Erklärung zur Unternehmensführung § 289 a HGB der Versatel

Erklärung zur Unternehmensführung § 289 a HGB
der
Versatel Deutschland GmbH
Im Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht § 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nun vor, dass die
Gesellschafterversammlung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung
Zielgrößen festlegt. Zudem sollen Fristen für die Erreichung der Zielgrößen bestimmt werden.
Die Gesellschafterversammlung hat sich eingehend mit dieser Thematik, einschließlich
spezifischer Aspekte der Telekommunikationsbranche und der Stellung der Gesellschaft im
Gefüge des Konzerns der United Internet AG, beschäftigt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß Gesellschaftervertrag aus drei
Mitgliedern. Derzeit besteht das Gremium aus einer Frau und zwei Männern. Turnusgemäß
stehen
Wahlen
zum
Aufsichtsrat
erst
wieder
nach
Beendigung
der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, an. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt ist, nicht
mitgerechnet. Diese Gesellschafterversammlung wird voraussichtlich erst Anfang 2019
stattfinden. Eine Erhöhung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2017 wird
nicht angestrebt, denn aufgrund der noch über dieses Datum hinausgehenden Amtsperioden
der amtierenden Mitglieder wäre eine Erhöhung des Anteils von Frauen nur durch
Vergrößerung des Gremiums zu erreichen. Dies erscheint für eine Tochtergesellschaft im
Konzernverbund, deren Gremium bereits in der Gesamtbetrachtung die Mindestquote erfüllt,
unter dem Gesichtspunkt der Effizienz nicht angemessen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht derzeit noch aus fünf Männern. Ein
Geschäftsführer wird bald aus der Geschäftsführung austreten. Die Bestellung erfolgte jeweils
auf Anregung des Beirats der Obergesellschaft vor dem Hintergrund, einen Gleichklang in der
personellen Besetzung der Geschäftsführung in sämtlichen Versatel-Gesellschaften zu
erzielen.
Die
verbleibende
Anzahl
von
vier
Geschäftsführern
hält
die
Gesellschafterversammlung zum jetzigen Zeitpunkt für ausreichend. Die Umsetzung einer
Frauenquote in der Geschäftsführung wäre daher bis zum 30. Juni 2017 nicht umsetzbar,
ohne die Geschäftsführung zu erweitern.
Im Hinblick auf die Amtszeit der
Geschäftsführungsmitglieder sind mittelfristig, d.h. mindestens bis Mitte 2018, keine
personellen Veränderungen in der Geschäftsführung geplant.
Die Geschäftsführung strebt an, bis zum 30. Juni 2017 bei Bereichsleiterpositionen einen
Anteil von 30 % Frauen und bei Abteilungsleiterpositionen einen Anteil von 15 % Frauen zu
erreichen.
Düsseldorf, im März 2016
Die Geschäftsführung
1/1