründerfonds Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) erhöht sein Seedinvestment auf 600.000 Euro und senkt die Zinsen um vier Prozent. Damit reagiert der Fonds auf die geänderten Anforderungen in der Start-up und Venture Capital Branche und auf die aktuellen Zinsentwicklungen. Das Maßnahmenpaket tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF) junge Technologie Unternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als 420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den jungen Unternehmen beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Veränderte Finanzierungskonditionen beim HighTech Gründerfonds Strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe Das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer, unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums und einiger Großstädte, haben Vorschläge für strengere Anforderungen und mehr Kontrollen im Bewachungsgewerbe erarbeitet. Die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Vorschläge sollen insbesondere zu einer besseren Kontrolle der Zuverlässigkeit und erhöhter Fachkenntnis des Bewachungspersonals führen. Die Verschärfungen des Bewachungsrechts können einen wichtigen Beitrag leisten, um Vorfälle insbesondere in Flüchtlingsunterkünften zu vermeiden. Klar ist zugleich aber auch, dass der Einsatz von Bewachern nicht alle Konflikte lösen kann, die sich aus der besonderen Situation in Flüchtlingsunterkünften ergeben. Die Vorschläge zur Verschärfung des Bewachungsgewerbes müssen im Weiteren durch Änderungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu entsprechende Gesetzesvorschläge erarbeiten. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe EXIST-geförderte Gründerin gehört laut BBC zu den 100 inspirierendsten Frauen Jana Tepe, die Gründerin von Tandemploy, ist von der britischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt BBC als eine von 100 der inspirierenden Frauen des Jahres 2015 ausgewählt worden. Die Aktion der BBC hat das Ziel, Frauen aus allen Kontinenten stärker in das globale Programm des Senders und damit auch in die Öffentlichkeit zu rücken. Alle ausgewählten Unternehmerinnen bekommen unter anderem die Chance, sich in 30 Sekunden auf den Seiten der BBC vorzustellen. Das Start-up Tandemploy wurde mit EXIST-Gründerstipendium gefördert und hat sich auf die innovative Dienstleistung „Jobsharing“ spezialisiert. Mit einem Internetportal sollen Angebote für Teilzeitstellen für Fachkräfte gebündelt werden. Gleichzeitig können Unternehmen geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, die nicht in Vollzeit arbeiten möchten oder können. WEITERE INFORMATIONEN EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft »» EXIST-Gründerin gehört laut BBC zu den 100 inspirierendsten Frauen Seite 19 KfW-Analyse zur regionalen Gründungstätigkeit „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2015“ Die Gründungstätigkeit in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von KfW Research. Die Auszeichnung fand im Rahmen des Wettbewerbs „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ der Initiative Kulturund Kreativwirtschaft der Bundesregierung statt. Auch in der diesjährigen Wettbewerbsrunde waren wieder kreative Geschäftsideen und Unternehmerpersönlichkeiten gefragt. Über 700 Bewerbungen gingen bei den Organisatoren, dem Bremer u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., ein. Die im Mittel der Jahre 2009 bis 2014 höchste Gründerquote (Berlin 2,55) ist um den Faktor 2,4 höher als die niedrigste (Brandenburg 1,07). Auch bei anderen Gründungsmerkmalen wie Branchenstruktur oder Motive der Gründerinnen und Gründer sind regionale Unterschiede festzustellen. In Ballungsräumen z.B. profitieren vor allem Dienstleister und Handel von kurzen Wegen. In Regionen mit starken Arbeitsmärkten stehen Jobangebote in Konkurrenz zur eigenen Selbständigkeit. Die 32 ausgewählten „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2015“ wurden am 25. November in Berlin durch Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, und Dr. Günter Winands, Ministerialdirektor bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur- und Medien, ausgezeichnet. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» KfW-Analyse zur regionalen Gründungstätigkeit WEITERE INFORMATIONEN Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung »» Titelverleihung „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2015“ Neues Förderprogramm „German Motion Picture Fund“ Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für die Filmwirtschaft soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Filmwirtschaft in Deutschland stärken. Der „German Motion Picture Fund“ ist ein eigenständiges Förderprogramm. Es konzentriert sich auf die Schwerpunktthemen des BMWi, wie digitale Wirtschaft und innovative Technik. Erstmals sollen auf Bundesebene auch innovative Serienformate und digitales Filmschaffen gezielt gefördert werden. Der „German Motion Picture Fund“ geht mit der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie an den Start. Anträge können ab dem 15.12.2015 gestellt werden, Auszahlungen werden ab dem 1.1.2016 erfolgen. Für die Abwicklung des Förderprogramms wurde mit der Filmförderungsanstalt (FFA) ein kompetenter Partner gefunden. Kleinere Betriebe meist nicht „cyberready“ Kleine und mittlere Unternehmen sind nur selten in der Lage, adäquate Cybersicherheit herzustellen. Das zeigt eine im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom Berliner Digital Society Institute (DSI) erstellte Studie. Der DSI-Analyse zufolge sind die Anforderungen zu komplex, viele Technologien und Assessments zu teuer und Risiken zu schwer einzuschätzen, als dass kleinere Betriebe sich ohne Unterstützung angemessen gegen Cyber-Gefahren wappnen könnten. Die Auswirkungen solcher Sicherheitsvorfälle seien gravierend: Daten und wertvolle Arbeitszeit gingen verloren, Firmengeheimnisse würden ausspioniert, und nicht zuletzt leide das Image bei Kunden und Geschäftspartnern, die ihre sensiblen Daten in guten Händen wissen wollten. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Unternehmensportal »» Neues Förderprogramm „German Motion Picture Fund“ stärkt deutsche Filmwirtschaft Seite 20 Die vom DIHK beauftragte Studie zeigt Handlungsempfehlungen und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen, die sich an Politik, Verbände und die Marktteilnehmer selbst richten. Die Analyse „Cyberreadiness in kleinen und mittleren Unternehmen“ steht zum Download bereit. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Kleinere Betriebe meist nicht „cyber-ready“ Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. weist auf die seit 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen hin. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gilt, sofern die Kosten den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 Euro sind jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters. Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, kann der Arbeitgeber weiterhin die Feier zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht Seite 21 Veranstaltungen BMWi-Roadshow 2016 Vor Ort zu Innovationen ermuntern: Das ist das Anliegen der Veranstaltungsreihe „Von der Idee zum Markterfolg - Innovationsprogramme für den Mittelstand“. Die Roadshow richtet sich an Hightech-Gründer und -Gründerinnen, mittelständische innovative Unternehmen aller Branchen sowie Interessenten aus Wissenschaft, Forschung und Hochschulen. Das BMWi stellt in Kooperation mit regionalen Partnern die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten vor. Darüber hinaus beteiligt sich das Bundeswirtschaftsministerium an allen drei Tagen in Halle 4 mit Veranstaltungen zum Thema „Teamplayer gesucht! - Ausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“. Jugendliche haben zudem auf dem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums Gelegenheit, sich im persönlichen Gesprächen über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung zu informieren. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die vier Programmfamilien, die - entlang des Innovationszyklus - Unternehmen „Von der Idee bis zum Markterfolg“ begleiten. Ganz gleich ob Start-up oder etabliertes Unternehmen, ob IT-Schmiede oder Maschinenbauer, ob frühe Forschungsphase oder Entwicklung zur Marktreife: Jedes kleine und mittlere Unternehmen (KMU) findet die Unterstützung, die es braucht. Die Termine der BMWi-Roadshow finden Sie u.a. im BMWi-Existenzgründungsportal. »» BMWi auf der KarriereStart in Dresden WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» BMWi-Roadshow 2016 BMWi auf der KarriereStart 2016 in Dresden Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt sich vom 22.-24. Januar 2016 an der Bildungs-, Jobund Gründermesse KarriereStart in Dresden mit einem umfangreichen Informations- und Serviceangebote. Gründerinnen und Gründer sind herzlich eingeladen, die Veranstaltungen im Forum „Existenzgründung“ auf dem BMWi-Messestand in Halle 3 zu besuchen. An allen drei Messetagen erwarten sie zahlreiche Vorträge, Gespräche und Diskussionsrunden zur Existenzgründungsfinanzierung, Vorbereitung von Businessplänen, zur persönlichen Absicherung und vielem mehr usw. Seite 22 Print- und Online-Tipps Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ Die „Starthilfe bietet einen Überblick über die vielfältigen Aspekte einer Unternehmensgründung. Von den verschiedenen Gründungsarten über die Businessund Finanzplanung bis hin zu den ersten unternehmerischen Schritte. Die Starthilfe gehört zur Basisausstattung jeder Gründerin und jedes Gründers. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Existenzgründungsportal »» Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit Broschüre „Unternehmensnachfolge: Die optimale Planung“ Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann eine gute Alternative zu einer Neugründung sein. Sie stellt allerdings besondere Anforderungen an Gründerinnen und Gründer. Die BMWi-Publikation unterstützt Nachfolger/innen und Unternehmer/-innen bei ihren Vorbereitungen mit umfangreichen Informationen. GründerZeiten „Steuern“ Für viele Gründerinnen, Gründer und Start-ups ist das Thema „Steuern“ ein „Buch mit sieben Siegeln“. In der aktuellen Ausgabe der GründerZeiten Nr. 9 erfahren Sie, was es mit der Umsatz-, Vor-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer auf sich hat und worauf junge Unternehmen achten müssen. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Unternehmensportal »» GründerZeiten Nr. 09: Steuern GründerZeiten „Rechtsformen“ Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) - für jedes Unternehmen gibt es die passende Rechtsform. Es lohnt sich, über die verschiedenen Möglichkeiten nachzudenken, denn jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Existenzgründungsportal BMWi-Unternehmensportal »» GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen »» Unternehmensnachfolge: Die optimale Planung Seite 23 GründerZeiten „Existenzgründungen durch freie Berufe“ Monitoringbericht der Kultur- und Kreativwirtschaft Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen. Um welche Unterschiede es sich dabei handelt und auf was es bei der Gründung ankommt, beschreibt die aktuelle Ausgabe Nr. 17 der GründerZeiten. Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat den Monitoringbericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft vorgelegt. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT Der Monitoringbericht 2014 gibt Aufschluss über die Bedeutung, Situation und Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft. Schwerpunktthema des aktuellen Monitoringberichts ist das Thema Innovationen. BMWi-Unternehmensportal »» GründerZeiten Nr. 17 „Existenzgründungen durch freie Berufe“ Flyer „Ausländische Berufsabschlüsse besser bewerten und einordnen“ Das BQ-Portal schafft Transparenz und Einheitlichkeit. Es bietet umfassende Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Die Webseite bietet zahlreiche Länder- und Berufsprofile zur Verfügung an. Auch Muster von Originalurkunden und Beispiele für Fälschungen können abgerufen werden. Unternehmen können das BQ-Portal nutzen, um Informationen zur Einschätzung der Qualifikationen ihrer Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Berufsabschluss zu erhalten. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Unternehmensportal »» Ausländische Berufsabschlüsse besser bewerten und einordnen Der Bericht wurde vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erarbeitet. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Unternehmensportal »» Monitoringbericht zeigt Wachstum und Innovationspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge Mehr Senior-Chefs denn je möchten hierzulande ihren Betrieb übergeben; gleichzeitig ist die Zahl potenzieller Nachfolger auf ein Rekordtief gesunken. Der aktuelle Report des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Unternehmensnachfolge zeigt Engpässe in der ganzen Breite des Mittelstandes auf. In Handel und Gastronomie gebe es mittlerweile doppelt so viele übergabereife Unternehmen wie potenzielle Interessenten, so der DIHK-Präsident. In der Industrie kommen sogar fünf Alt-Inhaber auf einen möglichen Übernehmer. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Unternehmensportal »» Neuer DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge Seite 24 BMWi-Expertenforum Als Existenzgründerin oder Existenzgründer haben Sie täglich mit neuen Fragen zu tun. Hilfestellung und Orientierung bietet Ihnen hier das BMWiExpertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten Ihre Frage und helfen Ihnen auf Ihrem Gründungsweg. In unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über 40 Experten vor. Andrea Hellman Andrea Hellmann ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen. Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1991 beschäftigt sie sich hauptsächlich mit Arbeitsrecht und vertritt Bildrechte: privat überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, sowohl im Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht, häufig mit internationalen Bezügen. Sie besitzt die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht seit 1993 und ist seit 2004 zusätzlich Wirtschaftsmediatorin. Im BMWi-Expertenforum beantwortet sie Fragen zu folgenden Themen: »» Arbeitsrecht, individual (z.B. Kündigung, Arbeitszeit, Mindestlohn, Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub , Ausbildung) »» Arbeitsrecht, kollektiv (z.B. Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung bei Kündigungen) »» Arbeitnehmerüberlassung »» Entsenderecht »» Compliance im Personalwesen »» Handelsvertreterrecht Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Andrea Hellman beantwortet wurden. In der Rubrik „Personal“ können Sie ihr Ihre Frage stellen. »» Zum Expertenforum Meine Freundin und ich sind bereits jeweils freiberuflich als Schwimmtrainer tätig (Einzelunternehmen). Nun würde meine Freundin mich gerne als Schwimmtrainerin für ihre Schwimmschule gewinnen, wir möchten keinesfalls als GbR/UG/GmbH auftreten. Meine Aufgabe: Schwimmkurse durchführen; meine Freundin: Kundenakquise, Beratung etc. Ist eine Beschäftigung auf freiberuflicher Basis möglich oder würde hier eine GbR/ Scheinselbstständigkeit vermutet werden? Zudem möchte ich auch weiterhin für andere Auftraggeber tätig sein und einen Studenten auf freiberuflicher Basis als Hilfstrainer beschäftigen. Ist dies möglich oder entsteht hier eine GbR? Wäre auch die Konstellation möglich, dass ich für meine Freundin freiberuflich tätig bin und sie noch zusätzlich einen Hilfstrainer beschäftigt? Eine Beschäftigung auf freiberuflicher Basis erscheint mir möglich, wenn Sie mehrere Auftraggeber haben. Scheinselbständig sind Sie dann, wenn Sie von einem einzelnen Auftraggeber abhängig sind. Auch bei der Beschäftigung eines Hilfstrainers entsteht keine GbR, wenn der Hilfstrainer mehrere Auftraggeber hat, dann ergibt sich das Problem auch für ihn nicht. Ansonsten wäre bei dem Hilfstrainer daran zu denken, diesen geringfügig, d.h. bis 450 Euro netto, zu beschäftigen. Sie würden in diesem Fall pauschal die Arbeitgeberbeiträge bezahlen. Sie müssen diese geringfügige Beschäftigung auch nicht unbedingt für 450 Euro machen, ein geringerer Betrag ist selbstverständlich möglich. Wenn Sie einen Mitarbeiter haben, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie scheinselbständig sind, deshalb wäre die Variante mit der geringfügigen Beschäftigung des Hilfstrainers günstig. Sie sollten als freier Mitarbeiter bei der Schwimmschule die Zeiten, wann Sie Ihr Training anbieten, wo sie es anbieten und welche Trainingsinhalte Sie festlegen frei wählen können, dann sehe ich keine Probleme für eine Scheinselbständigkeit zumal wenn Sie noch einen Mitarbeiter haben und auch noch andere Auftraggeber bedienen. Die Beschäftigung von Hilfstrainern durch Ihre Freundin geht nur dann, wenn der Hilfstrainer Aufgaben macht, die definitiv nicht mit den Ihren vergleichbar sind. Ein und dieselbe Tätigkeit kann nämlich nicht einmal freiberuflich und das andere Mal angestellt ausgeübt werden, dies ist nicht fakultativ. In Seite 25 der Regel wird dann für beide ein Anstellungsverhältnis angenommen. Ich bin freiberuflicher IT-Berater. Während meines Studiums gab es in der damaligen Fachhochschule ein Pflichtpraxissemester. Nun möchte ich so einen Praktikanten einstellen. Entgelt kann ich ihm momentan nicht bezahlen. Reicht ein Vertrag aus? Muss ich ihn versichern? Muss ich ihn bezahlen? Er würde nicht im Betrieb arbeiten, sondern im Home-Office, also überwiegend von Zuhause aus und selbständig. Wie ist das nun gesetzlich geregelt. Was MUSS ich machen? Unentgeltlich sind nach dem Mindestlohngesetz (MiloG) nur mehr folgende Möglichkeiten denkbar: »» Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium »» Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten, dies gilt aber nur für das erste Praktikum bei der Ausbildungsstelle, alle weiteren fallen dann unter den Mindestlohn. »» Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen »» Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches »» Praxisphasen während eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind. »» Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss Praktikanten, die Anspruch auf einen Mindestlohn haben, haben ebenfalls Anspruch auf die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit müssen diese Bedingungen dem Praktikanten unterschrieben ausgehändigt werden. Darin enthalten sein müssen: 6. Dauer des Urlaubs 7. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind Falls Ihr Praktikant jetzt nicht unter das MiloG fällt, reicht eine einfache Praktikumsvereinbarung aus. Die Versicherung müsste über die Uni erfolgen - da sich aber bitte nochmal erkundigen, ob das auch im Rahmen des vorliegenden Praktikums so ist. Wie und wo das Praktikum absolviert wird (Homeoffice) ist den Parteien überlassen. Ich möchte eine Existenz gründen im Bereich private Arbeitsvermittlung. Nun möchte ich nachfragen, ob Sie mir einige Informationen dazu geben können. Gibt es dazu Infoblätter? Ich bin gerade dabei, einen Businessplan zu erstellen. Leider gibt es für die private Arbeitsvermittlung keine Infoblätter. Ganz wichtig ist nur, dass Sie keine private Arbeitnehmerüberlassung betreiben, diese ist ohne Zulassung nämlich höchst strafbewehrt. Bei der privaten Arbeitsvermittlung vermitteln Sie dem Arbeitgeber nur Arbeitnehmer, die er dann bei sich anstellt. Sie bekommen eine Provision für die Vermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung hat der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit Ihnen und Sie überlassen einem Dritten dessen Arbeitskraft. Weiter wichtige Dinge, die im Zusammenhang mit der privaten Arbeitsvermittlung stehen, gibt es eigentlich nicht. Fraglich ist höchstens noch, ob Sie bei der Vermittlung bestimmte Fähigkeiten oder Eigenschaften einer Person zusichern. Dies würde ich immer vermeiden, denn Sie kennen das Vorleben der Personen, die Sie vermitteln, nicht. Quelle: Andrea Hellmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Wirtschaftsmediatorin Rechtsanwaltskammer München 1. Name und Anschrift der Vertragsparteien 2. Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums 3. Beginn und Dauer des Praktikums 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit 5. Zahlung und Höhe der Vergütung Seite 26 Impressum & Feedback Ihre Meinung? Redaktion Mit diesem Magazin möchten wir Ihnen alle zwei Monate interessante und ansprechende Inhalte rund um das Thema Existenzgründung liefern. Über Ihr Feedback würden wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie Ihre Anregungen an: [email protected] PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Savignyplatz 6 10623 Berlin Telefax: +49 (0)30-326014-21 E-Mail: [email protected] Internet: www.pid-net.de Newsletter abonnieren? Sobald eine neue Ausgabe des eMagazins erscheint, erhalten Sie über unseren Newsletter einen Überblick über die Themen der jeweiligen Ausgabe. Links führen Sie direkt auf die einzelnen Artikel. »» Zum Newsletter-Abo Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit V.i.S.d.P. Frau Dr. Christine Kahlen Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Telefax: +49 (0)3018-615-5208 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de Realisierung und laufender Betrieb Publicis Pixelpark Köln Cäcilienkloster 2 50676 Köln Telefax: +49 (0)221-951515-66 E-Mail: [email protected] Internet: www.publicispixelpark.de Haftungsausschluss Wir haben die aufgeführten Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Allerdings übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität. Für externe Inhalte, auf die wir hinweisen, sind wir nicht verantwortlich. Seite 27
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