Erklärung zur Unternehmensführung § 289 a HGB der Versatel Deutschland GmbH Im Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht § 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nun vor, dass die Gesellschafterversammlung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung Zielgrößen festlegt. Zudem sollen Fristen für die Erreichung der Zielgrößen bestimmt werden. Die Gesellschafterversammlung hat sich eingehend mit dieser Thematik, einschließlich spezifischer Aspekte der Telekommunikationsbranche und der Stellung der Gesellschaft im Gefüge des Konzerns der United Internet AG, beschäftigt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß Gesellschaftervertrag aus drei Mitgliedern. Derzeit besteht das Gremium aus einer Frau und zwei Männern. Turnusgemäß stehen Wahlen zum Aufsichtsrat erst wieder nach Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, an. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt ist, nicht mitgerechnet. Diese Gesellschafterversammlung wird voraussichtlich erst Anfang 2019 stattfinden. Eine Erhöhung des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2017 wird nicht angestrebt, denn aufgrund der noch über dieses Datum hinausgehenden Amtsperioden der amtierenden Mitglieder wäre eine Erhöhung des Anteils von Frauen nur durch Vergrößerung des Gremiums zu erreichen. Dies erscheint für eine Tochtergesellschaft im Konzernverbund, deren Gremium bereits in der Gesamtbetrachtung die Mindestquote erfüllt, unter dem Gesichtspunkt der Effizienz nicht angemessen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht derzeit noch aus fünf Männern. Ein Geschäftsführer wird bald aus der Geschäftsführung austreten. Die Bestellung erfolgte jeweils auf Anregung des Beirats der Obergesellschaft vor dem Hintergrund, einen Gleichklang in der personellen Besetzung der Geschäftsführung in sämtlichen Versatel-Gesellschaften zu erzielen. Die verbleibende Anzahl von vier Geschäftsführern hält die Gesellschafterversammlung zum jetzigen Zeitpunkt für ausreichend. Die Umsetzung einer Frauenquote in der Geschäftsführung wäre daher bis zum 30. Juni 2017 nicht umsetzbar, ohne die Geschäftsführung zu erweitern. Im Hinblick auf die Amtszeit der Geschäftsführungsmitglieder sind mittelfristig, d.h. mindestens bis Mitte 2018, keine personellen Veränderungen in der Geschäftsführung geplant. Die Geschäftsführung strebt an, bis zum 30. Juni 2017 bei Bereichsleiterpositionen einen Anteil von 30 % Frauen und bei Abteilungsleiterpositionen einen Anteil von 15 % Frauen zu erreichen. Düsseldorf, im März 2016 Die Geschäftsführung 1/1
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