Neues in 2016 für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen

eMagazin für Gründung und Wachstum
Dezember 2015
Neues in 2016 für Gründerinnen,
Gründer und junge Unternehmen
Inhalt
Schwerpunkt
»»Neue Beratungsförderung
»»Interview mit Dr. Marc Evers, DIHK
»»ERP-Gründerkredit – StartGeld: Zeitspanne verlängert
»»INVEST wird ausgebaut
»»Startschuss für „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“
»»Entlastung bei Buchführung und Statistik
»»Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Beiträge 2016
»»Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge 2016
»»Rentenversicherung: Beiträge 2016
»»Unfallversicherung: Beiträge 2016
Service
»»Aktuelle Meldungen
»»Veranstaltungen
»»Print- und Online-Tipps
»»BMWi-Expertenforum
Seite 2
Intro
Neues in 2016
W
ir sagen Ihnen, was es im nächsten Jahr an Neuheiten für Gründerinnen, Gründer und junge
Unternehmen gibt.
Das Redaktionsteam des BMWi-eMagazins wünscht Ihnen
erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue
Jahr.
In dieser Ausgabe des eMagazins informieren wir Sie über
neue und aktualisierte Förderprogramme, Entlastungen
bei Buchführung und Berichtspflichten, einen neuen (alten)
Gründerwettbewerb und Beitragsänderungen bei der Sozialversicherung.
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Neue Beratungsförderung
Zu Beginn des nächsten Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und
mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung
unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch
Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“,
„Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie
wird vorrausichtlich Ende Dezember 2015 veröffentlicht und
am 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Spezielle Beratungen
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am
-- junge
Markt sind (Jungunternehmen)
ab dem dritten Jahr nach der Gründung
-- Unternehmen
(Bestandsunternehmen)
die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
-- Unternehmen,
befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen der » EU-Mittelstandsdefinition
für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen (Bestandsunternehmen) kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
-- Zu
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können
-- Um
zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung
weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Unternehmenssicherungsberatung
in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungs-- Unternehmen
förderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit inklusive Moderation /
Begleitung durch einen regionalen Ansprechpartner.
kann eine weitere allgemeine Beratung zur
-- Zusätzlich
Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Unternehmen, die bereits seit mindestens zwei Jahren am
Markt sind (Bestandsunternehmen), dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.
Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die
Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb
dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für
junge Unternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten.
Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum
(6 Monate ab Antragstellung) durchgeführt und abgerechnet
werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils
maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf
Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als
Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung
muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht
dokumentiert werden.
Bild: DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
Wer darf beraten?
Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer
Beratungstätigkeit erzielen.
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Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die
Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der
Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin
oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie
am Standort des Unternehmens.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
abschließender Prüfung durch das BAFA.
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds
gefördert.
Detaillierte Informationen finden Sie ab Anfang 2016 auf der
Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
BERATUNGSFÖRDERUNG
VOR DER GRÜNDUNG
Die Bundesländer bieten Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung
für die Vorgründungsphase an. Gründerinnen und Gründer können damit alle Fragen rund um ihren Businessplan und die Gründungsvorbereitungen klären. Voraussetzung ist: Das Unternehmen darf noch nicht gegründet
sein.
»» Mehr
1) Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und
ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent, 90 Prozent Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig
von Alter und Standort
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages gestellt werden. Nach der Antragstellung
kann der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Und zwar
online bei einer der Leitstellen. Eine rückwirkende Förderung
ist ausgeschlossen.
Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten,
die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung
beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein
kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen
Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Ein Schreiben, das die
Führung des Informationsgesprächs mit dem regionalen Ansprechpartner bestätigt, muss dem Antrag beigefügt werden.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als
drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die
Leitstellen erhältlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
»» Förderung unternehmerischen Know-hows
(Unternehmensberatungen ab 2016)
»» Leitstellen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Beratungsförderung
Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet
diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) zur Entscheidung weiter.
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Interview mit
Dr. Marc Evers, DIHK
„Der wichtigste Rohstoff sowohl für junge als auch für etablierte Unternehmen ist Know-how.“
Herr Dr. Evers, das neue
Beratungsförderprogramm „Förderung
unternehmerischen Know-hows“ richtet
sich an drei Zielgruppen. Wo liegt der
jeweils besondere Beratungsbedarf?
Dr. Marc Evers
Bildrechte: DIHK
D
r. Marc Evers ist Leiter des Referats Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge beim Deutschen
Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Die DIHK
Service GmbH des DIHK ist eine der Leitstellen für das neue
Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen
Know-hows“.
Dr. Evers: Der wichtigste Rohstoff sowohl für junge als auch
für etablierte Unternehmen ist Know-how. Das gilt erst recht
in einer Zeit wie heute, in der das Innovationstempo immer
höher wird. Geschäftsmodelle müssen oft schon nach Monaten geändert oder sogar ganz verworfen werden. Durch die
Dreiteilung in der zukünftigen Beratungsförderung haben wir
ein Rundumprogramm aus einer Hand. Es gibt ein Modul für
unternehmerische Newcomer, die mit ihrer Selbständigkeit
Neuland betreten und daher sehr von einer begleitenden
Beratung profitieren. Wir haben außerdem ein Modul für etablierte Unternehmen, die bestehende Geschäftsmodelle verbessern wollen, aber schon ein gehöriges Maß an Erfahrung
haben, zum Beispiel im Umgang mit Geschäftspartnern oder
mit Märkten. Und wir haben ein Modul für den Fall, dass ein
Unternehmen droht, ins Schlingern zu geraten, was oft auch
externes Spezialwissen erforderlich macht.
Welche Beratungsthemen sind unter
dem Strich besonders wichtig?
Dr. Evers: Gründerinnen und Gründer haben bei Finanzierung
und betriebswirtschaftlichem Handwerkszeug – zum Beispiel
Kostenrechnung, Preiskalkulation, Planrechnungen – den
größten Nachholbedarf. Das sind die Erfahrungen aus cirka
45.000 Gründungsberatungen, die die Industrie und Handelskammern jährlich durchführen.
Doch es hapert vor allem auch dort, wo es auf unternehmerisches Fingerspitzengefühl ankommt. Preiskalkulation und
Kostenrechnung kann ich prima in Seminaren erlernen. Die
unternehmerische Spürnase bringe ich vielleicht auch mit.
Aber vieles lernt man doch nur in der Praxis - idealerweise
mit einem guten Berater an der Seite, der mir zum Beispiel
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bei der Beantwortung der folgenden Fragen helfen kann:
Was macht mein Angebot besser als das der Konkurrenz? Wie
verkaufe ich mein Angebot? Wie präsentiere ich mich? Wie
verhandle ich mit der Bank? Wie verhandle ich mit Geschäftspartnern? Und wie knüpfe ich Netzwerke? Wie finde ich gute
Geschäftspartner für mich? Und, ganz wichtig – daran sollte
man auch schon bei der Gründung denken: Wie sorge ich für
den Krisenfall vor? Alle diese Themen werden über die zukünftige Beratungsförderung abgedeckt.
Und wie finde ich einen geeigneten
und seriösen Berater?
Dr. Evers: Empfehlenswert ist es, Kontakt zu Unternehmensnetzwerken in der Region aufzunehmen. Informationen dazu
hat zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Bei den Netzwerktreffen lernt man Gleichgesinnte oder auch
potenzielle Geschäftspartner kennen und trifft eben auch auf
Unternehmerinnen und Unternehmer, die den einen oder
anderen Berater empfehlen können.
Das neue Beratungsförderprogramm fasst die
bisherigen Programme zusammen. Warum?
Dr. Evers: Um die gesamte Beratung aus einer Hand anzubieten – und das zudem auch sehr wirtschaftsnah. Die operative
Abwicklung wird nicht von einer fernen Zentrale aus gesteuert, sondern von sechs sogenannten Leitstellen. Diese Leitstellen sind bei den Wirtschaftsorganisationen angesiedelt.
Zum Beispiel bei der DIHK Service GmbH oder beim Zentralverband des Deutschen Handwerks oder der Interhoga.
Was ist die Aufgabe der Leitstellen?
Dr. Evers: Die Leitstellen nehmen nicht nur die Anträge für
die Beratungsförderung entgegen, sondern koordinieren
darüber hinaus ein Regionalpartnernetzwerk mit Ansprechpartnern für Gründerinnen, Gründer und Unternehmen. Mit
diesen Ansprechpartnern - das können Vertreter der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder
der Berufsverbände sein - führen die Antragsteller Erstgespräche und ermitteln gemeinsam den Beratungsbedarf:
Wo habe ich Schwächen? Was bringt mich weiter? So hat man
einen klaren Plan und kann die Zielrichtung der Beratung
ausloten.
Und wenn der Ratsuchende dann weiß, zu welchem Thema
der Berater Experte sein muss, kann er konkret nach in Frage
kommenden Kandidaten suchen.
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ERP-Gründerkredit – StartGeld:
Zeitspanne verlängert
Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ kann jetzt bis zu fünf Jahre nach der Gründung beantragt werden.
W
er in die unternehmerische Selbständigkeit startet,
kann auf die Unterstützung von Bund und Ländern
zählen. Dabei gehört der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ zu
den meist genutzten Förderdarlehen des Bundes. Allein im
Jahr 2014 verzeichnete die KfW Bankengruppe 5.936 Kreditzusagen mit einem Gesamtvolumen von rund 278 Mio. Euro.
In diesem Jahr konnten bis einschließlich September 4.327
Zusagen im Umfang von rd. 213 Mio. Euro erteilt werden.
Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ wird von der KfW Bankengruppe angeboten und kann bei Banken und Sparkassen
beantragt werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» Förderdatenbank
»» GründerZeiten Nr. 6 „Existenzgründungsfinanzierung“
»» Wirtschaftliche Förderung: Hilfen für Investitionen
und Innovationen
Was ist neu?
Bisher war das Förderdarlehen nur für Gründerinnen und
Gründer zugänglich, die seit maximal drei Jahren am Markt
sind. Anfang Dezember wurde diese Zeitspanne erhöht. Dazu
Dr. Katrin Leonhardt, verantwortlich für die MittelstandsFörderprogramme der KfW Bankengruppe: „Seit dem 1. Dezember 2015 profitieren noch mehr Gründerinnen, Gründer,
Freiberufler und kleine Unternehmen von der Förderung
durch den ERP-Gründerkredit – StartGeld, da das Höchstalter der antragsberechtigten Unternehmen auf fünf Jahre gestiegen ist. Möglich wurde dies, weil das Förderdarlehen nun
auch vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen
unterstützt wird.“
Alle anderen Konditionen des „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bleiben unverändert:
bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro
-- Kredithöhe
für Betriebsmittel
-- ab 2,07 % (Stand 11/2015) effektiver Jahreszins
auch zweimal möglich – bis zum Höchstbe-- Beantragung
trag von 100.000 Euro
-- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 100.000
-- bei
Euro beantragen
-- kein Eigenkapitalanteil notwendig
Zugang zum Kredit durch 80 % Haftungsfreistel-- leichter
lung der Bank
-- auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb
Quelle: KfW Bankengruppe
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INVEST wird ausgebaut
Der Förderzuschuss für Investoren, die sich an innovativen Start-ups beteiligen,
wird im nächsten Jahr massiv ausgebaut.
M
it „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ fördert das
Bundeswirtschaftsministerium Investoren, die sich mit
ihrem Kapital an jungen innovativen Unternehmen beteiligen
und Gesellschaftsanteile erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent seiner Beteiligung über den Zuschuss steuerfrei zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens
drei Jahre gehalten wird. Ziel von INVEST ist es, (potenzielle) Investoren bzw. Business Angels zu motivieren, jungen
Unternehmen während der Start- und Wachstumsphase
finanziell unter die Arme zu greifen. Hintergrund ist, dass der
deutsche Beteiligungsmarkt im Vergleich zu den USA oder
Israel vergleichsweise klein ist. Das soll sich nicht zuletzt
durch INVEST ändern.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
www.bmwi.de
Was ist neu?
Zukünftig soll jeder Investor pro Kalenderjahr Zuschüsse
für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro (bisher:
250.000 Euro) erhalten. Außerdem wird beim Verkauf der Anteile nach frühestens drei Jahren die zu zahlende Steuer auf
Veräußerungsgewinne erstattet.
WEITERE INFORMATIONEN
Für Start-ups: Unterstützung bei
Investorensuche
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
INVEST unterstützt Start-ups darüber hinaus bei der Suche
nach Kapitalgebern. Voraussetzung ist, dass sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen
Bescheid über die Feststellung ihrer Förderfähigkeit erhalten
haben. In diesem Fall können sie sich auf der Webseite des
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) in einem
Verzeichnis der förderfähigen Unternehmen registrieren lassen. In den Augen der Investoren ein Pluspunkt.
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)
»» INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
»» INVEST Verzeichnis
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Startschuss für „Gründerwettbewerb –
Digitale Innovationen“
Im März 2016 startet voraussichtlich der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“. Er setzt den erfolgreichen „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ fort.
Ü
ber 2.400 Beiträge in zehn Runden und rund 670 neu
gegründete Unternehmen: Das ist die beeindruckende
Bilanz des bisherigen „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ
„. Mit dem neuen „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie diese Erfolgsgeschichte fortsetzen. Auch unter neuer
Flagge wird der Wettbewerb Start-ups aus dem Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei
der Realisierung ihrer Geschäftsideen unterstützen und damit
das innovative Potenzial der IKT-Industrie stärken.
Voraussichtlich ab März 2016 können Start-ups mit innovativen Geschäftsideen, die auf IKT-basierten Produkten und
Dienstleistungen beruhen, an der ersten Runde des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ teilnehmen. Willkommen sind Ideen aus allen denkbaren Anwendungsbereichen.
Dazu gehören zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Automobilindustrie, der Anlagen- und Maschinenbau, Logistik
und Gesundheit oder auch die Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Die Preise
In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit einem Hauptpreis von jeweils 31.000 Euro ausgezeichnet. Das Preisgeld soll als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Darüber hinaus werden in jeder
Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen
mit Geldpreisen von jeweils 6.500 Euro ausgezeichnet.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» Gründerwettbewerb – IKT Innovativ
Zukünftig wird es außerdem pro Wettbewerbsrunde einen
Sonderpreis zu einem bestimmten Themenkreis der Digitalen
Agenda geben.
Alle Preisträger erhalten neben dem Preisgeld ein umfangreiches Coaching, inklusive einer Analyse der Geschäftsidee.
Übrigens: Alle Teilnehmer - ob Preisträger oder nicht - erhalten eine schriftliche Bewertung ihrer Gründungsidee hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.
»» Weitere Preisträger der bisherigen Wettbewerbsrunden
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Entlastung bei Buchführung
und Statistik
Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde am 28. Juli 2015 verabschiedet und bietet Gründerinnen, Gründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen ab dem nächsten Jahr eine Reihe von Vorteilen.
Neue Buchführungsgrenzen
Gewerbetreibende, die eine bestimmte Gewinn- oder Umsatzhöhe erzielen, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ab 1. Januar 2016 werden diese Buchführungsgrenzen
erhöht. Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt dann für
Selbständige mit
von mehr als 600.000 Euro (bisher 500.000) im
-- Umsätzen
Kalenderjahr oder
aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro
-- Gewinn
(bisher 50.000 Euro)
Die neuen Buchführungsgrenzen werden auf Gewinne und
Umsätze angewandt, die in den Wirtschaftsjahren nach dem
31. Dezember 2015 erzielt werden. Betriebe, die unter diesen
Grenzbeträgen liegen, können ihren Gewinn daher zukünftig
alternativ über die einfachere und kostengünstigere Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Hinweis: Die Grenze von 500.000 Euro bei der Berechnung
der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten („Ist-Versteuerung“) bleibt unverändert.
Neu: Befreiung von Berichtspflichten
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer sind im Jahr der
Gründung von den Meldepflichten zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken (z.B. Handelsstatistik) sowie der Umweltstatistik befreit. In den beiden Folgejahren gilt die Melde-
pflicht nur dann, wenn der Jahresumsatz von 800.000 Euro
überschritten wird. Freiberufler unterliegen nicht der Meldepflicht.
Anhebung der Pauschalierungsgrenze für
kurzfristig Beschäftigte
Unternehmerinnen und Unternehmer, die Aushilfen beschäftigen, wenden in der Regel die » Lohnsteuerpauschalierung
an. Sie beträgt 25 Prozent des Arbeitslohns. Auf Grund des
Mindestlohns wird die tägliche Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung von 62 auf 68 Euro (8,50 Euro für acht
Arbeitsstunden) angehoben. Mit dieser Anhebung kann auch
weiterhin die Lohnsteuer mit 25 Prozent des Arbeitslohns
pauschal für Aushilfen angewandt werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesanzeiger Verlag
»» Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
BMWi-Unternehmensportal
»» Einfache oder doppelte Buchführung?
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Beiträge 2016
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige steigen im nächsten Jahr geringfügig.
W
er mit seiner beruflichen Selbständigkeit scheitert, kann
Arbeitslosengeld beantragen. Aber nur dann, wenn Sie
in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
eingezahlt haben. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ muss innerhalb von drei Monaten nach
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur
beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der
letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III gestanden haben (z.B. einem Beschäftigungsverhältnis). Oder Sie müssen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung des SGB III bezogen haben
(z.B. Arbeitslosengeld).
Beiträge 2016
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung für Selbständige beträgt für das Jahr 2016 bei 3 Prozent. Auf Basis der
geplanten Bezugsgrößen von 2.905 Euro (West) und 2.520
Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag bei 87,15 Euro bzw.
75,60 Euro. Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus
dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 43,58
Euro (West) und 37,80 Euro (Ost). Die Beiträge müssen an die
Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMAS-Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und förderung
Tel.: 030 221 911 003
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Gesetze im Internet
»» Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Übrigens: Selbständige, die wiederholt ihre selbständige
Tätigkeit zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen beenden und nach der Unterbrechung die gleiche selbständige
Tätigkeit wieder neu aufnehmen, zahlen den vollen Beitrag,
sofern bei ihnen die Startphase abgelaufen ist.
Gut zu wissen: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Arbeitsmarktpolitik und
-förderung weist daraufhin, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes in der Regel nicht an den tatsächlichen Einnahmen
aus der selbständigen Tätigkeit, sondern an einem fiktiven
Arbeitsentgelt orientiert. Dessen Höhe hängt u.a. von den
Beschäftigungsmöglichkeiten und der damit erforderlichen
Qualifikation ab.
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Kranken- und Pflegeversicherung:
Beiträge 2016
Selbständige können entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
bleiben oder sich über eine private Krankenversicherung absichern.
W
Dessen Höhe legt jede Krankenkasse für sich fest. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse.
freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kran-- einer
kenversicherung oder
-- einer privaten Krankenversicherung
Für diejenigen, die bereits Mitarbeiter beschäftigen: Der Arbeitgeberbeitrag bleibt im nächsten Jahr unverändert bei 7,3
bzw. 7 Prozent bei einem ermäßigten Beitrag.
er zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder
familienversichert war, hat die Wahl zwischen
Selbständige, die keine Absicherung im Krankheitsfall haben,
zuletzt privat krankenversichert waren oder der privaten
Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können sich
in einem Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung
absichern. Er ist nach Art, Umfang, Leistung und Höhe vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Beiträge der gesetzlichen
Krankenversicherung
Für freiwillig versicherte Selbständige sowie Versicherte der
» Künstlersozialkasse bleibt der allgemeine Beitragssatz bei
14,6 Prozent. Mit dem allgemeinen Beitragssatz haben sie
bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Die
Entscheidung für eine Absicherung mit Krankengeld liegt
beim Versicherten. Der Abschluss dieses Wahltarifs hat eine
dreijährige Bindung an die gesetzliche Krankenkasse zur
Folge. Alternative: Sie versichern sich über den ermäßigten
Beitragssatz von 14 Prozent und schließen zusätzlich eine
Krankentagegeld-Zusatzversicherung bei einer privaten
Krankenversicherung ab. Darüber hinaus können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von
ihren Mitgliedern verlangen.
Beitragshöhe ermitteln
Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur Ihre Einnahmen
aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit, sondern auch
andere Einnahmearten, wie beispielsweise Einkommen aus
Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen. Insgesamt werden Ihre Einnahmen aber nur bis zur monatlichen
Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro (brutto) im
Jahr 2016 berücksichtigt. Erzielen Sie höhere Einnahmen,
müssen Sie deshalb keine höheren Beiträge zahlen, sondern
höchstens
4.237,50 Euro x 14,6 : 100 = 618,68 Euro
Bei geringeren Einnahmen als 4.237,50 Euro pro Monat muss
die Krankenkasse prüfen, ob die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 2.178,75 Euro pro Monat zum Zug
kommt. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Einnahmen monatlich
auf nicht mehr als 2.178,75 Euro belaufen, liegt der Beitrag
bei monatlich höchstens
2.178,75 Euro x 14,6 : 100 = 318,10 Euro
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Eine Besonderheit gilt für Personen, die den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage liegt für das Jahr 2016
bei monatlich 1.452,50 Euro. Für die Berechnung des Beitrags
zählt, neben dem Gründungszuschuss selbst, die gesamte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten. Der zur
sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses in Höhe von monatlich 300 Euro bleibt bei den beitragspflichtigen Einnahmen jedoch unberücksichtigt.
Gut zu wissen: Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten die damit verbundenen Vor- und Nachteile
abgewogen werden. Denn wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat als Selbständiger keine
Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung
zurückzukehren.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Kranken- und Pflegeversicherung
Bundesministerium für Gesundheit
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
Tel.: 030 3406066-01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Tel.: 030 3406066-02
Pflegeversicherung
Beruflich Selbständige sind über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig
auch pflegeversichert. Der Beitragssatz bleibt 2016 bei 2,35
Prozent des Einkommens für Versicherte mit Kindern und für
Versicherte ohne Kinder bei 2,6 Prozent
Bei der privaten Krankenversicherung besteht ebenfalls die
Möglichkeit einer Kombination mit einer privaten Pflegeversicherung. Alternativ können Sie sich auch für einen anderen
Anbieter entscheiden.
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Rentenversicherung: Beiträge 2016
Wie hoch sind die Beiträge im nächsten Jahr für Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Bestimmte Berufsgruppen müssen sich in jedem Fall über
die gesetzliche Rentenversicherung absichern. Alle anderen
beruflich Selbständigen können sich bei der gesetzlichen
Rentenversicherung entweder freiwillig versichern oder auf
Antrag versicherungspflichtig werden.
Freiwillige Versicherung
Beruflich Selbständige, die bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind, zahlen ab 2016 einen
Beitrag von monatlich mindestens 84,15 Euro und höchstens
1.159,40 Euro. Der Mindestbeitrag entspricht 18,7 Prozent
von einem monatlichen Bruttoeinkommen von 450 Euro. Sie
können auch höhere Beiträge zahlen, allerdings nur bis zu
einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Die liegt im nächsten Jahr bei einem Bruttoeinkommen von
6.200 Euro pro Monat bzw. 74.400 Euro pro Jahr.
Freiwillig Versicherte können die Anzahl und Höhe ihrer Beiträge selbst festlegen und jederzeit für die Zukunft verändern.
Für einige Selbständige ist auch der Erhalt der Anwartschaft
auf eine Erwerbsminderungsrente durch eine lückenlose
Zahlung freiwilliger Beiträge möglich.
Die Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrente, die man
sich in der Zeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten.
Versicherungspflicht auf Antrag
Innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie die Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Vorteil: Im
Unterschied zu freiwilligen Versicherten, haben Pflichtversicherte auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und
auf Rehabilitations­leistungen.
Hinsichtlich der Beiträge gibt es drei Möglichkeiten:
Regelbeitrag für Gründerinnen und Gründer
-- Halber
Innerhalb der ersten drei Jahre der beruflichen Selbständigkeit, können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt 2016 monatlich 271,62 Euro (West)
und 235,62 Euro (Ost).
-- Regelbeitrag
Unabhängig von Ihrem Einkommen, können Sie auch den
vollen Regelbeitrag zahlen. Er liegt im nächsten Jahr bei
monatlich 543,24 Euro (West) und 471,24 Euro (Ost).
Beitrag
-- Einkommensgerechter
Selbständige können auch höhere oder niedrigere Beiträge
als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend
abweichendes Einkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen.
Gut zu wissen: Haben Sie sich einmal für die Antragspflichtversicherung entschieden, können Sie diese nicht wieder
kündigen. Sie bleibt für die Dauer Ihrer selbständigen Tätigkeit bestehen.
Versicherungspflicht
Bild: Deutschen Rentenversicherung Bund
Viele Gründerinnen und Gründer wissen nicht, dass sich
bestimmte Berufsgruppen in jedem Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen. Dazu zählen
beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler
und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger
Selbständiger finden Sie im » § 2 Sozialgesetzbuch VI. Wobei es hier auch Ausnahmen gibt, insbesondere dann, wenn
Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen.
Erkundigen Sie sich dazu am besten in den Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder
beim Servicetelefon: 0800 1000 4800.
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Bei den Beiträgen gelten dieselben Regelungen wie bei den
Pflichtversicherten auf Antrag. Ausnahme: Künstler, Publizisten, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer
und -fischer brauchen nur einkommensgerechte Beiträge
zahlen. Und: Künstler und Publizisten, die Mitglied der
» Künstlersozialkasse sind, zahlen jeweils nur die Hälfte ihres
Beitrags.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsche Rentenversicherung
»» Selbständig und pflichtversichert
»» Freiwillig versichert
Deutsche Rentenversicherung – Servicetelefon
Tel.: 0800 1000 4800
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bürgertelefon zum Thema Rente
Tel.: 030 221 911 001
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Unfallversicherung: Beiträge 2016
Wer sich beruflich selbständig macht, muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung
unterscheidet sich je nach Berufsgenossenschaft. Erkundigen
Sie sich daher bitte bei der für Ihr Unternehmen zuständigen
Berufsgenossenschaft nach der Beitragshöhe für das Jahr
2016.
Was ist neu?
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Berufsgenossenschaft
für Sie zuständig ist, wenden Sie sich am besten an die Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) .
Sobald Sie Ihre gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit gestartet haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche
bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um zu
erfahren, ob sie sich dort versichern müssen oder nicht.
Arbeitgeberinnen und -geber müssen ab 1. Januar 2016 außerdem eine arbeitnehmerbezogene „Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (UV-Jahresmeldung) an die Einzugsstellen
(Krankenkassen) für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
abgeben. Sie ist Grundlage für eine Prüfung durch die Rentenversicherung.
Versicherungspflichtig oder nicht?
Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter
beschäftigen, sind nicht in jedem Fall verpflichtet, eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Eine freiwillige
Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten zu versichern. Eine Versicherungspflicht
besteht in jedem Fall, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer beschäftigt.
In den kommenden Jahren wird der jährliche Lohnnachweis
schrittweise von Papier bzw. Extranet auf ein elektronisches
Verfahren umgestellt.
Private Unfallversicherung
Zusätzlich oder - wenn keine Versicherungspflicht besteht -,
können Sie auch einen Vertrag mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Nutzen Sie dazu die Informationen und
Beratung der Verbraucherzentralen.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
»» Versicherung für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie für andere Selbständige
»» Neues zum Lohnnachweis in der gesetzlichen
Unfallversicherung
DGUV-Infoline
Tel.: 0800 60 50 40 4
Verbraucherzentralen
»» Adressen der Verbraucherzentralen in den
Bundesländern
Seite 18
Aktuelle Meldungen
Neue Konditionen beim High-Tech
Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) erhöht sein Seedinvestment auf 600.000 Euro und senkt die Zinsen um vier Prozent.
Damit reagiert der Fonds auf die geänderten Anforderungen
in der Start-up und Venture Capital Branche und auf die aktuellen Zinsentwicklungen. Das Maßnahmenpaket tritt zum
1. Januar 2016 in Kraft.
Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF)
junge Technologie Unternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als
420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren
in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den jungen
Unternehmen beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen
frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter
Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Veränderte Finanzierungskonditionen beim HighTech Gründerfonds
Strengere Anforderungen und Kontrollen
im Bewachungsgewerbe
Das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer,
unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums und einiger
Großstädte, haben Vorschläge für strengere Anforderungen
und mehr Kontrollen im Bewachungsgewerbe erarbeitet.
Die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Vorschläge sollen insbesondere zu einer besseren Kontrolle der
Zuverlässigkeit und erhöhter Fachkenntnis des Bewachungspersonals führen. Die Verschärfungen des Bewachungsrechts
können einen wichtigen Beitrag leisten, um Vorfälle insbesondere in Flüchtlingsunterkünften zu vermeiden. Klar ist
zugleich aber auch, dass der Einsatz von Bewachern nicht alle
Konflikte lösen kann, die sich aus der besonderen Situation
in Flüchtlingsunterkünften ergeben. Die Vorschläge zur Verschärfung des Bewachungsgewerbes müssen im Weiteren
durch Änderungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu entsprechende
Gesetzesvorschläge erarbeiten.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Strengere Anforderungen und Kontrollen im
Bewachungsgewerbe
EXIST-geförderte Gründerin gehört laut
BBC zu den 100 inspirierendsten Frauen
Jana Tepe, die Gründerin von Tandemploy, ist von der britischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt BBC als eine
von 100 der inspirierenden Frauen des Jahres 2015 ausgewählt worden.
Die Aktion der BBC hat das Ziel, Frauen aus allen Kontinenten
stärker in das globale Programm des Senders und damit auch
in die Öffentlichkeit zu rücken. Alle ausgewählten Unternehmerinnen bekommen unter anderem die Chance, sich in 30
Sekunden auf den Seiten der BBC vorzustellen.
Das Start-up Tandemploy wurde mit EXIST-Gründerstipendium gefördert und hat sich auf die innovative Dienstleistung
„Jobsharing“ spezialisiert. Mit einem Internetportal sollen
Angebote für Teilzeitstellen für Fachkräfte gebündelt werden. Gleichzeitig können Unternehmen geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, die nicht in Vollzeit arbeiten
möchten oder können.
WEITERE INFORMATIONEN
EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
»» EXIST-Gründerin gehört laut BBC zu den 100 inspirierendsten Frauen
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KfW-Analyse zur regionalen
Gründungstätigkeit
„Kultur- und Kreativpiloten Deutschland
2015“
Die Gründungstätigkeit in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von KfW Research.
Die Auszeichnung fand im Rahmen des Wettbewerbs „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ der Initiative Kulturund Kreativwirtschaft der Bundesregierung statt. Auch in
der diesjährigen Wettbewerbsrunde waren wieder kreative
Geschäftsideen und Unternehmerpersönlichkeiten gefragt.
Über 700 Bewerbungen gingen bei den Organisatoren, dem
Bremer u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., ein.
Die im Mittel der Jahre 2009 bis 2014 höchste Gründerquote
(Berlin 2,55) ist um den Faktor 2,4 höher als die niedrigste
(Brandenburg 1,07). Auch bei anderen Gründungsmerkmalen wie Branchenstruktur oder Motive der Gründerinnen
und Gründer sind regionale Unterschiede festzustellen. In
Ballungsräumen z.B. profitieren vor allem Dienstleister und
Handel von kurzen Wegen. In Regionen mit starken Arbeitsmärkten stehen Jobangebote in Konkurrenz zur eigenen
Selbständigkeit.
Die 32 ausgewählten „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2015“ wurden am 25. November in Berlin durch Brigitte
Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, und Dr. Günter Winands,
Ministerialdirektor bei der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur- und Medien, ausgezeichnet.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» KfW-Analyse zur regionalen Gründungstätigkeit
WEITERE INFORMATIONEN
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
»» Titelverleihung „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2015“
Neues Förderprogramm „German Motion
Picture Fund“
Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für die Filmwirtschaft soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Filmwirtschaft in
Deutschland stärken.
Der „German Motion Picture Fund“ ist ein eigenständiges
Förderprogramm. Es konzentriert sich auf die Schwerpunktthemen des BMWi, wie digitale Wirtschaft und innovative
Technik. Erstmals sollen auf Bundesebene auch innovative
Serienformate und digitales Filmschaffen gezielt gefördert
werden.
Der „German Motion Picture Fund“ geht mit der heutigen
Veröffentlichung der Förderrichtlinie an den Start. Anträge
können ab dem 15.12.2015 gestellt werden, Auszahlungen
werden ab dem 1.1.2016 erfolgen. Für die Abwicklung des
Förderprogramms wurde mit der Filmförderungsanstalt
(FFA) ein kompetenter Partner gefunden.
Kleinere Betriebe meist nicht „cyberready“
Kleine und mittlere Unternehmen sind nur selten in der Lage,
adäquate Cybersicherheit herzustellen.
Das zeigt eine im Auftrag des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages (DIHK) vom Berliner Digital Society
Institute (DSI) erstellte Studie. Der DSI-Analyse zufolge sind
die Anforderungen zu komplex, viele Technologien und Assessments zu teuer und Risiken zu schwer einzuschätzen, als
dass kleinere Betriebe sich ohne Unterstützung angemessen
gegen Cyber-Gefahren wappnen könnten. Die Auswirkungen
solcher Sicherheitsvorfälle seien gravierend: Daten und wertvolle Arbeitszeit gingen verloren, Firmengeheimnisse würden
ausspioniert, und nicht zuletzt leide das Image bei Kunden
und Geschäftspartnern, die ihre sensiblen Daten in guten
Händen wissen wollten.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Unternehmensportal
»» Neues Förderprogramm „German Motion Picture
Fund“ stärkt deutsche Filmwirtschaft
Seite 20
Die vom DIHK beauftragte Studie zeigt Handlungsempfehlungen und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen, die sich an Politik, Verbände und die
Marktteilnehmer selbst richten. Die Analyse „Cyberreadiness
in kleinen und mittleren Unternehmen“ steht zum Download
bereit.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Kleinere Betriebe meist nicht „cyber-ready“
Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. weist auf die seit 1.
Januar 2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung
von Betriebsveranstaltungen hin. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich
steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gilt,
sofern die Kosten den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 Euro sind jedoch nicht nur
Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr
sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung
zu berücksichtigen, ebenso die Kosten für Begleitpersonen
des Mitarbeiters.
Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, kann
der Arbeitgeber weiterhin die Feier zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht
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Veranstaltungen
BMWi-Roadshow 2016
Vor Ort zu Innovationen ermuntern: Das ist das Anliegen der
Veranstaltungsreihe „Von der Idee zum Markterfolg - Innovationsprogramme für den Mittelstand“.
Die Roadshow richtet sich an Hightech-Gründer und -Gründerinnen, mittelständische innovative Unternehmen aller
Branchen sowie Interessenten aus Wissenschaft, Forschung
und Hochschulen. Das BMWi stellt in Kooperation mit regionalen Partnern die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten
vor.
Darüber hinaus beteiligt sich das Bundeswirtschaftsministerium an allen drei Tagen in Halle 4 mit Veranstaltungen zum
Thema „Teamplayer gesucht! - Ausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“. Jugendliche haben zudem
auf dem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums Gelegenheit, sich im persönlichen Gesprächen über die vielfältigen
Möglichkeiten der Berufsausbildung zu informieren.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die vier Programmfamilien, die - entlang des Innovationszyklus - Unternehmen
„Von der Idee bis zum Markterfolg“ begleiten. Ganz gleich ob
Start-up oder etabliertes Unternehmen, ob IT-Schmiede oder
Maschinenbauer, ob frühe Forschungsphase oder Entwicklung zur Marktreife: Jedes kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) findet die Unterstützung, die es braucht. Die Termine
der BMWi-Roadshow finden Sie u.a. im BMWi-Existenzgründungsportal.
»» BMWi auf der KarriereStart in Dresden
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» BMWi-Roadshow 2016
BMWi auf der KarriereStart 2016 in
Dresden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
beteiligt sich vom 22.-24. Januar 2016 an der Bildungs-, Jobund Gründermesse KarriereStart in Dresden mit einem umfangreichen Informations- und Serviceangebote.
Gründerinnen und Gründer sind herzlich eingeladen, die
Veranstaltungen im Forum „Existenzgründung“ auf dem
BMWi-Messestand in Halle 3 zu besuchen. An allen drei
Messetagen erwarten sie zahlreiche Vorträge, Gespräche und
Diskussionsrunden zur Existenzgründungsfinanzierung, Vorbereitung von Businessplänen, zur persönlichen Absicherung
und vielem mehr usw.
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Print- und Online-Tipps
Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche
Weg in die Selbständigkeit“
Die „Starthilfe bietet einen Überblick über die vielfältigen
Aspekte einer Unternehmensgründung.
Von den verschiedenen Gründungsarten über die Businessund Finanzplanung bis hin zu den ersten unternehmerischen
Schritte. Die Starthilfe gehört zur Basisausstattung jeder
Gründerin
und
jedes
Gründers.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit
Broschüre „Unternehmensnachfolge: Die
optimale Planung“
Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann
eine gute Alternative zu einer Neugründung sein. Sie stellt
allerdings besondere Anforderungen an Gründerinnen und
Gründer. Die BMWi-Publikation unterstützt Nachfolger/innen und Unternehmer/-innen bei ihren Vorbereitungen mit
umfangreichen Informationen.
GründerZeiten „Steuern“
Für viele Gründerinnen, Gründer und Start-ups ist das Thema
„Steuern“ ein „Buch mit sieben Siegeln“.
In der aktuellen Ausgabe der GründerZeiten Nr. 9 erfahren
Sie, was es mit der Umsatz-, Vor-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer auf sich hat und worauf junge Unternehmen
achten müssen.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Unternehmensportal
»» GründerZeiten Nr. 09: Steuern
GründerZeiten „Rechtsformen“
Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) - für jedes Unternehmen gibt es die passende
Rechtsform. Es lohnt sich, über die verschiedenen Möglichkeiten nachzudenken, denn jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Existenzgründungsportal
BMWi-Unternehmensportal
»» GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen
»» Unternehmensnachfolge: Die optimale Planung
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GründerZeiten „Existenzgründungen
durch freie Berufe“
Monitoringbericht der Kultur- und
Kreativwirtschaft
Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen. Um welche Unterschiede es sich
dabei handelt und auf was es bei der Gründung ankommt,
beschreibt die aktuelle Ausgabe Nr. 17 der GründerZeiten.
Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat den Monitoringbericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft vorgelegt.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
Der Monitoringbericht 2014 gibt Aufschluss über die Bedeutung, Situation und Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft. Schwerpunktthema
des aktuellen Monitoringberichts ist das Thema Innovationen.
BMWi-Unternehmensportal
»» GründerZeiten Nr. 17 „Existenzgründungen durch
freie Berufe“
Flyer „Ausländische Berufsabschlüsse
besser bewerten und einordnen“
Das BQ-Portal schafft Transparenz und Einheitlichkeit. Es
bietet umfassende Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen.
Die Webseite bietet zahlreiche Länder- und Berufsprofile zur
Verfügung an. Auch Muster von Originalurkunden und Beispiele für Fälschungen können abgerufen werden. Unternehmen können das BQ-Portal nutzen, um Informationen zur
Einschätzung der Qualifikationen ihrer Bewerberinnen und
Bewerber mit ausländischem Berufsabschluss zu erhalten.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Unternehmensportal
»» Ausländische Berufsabschlüsse besser bewerten und
einordnen
Der Bericht wurde vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und dem Fraunhofer-Institut für
System- und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erarbeitet.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Unternehmensportal
»» Monitoringbericht zeigt Wachstum und Innovationspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft
DIHK-Report zur
Unternehmensnachfolge
Mehr Senior-Chefs denn je möchten hierzulande ihren Betrieb übergeben; gleichzeitig ist die Zahl potenzieller Nachfolger auf ein Rekordtief gesunken.
Der aktuelle Report des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Unternehmensnachfolge zeigt
Engpässe in der ganzen Breite des Mittelstandes auf. In Handel und Gastronomie gebe es mittlerweile doppelt so viele
übergabereife Unternehmen wie potenzielle Interessenten,
so der DIHK-Präsident. In der Industrie kommen sogar fünf
Alt-Inhaber auf einen möglichen Übernehmer.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Unternehmensportal
»» Neuer DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge
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BMWi-Expertenforum
Als Existenzgründerin oder Existenzgründer haben Sie täglich
mit neuen Fragen zu tun.
Hilfestellung und Orientierung bietet Ihnen hier das BMWiExpertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten
Ihre Frage und helfen Ihnen auf Ihrem Gründungsweg. In
unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über
40 Experten vor.
Andrea Hellman
Andrea Hellmann ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer
München zugelassen. Seit ihrer
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1991 beschäftigt sie sich hauptsächlich mit Arbeitsrecht und vertritt
Bildrechte: privat
überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, sowohl im
Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht, häufig mit internationalen Bezügen. Sie besitzt die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht seit 1993 und ist seit 2004 zusätzlich
Wirtschaftsmediatorin.
Im BMWi-Expertenforum beantwortet sie Fragen zu folgenden Themen:
»» Arbeitsrecht, individual (z.B. Kündigung, Arbeitszeit,
Mindestlohn, Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub , Ausbildung)
»» Arbeitsrecht, kollektiv (z.B. Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung bei Kündigungen)
»» Arbeitnehmerüberlassung
»» Entsenderecht
»» Compliance im Personalwesen
»» Handelsvertreterrecht
Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Andrea Hellman beantwortet wurden. In der Rubrik „Personal“ können
Sie ihr Ihre Frage stellen.
»» Zum Expertenforum
Meine Freundin und ich sind bereits jeweils
freiberuflich als Schwimmtrainer tätig
(Einzelunternehmen). Nun würde meine
Freundin mich gerne als Schwimmtrainerin für
ihre Schwimmschule gewinnen, wir möchten
keinesfalls als GbR/UG/GmbH auftreten.
Meine Aufgabe: Schwimmkurse durchführen;
meine Freundin: Kundenakquise, Beratung
etc. Ist eine Beschäftigung auf freiberuflicher
Basis möglich oder würde hier eine GbR/
Scheinselbstständigkeit vermutet werden?
Zudem möchte ich auch weiterhin für andere
Auftraggeber tätig sein und einen Studenten auf
freiberuflicher Basis als Hilfstrainer beschäftigen.
Ist dies möglich oder entsteht hier eine GbR?
Wäre auch die Konstellation möglich, dass ich
für meine Freundin freiberuflich tätig bin und sie
noch zusätzlich einen Hilfstrainer beschäftigt?
Eine Beschäftigung auf freiberuflicher Basis erscheint mir
möglich, wenn Sie mehrere Auftraggeber haben. Scheinselbständig sind Sie dann, wenn Sie von einem einzelnen Auftraggeber abhängig sind. Auch bei der Beschäftigung eines Hilfstrainers entsteht keine GbR, wenn der Hilfstrainer mehrere
Auftraggeber hat, dann ergibt sich das Problem auch für ihn
nicht. Ansonsten wäre bei dem Hilfstrainer daran zu denken,
diesen geringfügig, d.h. bis 450 Euro netto, zu beschäftigen.
Sie würden in diesem Fall pauschal die Arbeitgeberbeiträge
bezahlen. Sie müssen diese geringfügige Beschäftigung auch
nicht unbedingt für 450 Euro machen, ein geringerer Betrag
ist selbstverständlich möglich.
Wenn Sie einen Mitarbeiter haben, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie scheinselbständig sind, deshalb wäre die
Variante mit der geringfügigen Beschäftigung des Hilfstrainers günstig.
Sie sollten als freier Mitarbeiter bei der Schwimmschule die
Zeiten, wann Sie Ihr Training anbieten, wo sie es anbieten und
welche Trainingsinhalte Sie festlegen frei wählen können,
dann sehe ich keine Probleme für eine Scheinselbständigkeit
zumal wenn Sie noch einen Mitarbeiter haben und auch noch
andere Auftraggeber bedienen.
Die Beschäftigung von Hilfstrainern durch Ihre Freundin geht
nur dann, wenn der Hilfstrainer Aufgaben macht, die definitiv
nicht mit den Ihren vergleichbar sind. Ein und dieselbe Tätigkeit kann nämlich nicht einmal freiberuflich und das andere
Mal angestellt ausgeübt werden, dies ist nicht fakultativ. In
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der Regel wird dann für beide ein Anstellungsverhältnis angenommen.
Ich bin freiberuflicher IT-Berater. Während
meines Studiums gab es in der damaligen
Fachhochschule ein Pflichtpraxissemester.
Nun möchte ich so einen Praktikanten
einstellen. Entgelt kann ich ihm momentan
nicht bezahlen. Reicht ein Vertrag aus? Muss
ich ihn versichern? Muss ich ihn bezahlen?
Er würde nicht im Betrieb arbeiten, sondern
im Home-Office, also überwiegend von
Zuhause aus und selbständig. Wie ist das nun
gesetzlich geregelt. Was MUSS ich machen?
Unentgeltlich sind nach dem Mindestlohngesetz (MiloG) nur
mehr folgende Möglichkeiten denkbar:
»» Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
»» Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten, dies gilt aber nur für
das erste Praktikum bei der Ausbildungsstelle, alle
weiteren fallen dann unter den Mindestlohn.
»» Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
»» Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a
des Dritten Sozialgesetzbuches
»» Praxisphasen während eines dualen Studiums,
generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen
bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.
»» Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
Praktikanten, die Anspruch auf einen Mindestlohn haben,
haben ebenfalls Anspruch auf die schriftliche Niederlegung
der wesentlichen Vertragsbedingungen. Vor Aufnahme der
Praktikantentätigkeit müssen diese Bedingungen dem Praktikanten unterschrieben ausgehändigt werden. Darin enthalten sein müssen:
6. Dauer des Urlaubs
7. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind
Falls Ihr Praktikant jetzt nicht unter das MiloG fällt, reicht
eine einfache Praktikumsvereinbarung aus. Die Versicherung
müsste über die Uni erfolgen - da sich aber bitte nochmal
erkundigen, ob das auch im Rahmen des vorliegenden Praktikums so ist. Wie und wo das Praktikum absolviert wird
(Homeoffice) ist den Parteien überlassen.
Ich möchte eine Existenz gründen im Bereich
private Arbeitsvermittlung. Nun möchte ich
nachfragen, ob Sie mir einige Informationen
dazu geben können. Gibt es dazu Infoblätter? Ich
bin gerade dabei, einen Businessplan zu erstellen.
Leider gibt es für die private Arbeitsvermittlung keine Infoblätter.
Ganz wichtig ist nur, dass Sie keine private Arbeitnehmerüberlassung betreiben, diese ist ohne Zulassung nämlich
höchst strafbewehrt.
Bei der privaten Arbeitsvermittlung vermitteln Sie dem Arbeitgeber nur Arbeitnehmer, die er dann bei sich anstellt. Sie
bekommen eine Provision für die Vermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung hat der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit Ihnen und Sie überlassen einem Dritten dessen
Arbeitskraft.
Weiter wichtige Dinge, die im Zusammenhang mit der privaten Arbeitsvermittlung stehen, gibt es eigentlich nicht. Fraglich ist höchstens noch, ob Sie bei der Vermittlung bestimmte
Fähigkeiten oder Eigenschaften einer Person zusichern. Dies
würde ich immer vermeiden, denn Sie kennen das Vorleben
der Personen, die Sie vermitteln, nicht.
Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
Rechtsanwaltskammer München
1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
2. Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums
3. Beginn und Dauer des Praktikums
4. Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit
5. Zahlung und Höhe der Vergütung
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