V erhalten W as bei P olizeikontrollen - D eine R echte müsst ihr angeben ? Bleibt immer freundlich, aber bestimmt! Wenn ihr angesprochen werdet, seid ihr nur verpflichtet, euren Personalausweis zur Identitätsfeststellung zu zeigen. Außer den Angaben im Ausweis müsst ihr folgende Angaben machen: - Familienstand - Angaben zum Beruf (allgemein, z.B. Schüler/Student, Angestellter) Darüber hinaus müsst ihr gegebüber der Polizei KEINE Angaben machen. Es entsteht euch daraus nie ein Rechtsnachteil. Die Gefahr, dass eure Angaben gegen euch verwendet werden, ist dagegen groß. Egal, was bei euch gefunden wird, egal, was man euch vorwirft, egal, was euch die Polizisten erzählen: macht außer den oben genannten keine weiteren Angaben! Sollte euch mit irgendwelchen Konsequenzen gedroht werden: der betreffende Beamte macht sich evtl. strafbar, z.B: wegen einer Nötigung § 240 StGB. W enn ihr kontrolliert oder angehalten werdet Lasst euch den Dienstausweis der Polizisten zeigen und fragt nach dem Grund und der Rechtsgrundlage für die Maßnahme. Die Beamten müssen laut Dienstvorschrift lange genug ihren Ausweis vorzeigen, damit man Zeit hat, diesen abzuschreiben. Das solltet ihr unbedingt tun! Vorname, Nachname, Dienstrang: ___________________________________________________ Grund der Kontrolle: ___________________________________________________________ Rechtsgrundlage: § _____ StPO/_____ Art. _____ PAG / Andere: ____________________ Notiert euch weitere Angaben zur Kontrolle als Gedächtnisstütze: Ort (z.B. vor der Bühne): _________________________________ Tag: ____________________ Uhrzeit: ____________ Anzahl uniformierte Beamte: ________ Anzahl zivile Beamte: _________ Notiert euch Zeugen des Vorfalls: __________________________________________________ Wenn ihr selbst betroffen seid : - nennt umstehenden Zeugen euren Namen und bittet sie, euch ihre Namen zu geben Wenn ihr Zeuge einer Kontrolle seid: - bittet den/die Betroffene/n um seinen/ihren Namen - nennt euren Namen - ihr dürft die Maßnahme nicht aktiv behinden. Aber ihr dürft stehenbleiben, die Beamten nach ihren Namen und den Grund der Maßnahme fragen und ihr dürft die Maßnahme doku mentieren. Wenn ihr den Vorfall z.B. filmt, dürft ihr Übersichtsbilder machen, aber nicht z.B. nur die einzelnen Beamten aufnehmen. Sagt laut und deutlich, dass ihr jetzt filmt und eine Übersichtsaufnahme machen werdet. Handeln die Beamten nicht ordnungsgemäß oder ihr habt Zweifel an der Rechtmäßigkeit, so könnt ihr Strafanzeige UND Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Dazu braucht ihr die obigen Angaben und ein genaues Gedächtnisprotokoll. K ontrollen von Z elten und W ohnmobilen Für Kontrollen in Zelten oder Wohnmobilen gelten u.U. ganz besonders hohe Hürden. Der Maßnahme auf jeden Fall widersprechen und diese dokumentieren. P ersonenkontrolle ( zu F uss ) Grundsätzlich darf die Polizei nur die Identität feststellen, sonst nichts. Keine Durchsuchung und kein „Mitnehmen“ auf die Wache. Eine Durchsuchung ist nur mit Zustimmung zulässig, deshalb immer: „NEIN, damit bin ich nicht einverstanden“. Für eine Durchsuchung bei einem konkreten Verdacht gilt: es braucht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen können, dass man eine Straftat begangen hat oder Gefahr droht. Die bloße Möglichkeit oder der vage Verdacht reichen nicht aus (z.B. angeblich rote Augen, Rastalocken oder die Teilnahme an einem Festival alleine zählen nicht). Wenn ihr eindeutig Drogen in der Hand habt oder ihr in einem Nebel aus süßlich riechendem Rauch steht, reicht es aber eher schon. Verlangt auf jeden Fall eine Begründung! Durchsucht euch die Polizei ohne Grund, macht sie sich evtl. strafbar oder ihr könnt im Nachhinein feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war und Schadenersatz beantragen. A llgemeine V erkehrskontrolle Auch für Verkehrskontrollen braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage, die immer konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß oder eine Gefahr voraussetzt. Es gelten alle links genannten Grundsätze (Dokumentation, Namen der Beamten, Zeugen). Nach § 36 Abs. 5 StVO darf die „Verkehrstüchtigkeit“ überprüft werden, dies beinhaltet allerdings nur begrenzte Möglichkeiten. NICHT: „Schauen Sie mir mal in die Augen“, „Gehen Sie auf dem Strich“, „Balancieren Sie auf einem Bein“, etc. --> „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. NEIN, damit bin ich nicht einverstanden!“. Am besten auf alle Fragen antworten: „Dazu mache ich keine Angaben“. Keine Zustimmung zur Durchsuchung des Fahrzeugs oder „Mitnehmen“ auf die Wache. Bei konkreten Anhaltspunkten („Fahne“, konkret benennbare Fahrfehler wie „Schlangenlinien“ etc.) kann es sein, dass bei der Weigerung z.B. einen Alkoholschnelltest zu machen, zu Beweiszwecken die Blutentnahme in der Rechtsmedizin angeordnet wird. In diesem Fall kann es u.a. sinnvoll sein, den Schnelltest zu machen. Das hängt u.a. davon ab, was ihr tatsächlich getrunken oder sonst konsumiert habt. Lasst Euch auf jeden Fall genau erklären, worauf der Verdacht begründet wird: Stichhaltige Verdachtsmomente: ___________________________________________________ Urin- und Schweißtest benötigen die Zustimmung des Untersuchten nach § 81a StPO --> „NEIN, damit bin ich nicht einverstanden!“. N ach der K ontrolle Meldet euch bitte in jedem Fall bei uns am Eingang oder schickt uns ein möglichst genaues Gedächtnisprotokoll an [email protected]. Auch dann, wenn „nichts weiter passiert“ ist. Wir dokumentieren alle Fälle dieses aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Großeinsatzes der Polizei, helfen euch ggf. gerne weiter und möchten die Erfahrungen unserer Teilnehmer/innen verwenden, um uns effektiv gegen diesen Einsatz zur Wehr zu setzen. Je mehr Informationen wir dafür von Euch bekommen, desto besser. Selbstverständlich gehen wir mit Euren Informationen und Daten sorgfältig um. Bleibt locker und entspannt, genießt das Festival und lasst euch die gute Laune nicht verderben. E hrenamt und W illkommenskultur im B elagerungszustand ? So D as R iding H igher B enefiz -F estival Nach zwei Jahren Pause gibt es endlich wieder ein Riding Higher Benefiz-Festival - unser beliebtes familiäres Musik- und Kulturfest. Über 150 Freunde arbeiten schon seit Monaten ehrenamtlich auf dieses Wochenende hin. Klein und gemütlich soll es auch heuer wieder bleiben und deshalb haben wir die Besucherzahl auf ca. 2.000 begrenzt. Uns geht es nicht ums Geldverdienen, sondern um eine feine Mischung aus entspannter Stimmung, guter Musik, Familienangeboten und Unterstützung für wohltätige Projekte - insbesondere für die Arbeit mit Asylbewerbern, Flüchtlingen und in Not geratenen Menschen. Wir stehen auf für eine aktive Integrationspolitik und Willkommenskultur. Wegen unserer langfristigen Vorbereitung und euch angenehmen Gästen ist es in den vergangenen Jahren zu keinerlei Handgreiflichkeiten oder anderen Vorkommnissen gekommen. Wir setzen den Jugendschutz so gut wie möglich um und haben dazu frühzeitig Kontakt mit dem Jugendbeamten der Polizei Dachau aufgenommen. Es bestehen beste Beziehungen zur Gemeinde Odelzhausen und ihren Bürgern. Das Riding Higher ist außergewöhnlich entspannt, familien- und kinderfreundlich und schafft eine interessante Kombination aus Dorf- und Kulturfest, das sogar Besucher aus fernen Ländern anlockt. N eue „G äste “ kündigen sich an Doch die Idylle ist getrübt, denn die Dachauer Polizei hat eine Großaktion mit über 45 Beamten in Zivil angekündigt. In Odelzhausen soll sogar ein Aktionsstützpunkt eingerichtet werden. Der zusätzliche Einsatz uniformierter Polizisten ist nicht auszuschließen, so der Leiter der Polizeiinspektion Dachau Thomas Rauscher. Es gibt jedoch nach seiner Aussage im persönlichen Gespräch keine Verdachtsmomente und es wird betont, dass es sich um eine „routinemäßige Operation“ handelt. D as sagen wir dazu Wir sehen das anders: die Polizei plant unserer Einschätzung nach eine unverhältnismäßige Großaktion. Wir halten es für eine gezielte Aktion auf der Basis des Vorurteils gegenüber bestimmter Gruppen von Menschen. Die Konsequenzen für das Festival, das ehrenamtliche Engagement, das Dorf und das Ansehen des Landkreises und der Stadt Dachau sind unabsehbar. Klar ist, dass allein die deutlich überhöhte Präsenz der Polizei uns, euch und die Gemeinde in Verruf bringen und das Flair des Fetivals beeinträchtigen kann. Die Unterstützung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Menschen mit Behinderungen und solchen mit anderen Merkmalen in dieser Art und Weise zu behindern, ist ein unglaubliches Signal der bayerischen Polizei. Wir unterstellen diesbezüglich keine intendierten politischen Motive, befürchten jedoch, dass dieses Signal und dessen Konsequenzen von der Polizei nicht bedacht worden sind. Wir vertreten einen politischen Freiheitsbegriff, der die allzu starke Einmischung von Gesetzen und öffentlicher Meinung in das Leben des Einzelnen und seine Unabhängigkeit ablehnt, wenn sein Verhalten anderen Menschen nicht schadet (siehe dazu rechts stehende Ergänzung). In der Tradition des politischen Liberalismus halten wir die Bürgerrechte für essentiell wichtig. Zu ihrer Durchsetzung halten wir die Beharrung auf die verfassten Rechte und bei Bedarf auch die Anwendung politischer Aktionsformen im Sinne der im Grundgesetz verfassten politischen Freiheitsrechte für gebotene Bürgerpflicht. handeln wir Wir weisen darauf hin, dass auf dem Riding Higher Festival die Gesetze der BRD und des Bundeslandes Bayern gelten. Der Polizei wird nach Anmeldung, Ausweisung und Begründung des Verdacht- bzw. Gefahrenmoments Zugang zum Gelände gewährt. Bitte verhaltet euch auch Polizeibeamten gegenüber so friedlich und freundlich, wie wir euch in den letzten Jahren erlebt haben und – im Rahmen dessen, was ihr tun müsst – kooperativ (siehe Rückseite). Auch wir kooperieren freundlich mit der Polizei im Rahmen der gesetzlich auferlegten Pflichten. Wir akzeptieren die Rechte und Aufgaben der Polizei und fordern umgekehrt die Polizei auf, unsere und eure Rechte zu achten. Sollte es irgendwie zu einer Eskalation kommen, so werden wir die Veranstaltung einfrieren. Wir wollen Euch auf die Möglichkeit der Spontan-Demonstration hinweisen. Ihr habt das verfasste Recht auf gegebenem Anlass hin spontan dagegen zu demonstrieren. Wir bitten Euch auch für diesen Fall friedlich zu handeln. Wir würden uns freuen, wenn am Ende des Festivals den extrem hohen Kosten für den Polizeieinsatz keine Delikte gegenüberstehen. W ir tanzen und feiern trotzdem Merci, dass ihr in die Sandgrube Höfa gekommen seid! Lasst euch die Stimmung nicht vermiesen. Freut euch mit uns auf ein grandioses Riding Higher 2015. Wir sind sicher, auch dieses Mal trotz der gegebenen Umstände ein Benefiz-Festival mit besonderer Atmosphäre veranstalten zu können. Ihr sollt die breite Palette an Musik- und Kulturangeboten in einem wunderschönen kleinen Wäldchen am Rande des Dachauer Landkreises genießen können. Euer Riding-Higher-Benefiz-Festival-Team E rgänzung : „L eitbild des freien M enschen “ aus „Einführung in das Grundgesetz“ von Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichtes a.D., zit. nach: Grundgesetz, 44. Auflage, 2013, S. XI-XII; „Das Menschenbild unserer Verfassung ist von der Vorstellung bestimmt, dass die Definition von Glück die Sache der Menschen ist und dass sie in einer freien und offenen Gesellschaft sich selbst die Mittel beschaffen, um gut zu leben. Der Mensch ist eine mit der Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung begabte Persönlichkeit. [...] Das Grundgesetz hat die wichtigsten Grundrechte an den Anfang seines Textes gestellt. Sie haben durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Art. 93 und 94) eine enorme Bedeutung erlangt [...]. Die Grundrechte zielen vor allem darauf, auch die demokratische Mehrheit davon abzuhalten, diesem freiheitlichen Ursprungsprinzip Schaden zuzufügen.“
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