Vergütungsordnung Überarbeitung: Juni 2015 Erstellt durch die Abteilung Personal 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...................................................................................................................... 2 1. Vorbemerkung ..................................................................................................................... 3 2. Grundprinzip der Vergütung ............................................................................................... 4 3. Information des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ........................................................ 6 4. Inkrafttreten und Verantwortung für das Vergütungssystem ........................................... 6 2 1. Vorbemerkung Die FFS Bank GmbH hat eine Selbsteinschätzung des Instituts im Sinne der InstitutsVergV vom 16.12.2013 vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den so genannten „bedeutenden Instituten“. Insbesondere liegt die Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei Geschäftsjahre unter 15 Mrd. €. Weiterhin verfolgt das Institut ein einfaches Geschäftsmodell mit relativ geringen Risiken. Die FFS Bank GmbH als übergeordnetes Unternehmen für das angeschlossene Finanzdienstleistungsinstitut FFS Private Leasing GmbH kam zu der Selbsteinschätzung, dass für die FFS Private Leasing GmbH die besonderen Anforderungen nicht anzuwenden sind, da die FFS Private Leasing GmbH über kein eigenes Personal verfügt. Die Vertriebsaufgaben werden durch die Vertriebsbeauftragten der FFS Bank GmbH wahrgenommen. Die Verwaltungsleistungen werden auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der FFS Bank GmbH erledigt. Für diese Tätigkeiten werden angemessene Entgelte gezahlt. Alle Aufgaben des Leasinggeschäftes werden in den bereits bestehenden Bankabteilungen wie: z. B. Rechnungswesen, Revision, Controlling, Risikocontrolling, Kreditcenter, Servicecenter, Vertragsbetreuung und Kundenbetreuung erledigt. 3 2. Grundprinzip der Vergütung Das Vergütungssystem in der FFS Bank GmbH steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie und verfolgt im Wesentlichen das Grundprinzip einer markt- und funktionsgerechten Marktvergleich). Vergütung Es erfolgt (Grundgehaltsstruktur keine Einbindung und von Stellenbewertung externen Beratern inkl. und Interessensgruppen. Bei Strategieänderungen überprüft die Geschäftsführung mit der Personalabteilung, ob Anpassungen in Überprüfung wird der Vergütungsstrategie protokolliert, so dass vorgenommen die Aktualität werden des müssen. Die Vergütungssystems sichergestellt wird. Die FFS Bank GmbH hat ein einheitliches Vergütungssystem, so dass nachfolgend keine Aufteilung in einzelne Geschäftsbereiche erfolgt. Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich (bis spätestens zum 30. eines jeden Monats) zur Auszahlung kommt. Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Vergütung sind die ausgeübte Funktion und die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme unternehmerischer Verantwortung). Im Einzelfall werden für besondere Leistungen freiwillige Sonderzahlungen gewährt. Funktionsbezogen wird einigen Mitarbeitern ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung der Dienstwagengestellung erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des Einkommensteuergesetztes, die Nutzung ist durch die jeweilige Nutzungsüberlassungsvereinbarung geregelt. 4 Geschäftsführung Die Geschäftsführung erhält ein jährliches Festgehalt, das in 12 gleichen Teilen zur Auszahlung kommt. Es werden keine variablen Vergütungen im Sinne der Institutsvergütungsverordnung ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2014 wurden insgesamt € 4.146.507,- Vergütungen gewährt. Davon beliefen sich die variablen Vergütungen auf insgesamt € 527.213,-, welche sich wie folgt zusammensetzen: Im Bereich Firmenkunden Markt wurden € 82.238,- gewährt, die auf 9 Mitarbeiter verteilt wurden. (die Umstellung auf Festgehälter erfolgte im Laufe des Kalenderjahres 2014). Weiterhin wurden € 444.975,- freiwillige Sonderzahlungen an 26 Mitarbeiter ausgezahlt. 5 3. Information des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans Einmal jährlich wird der Aufsichtsrat über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Unternehmens informiert. Eine notwendige Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat erfolgt in der jeweiligen Sitzung. 4. Inkrafttreten und Verantwortung für das Vergütungssystem Die Vergütungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für das Vergütungssystem der FFS Bank GmbH. Die Überprüfung auf Angemessenheit des Vergütungssystems erfolgt auf jährlicher Basis durch die Geschäftsführung und die Personalabteilung. Grundsätzliche Entscheidungen über die Vergütungspolitik der FFS Bank GmbH werden von der Geschäftsführung getroffen und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Jede Änderung der Vergütungspolitik sowie das Budget für die jährlichen Gehälter bzw. Gehaltserhöhungen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die FFS Bank GmbH verfügt über keinen Vergütungsausschuss. 6
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