Vergütungsordnung Stand 6_2015_Veröffentlichung

Vergütungsordnung
Überarbeitung: Juni 2015
Erstellt durch die Abteilung Personal
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...................................................................................................................... 2
1. Vorbemerkung ..................................................................................................................... 3
2. Grundprinzip der Vergütung ............................................................................................... 4
3. Information des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ........................................................ 6
4. Inkrafttreten und Verantwortung für das Vergütungssystem ........................................... 6
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1. Vorbemerkung
Die FFS Bank GmbH hat eine Selbsteinschätzung des Instituts im Sinne der InstitutsVergV
vom 16.12.2013 vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den so
genannten
„bedeutenden
Instituten“.
Insbesondere
liegt
die
Bilanzsumme
im
Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei Geschäftsjahre unter 15 Mrd.
€. Weiterhin verfolgt das Institut ein einfaches Geschäftsmodell mit relativ geringen
Risiken.
Die FFS Bank GmbH als übergeordnetes Unternehmen für das angeschlossene
Finanzdienstleistungsinstitut FFS Private Leasing GmbH kam zu der Selbsteinschätzung,
dass für die FFS Private Leasing GmbH die besonderen Anforderungen nicht
anzuwenden sind, da die FFS Private Leasing GmbH über kein eigenes Personal verfügt.
Die Vertriebsaufgaben werden durch die Vertriebsbeauftragten der FFS Bank GmbH
wahrgenommen.
Die
Verwaltungsleistungen
werden
auf
der
Basis
eines
Geschäftsbesorgungsvertrages mit der FFS Bank GmbH erledigt. Für diese Tätigkeiten
werden angemessene Entgelte gezahlt. Alle Aufgaben des Leasinggeschäftes werden
in den bereits bestehenden Bankabteilungen wie: z. B. Rechnungswesen, Revision,
Controlling,
Risikocontrolling, Kreditcenter, Servicecenter, Vertragsbetreuung
und
Kundenbetreuung erledigt.
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2. Grundprinzip der Vergütung
Das Vergütungssystem in der FFS Bank GmbH steht im Einklang mit der Geschäfts- und
Risikostrategie und verfolgt im Wesentlichen das Grundprinzip einer markt- und
funktionsgerechten
Marktvergleich).
Vergütung
Es
erfolgt
(Grundgehaltsstruktur
keine
Einbindung
und
von
Stellenbewertung
externen
Beratern
inkl.
und
Interessensgruppen.
Bei Strategieänderungen überprüft die Geschäftsführung mit der Personalabteilung, ob
Anpassungen
in
Überprüfung
wird
der
Vergütungsstrategie
protokolliert,
so
dass
vorgenommen
die
Aktualität
werden
des
müssen.
Die
Vergütungssystems
sichergestellt wird.
Die FFS Bank GmbH hat ein einheitliches Vergütungssystem, so dass nachfolgend keine
Aufteilung in einzelne Geschäftsbereiche erfolgt.
Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in 12 gleichen Teilen monatlich
nachträglich (bis spätestens zum 30. eines jeden Monats) zur Auszahlung kommt. Die
wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Vergütung sind die
ausgeübte Funktion und die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme
unternehmerischer Verantwortung).
Im Einzelfall werden für besondere Leistungen freiwillige Sonderzahlungen gewährt.
Funktionsbezogen wird einigen Mitarbeitern ein Dienstwagen, auch zur privaten
Nutzung, zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung der Dienstwagengestellung erfolgt
nach den einschlägigen Vorschriften des Einkommensteuergesetztes, die Nutzung ist
durch die jeweilige Nutzungsüberlassungsvereinbarung geregelt.
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Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erhält ein jährliches Festgehalt, das in 12 gleichen Teilen zur
Auszahlung
kommt.
Es
werden
keine
variablen
Vergütungen
im
Sinne
der
Institutsvergütungsverordnung ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden insgesamt € 4.146.507,- Vergütungen gewährt. Davon
beliefen sich die variablen Vergütungen auf insgesamt € 527.213,-, welche sich wie folgt
zusammensetzen: Im Bereich Firmenkunden Markt wurden € 82.238,- gewährt, die auf 9
Mitarbeiter verteilt wurden. (die Umstellung auf Festgehälter erfolgte im Laufe des
Kalenderjahres 2014).
Weiterhin wurden € 444.975,- freiwillige Sonderzahlungen an 26 Mitarbeiter ausgezahlt.
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3. Information des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Einmal jährlich wird der Aufsichtsrat über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme des
Unternehmens informiert. Eine notwendige Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat
erfolgt in der jeweiligen Sitzung.
4. Inkrafttreten und Verantwortung für das Vergütungssystem
Die Vergütungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geschäftsführung trägt
die Verantwortung für das Vergütungssystem der FFS Bank GmbH. Die Überprüfung auf
Angemessenheit
des Vergütungssystems erfolgt auf
jährlicher
Basis
durch die
Geschäftsführung und die Personalabteilung. Grundsätzliche Entscheidungen über die
Vergütungspolitik der FFS Bank GmbH werden von der Geschäftsführung getroffen und
mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Jede Änderung der Vergütungspolitik sowie das
Budget für die jährlichen Gehälter bzw. Gehaltserhöhungen bedürfen der Zustimmung
des Aufsichtsrats. Die FFS Bank GmbH verfügt über keinen Vergütungsausschuss.
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