Protokoll des zweiten Verbändefo- rums

Protokoll des zweiten Verbändeforums
für den Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
der Bundesregierung
24. & 25. Februar 2016
Berlin, 17. März 2016
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
Ablauf ........................................................................................................................................... 5
Begrüßung ................................................................................................................................... 6
Ziele, Einordnung und Ablauf des Veranstaltungstages ........................................................ 7
Genese der Maßnahmenvorschläge & Rückblick auf den Prozess ....................................... 8
Botschaften von Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB ............................................. 13
Vorstellung und Diskussion der übergreifenden Maßnahmenvorschläge.......................... 14
KSP-Ü-01: Klimaschutzgesetz ........................................................................................................ 14
KSP-Ü-02: Effizienzgesetz .............................................................................................................. 16
KSP-Ü-03: Klimaneutrale Bundesverwaltung.................................................................................. 17
KSP-Ü-04a: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe ................................................................ 17
KSP-Ü-04b: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe ................................................................ 18
KSP-Ü-05: Kommunen beim Klimaschutz unterstützen .................................................................. 19
KSP-Ü-06: Bildungskampagne klimafreundlicher Konsum ............................................................. 20
KSP-Ü-07: Ökologische Finanzreform im Bereich Klimaschutz und Energiewende ....................... 21
KSP-Ü-08: Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) erweitern und verschärfen .............. 22
KSP-Ü-09: Bildung als Grundlage des Klimaschutzes .................................................................... 23
KSP-Ü-10: Information, Beratung, Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen ............... 24
KSP-Ü-11: Vision 2050 ................................................................................................................... 24
Formulierung von Empfehlungen entlang der Handlungsfelder (parallele Workshops) ... 27
Handlungsfeld Energiewirtschaft............................................................................................ 28
KSP-E-01: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung von Power to X- und
Speichertechnologien...................................................................................................................... 29
KSP-E-02: Rolle der Stromspeicher für die Energiewende verbessern .......................................... 30
KSP-E-03: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in das Verteilnetz ................ 31
KSP-E-04: Bundesweites Förderprogramm zur Stärkung der Wärmenetzinfrastruktur .................. 32
KSP-E-05: Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK ........................................ 33
KSP-E-06: Errichtung einer CO2-Infrastruktur ................................................................................. 34
KSP-E-07a: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Dialogprozess ................ 35
KSP-E-07b: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Kohleausstieg ................ 37
KSP-E-07c: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke – Allokationsmechanismus
........................................................................................................................................................ 38
KSP-E-07d: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Effizienzstandards ......... 38
KSP-E-07e: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke – Subventionsabbau ........ 39
Bürgermaßnahme KSP-E-07f: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke –
Laufzeitbegrenzung ........................................................................................................................ 39
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-E-08: Europäisierung der EE-Förderung ................................................................................ 39
KSP-E-09: Stärkung Grünstromnachfrage im Strommarkt .............................................................. 41
KSP-E-10 (gesamt): Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode 41
KSP-E-10a: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 43
KSP-E-10b: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 43
KSP-E-10c: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............. 43
KSP-E-10d: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 44
KSP-E-11: Robuster Rahmen für die Umsetzung der 2030 Energie- und Klimaziele ..................... 44
KSP-E-12: Nachhaltige Nutzung der Biomassepotentiale zur Erzeugung von Biomethan und
dessen Einspeisung in das Gasnetz ............................................................................................... 45
KSP-E-13: Vernetzung von Kampagnen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung .................. 46
KSP-E-14: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Teilnahme von Kleinstprosumern
in Stromnetzen ................................................................................................................................ 46
BürgermaßnahmeKSP-E-15: Demokratisierung durch Dezentralisierung der Energiewirtschaft .... 47
Bürgermaßnahme KSP-E-16: Länderübergreifendes Netzwerk für erneuerbare Energien............. 47
Bürgermaßnahme KSP-E-17: Förderung der Nutzung lokal verfügbarer, CO2-armer Energie ....... 48
Bürgermaßnahme KSP-E-18: Entwicklung neuer, effizienter Stromspeicher und Energieträger .... 48
Bürgermaßnahme KSP-E-19: Lebenslang Energiemündigkeit fördern & fordern ........................... 48
Bürgermaßnahme KSP-E-20: Einflussnahme auf die internationale Energiepolitik ........................ 48
Bürgermaßnahme KSP-E-21: Einführung einer CO2-Steuer und Umsetzung des
Verursacherprinzips ........................................................................................................................ 48
Handlungsfeld Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen .............................................. 50
KSP-E-10 (gesamt): Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode 50
KSP-E-10a: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 50
KSP-E-10b: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 51
KSP-E-10c: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............. 51
KSP-E-10d: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode ............ 52
KSP-IGHD-01: Forschung und Entwicklung von Low Carbon Technologien in der Industrie.......... 52
KSP-IGHD-02: Förderung der Entwicklung von CO2-Nutzungsoptionen ........................................ 53
KSP-IGHD-03: Stärkung des Marktes für Energieeffizienz ............................................................. 54
KSP-IGHD-04: Fiskalische Anreize (Subventionen, Steuern) auf Klimaschutz ausrichten unter
Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit ............................................................. 54
KSP-IGHD-05: Weiterentwicklung bestehender Reporting-Normen zu mehr Klimatransparenz..... 56
KSP-IGHD-06: Lastmanagement / Flexibilisierung industrieller Lasten .......................................... 57
KSP-IGHD-07: Niedertemperaturabwärme nutzen ......................................................................... 58
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Bürgermaßnahme KSP-IGHD-08: Kennzeichnung der Produkte nach ökologischem Fußabdruck
(Umwelt-Label) ................................................................................................................................ 59
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-09: Regelungen zum Umweltschutz – Förderung biologisch
abbaubarer Verpackungen.............................................................................................................. 59
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-10: Umwelt: Bewusstsein stärken von „Kindesbeinen an" .............. 59
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-11: Lebensdauerverlängerung und Nutzungsintensivierung ........... 60
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-12: Einführung einer Klimaabgabe .................................................. 60
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-13: Abschaffung von Sonderrabatten und Subventionen für
gewerbliche Energieverbraucher .................................................................................................... 60
KSP-IGHD-14: Exportunterstützung von Klimaschutz- und Effizienztechnologien .......................... 60
Handlungsfeld Gebäude ........................................................................................................ 61
KSP-G-01: Integrale und langfristige Sanierungsstrategie .............................................................. 62
KSP-G-02: Hochwertige Verwendung und Verwertung von Stoffen, Bauteilen und Baugruppen,
Einsatz nachhaltiger Baustoffe ........................................................................................................ 65
KSP-G-03: Vollzug stärken zur Einhaltung gesetzlicher Standards bei der energetischen Sanierung
........................................................................................................................................................ 66
KSP-G-04: Angleichung der Standards für Neubauten an die Erfordernisse des Klimaschutzes ... 67
KSP-G-05: Etablierung von Plusenergiequartieren ......................................................................... 68
KSP-G-06a: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung
im Gebäudebestand ........................................................................................................................ 69
KSP-G-06b: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung
im Gebäudebestand (Abgleich EnEV-EEWärmeG) ........................................................................ 71
KSP-G-07: Austausch fossil befeuerter Heizungen ........................................................................ 72
KSP-G-08: Integrale Förderkonzepte für Speichertechnologien (Wärme/Strom) im Gebäudebereich
........................................................................................................................................................ 72
KSP-G-09: Höhe der Grundsteuer an Energieeffizienz koppeln ..................................................... 73
KSP-G-10: Förderprogramme – gestalten und intensivieren .......................................................... 73
KSP-G-11: Nachhaltige Gestaltung der EnEV-Primärenergiefaktoren ............................................ 75
Bürgermaßnahme KSP-G-12: Förderung generationenübergreifenden Bauens und Wohnens ..... 76
Handlungsfeld Verkehr ........................................................................................................... 77
KSP-V-01: Angemessene Finanzierung des ÖPNV ........................................................................ 77
KSP-V-02: Erstellung eines integrierten Bundesmobilitätsplanes und Sicherstellung der Erreichung
der strategischen Umweltziele des BVWP 2015 ............................................................................. 77
KSP-V-03: Digitalisierungsstrategie Verkehr unter THG-Gesichtspunkten ..................................... 78
KSP-V-04: Radverkehrsausbau und Anpassung der StVO in relevanten Teilbereichen ................. 79
KSP-V-05: Anpassung Besteuerung Flugverkehr ........................................................................... 79
KSP-V-06: Ambitionierte Fortführung der CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ..... 80
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KSP-V-07: Einführung einer Tempobeschränkung auf Bundesautobahnen und Erleichterung von
innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ............................................................................... 80
KSP-V-08: Reform Dienstwagenbesteuerung ................................................................................. 81
KSP-V-11: Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge .............................................................. 81
KSP-V-12: Förderung effizienter alternativer Antriebe und Kraftstoffe außerhalb der E-Mobilität ... 82
KSP-V-13: Förderung für Elektromobilität ....................................................................................... 83
KSP-V-14: Dekarbonisierung der Energieversorgung des Flugverkehrs ........................................ 83
KSP-V-15: Mobilitätsbildung ........................................................................................................... 84
KSP-V-16: Infrastrukturausbau und Effizienzsteigerung im Schienenverkehr................................. 84
KSP-V-17: Fahrleistungs- und emissionsabhängige Pkw-Maut ...................................................... 85
Handlungsfeld Landwirtschaft/Landnutzung .......................................................................... 77
KSP-L-01: Klimafreundliche Düngerstrategie.................................................................................. 86
KSP-L-02: Aufbau und Stabilisierung des Humusgehaltes in landwirtschaftlich genutzten Böden . 86
KSP-L-03: Nationale Strategie Weideland zur Erhöhung des Kohlenstoffbestands in
landwirtschaftlich genutzten Böden ................................................................................................. 88
KSP-L-04: Reduktion von Flächenversiegelung .............................................................................. 88
KSP-L-05: Moore als Kohlenstoffspeicher reaktivieren ................................................................... 89
KSP-L-06: Methanemissionen durch veränderte Fütterung reduzieren .......................................... 90
KSP-L-07: Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 ................................................................. 91
KSP-L-08: Information zur Öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – staatliche Vorbildfunktion
........................................................................................................................................................ 92
KSP-L-09: Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft ............................................. 93
KSP-L-10: Stärkung der Güllevergärung......................................................................................... 97
Bürgermaßnahme KSP-L-11: Ernährungsbildung und Förderung von Verbraucherinformation zu
Konsum und Klimaschutz................................................................................................................ 98
Bürgermaßnahme KSP-L-12: Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände ............... 98
Bürgermaßnahme KSP-L-13: Förderung einer nachhaltigen, regionalen und ökologischen
Landwirtschaft ................................................................................................................................. 98
Bürgermaßnahme KSP-L-14: CO₂-Senkung durch Forstwirtschaft ................................................ 98
Teilnehmerliste (mit Abkürzungen) ......................................................................................... 99
Impressionen der Veranstaltung ........................................................................................... 109
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Ablauf
Datum: 24. & 25. Februar 2016
Ort: Tagungswerk Jerusalemkirche, 10969 Berlin, Lindenstraße 85
Tag 1: 24. Februar 2015
9.00 Uhr
Einlass
9.30 Uhr
Begrüßung durch Unterabteilungsleiter Berthold Goeke, Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
9.45 Uhr
Vorstellung der Genese der Maßnahmenvorschläge und Rückblick auf den bisherigen Prozess
10.30 Uhr
Plenare Vorstellung der handlungsfeldübergreifenden Maßnahmen
11.15 Uhr
Botschaft des Staatssekretärs Jochen Flasbarth, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
11.30 Uhr
Diskussion der handlungsfeldübergreifenden Maßnahmen im Wandelgang
13.00 Uhr
Mittagspause
13.45 Uhr
PARALLELE WORKSHOPS – Formulierung von Empfehlungen zu den handlungsfeldspezifischen Maßnahmenvorschlägen (Teil I)
15.45 Uhr
Kaffeepause und Bewertung der Bürgermaßnahmenvorschläge
16.30 Uhr
Ergebnispräsentation zur Diskussion der handlungsfeldübergreifenden Maßnahmen, Abschluss und Ausblick auf den nächsten Tag
17.00 Uhr
Ende
Tag 2: 25. Februar 2015
9.00 Uhr
Einlass
9.30 Uhr
Bewertung der handlungsfeldübergreifenden Maßnahmenvorschläge im Wandelgang
10.15 Uhr
PARALLELE WORKSHOPS – Formulierung von Empfehlungen zu den handlungsfeldspezifischen Maßnahmenvorschlägen (Teil II)
12.15 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr
PARALLELE WORKSHOPS – Formulierung von Empfehlungen zu den handlungsfeldspezifischen Maßnahmenvorschlägen (Teil III)
15.30 Uhr
Ende
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Begrüßung
Berthold Goeke, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Herr Goeke begrüßte die Teilnehmenden des Zweiten Verbändeforums und betonte, dass die
Veranstaltung auf zwei Tage ausgeweitet wurde, um eine intensive Diskussion der Maßnahmenvorschläge zu ermöglichen. Es lagen zu Beginn knapp 400 Maßnahmenvorschläge der Stakeholder und 77 Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger vor, die konsolidiert und fachlich eingeschätzt wurden. Das umfassende Dokument mit 288 Seiten liege nun als Maßnahmenset 2.1 vor
und bilde die Grundlage der zweiten Dialogrunde.
Die anderen Ressorts der Bundesregierung wurden bereits informiert und konnten erste Hinweise
auf bereits laufende oder geplante Aktivitäten geben. Eine formelle Ressortbefassung habe aber
noch nicht stattgefunden. Heute und morgen seien die Teilnehmenden gebeten, das vorliegende
Zwischenergebnis der Beteiligung – das Maßnahmenset 2.1 – gemeinsam zu diskutieren und zu
bewerten.
Nach der Bewertung der Maßnahmenvorschläge durch das Delegiertengremium werde das Maßnahmenset 3.1 am 19. März im Rahmen der dritten Sitzung des Delegiertengremiums an Bundesumweltministerin Hendricks übergeben. Herr Goeke dankte den Delegierten für ihre bisherige
Arbeit und betonte, dass das Delegiertengremium eine besondere Möglichkeit biete, zusammen
mit Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren und eine Zusammenschau der verschiedenen Perspektiven zu ermöglichen.
Im Koalitionsvertrag habe sich die Bundesregierung die Aufgabe gestellt, in einem Klimaschutzplan 2050 „die weiteren Reduktionsschritte“ für die Treibhausgasemissionen „im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von
80 bis 95 Prozent“ festzuschreiben. Am 22. April werde das Pariser Abkommen feierlich unterzeichnet werden. Die nationalen Reduktionsschritte zum Erreichen der Klimaschutzziele, so
stehe es im Koalitionsvertrag, sollen in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt
werden. So laute die Frage an die Akteure des Beteiligungsprozesses, welche strategischen
Maßnahmen aus heutiger Sicht richtig seien, um die Klimaschutzziele zu erreichen und wo sie
Unterstützung des Bundes bräuchten, um die Ziele zu erreichen und den Klimaschutz in der Gesellschaft zu verankern. Es gehe letztlich darum, Meilensteine für die Klimaschutzpolitik zu setzen.
Herr Goeke betonte, dass die Bundesregierung die Vorschläge prüfen und in geeigneter Weise
Stellung dazu nehmen werde. Dabei gelte weiterhin: Je mehr Beteiligte sich für eine Maßnahme
aussprächen, desto schwerer werde es der Bundesregierung gemacht, die Empfehlung am Ende
abzulehnen. Der hier umgesetzte vorgeschaltete Beteiligungsprozess ist neu und innovativ. Auf
diese Weise werde Demokratie lebendiger gemacht und zusätzliche Impulse in der Debatte gesetzt.
Er bedankte sich für die Beiträge und den Einsatz der Akteure und schloss seinen Vortrag mit
den Worten „Nach dem Zweiten sieht man besser!“.
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Ziele, Einordnung und Ablauf des Veranstaltungstages
Martina Richwien, IFOK GmbH (Moderation)
Mit der Auftaktkonferenz im Juni 2015 startete der Beteiligungsprozess für den Klimaschutzplan.
Ziel des Dialogprozesses ist es, entlang der fünf Handlungsfelder Energiewirtschaft, Gebäude,
Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr sowie Landwirtschaft/Landnutzung Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutzplan 2050 zu entwickeln. Die im Prozess erarbeiteten
Maßnahmenvorschläge haben seit der Auftaktkonferenz im Juni 2015 verschiedene Konsolidierungsschritte erlebt (siehe Abb. 1). Aktuell liegt das Maßnahmenset 2.1 vor, welches die Grundlage für die zweite Dialogrunde bildet.
Abbildung 1: Einordnung in den Gesamtprozess
Im Anschluss an die zweite Dialogrunde werden die Maßnahmenvorschläge abschließend um
die Empfehlungen der Delegierten auf der dritten Sitzung des Delegiertengremiums ergänzt und
am 19. März 2016 an die Bundesregierung übergeben. Im Anschluss an den Beteiligungsprozess
wird der Klimaschutzplan 2050 unter Federführung des BMUB durch die Bundesregierung erarbeitet. Das BMUB und die anderen Ressorts sind bereits jetzt informativ bzw. beobachtend in den
Beteiligungsprozess eingebunden (kein formaler Prozess). Wie im Klimaschutzbericht 2015 formuliert, wird die Bundesregierung die Empfehlungen prüfen und dazu in geeigneter Weise Stellung nehmen. Ende des Jahres findet eine Abschlusskonferenz für den Dialogprozess statt.
Die Ziele für das Zweite Verbändeforum lauteten:

Empfehlungen zu allen Maßnahmenvorschlägen (Leitfrage: Würden Sie diese Maßnahme der Bundesregierung zur Aufnahme in den Klimaschutzplan empfehlen?)

(Ausgestaltungshinweise zu den Maßnahmenvorschlägen (handlungsfeldspezifische
und -übergreifende Maßnahmen)
Die Ziele finden sich im oben abgebildeten Ablauf wieder. Auf Wunsch der Akteure nach einer
intensiveren Diskussion wurde das Verbändeforum auf zwei Tage ausgeweitet.
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Genese der Maßnahmenvorschläge & Rückblick auf den Prozess
Martina Richwien, IFOK GmbH, Christoph Zeiss, Wuppertal Institut, Udo Lambrecht, ifeu & Julia
Repenning, Öko-Institut
Genese des Maßnahmensets 2.1 und ausstehende Konsolidierungsschritte
Im Rahmen der Ersten Dialogphase mit Bundesländern, Kommunen und Verbänden gingen
knapp 400 Maßnahmenvorschläge oder -ideen (Maßnahmenset 0.0) ein, die vom Wuppertal Institut und ifeu konsolidiert wurden (Maßnahmenset 1.0). Dieses Maßnahmenset war Grundlage der
ersten Sitzung des Delegiertengremiums. Nach den Rückmeldungen aus dem Delegiertengremium entstand das Maßnahmenset 1.1, das 62 konsolidierte Maßnahmen mit ausformulierten
Maßnahmenkurzbeschreibungen umfasste. Die Konsolidierung erfolgte auf Basis der im Prozess
definierten und an die Beteiligten kommunizierten Kriterien für eine strategische Maßnahme im
Klimaschutzplan. Die handlungsfeldspezifischen Maßnahmen dieses Maßnahmensets wurden in
den handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen Ende November/Anfang Dezember 2015 erneut
durch Akteure aus den Bundesländern, Kommunen sowie Verbänden vertieft. Die Rückmeldungen wurden vom Wuppertal Institut und ifeu eingearbeitet und das Maßnahmenset 2.0 entwickelt.
Abbildung 2: Wie ist das Maßnahmenset 2.1 entstanden und wie geht es weiter?
Das Öko-Institut hat die Maßnahmenkurzbeschreibungen im Anschluss fachlich eingeschätzt.
Dieser Schritt diente der Anreicherung der Maßnahmenvorschläge durch (da wo möglich) quantitative Wirkungsabschätzungen. Die Autorenschaft für die fachliche Einschätzung liegt somit
beim Öko-Institut und seinen Partnern. Sie ist nicht Teil der Bewertung. Zudem führte das Öko-
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Institut die Maßnahmen mit den Maßnahmenvorschlägen aus dem parallel verlaufenden Bürgerbeteiligungsprozess1 zusammen. Das Ergebnis dieses Überarbeitungsschrittes ist das Maßnahmenset 2.1, welches sowohl die Grundlage des zweiten Delegiertengremiums als auch der heutigen Sitzung bildet. Im Rahmen der zweiten Sitzung des Delegiertengremiums am 23. Januar
wurden erste Rückmeldungen zur vorgenommenen Zusammenführung der Maßnahmen (dem
sogenannten „Merging“) eingeholt sowie neue Maßnahmen vorgestellt, die im Prozess identifizierte Lücken schließen sollen. Im Prozess befinden ab dem Maßnahmenset 2.1 drei Maßnahmentypen: die handlungsfeldspezifischen, die handlungsfeldübergreifenden und die reinen
Bürgermaßnahmen.
In der zweiten Dialogrunde mit den Bundesländern, Kommunen und Verbänden sollten nun zum
einen Hinweise zu den handlungsfeldübergreifenden und handlungsfeldspezifischen Maßnahmenvorschlägen eingeholt und die Maßnahmenkurzbeschreibung ggf. finalisiert werden. Zum anderen wurden Empfehlungen der jeweiligen Zielgruppe an die Bundesregierung für alle Maßnahmenkurzbeschreibungen formuliert. Im Ergebnis steht dann das Maßnahmenset 3.0 in Form von
vervollständigten Steckbriefen. Die Steckbriefe bestehen aus drei Teilen: Maßnahmenkurzbeschreibungen, zentralen Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess (Empfehlungen) sowie
Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung (fachliche Einschätzung des Öko-Instituts).
Das Maßnahmenset 3.0 geht in die dritte Sitzung des Delegiertengremiums ein und wird als Maßnahmenset 3.1, ergänzt um die Empfehlungen der Delegierten, an das BMUB übergeben. Die
enthaltenen Maßnahmensteckbriefe bilden die Empfehlungen aller Beteiligten ab.
Bestandteile des Maßnahmensets 2.1
Jeder Maßnahmensteckbrief im Maßnahmenset 2.1 besteht aus drei Teilen:
•
Kurzbeschreibung der Maßnahme: Hier finden sich die bisher im Prozess entwickelten
und diskutierten Maßnahmenkurzbeschreibungen wieder.
•
Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess: Hier werden die Rückmeldungen aus der zweiten Dialogrunde und der 3. Sitzung des Delegiertengremiums zu der
Frage: „Würden Sie der Bundesregierung diese Maßnahme zur Aufnahme in den Klimaschutzplan empfehlen?“ aufgenommen.
•
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung: Hier findet sich die fachliche Einschätzung des Öko-Instituts und seiner Fachpartner zu den genannten Kategorien.
Rückfragen

Der Dialogprozess ist vor der UN-Klimakonferenz in Paris gestartet und legt das Temperaturziel von 2 Grad zugrunde. Im Vertrag von Paris steht ein verschärftes Ziel von 1,5
Grad anstreben und deutlich unter 2 Grad Celcius stabilisieren anstatt der vorher anvi-
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Am 14. November haben knapp 500 Bürgerinnen und Bürger 77 Maßnahmenvorschläge entwickelt, die anschließend
in einem Online-Dialog kommentiert und von den Vor-Ort-Teilnehmer/innen bewertet wurden.
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sierten Temperaturobergrenze von 2 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellem Niveau. Wie schlägt sich dies in dem Dialogprozess nieder? (Greenpeace) Im Vertrag von
Paris steht, dass die Staaten Anstrengungen unternehmen, die globale Erwärmung auf
1,5 Grad zu begrenzen. Die 2 Grad betrachtet die Bundesregierung als Verpflichtung,
während 1,5 Grad eine weitergehende Orientierung darstellten. Wir orientieren uns an
einer THG-Reduzierung von 90 Prozent plus X.

Warum wird im Maßnahmenset nicht ausgewiesen, welcher Verband wie gestimmt hat?
(BDI) Dieser Wunsch trifft auf Zustimmung anderer Teilnehmender. Entsprechende Wünsche haben das Klimaschutzplan-Team bereits im Vorfeld erreicht. Gleichzeitig gibt es
jedoch Akteure, die nicht genannt werden wollen, da bspw. sie keine abgestimmte Institutions-Meinung vertreten. Daher wurde ein Vorgehen gewählt, das beiden Wünschen
gerecht wird. Die Akteure, die genannt werden wollen, können dies auf ihrem Abstimmungszettel vermerken. Die Veröffentlichung des Stimmverhaltens im Rahmen des Protokolls wurde als ausreichend befunden und zugesichert. Inwieweit eine Veröffentlichung
des Stimmverhaltens bei im Rahmen der Steckbriefe erfolgen kann, sollte jedoch dem
Wunsch der Teilnehmenden folgend, geprüft werden. Bei der Auswertung der Abstimmungszettel wird auch die Grundgesamtheit der Workshop-Teilnehmenden abgebildet,
um die unterschiedliche Zusammensetzung der Interessen (Wirtschaft, Zivilgesellschaft)
zu verdeutlichen.

Warum wird im Maßnahmenset nicht aufgeführt, welche Akteure bzw. welche Institutionen die Maßnahmen eingebracht haben? (DIHK) Dieser Wunsch traf auf Zustimmung
anderer Teilnehmender. Die konsolidierten Maßnahmenvorschläge lassen sich häufig
nicht (mehr) einem einzigen Akteur/einer einzigen Institution zuordnen. Gleichwohl ist im
Maßnahmenset 3.0 bzw. 3.1 vorgesehen, die Zielgruppen (Bundesländer, Kommunen,
Verbände, Bürger/innen) zu nennen, die ursprünglich Beiträge zu den Maßnahmen erbracht haben.

Es wurde der Wunsch geäußert, dass das BMUB eine Priorisierung der Maßnahmen
vornehmen solle, geordnet nach Klimaschutzbeitrag und Kosten von vergleichbaren
Maßnahmen (ZIA).

Wie genau funktioniert die Abstimmung per Abstimmungsbogen? (BDI, DEBRIV) Auf den
Abstimmungszetteln kann angekreuzt werden, ob die Einschätzungen veröffentlicht werden sollen. Die Bögen von Teilnehmenden, die dies bejahen, werden entweder dem Protokoll angehängt oder die Einschätzungen werden im Protokoll namentlich aufgenommen
und dann auf der Website www.klimaschutzplan2050.de veröffentlicht. Im Maßnahmensteckbrief wünscht der Auftragsgeber wegen der Gleichbehandlung aller Zielgruppen ein
anonymisiertes Meinungsbild. Der erneute Wunsch einiger Teilnehmenden, namentlich
im Steckbrief aufgenommen zu werden, wurde zur Kenntnis genommen und es wird geprüft, ob ggf. mit Fußnoten gearbeitet werden kann. Herr Goeke betonte, dass es wichtig
sei, nachvollziehen zu können, wer wie agiert hat. Es bestand lediglich die Befürchtung,
dass die Steckbriefe ggf. zu komplex werden könnten.

Die adressierten Akteure sind häufig die „üblichen Verdächtigen“. Will man den Klimaschutz breiter in der Gesellschaft verankern, müssen auch beispielsweise nicht-staatliche
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Akteure einbezogen werden. An welchem Ort kann man einen solchen grundsätzlichen
Hinweis einbringen? (Deutscher Olympischer Sportbund) Die Maßnahmenvorschläge
richten sich gegenwärtig an die Bundesregierung als zentraler Adressat. Sofern in den
Maßnahmen falsche Akteure genannt sind bzw. Akteure fehlen, kann dies bei der Diskussion der jeweiligen Maßnahme eingebracht werden.

Wie funktioniert die Abstimmung der Bürgermaßnahmen? (Greenpeace) In der Kaffeepause werden Moderationswände aufgebaut. Diese enthalten drei Kästen „Möchte ich
empfehlen“, „Möchte ich nicht empfehlen“ und „Ich möchte mich enthalten“. Je nach Einschätzung kann pro Maßnahme ein Punkt in einen dieser Kästen geklebt werden.

Kann der gesetzte Zeitplan der gewünschten Transparenz und Akzeptanz gerecht werden? Bei dem Zeitfenster ist es kaum möglich, die Verbände mit ihren Gremien einzubeziehen. Zudem wurden einige Anmerkungen, die bisher kamen, nicht eingearbeitet. Das
erschwert nun die Formulierung der Empfehlungen. (Deutscher Bauernverband) Herr
Goeke erklärte, dass die Vorteile einer weiteren Runde nicht in Abrede gestellt werden.
Jedoch betonte er, dass die Sorge bestehe, dass, wenn sich die Bundesregierung nicht
vor der Sommerpause auf einen Klimaschutzplan einigt, die Inhalte des Beteiligungsprozesses auch mit Blick auf den anstehenden Wahlkampf nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Zudem werde der Prozess des Klimaschutzplans einem Monitoring unterzogen
und könne angepasst werden. Es müsse letztlich bestimmten politischen Prozessen
Rechnung getragen werden.

Der Beteiligungsprozess ist intransparent; die von Herrn Goeke genannten politischen
Rahmenbedingungen sind irrelevant, wenn es um Themen wie Klimaschutz bis 2050
gehe. (VIK) Der Vorwurf der Intransparenz wurde später mit Verweis auf die Website des
Projektes, auf der alle Ergebnisse detailliert sichtbar sind, zurückgewiesen.

Was sind die Gründe dafür, dass die Klimaschutzszenarien 95 Prozent und nicht 80 Prozent als Grundlage für die Berechnungen herangezogen werden? (GV Steinkohle) Herr
Goeke erklärte, dass die Europäische Union sich ebenfalls auf eine Minderung von 80
bis 95 Prozent festgelegt habe. Länder wie Deutschland müssten sich hier angesichts
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im oberen Bereich wiederfinden. Hinzu komme
das Ziel der Dekarbonisierung der G7-Staaten. Er betonte, dass Ziele so formuliert sein
müssen, dass ihre Erreichung eine gewisse Anstrengung erfordere.

Es wurde angeregt, sich auf die inhaltliche Debatte zu fokussieren, anstatt immer wieder
den Prozess zu kritisieren. (Germanwatch) Dieser Appell war für andere Teilnehmende
nachvollziehbar.

Es wurde angemerkt, dass die wissenschaftliche Einschätzung bei vielen Maßnahmen,
insbesondere bei der Wirkungsabschätzung auf Versorgungsicherheit und Strompreise,
nicht ausreichend und tiefgehend genug sei. (BDEW) Frau Repenning vom Öko-Institut
betonte, dass die vorhandenen Informationen als ausreichend eingeschätzt wurden und
auch der Bearbeitungszeitraum kurz war. Zudem wurde betont, dass die Einschätzungen
vornehmlich dazu dienen, die Akteure bei der Formulierung ihrer Empfehlungen zu unterstützen. Rückmeldungen zu den fachlichen Einschätzungen können jedoch gern in
den Workshops aufgenommen werden.
11
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

In welchem Verhältnis stehen die Industrieziele der Europäischen Union mit den Klimazielen? (Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V.) Herr Goeke betonte, dass die Bedeutung der industriellen Wertschöpfung in Europa und die Klimaziele der Europäischen
Union auch für die Bundesregierung keinen Widerspruch darstellen. Diese Ziele werden
von der Bundesregierung gleichrangig verfolgt.
12
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Botschaften von Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB
Staatssekretär Jochen Flasbarth betonte, dass der Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan
außerordentlich wichtig sei und der Klimaschutz mit einer gewissen Zielführung und Stringenz
breit in einer Debatte verankert werden soll. Neben den Interessenvertretern werden auch die
Bundesländer, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Herr Flasbarth berichtete, dass
ihn in den vergangenen Wochen Anmerkungen erreicht hätten, dass viele Akteure besorgt seien,
dass es Hierarchisierungen zwischen den einzelnen Zielgruppen gebe. Dies sei ausdrücklich
nicht der Fall. Vielmehr stelle der Beteiligungsprozess eine Möglichkeit dar, die verschiedenen
Gruppen zu bündeln, um möglichst viele gemeinsame Sichtweisen zu kreieren. Jede Zielgruppe
habe dabei andere Perspektiven und Wissensstände, aber alle Vorschläge werden gewissenhaft
geprüft und sachgerecht bewertet. Herr Flasbarth sei positiv über die Überschneidungen zwischen den einzelnen Zielgruppen überrascht.
Anschließend ordnete Herr Flasbarth den Klimaschutzplan 2050 in den Kontext der internationalen Klimaverhandlungen ein. Die Bundesregierung sei mit dem Ergebnis von Paris sehr zufrieden,
da ein wichtiges Ziel erreicht worden sei und alle UN-Staaten an Bord seien. Zudem wurden
Themen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in eine gute Balance gebracht.
Ein zentraler Punkt des Klimaschutzplans sei die Frage der Ambitionen: Was wollen wir erreichen? Herr Flasbarth betonte, dass die Zielmarke bei 2 Grad liege und durch Paris eine Perspektive auf 1,5 Grad eröffnet wurde.
Zudem bekräftige Herr Flasbarth, dass 2050 nicht mehr viele Möglichkeiten für die Emission von
Treibhausgasen übrig bleiben werden. Jeder müsse sich darüber im Klaren sein, dass sich nicht
jeder zum „Kästchen der Restemissionen“ zählen kann. Daher sei eine offenere Debatte notwendig, um einen gemeinsamen Weg zur Zielerreichung zu vereinbaren. Industrieziele und Klimaschutzziele seien gleich wichtig und müssten in eine Balance gebracht werden. So betonte Herr
Flasbarth, dass eine wirklich konsequente Dekarbonisierung industriellen Fortschritt in Europa
bringen kann.
Der ehrgeizige Zeitplan für die Erstellung des Klimaschutzplans 2050 beruhe vor allem darauf,
dass der Plan noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorlegt werden solle.
Abschließend gab Herr Flasbarth den Teilnehmenden des Beteiligungsprozesses den Geist von
Paris mit: „Voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen“.
13
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Vorstellung und Diskussion der übergreifenden Maßnahmenvorschläge
Christoph Zeiss, Wuppertal Institut & Julia Repenning, Öko-Institut
Am ersten Veranstaltungstag wurden die handlungsfeldübergreifenden Maßnahmenvorschläge
im Plenum vorgestellt, bevor sie anschließend im Rahmen eines freien Wandelgangs diskutiert
wurden. Am zweiten Veranstaltungstag wurden die Empfehlungen zu den Maßnahmenvorschlägen ebenfalls im Rahmen eines Wandelgangs ermittelt. Die Leitfrage lautete „Möchten Sie der
Bundesregierung diese Maßnahme zur Aufnahme in den Klimaschutzplan empfehlen?“.
Die Empfehlungskategorien lauteten „Möchte ich empfehlen“, „Möchte ich nicht empfehlen“ und
„Ich möchte mich enthalten“.
Anmerkungen zum Vorgehen:

Ausgestaltungshinweise zu den Maßnahmenvorschlägen wurden aufgenommen und
werden als solche im Protokoll und später im Steckbrief dokumentiert.

Sollten alle drei Zielgruppen die gleichen Hinweise geben, werden die Maßnahmenvorschläge überarbeitet. Die Änderungswünsche aus dem Bundesländer- und Kommunenforum wurden jeweils vorgetragen.

Sollten die Institutionen namentlich genannt werden wollen, sind diese in Klammern jeweils hinter den Empfehlungen und Hinweisen im Protokoll aufgeführt. Die namentliche
Nennung in den Empfehlungen und Hinweisen der Steckbriefe wird geprüft. Die gelisteten Hinweise stellen weder eine Hierarchisierung noch Gewichtung da, da aufgrund der
Methode des Wandelgangs nicht abgebildet werden kann, ob ein Hinweis von verschiedenen Akteuren unterstützt wird.

Die Anzahl der Teilnehmenden (Grundgesamtheit) variiert, da nicht alle Teilnehmenden
die ganze Bearbeitungszeit anwesend waren bzw. nicht jeder bei allen Maßnahmen von
seinem Stimmrecht Gebrauch gemacht hat.
KSP-Ü-01: Klimaschutzgesetz
Grundgesamtheit: 83
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 33 (u.a. FVEE, B.A.U.M., VNU, WissenLeben, BUND,
VZBV, CDP, Bioland, BWP, NABU, DNR, BEE, Greenpeace, VBI, Demeter, WWF)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 42 (u.a. WV Metalle, DIHK, BGA, VDZ, DBV,
DRV, WV Stahl, BDI, ZDB, VRB, VIK, TGA, H&G, BDA, DEBRIV, VCI, BV Glas, AGPU,
GdW, ZIA, DHWR, VdZ, GV Steinkohle)

Enthaltungen: 8
Hinweise

Zu Grundlagen/vorbereitenden Schritten gab es folgende Hinweise:
o
Dem Klimaschutzgesetz muss eine Harmonisierung des Ordnungsrahmens und
bestehender gesetzlich definierter Ziele vorausgehen.
14
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Es sind internationale Abstimmungen zu (Sektor-)Zielen und Rechenregeln notwendig. Hierbei sollte berücksichtigt werden, ob und wann in anderen Ländern
vergleichbare Aktivitäten laufen. Zudem sollten die EU-Ziele nicht durch
Deutschland überfüllt werden. Als Gegenposition kam auf, dass Deutschland
Vorbild sein muss.
o

Mögliche Konsequenzen eines Klimaschutzgesetzes wurden hinterfragt.
Zur Notwendigkeit eines Klimaschutzgesetzes gab es verschiedene Sichtweisen:
o
Klimaschutzplan als Alternative zum Klimaschutzgesetz (KSG): laut Koalitionsvertrag ist der Klimaschutzplan als Alternative zum Klimaschutzgesetz entwickelt
worden, daher ist ein Klimaschutzgesetz derzeit nicht notwendig. Ein KSG soll
Planungssicherheit schaffen, aber: Gesetze können auch geändert werden.
o
Position 1: Ein nationales Klimaschutzgesetz steht im strukturellen Widerspruch
zum EU-Emissionshandel. Nur für die Regelung der Ziele ist kein Gesetz erforderlich, da die Inhalte weitgehend schon woanders geregelt sind. Man sollte lieber auf Klimaschutzvision, Information, Kampagnen setzen, anstatt auf ein Gesetz.
o
Position 2: Ein nationales Instrument zusätzlich zum ETS ist zur Erreichung der
Klimaschutzziele notwendig.

Zur Festlegung des THG-Minderungsziels gab es verschiedene Sichtweisen:
o
Einige Teilnehmende sprachen sich für eine Orientierung an den Zielen der Bundesregierung (80 - 95% in 2050) aus, andere vertraten die Ansicht, 95% seien
gesetzt. Entsprechend dem Wording von Paris seien 1,5 Grad anzustreben und
damit 0 Emissionen vor 2035 (Verweis auf Studie 2016 Klimainstitut und Greenpeace).

Zur Festlegung von Sektorzielen gab es verschiedene Sichtweisen:
o
Wie werden die Sektorziele festgelegt? Dabei sind die jeweiligen Vermeidungskosten zu berücksichtigen und der Trend zu PtX ist bei der Festlegung eines
Sektorziels für Strom zu berücksichtigen.
o
Teilnehmende sprachen sich dafür aus, keine Sektorziele für ETS Sektoren festzulegen; Sektorziele sollten sich nur auf Nicht-ETS-Sektoren beziehen. Hier gab
es den Verweis, dass starre Ziele die Flexibilität der betroffenen Sektoren im
Nicht-ETS-Bereich mindern. Andere Teilnehmende machten deutlich, dass es
keine Ausnahmen geben sollte. Ein KSG müsse alle Sektoren umfassen, um die
Zielerreichung sicher zu stellen.
o
Laut Ansicht von Teilnehmenden ist zu klären, wie internationale Verkehrsträger
behandelt werden.

Konsequenzen eines Klimaschutzgesetzes wurde gefragt:
o
Welche Konsequenzen hat die Missachtung / Nichterreichung von Zielen?
o
Werden Strafen Wirtschaftlichkeitskriterien aushebeln?
o
Es wurde vorgeschlagen, etwaige Geldstrafen für zweckgebundene Klimaschutzzwecke einzusetzen.
15
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-Ü-02: Effizienzgesetz
Grundgesamtheit: 82
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 33 (u.a. FVEE, Greenpeace, B.A.U.M., VNU, WissenLeben, eaD, BUND, VBI, VZBV, Bioland, NABU, DNR, DGB, Demeter)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 38 (u.a. VdZ, WV Metalle, DIHK, BGA, DBV, WV
Stahl, BDI, ZDB, BWP, VRB, VIK, BDH, BDEW, ZDH, DEBRIV, TGA, VCI, AGDW, GdW,
ZIA, DHWR, GV Steinkohle)

Enthaltungen: 11
Hinweise

Zielformulierung und Zielkonflikte:
o
Wechselwirkungen mit dem Maßnahmenvorschlag Klimaschutzgesetz beachten
o
Vorrang der europäischen Effizienzziele soll beachtet werden vs. die europäischen Ziele reichen nicht aus, nationale Ziele und absolute Einsparziele sind notwendig.
o
Ziele im Gesetz reichen nicht aus, es müssen auch Adressaten / Zielerfüller festgelegt werden.
o
Zielkonflikte beachten (THG-Minderung vs. Energieeffizienz, Verweis auf das
Zieldreieck des Energiekonzepts) und Ressourceneffizienz.

Differenzierungen und Ausgestaltung
o
Differenzierung in verschiedenen Branchen
o
Volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und soziale Kosten und Nutzen sollen betrachtet werden
o
Die Betrachtungsebene für Effizienz muss definiert werden (Systemgrenzen),
hier auch Verweis auf Lebenszyklusbetrachtung
o
Sektorkopplungen sollten beachten werden (Wärme, Strom, Verkehr etc.).
o
Ordnungsrechtliche Instrumente als notwendige Voraussetzung vs. Marktkräfte
und Freiwilligkeit
o
.Zusätzliche Punkte im Gesetz verankern: Verantwortung, Finanzierung, Monitoring: u.a. wird eine auf Regierungsebene gebündelte und kontinuierliche Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen als notwendig erachtet
o
Oberstes Ziel seien CO2 Einsparung und Nachhaltigkeit, bei Zielkonflikten sollte
Energieeffizienz untergeordnet sein. Lösung für diese Zielkonflikte sei die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energien.

Hinweise auf laufende Aktivitäten der EU und der Bundesregierung (NAPE, ESG)
o
Die Ziele für den Gebäudebereich sollten am ESG ausgerichtet werden. (GdW).
Der mit NAPE eingeschlagene Weg soll weiterverfolgt werden vs. Ziele von
NAPE und ESG reichen nicht aus, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
16
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-Ü-03: Klimaneutrale Bundesverwaltung
Grundgesamtheit: 78
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 43 (u.a. eaD, B.A.U.M., VNU, BEE, WissenLeben,
Greenpeace, VdZ, BUND, VBI, Demeter, Gender CC, FVEE, VZBV, DRV, CDP, Bioland,
BWP, DGB, BDEW, NABU, DNR)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 35 (u.a. WV Metalle, DIHK, BGA, BDI, WV Stahl, ZDB, DHWR, VRB, VIK,
DEBRIV, BV Glas, GV Steinkohle, VCI, GdW, ZIA)
Hinweise

Es sollte keine oder nur wenig CO2-Kompensation erlaubt sein. Primäres Ziel sollten vielmehr direkte Verhaltensänderungen sein.

Die Maßnahme sollte auch nachhaltige Beschaffung mit einbeziehen. Die Maßnahme
sollte auch Klimaaspekte in der kompletten Wertschöpfungskette mit einbeziehen, d.h.
nicht nur auf Beschaffung konzentriert sein.

Es gelte, die Aspekte Mobilitätsmanagement sowie Bundeskantinen, die auf ökologische
Lebensmittel umstellen sollten, einzubeziehen.

Regelmäßiges Monitoring wird als notwendig erachtet.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse sei notwendig. Dabei seien die Zielkonflikte im Hinblick auf
knappe staatliche Ressourcen (Steuergelder und Planungsressourcen) zu berücksichtigen.

Die Maßnahme verursacht nicht nur Kosten, sie kann auch dazu führen, dass Geld eingespart wird.
KSP-Ü-04a: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe
Grundgesamtheit: 80
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 26 (u.a. BUND, FVEE, NABU, VZBV, DNR, BEE, Bioland, Greenpeace, Demeter, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 34 (u.a. DIHK, WV Metalle, GdW, VIK, ZIA,
DHWR, VCI, VdZ, AGPU, BV Glas, DBV, BDI, ZDB, GV Steinkohle, VRB, DEBRIV)

Enthaltungen: 20 (u.a. DVR)
Hinweise

Klimaschutz in Kommunen braucht Kreativität, dem steht Pflichtaufgabe vielleicht entgegen.
17
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Anstatt einer Pflichtaufgabe sollte eher eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 als
Weg gewählt werden.

Finanzen
o
Eine zusätzliche Bundesfinanzierung ist notwendig.
o
Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe bedeutet höhere Steuern. Angemerkt
wurde jedoch auch, dass damit gleichzeitig Einsparungen in den Kommunen verbunden sind.

Akteure/Instrumente
o
Es ist sicherzustellen, dass regionale und kommunale Energieversorger gleichbehandelt werden.
o
Infokampagne für Kommunen über Sinn und Notwendigkeit des Klimaschutzes ist
wichtig.

Weitere Punkte
o
Das Mobilitätsmanagement sollte mit einbezogen werden.
o
Klimaschutz in Kommunen führt zu kommunalen Wärmeplänen.
o
Begleitender Monitoringprozess notwendig.
o
Das Baugesetzbuch sollte beachtet werden, da hier schon Aspekte zum Klimaschutz
enthalten sind.
o
Wirtschaftliche und wettbewerbliche Gesichtspunkte sind zu beachten.
KSP-Ü-04b: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe
Grundgesamtheit: 79
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 17 (u.a. WissenLeben, BUND, VZBV, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 45 (u.a. WV Metalle, ZDB, ZDH, DIHK, ZIA,
AGPU, TGA, BGA, BDI, VRB, WV Stahl, VCI, DHWR, VIK, DEBRIV, BV Glas, BEE,
GdW)

Enthaltungen: 17 (u.a. VBI, DRV)
Hinweise

Klimaschutz als Staatsziel in den Vorschlag, aber das Grundgesetz soll nicht überfrachtet
werden.

Bedarf einer Gewichtung gegenüber anderen kommunalen Aufgaben, Klimaschutz als
Daseinsvorsorge wurde seitens einiger Teilnehmenden als besonders wichtig erachtet.
2
Die kommunalen Körperschaften können durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung zur Erfüllung einzelner Selbstver-
waltungsaufgaben verpflichtet werden. Die Gemeinde kann hier in der Regel nicht das „Ob“ sondern nur das „Wie“ entscheiden.
18
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Anstatt einer Pflichtaufgabe sollte eher eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 3 als
Weg gewählt werden.

Klimaschutz in Kommunen braucht Kreativität, dem steht Pflichtaufgabe vielleicht entgegen

Finanzen
o
Eine zusätzliche Bundesfinanzierung ist notwendig.
o
Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe bedeutet höhere Steuern. Angemerkt
wurde jedoch auch, dass damit gleichzeitig Einsparungen in den Kommunen verbunden sind.

Baugesetzbuch beachten
KSP-Ü-05: Kommunen beim Klimaschutz unterstützen
Grundgesamtheit: 80
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Der Titel sollte umformuliert werden in „Gemeindeklimaschutzfinanzierungsgesetz und
revolvierender Energiefonds für Kommunen“.
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 39 (u.a. BUND, Greenpeace, B.A.U.M., WissenLeben, Gender CC, VZBV, DRV, BEE, eaD, FVEE, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3 (u.a. DEBRIV, VIK)

Enthaltungen: 38 (u.a. DIHK, WV Metalle, BV Glas, DHWR, WV Stahl, ZDB, BDI, GdW,
ZIA, VCI, GV Steinkohle)
Hinweise

Es sollte mit einem Volumen von mindestens einer Milliarde eingestiegen werden.

Zudem ist eine Bündelung und Koordination der vorhandenen Programme auf Bund- und
Länderebene notwendig.

Diese Maßnahme bedarf einer Gewichtung gegenüber anderen kommunalen Aufgaben.
Ähnlich wie bei 50/50 Schulen sollte das 50/50 Prinzip auch in ein Gemeindeklimaschutzfinanzierungsgesetz eingeführt werden. Der Titel des Gesetzes müsste dann 50/50 Klimaschutz heißen.
3
Die kommunalen Körperschaften können durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung zur Erfüllung einzelner Selbstver-
waltungsaufgaben verpflichtet werden. Die Gemeinde kann hier in der Regel nicht das „Ob“ sondern nur das „Wie“ entscheiden.
19
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-Ü-06: Bildungskampagne klimafreundlicher Konsum
Grundgesamtheit: 79
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 50 (u.a. BEE, Greenpeace, VBI, B.A.U.M., VNU, WissenLeben, BUND, BV Glas, Gender CC, VZBV, Bioland, NABU, Demeter, VIK, DNR,
DHWR, DGB, BDH, AGPU, VCI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 29 (u.a. VdZ, WV Metalle, DIHK, BGA, BDI, DEBRIV, ZDB, VRB, GdW,
ZIA, GV Steinkohle)
Hinweise

Kopplung
o
Der zu entwickelnde Indikator „Nachhaltiger Konsum“4 sollte mit der Kampagne
gekoppelt werden.
o
Direkt am Point-of-Sale Informationen zum Nachhaltigen Konsum bereitstellen.
o
Kampagne mit Zielen des Ökolandbaus in Einklang zu bringen.
o
Das Thema Nachhaltiger Konsum müsste auch in die Lehrerausbildung an der
Universität integriert werden.
o
Die verschiedenen Bildungsmaßnahmenvorschläge (KSP-Ü-06, KSP-Ü-09 bis
KSP-Ü-11) sollten gebündelt werden.

Transparenz
o
Konsumgüter sollten externe Kosten berücksichtigen. Damit würden nicht-klimafreundliche Produkte teurer, wodurch sich das Konsumverhalten automatisch ändern würde.
o
Es sollte ein Label für klimafreundlichen Konsum eingeführt werden, das Verbraucher dabei unterstützt, Entscheidungen für den Kauf klimafreundlicher Produkte zu treffen.

Zusätzliche Aspekte
o
Tourismus und Mobilität sollten explizit mit in die Kampagne aufgenommen werden. Diese Aspekte würden bei diesem Thema oft außen vorgelassen.
o
Die Kampagne sollte auch den Aspekt des ECO-Driving einbeziehen und fördern.
o
Die Kampagne sollte nicht nur von oben kommen, sondern kreative Ideen von
unten einbeziehen und ihnen Raum geben.
o
Die Kampagne sollte zielgruppenspezifisch vorgehen. Abhängig von Geschlecht,
Alter und Wohnort (Stadt vs. Land) variierten die Zielgruppen, die jeweils adäquat
anzusprechen seien.
4
Nachhaltige Produktions- und Konsummuster (Ziel 12), UN-Generalversammlung Resolution 66/288, „Die Zu-
kunft, die wir wollen“
20
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-Ü-07: Ökologische Finanzreform im Bereich Klimaschutz und Energiewende
Grundgesamtheit: 81
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 33 (u.a. WissenLeben, BWR, FVEE, B.A.U.M., VNU,
Biogasrat, BUND, Gender CC, BfdW, VZBV, Bioland, BEE, NABU, DNR, Greenpeace,
WWF, VBI, Demeter)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 42 (u.a. BDI, DIHK, WV Metalle, ZDH, BGA,
VDZ, WV Stahl, DRV, DBV, VRB, BDH, VIK, TGA, DEBRIV, BV Glas, BDL, DVF, VCI,
ZIA, GdW, DHWR, AGPU, GV Steinkohle)

Enthaltungen: 6
Hinweise

Übergreifende Hinweise
o
Menschenrechte, soziale Gesichtspunkte und Umweltgesichtspunkte müssen
berücksichtigt werden
o
Es sollte eher die Strukturveränderung und weniger die Belastung herausgestellt
werden
o
Grundsätzlich sollte zuerst eine Studie zur ökologischen Finanzreform und ihren
Wirkungen vorgeschaltet werden. (GdW)
o
Steuern müssen sich am Ziel der CO2 Reduktion orientieren, Steuern müssen
strukturell steigen.
o
Anreize setzen ist sinnvoll, aber Dopplungen müssen geprüft werden. Mehrfachbelastungen sollten ausgeschlossen werden.

Verwendung der Steuereinnahmen
o
Die Verwendung der Mittel ist für die Akzeptanz der Steuern wichtig (Beispiel:
Schweizer CO2-Lenkungsabgaben), die Mittel sollten zur Finanzierung von Förderprogrammen, für soziale Ausgleichsmaßnahmen oder für die Senkung anderer Steuern (Rückverteilung) verwendet werden.

Abgrenzung nationale/internationale Maßnahmen
o
Alle fiskalischen Instrumente müssen im internationalen Vergleich diskutiert werden. Eine Kohärenz mit der deutschen und europäischen Klimapolitik ist sicherzustellen. Eine bessere Abstimmung von nationaler und europäischer Gesetzgebung wird gefordert.
o
Nationale Regelungen für grenzüberschreitende Verkehre sind nicht sinnvoll,
eine Luftverkehrssteuer oder Kerosinsteuer führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
o

Im Straßengüterverkehr muss die Anlastung europäisch harmonisiert werden.
ETS
o
Der Emissionshandel erreicht die Klimaschutzziele alleine.
o
Der Emissionshandel erbringt nicht die notwendige THG-Minderung.
21
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Carbon Leakage Maßnahmen und besondere Ausgleichsregelungen der Industrie sollten nicht als umweltschädliche Subventionen behandelt werden.
o
Divestment und Carbon Fee and Dividend bieten bessere Ansätze als der ETS.
o
Die Einbeziehung des Verkehrsbereichs wurde von einigen Akteuren als sinnvoll,
von anderen als kritisch gesehen.
o
Eine zu starke Umsetzung der Vorgaben aus der EU in Deutschland („Golden
Plating“) wird kritisch gesehen.

Umstrukturierungen bei den Steuern
o
Im Bereich Gebäude sollte es im Spiegelstrich anstelle von „fortführen“ „einführen“ heißen.
o
Eine zusätzliche Besteuerung im Wärmebereich ist notwendig vs.
o
Eine zusätzliche Besteuerung im Wärmebereich führt zu sozialem Ungleichgewicht.
KSP-Ü-08: Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) erweitern und verschärfen
Grundgesamtheit: 80
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 28 (u.a. Greenpeace, B.A.U.M., WissenLeben,
BUND, Brot für die Welt, Gender CC, VZBV, Bioland, NABU, DNR, Demeter, ARGE,
FVEE)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 39 (u.a. VdZ, DIHK, WV Metalle, BGH, WV Stahl,
ZDH, BDEW, ZIA, BDI, BDH, TGA, VRB, VIK, BWP, BEE, DEBRIV, BV Glas, ZDB, VCI,
GdW, GV Steinkohle)

Enthaltungen: 13 (u.a. DRV, DBV, VBI, DVF)
Hinweise

Investitionen für monatliche Verbrauchsinformation im Wärmebereich:
o
Die Investitionskosten wurden unterschiedlich beurteilt. Zum einen wurde formuliert, dass monatliche Verbrauchsinformationen eine Umrüstung der Messinstrumente und damit einen hohen Kostenaufwand erfordern würden. Zum anderen
wurde deutlich gemacht, dass bei Einführung einer unterjährigen Verbrauchsinformation keine Investitionskosten entstehen, wenn die Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte perspektivisch erfolgt, d.h. beim sog. Regelaustausch.
o

Es gab hier auch den Hinweis alternativ Warmmietenmodelle auszuprobieren
Prozess der Gestaltung:
o
Europäische Lösungen sind zu favorisieren.
o
die Verantwortung für die Auszeichnung des Labeling sollte praxisnah bei den
Herstellern und nicht bei den Händlern liegen (Problem des Umlabelns).
o

Verzicht auf Doppelregulierung.
Umfassender Ansatz:
22
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Die Betrachtung der gebundenen Energie sollte ausgeweitet werden auf den gesamten „Ökologischen Rucksack“ und zusätzlich auch Stoffströme, Lebensdauer
und die gesamten Lebenszykluskosten beinhalten.
o
Label für Heizsysteme sollten nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den
CO2-Ausstoß beinhalten.
o
Aspekte der Systemdienlichkeit sollten auch im Labeling berücksichtigt werden
(hier sind ggfs. höhere Verbräuche vertretbar).

Andererseits sollen die Label möglichst verbraucherfreundlich sein:
o
Weniger Label, die dafür klar und verständlich sind.
o
Abstufung der Label im Sinne der besseren Verständlichkeit und Kundenfreundlichkeit verändern (z.B. in Anlehnung an die KfW-Energieeffizienzstandards in
Prozent einer Referenzgröße anstelle von A-F mit immer mehr Pluszeichen).
o
Konflikt zwischen Labeling und tatsächlichem Verbrauch berücksichtigen: Verbrauchertransparenz beim Labeling von Heizungsanlagen: Ein gutes Label bedeutet nicht automatisch niedrige Heizkosten. Da diese aber bspw. auch von
Nutzerverhalten, den sich stetig verändernden Brennstoffkosten und individuellen Eigenschaften des Hauses etc. abhängig sind, ist eine Einbeziehung der Kosten in das Label schwierig.
KSP-Ü-09: Bildung als Grundlage des Klimaschutzes
Grundgesamtheit: 81
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 72 (u.a. DVF, DHWR, BV Glas, Greenpeace, GV
Steinkohle, DEBRIV, AGFW, BWR, VCI, GdW, B.A.U.M., DIHK, BDH, WV Metalle, VBI,
Gender CC, VIK, ZIA, DBV, VNU, BDI, BUND, VDZ, DGB, BGH, CDP, Demeter, WV
Stahl, VZBV, ZDH, BDEW, Biogasrat, TGA, ZDB, eaD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 9 (u.a. DRV)
Hinweise

Lernkonzepte:
o
Realitätsbezogene Lernkonzepte: Betroffene einbinden, Just-in-time lernen.
o
Bottum-up- Ansatz, um Lösungsstrategien für den Klimaschutz innerhalb des
Klassenzimmers/Lernumgebung entstehen zu lassen. Schullandschaften als
Cluster entwickeln.
o


Genderspezifischer Ansatz (wo hilfreich).
Akteure ergänzen:
o
Nichtstaatliche Bildungsakteure einbinden.
o
Zielgruppe: Flüchtlinge.
Bund-Länder-AG
23
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

o
Änderung von Lehr- und Prüfungsplänen vereinfachen.
o
Verpflichtende Lehrerausbildung im Klimaschutz.
Klimaschutz in BNE/Klimaschutzbildung in den Kontext Nachhaltige Entwicklung stellen
KSP-Ü-10: Information, Beratung, Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen
Grundgesamtheit: 89
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 85 (u.a. VBI, BDEW, B.A.U.M., DIHK, WV Metalle,
Gender CC, WissenLeben, VNU, ZIA, BUND, BGA, WV Stahl, DVF, Greenpeace,
DHWR, ZDH, eaD, Biogasrat, CDP, BDH, BV Glas, VCI, Demeter, BWP, BEE, DGB,
DEBRIV, VIK, VDZ, BDI, ZDB, VZBV, DBV, DRV, TGA, AGPU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 4
Hinweise

Zielgruppe/Fokus:
o
Qualifizierung der Berufsschullehrer.
o
Arbeitgeber aus dem Non-Profit-Bereich berücksichtigen.
o
Experten aus Energieunternehmen als Anbieter von Qualifizierungs- und Beratungsleistungen auch einbinden.
o
Mitarbeiterperspektive einbinden.
o
Ausbau der Quartiersansätze, Beratung von KMU in Quartiersansätze integrieren.

Themen
o
Einbindung indirekter Emissionen: Stärken des Bewusstseins von KMUs und deren Mitarbeitern für den Ausstoß indirekter Emissionen (scope 3) als weitere
Qualifizierungsmaßnahme von Energieeffizienz und Klimaschutz.
KSP-Ü-11: Vision 2050
Grundgesamtheit: 80
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 62 (u.a. DIHK, DGB, DVF, B.A.U.M., VCI, BDEW,
eaD, Biogasrat, Greenpeace, Gender CC, VNU, BUND, BGH, Brot für die Welt, ZDB,
ZDH, ZVBV, NABU, Bdi, ZIA, DBV, VdZ, BV Glas, DRV, VIK, GV Steinkohle, BVI, AGPU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1

Enthaltungen: 17 (u.a. WV Metalle, BWP, BEE, GdW)
24
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Bildungsmaßnahmen sollten gebündelt werden (Ü6, Ü9, Ü10), um ein Gesamtpaket mit
breiter Einbindung der Akteure zu schaffen. (Ev. Luth Kirche, DOSB)

Die Vision müsste eigentlich die Grundlage für die Ziele und den Klimaschutzplan sein.
(VCI, AGPU)

Langfristiger, partizipativer Prozess:
o
Es sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um die Vision zu entwickeln und
zu kommunizieren. (BV Glas, Klima-Allianz)
o
Hierfür sollte eine langfristige Finanzierung durch die Bundesregierung sichergestellt sein. (Klima-Allianz)
o
Empfehlenswert ist ein dezentraler Ansatz, in dem alle relevanten Akteure aktiv
eingebunden sind und jeweils ihre spezifische Zielgruppe (z.B. Mitglieder) ansprechen. (DOSB, Klima-Allianz)

Zielgruppen für die Vision als partizipativer Prozess und als Kampagne:
o
Einbindung der jungen Generation: Die junge Generation muss eine Stimme haben (BildungsCent und Klima-Allianz). Die Kommunikation der Vision sollte
schon in der frühen Bildung ansetzen. (Kindergarten, Grundschule) (DSLV)
o
Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Vision mitentwickeln und müssen als
Konsumenten mitgenommen werden. (CDP, DIHK, Klima-Allianz, Brot für die
Welt, DBFZ, Klimaallianz, DGB)

Achtung: Lebensstile sind sensibles Thema. Der Eindruck von Bevormundung sollte unbedingt vermieden werden. (BDI, BEE, Klima-Allianz, Brot für die Welt, Ev. Luth. Kirche,
DOSB)

Geeignete Plattform finden/Anschlussfähigkeit sicherstellen

Themen für die Vision 2050 :
o
Die Vision muss also alle Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen (ganzheitliche Betrachtung) (WissenLeben, AGPU). Neue Konzepte und Begriffe (Beispiel Symbionethik) suchen, um die Veränderungen zu beschreiben. (DEKRA)
o
Der Widerspruch zwischen Wirtschaftswachstum und Suffizienz sollte thematisiert werden.
o
Die notwendigen Veränderungen im Konsumverhalten sollten thematisiert werden, damit klimafreundliche Produkte einen entsprechenden Markt finden.
(DIHK, Klima-Allianz, Brot für die Welt)
o
Die Wechselwirkungen der Klimaschutzmaßnahmen mit der Biosphäre thematisieren. (DEKRA)

Sichtbarmachen der Auswirkungen der Transformation
o
Interaktive Darstellung finden, um die Wechselwirkungen sichtbar zu machen.
(DBFZ, Klima-Allianz, DGB)
o
Auswirkungen auf und (individuelle) Kosten für (VCI, AGPU, IWO) Wertschöpfungsketten müssen sichtbar werden. (VCI, DIHK, AGPU, VRB, Brot für die Welt)
o
Best- und Bad Practices sammeln und sichtbar machen. (IWO, BNE)
25
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Positive Bilder vermitteln (Werbekampagne) Es sollten positive Botschaften und
Bilder vermittelt werden (Beispiel „Renew Us Global Climate Change Movie. Climate: A Crisis Averted looks back from 2056“). (WissenLeben)
o
Die Frage nach Wohlstand und Beschäftigung in einer dekarbonisierten Welt
sollte thematisiert werden. (DGB)
o
Gesundheitliche und gesellschaftliche Vorteile sollten thematisiert werden. (WissenLeben)
26
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Formulierung von Empfehlungen entlang der Handlungsfelder (parallele
Workshops)
Im Rahmen der fünf Workshops wurden die Empfehlungen zu den Maßnahmenvorschlägen entlang der Handlungsfelder Energiewirtschaft, Industrie & GHD, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft/Landnutzung formuliert. Die Leitfrage lautete „Möchten Sie der Bundesregierung diese
Maßnahme zur Aufnahme in den Klimaschutzplan empfehlen?“. Die Empfehlungskategorien
lauteten „Möchte ich empfehlen“. „Möchte ich nicht empfehlen“ und „Ich möchte mich enthalten“.
Die Empfehlungen wurden auf Abstimmungszetteln vermerkt und im Nachgang durch IFOK ausgewertet. Im Rahmen der Workshops wurde zudem um Handzeichen gebeten, um ein Stimmungsbild zu erhalten. Bindend für das Votum ist jedoch das auf dem Abstimmungszettel festgehaltene Ergebnis.
Die Bürgermaßnahmen wurden im Wandelgang von (einigen) Teilnehmenden des Verbändeforums bewertet und nicht in den handlungsfeldspezifischen Workshops. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit werden sie jedoch im Folgenden in den entsprechenden Handlungsfeldern
gelistet unter Angabe der jeweils abweichenden Grundgesamtheit gegenüber den handlungsfeldspezifischen Workshops (wie gehabt rot markiert).
Anmerkungen zum Vorgehen:

Ausgestaltungshinweise zu den Maßnahmenvorschlägen wurden aufgenommen und
werden als solche im Protokoll und später im Steckbrief dokumentiert.

Sollten alle drei Zielgruppen die gleichen Hinweise geben, werden die Maßnahmenvorschläge überarbeitet. Die Änderungswünsche aus dem Bundesländer- und Kommunenforum wurden jeweils vorgetragen und die Anwesenden um ihre Einschätzung gebeten,
ob diese geteilt werden.

Konnte einem Maßnahmenvorschlag nur unter einer bestimmten Bedingung zugestimmt
werden, wurde diese Bedingung jeweils im Protokoll vermerkt und wird in den Steckbriefen im Maßnahmenset 3.0/3.1 festgehalten.

Hinweise zur fachlichen Einschätzung wurden ebenfalls dokumentiert, auch wenn sie
nicht Teil der Empfehlungen ist und den Akteuren lediglich als Unterstützung für ihre Einschätzungen dient.5

Sollten die Institutionen namentlich genannt werden wollen, sind diese in Klammern jeweils hinter den Empfehlungen und Hinweisen im Protokoll aufgeführt. Die namentliche
Nennung in den Empfehlungen und Hinweisen der Steckbriefe wird geprüft.

Die Grundgesamtheit variiert zum Teil, da nicht jeder Akteur bei jeder Maßnahme von
seinem Stimmrecht Gebrauch gemacht hat. Zudem variiert sie, da an den beiden Veranstaltungstag nicht zwingend die gleichen Institutionen anwesend waren. Die jeweilige
Grundgesamtheit ist bei jeder Maßnahme vermerkt worden.
5
Derzeit ist in der Klärung, ob die fachliche Einschätzung überarbeitet werden kann.
27
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Die Workshops waren wie folgt mit Moderatorinnen und Fachexperten besetzt:
Workshop
Moderation
Fachexpertinnen und Fachexperten
Energiewirtschaft
Lena Judick
Ralph Harthan (Tag 1), Benjamin Greiner (Tag 2) Christoph Zeiss
Industrie & GHD
Dr. Hannah Büttner
Dr. Felipe Toro, Daniel Valentin
Gebäude
Martina Richwien
Julia Repenning, Tilman Hesse
Verkehr
Karina Speil
Wiebke Zimmer, Udo Lambrecht
Landwirtschaft/Landnut-
Agnes Dittmar
Klaus Henneberg, Karin Arnold (Tag 1)
zung
Handlungsfeld Energiewirtschaft
Anzahl der Teilnehmenden: 24 an Tag 1, 26 an Tag 2
Allgemeine Rückmeldungen und Fragen

Handelt es sich bei der aktuell vorliegenden Fassung des Maßnahmensets (Version 2.1)
um die abschließende Fassung des Maßnahmenkatalogs? und Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches: Werden die Maßnahmensets zusammengefasst? Das aktuelle
Maßnahmenset in der Version 2.1 enthält die Maßnahmenkurzbeschreibungen sowie die
fachliche Einschätzung zu jedem Maßnahmenvorschlag. Nach der 2. Dialogphase werden die Rückmeldungen der Zielgruppen aus dem Beteiligungsprozess ergänzt. Inhaltliche Änderungen an der Maßnahmenkurzbeschreibungen können nur noch vorgenommen werden, wenn sich alle Zielgruppen (im Bundesländer-, Kommunen- und Verbändeforum) einvernehmlich für eine Anpassung aussprechen. Alle weiteren Anmerkungen
werden unter der Rubrik „Hinweise“ im Maßnahmensteckbrief vorgestellt. Mögliche fachlich-inhaltliche Fehler werden selbstverständlich behoben. Das finale Maßnahmenset
(Version 3.1) wird schließlich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit übergeben.

Woher kommt die neue Maßnahme zur CO2-Infrastruktur? Wie ist die wissenschaftliche
Bewertung zu Stande gekommen? Der Maßnahmenvorschlag wurde im Rahmen der ersten Dialogphase eingebracht und ist nach Prüfung der Kriterien in das Maßnahmenset
aufgenommen worden. Die wissenschaftliche Bewertung des Klimaschutzpotentials
wurde (siehe die Quellenangaben im Steckbrief) an Hand von Schätzungen zu Speicherpotential und zu erwartender Emissionen durchgeführt. Kosten und Nutzen aus ökonomischer Sicht wurden mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Infrastruktur und Wechselwirkungen mit Stromerzeugung insgesamt und anderen Bereichen qualitativ eingeordnet,
weil die Unsicherheiten hier zu groß für eine Quantifizierung waren. Auf das frühe Stadium der Technologie, Risiken im Hinblick auf dauerhafte Speicherung, Zielkonflikte mit
anderen Klimaschutzmaßnahmen und Sektoren und der Lock-in-Problematik wurde hingewiesen.
28
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Greenpeace (Herr Smid): Die Risiken von CCS werden im aktuellen Maßnahmenset nur
unzureichend dargestellt, dabei wurden sie bereits mehrfach im Dialogprozess geäußert.
Die zweite Dialogphase ist der Zeitpunkt, in dem Kritikpunkte zu jedem Maßnahmenvorschlag aufgenommen werden können. Bislang ging es in den Diskussionen darum, die
in den Maßnahmenvorschlägen enthaltenen Instrumente zu verfeinern bzw. zu schärfen.
In allen bisherigen Veranstaltungsformaten wurden diese verschiedenen Arbeitsschritte
kommuniziert.

Wird das Abstimmungsverhältnis zu den Maßnahmen im Steckbrief transparent abgebildet? Werden im Falle der Ablehnung die zugehörigen Gründe mit angegeben? Die Ausgestaltungshinweise werden am Ende zusammengefasst und das Ablehnungs-, Zustimmungs- bzw. Enthaltungsverhalten wird im Steckbrief abgebildet.
KSP-E-01: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung von Power to Xund Speichertechnologien
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen unter der Bedingung, dass der Maßnahmenvorschlag technologieoffen formuliert
wird

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 23 (u.a. vzbv, DGB, BUND, BDEW, VDZ, GV Steinkohle, VDZ, BDI, Greenpeace, VKU, VBI, DIHK, BNE, AGFW)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (VIK)

Enthaltungen: 0
Hinweise

Die Teilnehmenden stimmen unter der Bedingung ab, dass die Technologieoffenheit gewährleistet wird. Sie folgen damit dem Vorschlag des Kommunenforums.

PTX leiste nur dann Emissionseinsparungen, wenn der Überschussstrom in den nicht
vom ETS betroffenen Technologiesektoren umgewandelt werde. Die Gesamtmenge der
Zertifikate in den ETS Sektoren verändere sich dadurch nicht (GSK).

Es wurde darauf verwiesen, dass es sich um temporär begrenzte Stromüberschüsse
handelt (FÖS). Es sollte daher im Hintergrundtext von „zeitweisen Überschüssen“ gesprochen werden.

Die Stromüberschüsse seien auch darin begründet, dass durch das EEG mehr Erneuerbare Energien zugebaut wurden als ursprünglich von der Bundesregierung angedacht
wurde (VIK).

PTX könne nicht nur im Fall überschüssiger Strommengen wirtschaftlich sinnvoll sein,
sondern auch bei Netzengpässen (BDEW, BEE, DGB, BNE).

Das EEG könne nicht marktwirtschaftlich werden, wenn eine weitere Subventionierung
erfolge (VIK).

Die Planungssicherheit über 2020 hinaus ist erforderlich. Es muss eine Absicherung der
derzeitigen Investitionen durch Regularien und entsprechende Maßnahmen erfolgen.
29
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien im
Lichte von PTX ausreichend seien (SRU).

PTX darf keine Subventionsspirale auslösen. Es müsse eine Beschränkung auf Förderung und F&E geben (GSK, VIK).

Der Begriff „Subvention“ scheint in diesem Zusammenhang nicht passend zu sein. Besser sei der Begriff Finanzierung bzw. Investition. Als Beispiel wurde auf die Finanzierung
von Kläranlagen verwiesen (IZES).

PTX muss frühzeitig berücksichtigt und gefördert werden, so dass es direkt in der Mobilität eingesetzt werden kann. Auch hier müsse Technologieoffenheit gewährleistet werden (BDEW, DGB).

Es sollte eine Sektorkopplung erfolgen. Dabei ist auch die Verknüpfung mit Power-toDistrict-Heat wichtig (AGFW).

Die Querverbindung von PTX und KWK sei wichtig (VDMA).

Es gelte, die Nutzung des Gasnetzes als Speicher zu überprüfen (BNE).

Es erfolgte der Verweis auf die Schnittstelle zu E-05: Ebenso sollte X-to-Power berücksichtigt werden (VDMA)
KSP-E-02: Rolle der Stromspeicher für die Energiewende verbessern
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 17 (u.a. DGB, BUND, BDEW, Greenpeace, VKU, VIK,
VBI, BNE, GV Steinkohle)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 7 (u.a. vzbv, VDZ, BDI, DIHK)
Hinweise

Es wurde darauf verwiesen, dass Fördermittel auch für KWK Anlagen bereitgestellt werden müssten (DVGW). Dieses Argument wurde von anderen Teilnehmenden nicht geteilt, da KWK keine Speichertechnologie sei.

Es sollte zwischen Kurz- und Langzeitspeichern unterschieden werden. Die Hauptaufgabe von Stromspeichern sei nicht nur in der Aufnahme von Stromüberschüssen zu sehen, sondern allgemein in der Stromnetzstabilisierung bzw. Flexibilisierung (BDEW).

Derzeit bestehe keine Notwendigkeit, in Stromspeicher zu investieren. Die Nutzung des
Überschussstroms für den Wärmesektor sei momentan sinnvoller (IZES).

Es sollte zwischen Stromspeichern und Energiespeichern differenziert werden. Die
Stromspeicher müssten zudem von systemwidrigen Letztverbraucherabgaben befreit
werden (GSK, BDEW, VIK).

Ein systemdienliches Verhalten sei im Rahmen des Fördersystems zu berücksichtigen.

Es sollte nicht nur von Speichern sondern allgemein von Flexibilitätsoptionen gesprochen
werden (VDMA).
30
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es sollte ein fairer Wettbewerb zwischen den Flexibilitätsoptionen entstehen.

Es bedürfe eines konsistenten Rechtsrahmens für alle Speichertechnologien. Das EnWG
und das EEG sollten sinnvoll angeglichen werden (DGB).

Es wurde auf die Schnittstelle zu KSP-IGHD-06 verwiesen. Eine Förderung sollte nur
solange erfolgen, wie sie auch marktwirtschaftlich sinnvoll sei.
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Ein Teilnehmender kritisierte die Formulierung der fachlichen Bewertung im dritten Spiegelstrich. Dort sollte sich der Abschnitt „Befreiung von… führt zu Mindereinnahmen an
diesen Stellen“ nur auf bestehende Pumpspeicherkraftwerke beziehen, da andere (neue)
Speichertechnologien mindestens für 20 Jahre von den hier genannten Abgaben befreit
sind. (BDEW).
KSP-E-03: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in das Verteilnetz
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. BEE, DGB, BUND, BDEW, BDI, Greenpeace,
VKU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3 (vzbv, VIK, BNE)

Enthaltungen: 11 (u.a. DEBRIV, ITAD, VDZ, GV Steinkohle, VBI, DIHK)
Hinweise

Einzelne Teilnehmende sprachen sich dagegen aus, allgemein über „Rahmenbedingungen für Netze“ zu sprechen. Es sei vielmehr auf die Öffnung der Finanzierung im Verteilnetzbereich zu verweisen (IZES, VIK).

Die Rahmenbedingungen weisen aktuell keinen Verbesserungsbedarf auf (VIK).

Es wurde angemerkt, dass das erste Instrument (Zeitverzug) nicht zu der Zeitleiste 2020
passe (BEE).

Es wurde kritisiert, dass das Genehmigungsverfahren nicht noch weiter verkürzt werden
sollten, um einen angemessenen demokratischen Prozess (z.B. durch Einsichtnahmen
Widerspruchsmöglichkeiten) zu erhalten (VIK).

Es wurde angeregt, sich im Maßnahmenvorschlag auf Innovationen im Verteilnetz (Smart
Grid) zu konzentrieren. Ein anderer Teilnehmender entgegnete, dass sich der Vorschlag
gerade nicht nur auf Innovationen beschränken dürfe.

Einzelne Teilnehmende führten an, dass die Stromnetze allgemein intelligenter werden
müssten, um die Kommunikation zu erleichtern. Stromüberschüsse erforderten aber
auch einen klassischen Netzausbau (VKU, Germanwatch).

Der Netzausbau sollte kohärent mit den Maßnahmen der Energiewende und unter demokratischen Gesichtspunkten gestaltet werden (Germanwatch).
31
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-E-04: Bundesweites Förderprogramm zur Stärkung der Wärmenetzinfrastruktur
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. ITAD, BEE, DGB, BUND, BDEW, VBI,
AGFW)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 8 (u.a. DEBRIV, VDZ, GV Steinkohle, BDI, VIK,
DIHK)

Enthaltungen: 6 (u.a. vzbv, Greenpeace, VKU, BNE)
Hinweise

Im 1. Spiegelstrich müsse der Fokus auf den Ausbau und die Verdichtung anstelle der
Instandsetzung gelegt werden. Im 2. Spiegelstrich solle beachtet werden, dass das Förderprogramm nicht mit Mindestanteilen kombiniert werden solle (Fernwärmenetz versorgt den bestehenden Gebäudebestand). Weiterhin sei im 5. Spiegelstrich das Wort
„Wärmenetze“ anstelle von „Nahwärmenetze“ zu verwenden (AGFW).

Eine Neujustierung der Förderprogramme müsse kohärent erfolgen. Der Infrastrukturausbau sollte unter der Prämisse der Energieeffizienz erfolgen (DGB). Ein Abgleich mit
bestehenden Förderprogrammen sei erforderlich.

Power to District Heat sollte mit aufgenommen werden (BDEW, DGB, AGFW).

Es gelte, den Anschluss- und Benutzungszwang abzuschaffen, sodass Fernwärme im
fairen Wettbewerb stehe. Die mangelnde Transparenz für Letztverbraucher des Fernwärmeangebots wurde kritisiert (z.B. Preise, EE-Anteil, CO2-Ausstoß) (vzbv).

Die Maßnahme wurde als „Plan-B“ eingeschätzt. Eine Versorgung der Fernwärmenetze
sollte in keinem Fall auf Kohlebasis erfolgen (IZES, Germanwatch).

Diese Maßnahme sollte brennstoffneutral betrachtet werden (DGB). Dem wurde entgegnet, dass eine brennstoffneutrale Darstellung nicht möglich sei und den Anreizen für den
Energieträgertausch widerspräche. Innerhalb der Maßnahme sollten aber Braun- und
Steinkohle ausgeschlossen werden (Greenpeace).

Im Hintergrundtext sollte ein Verweis auf KWK aufgenommen werden. Außerdem sei ein
Förderprogramm diesbezüglich sinnvoll (DVGW).

Es wurde angemerkt, dass im 3. Spiegelstrich „Wärmepumpen“ ergänzt werden sollten.
Außerdem sollte der Zugang für Wettbewerber innerhalb der Netze ermöglicht werden
(BEE).

Im 2. Spiegelstrich sollte nicht nur von Erneuerbaren Energien (EE) sondern von „klimafreundlicher“ Energie gesprochen werden. Dazu gehöre z.B. auch Abwärme (ITAD).

Im 3. Spiegelstrich sollten „Großwärmepumpen“ eingefügt werden.

Die Effizienzmaßnahmen im Wohnbereich widersprechen den hier angenommenen Maßnahmen und stehen zudem nicht im Verhältnis zu den Kosten. Es fehlten die Absatzmärkte. Fehlinvestitionen (sog. Stranded Investments) sollen möglichst verhindert werden (VIK, DGB).
32
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Beim Wechsel von Kohle auf Gas müssten die Standortbedingungen der Infrastruktur
(insb. In Bezug auf Leitungen) berücksichtigt werden. Diese müsse zukunftsfähig und
brennstoffneutral sein (GSK).
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Es wurde eine Prüfung CO2 neutraler Brennstoffe als Basis gefordert.

Die im Bericht verwendete Methode zur Berechnung der CO2-Einsparungspotenziale
wurde kritisiert, da sie aus Sicht einiger Teilnehmender nicht nachvollziehbare Referenzwerte enthalte. (AGFW)

Es wurde darauf hingewiesen, dass der outputbezogene Emissionsfaktor eines bestehenden Erdgaskessels anstelle von 200 g/kwh der Wert 225 g/kwh betrage. Weiterhin
sei der CO2-Emissionsfaktor für 2030 mit 294 g CO“/kWh zu hoch angesetzt. Einige Fernwärmenetze seien heutzutage auch schon nahezu emissionsfrei (BDEW).
KSP-E-05: Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 11 (u.a. BEE, vzbv, DGB, BUND, GV Steinkohle,
Greenpeace, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 6 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, DIHK)

Enthaltungen: 7 (u.a. ITAD, BDEW, VKU, BNE, AGFW)
Hinweise

Eine flexible Leistungsanpassung von KWK Anlagen könnte netzdienlich sein.

Der Hintergrund des Maßnahmenvorschlags sollte sich nicht nur auf Biomasse beziehen.
Demnach müsse die Wärmeerzeugung auch andere EE (Solar- und Geothermie) aufnehmen. Hier könne auch das KWKG einen Förderbeitrag leisten (BEE).

Die Einbindung erneuerbarer Wärme in die KWK/netzgebundene Wärmeversorgung
sollte nichtdurch Mindestquoten forciert werden. Die Fernwärmebetreiber haben keine
Möglichkeit, die anfallenden Mehrkosten zu kompensieren, so dass die Wirtschaftlichkeit der KWK-/Wärmenetzsysteme und somit die Umsetzung der Wärmewende in städtischen Gebieten gefährdet werde. Außerdem sei die Bereitstellung von erneuerbarer
Wärme in Ballungsräumen besonders schwer eine besondere Herausforderung, so dass
diese Potenziale erst im Einzelfall geprüft werden müssten (z.B. Abwärme aus Abfallverwertung, Power-to-Heat). Es müsse folglich von klimafreundlicher und effizienter Energie
zur CO2-Vermeidung gesprochen werden und nicht nur von EE (BDEW, VKU, ITAD). Ein
Teilnehmender forderte eine Verlagerung der Biomasseförderung vom EEG in das
KWKG.

Es sollte möglichst keine Nutzungspflicht geben (AGFW).
33
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Es sollte zwischen EEG-Biomasseanlagen und Nicht-EEG-Biomasseanlagen differenziert werden (BDEW).

Es sollte von „nachhaltiger“ Biomasse gesprochen werden (ITAD). Dem wurde entgegnet, dass der derzeitige Import von Biomasse laut Kennzeichnung nur nachhaltige Biomasse enthalte. Der Begriff nachhaltig sei sehr vielfältig (VIK).
KSP-E-06: Errichtung einer CO2-Infrastruktur
Grundgesamtheit: 23
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. DEBRIV, VDZ, GV Steinkohle, BDI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 7 (u.a. BEE, vzbv, BUND, Greenpeace, VKU)

Enthaltungen: 9 (u.a. ITAD, DGB, BDEW, VIK, VBI, DIHK, BNE, AGFW)
Hinweise

Es wurde darauf hingewiesen, dass im Fall der Unvereinbarkeit der Nutzung von CCS
mit der Trinkwasserversorgung letzterer der Vorrang zu geben sei (BDEW).

Es wurde kritisch angemahnt, dass nicht CCS und CCU innerhalb einer Maßnahme erfasst werden sollten. Das Potenzial von CCU sei zudem sehr gering (Greenpeace). Dieser Punkt war umstritten. Ein anderer Teilnehmender schätzte die Potenziale als nicht
absehbar ein (econsence).

Es wird kritisch gesehen, dass gemäß des Maßnahmenvorschlags die Potentiale für eine
CO2-Infrastruktur ermittelt werden sollen, ohne vorab die Risiken zu thematisieren. Es
wurde vorgeschlagen, den Maßnahmenvorschlag im ersten Satz durch das Wort „Risiken“ zu
ergänzen. „ …, dass die Bundesregierung die Potentiale und Risiken für eine solche CO2Infrastruktur … ermittelt“. (Greenpeace) Dies wurde von einzelnen Industrieverbändevertretern abgelehnt. (DEBRIV) und es wurde auf etablierte sichere Gas Infrastrukturen (beispiels-
weise Erdgas) verwiesen, so dass Risiken nicht noch einmal thematisieren müssten.
(WEG)

Es wurde davor gewarnt, übertriebene Erwartungen an die CCS – Technik zu stellen
(Greenpeace).

Eine kritische Prüfung von Risiken (u.a. beim Transport, der Verpressung und der Endlagerung) und Potenzialen wurde seitens einiger Teilnehmender gefordert. Sie stelle zudem die Voraussetzung dar, um Maßnahmen zu ergreifen und stünde an erster Stelle
(Greenpeace, VRB, DEBRIV).

Die Maßnahmenformulierung wurde als sehr zurückhaltend beurteilt (VRB).

Es wurde darauf verwiesen, dass F&E nötig sei. Einige Industriesektoren wären ohne
CCS nicht in der Lage die erforderten Emissionsminderungen zu vollziehen (VDZ, GSK).

Es herrschte eine sehr umstrittene Diskussion um den Begriff „Infrastruktur“. CCU sei
auszuklammern, da hier die Ankopplung direkt an der Emissionsquelle erfolge (GSK).
34
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurden Zweifel an der Umsetzbarkeit einer dauerhaften Endlagerung geäußert
(Greenpeace).

Es wurde vorgeschlagen, den ersten Satz des 1. Spiegelstrichs: „erste Schritte einleiten…“ zu streichen.
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Die vom Öko-Institut dargestellten Ergebnisse spiegeln nicht den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wieder, ignorieren die Risiken der CO 2-Endlagerung und sind
fachlich nicht nach zu vollziehen. Auch die zur Berechnung des Potenzials herangezogene Studie wurde kritisiert. Das Potenzial sei rein theoretisch (Greenpeace).

Die vom Ökoinstitut getroffenen Annahmen sind nicht nachvollziehbar. Das Potential für
die CO2-Speicherung in Deutschland in tiefen salinen Aquiferen wird mit 6,3 – 12,8 Gt
CO2 angegeben (Quelle: Knopf, S. et al 2010). Diese Abschätzung ist aber eine rein
theoretische Größe, abgeleitet aus dem abgeschätzten Volumen der salinen Untergrundschichten und seiner porösen Eigenschaften. In der Abschätzung nicht berücksichtigt
werden mögliche Wegsamkeiten, die Beschaffenheit der Deckschichten, sowie mögliche
Trinkwasser-Aquifere in der Nähe der Speicherregionen. Zudem ist in einzelnen Bundesländern die CO2-Verpressung gesetzlich untersagt Greenpeace).

Ein Hinweis zur Einschätzung formulierte, dass die Ermittlung der Potentiale für eine
CO2-Infrastruktur technologieoffen und diskriminierungsfrei mit Blick auf alle CO2-Quellen erfolgen muss und sich nicht von vornherein nur auf die Speicherung von CO2-Emissionen aus Industrieprozessen beziehen soll (DEBRIV)

Eine systematische Vernachlässigung der Risiken der CCS-Technik in ihrer wissenschaftlichen Begleitung führe in der Regel nicht zu einer Erhöhung der Akzeptanz (Greenpeace).
KSP-E-07a: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Dialogprozess
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 11 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BDEW, VKU,
VDMA, VBI, DGB)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 11 (u.a. DEBRIV, BUND, VDZ, BDI, Greenpeace, VIK, DIHK, WV Metalle)

Enthaltungen: 3 (u.a. ITAD)
Hinweise

Die Maßnahme wurde zwischen den Teilnehmenden sehr kontrovers diskutiert.

Die Maßnahme wurde einigen Teilnehmenden grundsätzlich befürwortet (BDEW, Germanwatch, VKU, Greenpeace, DGB, VDMA).
35
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Einzelne Teilnehmende äußerten die Befürchtung, dass ein derartiger Dialogprozess zur
Verzögerung eines schnellen Kohleausstiegs genutzt werden könne.

Andere Teilnehmende wiederum sprachen sich strikt gegen die Durchführung eines Dialogprozesses aus, da die Regelungen des EEG, der europäische Emissionshandel und
der Atomausstieg bereits den nötigen Druck auf die Strompreise ausübten. Zudem würde
eine solche deutsche Sonderrolle in der Energiepolitik europäische Nachbarschaftsverhältnisse belasten. Es gelte, Investitionsunsicherheiten zu vermeiden (VIK, BDI, DIHK).

Einige Teilnehmende bemerkten kritisch, dass die Maßnahme zu schwach formuliert sei
und Nacharbeit erforderlich sei (Germanwatch).

Es solle der Klimaschutzzielrahmen der Bundesregierung (80-95 Prozent in 2050) beachtet werden (BDEW, Germanwatch).

Einige Teilnehmende führten an, dass Wechselwirkungen mit anderen Klimaschutzinstrumenten (z.B. EEG, EU ETS) geprüft werden müssen (BDEW, VKU, VDMA, BUND,
DGB). Ein Teilnehmer formulierte, dass ein Kohleausstieg in Deutschland eine unwirksame
Doppelregulierung zum EU-ETS mit unabsehbaren energiewirtschaftlichen Auswirkungen auf
die Industrie zur Folge hätte (DEBRIV).

Die Prüfung der o.g. Wechselwirkungen gelte allgemein für alle Maßnahmen von 7a-e.
Außerdem müsse die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit gewährleistet sein
(BDEW, GSK).

Eine Regelung zum Kohleausstieg sei nur auf europäischer Ebene sinnvoll (VIK, VRB).

Grundsätzlich sollte im Maßnahmenvorschlag von Treibhausgasemissionen, anstatt von
CO2-Emissionen gesprochen werden solle (GSK).

Eine Differenzierung der Energieträger (Braunkohle, Steinkohle) wird als sinnvoll erachtet, da sie unterschiedliche Anforderungen an die Systemdienlichkeit haben. Es müsse
das Gesamtsystem im Blick behalten werden, um die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit
(mit Blick auf die Strompreise) zu wahren (GSK, DGB, VKU)

Es wurde angemerkt, dass ein Ausstieg aus der Kohle nicht zwingend zielführend sei, da
z.B. Gaskraftwerke im Teillastbetrieb höhere CO2-Emissionen aufweisen (GSK).

Einige Teilnehmende betonten, dass der durch den Kohleausstieg stattfindende Strukturwandel in den betroffenen Regionen sozialverträglich ausgestaltet werden sollte. (DGB, Greenpeace) Ein derartiger Dialog kann nicht nur auf klimapolitische Ziele fokussieren, sondern
muss auch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen im Blick haben. Dazu zählen insbesondere industrie-, struktur- und beschäftigungspolitische Auswirkungen. Ziel eines solchen
Dialoges sollte es sein, aufzuzeigen, auf welchen sozial- und wirtschaftsverträglichen
Pfaden die Ziele der Energiewende erreicht werden können (DGB).

Es wurde von einzelnen Teilnehmenden vorgeschlagen, von “Dekarbonisierung“ anstelle
von „Kohleausstieg“ zu sprechen (VKU).

Es wurde kritisch angemerkt, dass die derzeitige Formulierung im Maßnahmenvorschlag
eine Gefahr der zeitlichen Verschleppung innehabe. Verzögerungen seien grundsätzlich
zu vermeiden. Greenpeace hatte bereits im Jahr 2008 den Vorschlag eines Kohleausstiegsgesetzes eingebracht. (Greenpeace).
36
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Die Braunkohle hat erst jüngst mit den Verständigungen zur Sicherheitsbereitschaft und
anschließenden endgültigen Stilllegung von 2,7 GW installierter Leistung (ca. 15% der
Braunkohlekraftwerkskapazitäten) ein Sonderopfer zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele geleistet und sollte daher nun nicht erneut Gegenstand einer Ausstiegsdiskussion sein, während die gesetzliche Verankerung der o. g. Verständigung noch nicht
mal vom Gesetzgeber verabschiedet wurde.“ (DEBRIV)

Diesem Hinweis wurde die Forderung entgegengesetzt, dass die Protokolle der Gespräche zwischen Industrie und der Bundesregierung transparent offengelegt werden müssten (Greenpeace). Daraufhin wurde seitens des DEBRIV auf kleine Anfragen der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen verwiesen. Zudem seien derartige Ausführungen Bestandteil der
momentanen Ausgestaltungsinhalte des Strommarktgesetzes.
KSP-E-07b: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Kohleausstieg
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. Germanwatch, BUND, Greenpeace, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 12 (u.a. DEBRIV, ITAD, VDZ, BDI, VIK, VDMA,
DIHK, WV Metalle, DGB)

Enthaltungen: 5 (u.a. vzbv, BDEW, VKU)
Hinweise

Die durch den Kohleausstieg entstehende Stromlücke müsse beachtet werden und mit
EE oder Gaskraftwerken geschlossen werden. Weiterhin sei dafür zu sorgen, dass das
Ausbautempo der EE auch entsprechend angepasst werden müsse (BEE).

Der Zeithorizont, d.h. der Endzeitpunkt (2040) sowie der Ausstiegspfad seien nicht zutreffend (BUND).

Es wurde kritisiert, dass die Maßnahmen 7b-f nicht zu unterscheiden seien (WV METALLE, VIK)

Es müsse geklärt werden, wie ein Wegfall von fossilen Erzeugungskapazitäten geregelt
werde (VKU, GSK).

Die Klimaschutzbilanz durch die Substitution heimischer fossiler Erzeugungskapazitäten
mittels Import ausländischer fossiler Erzeugungskapazitäten werde noch weiter verschlechtert (VRB, DEBRIV).

Die Auswirkungen eines solchen Ausstiegs auf Versorgungssicherheit und strukturpolitische und industriepolitische Aspekte wären höchst problematisch. Ein Kohleausstieg in
Deutschland hätte schwerwiegende soziale Konsequenzen und würde die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der Grundstoffindustrie auf das Spiel setzen (DEBRIV).

Es herrschte ein Dissens über das Emissionsminderungspotenzial von EE.

Es wurde bemerkt, dass die Effizienz zu gewährleisten sei (BUND).
37
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde angemerkt, dass es nach den Beschlüssen von Paris nun auf deren verpflichtende nationale Umsetzung ankäme (Greenpeace).

Es wurde auf die fehlenden Speichermöglichkeiten für den weiteren Ausbau von EE verwiesen (DEBRIV). Dem wurde widersprochen (BEE).

Hinsichtlich der Maßnahmen 7c und d wird die Differenzierung von Kohletechnologien
bzgl. ihrer Abschaltungsreihenfolge befürwortet.

Es sollte nicht von einem „Subventionsabbau“ gesprochen werden, da durch EE neue
Subventionen ausgelöst würden. Durch indirekte Subventionen für Braunkohle sinke die
notwendige Unterstützung für EE. Es solle zudem beachtet werden, dass die Vermarktung des Stroms gemäß der Merit Order erfolge (GSK). Diesem Einwurf wurde entgegnet,
dass EE Subventionen sinken werden bzw. obsolet werden (FÖS).

Es könnten aber potenzielle neue Kosten entstehen (BEE).
KSP-E-07c: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke – Allokationsmechanismus
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 4 (u.a. Germanwatch, BUND, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 11 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, VDMA, DIHK,
WV Metalle, DGB)

Enthaltungen: 10 (u.a. ITAD, BEE, vzbv, BDEW, VKU, VBI)
Hinweise

Da sich die meisten Hinweise auf das gesamte Maßnahmenbündel 7 bezogen haben,
finden sich die Hinweise in den vorangegangenen Maßnahmenvarianten a und b.
KSP-E-07d: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Effizienzstandards
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 5 (u.a. vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 12 (u.a. DEBRIV, BEE, VDZ, BDI, VIK, VDMA,
DIHK, WV Metalle)

Enthaltungen: 8 (u.a. ITAD, BDEW, VKU, VBI)
Hinweise

Es wurde kritisiert, dass die Maßnahmen 7d und 7e keine direkten Maßnahmen zum
Kohleausstieg darstellten. Diese sollten daher aus dem Paket entfernt werden (BDEW).
Ein anderer Teilnehmender stimmte im Falle von 7d zu (VDMA).
38
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Anmerkung Wuppertal-Institut: Die Wirkung des Kohleausstiegs hänge vom Grad der
Umsetzung und deren Kontrolle ab.
KSP-E-07e: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke – Subventionsabbau
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace,
VKU, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 11 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, VDMA, DIHK,
WV Metalle, DGB)

Enthaltungen: 5 (u.a. ITAD, BEE, BDEW)
Hinweise

Es wurde darauf hingewiesen, dass im Maßnahmenvorschlag die Subvention der Braunkohle falsch dargestellt werde. „Die Braunkohle würde nicht subventioniert. Auch nicht
durch die Abgabefreiheit alter Bergrechte nach dem Bundesberggesetz. Dies ist eine allgemeine Regelung im Bundesberggesetz, die für alle Bodenschätze gilt, die auf Basis
alten Bergwerkseigentums gewonnen werden. Es handelt sich hierbei keinesfalls um
eine Sondervorschrift für die Braunkohle.“ (VRB). Diese Ansicht wurde widersprochen.
Bürgermaßnahme KSP-E-07f: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke –
Laufzeitbegrenzung
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 35 (u.a. B.A.U.M., Greenpeace, BEE)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 28 (u.a. DEBRIV, TGA, BV Glas, BDEW, VDZ,
AGPU, VIK, VCI, ZIA, BDI, DIHK, BVK, DGB)

Enthaltungen: 8
KSP-E-08: Europäisierung der EE-Förderung
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 12 (u.a. DEBRIV, ITAD, BDZ, BDI, VIK, VBI, DIHK,
WV Metalle)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 9 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VKU)

Enthaltungen: 4 (u.a. BDEW, VDMA)
39
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Die Maßnahme wurde zwischen den Teilnehmenden sehr kontrovers diskutiert. Es gab
einen Dissens zwischen den Teilnehmenden, die eher eine Europäisierung befürworten
und denen, die die Verantwortung für die Umsetzung der EE-Ziele eher auf nationaler
Ebene sehen.

Die Maßnahme wurde von einigen Teilnehmenden generell befürwortet (VBI, GSK,
DIHK)

Es wurde bemerkt, dass der Einstieg bereits verfolgte werde.

Es wurde auf die Forderung nach verpflichtenden nationalen Mindestzielen für EE verwiesen. Es gelte zu beachten, dass Investitionsströme nicht abreißen. Demnach könne
die Einführung von Ausschreibungssystemen zu einem Verdrängungswettbewerb führen. (DGB, Germanwatch).

Die ökologischen, sozialen und technologischen Rahmenbedingungen müssen definiert
werden. Die Anwendung von Kooperationsmechanismen bei der EE-Förderung erfordere
eine Angleichung der Rahmenbedingungen in den Ländern, sonst entstünden Wettbewerbsverzerrungen (DGB, BDEW, Germanwatch).

Es wurde darauf hingewiesen, dass der notwendige Infrastrukturausbau sehr hohe Kosten mit sich bringe (VKU).

Ein nötiger Infrastrukturbedarf berge immer auch Akzeptanzrisiken (Germanwatch).

Die Nähe zum Verbraucher sei durch eine Europäisierung nicht gewährleistet (BUND).

Es wurde darauf hingewiesen, dass durch eine Europäisierung die Importabhängigkeit
steige und die Versorgungssicherheit gefährdet werde. Deshalb sollten vorerst die großen innerdeutschen EE Potenziale ausgeschöpft werden (VKU, VIK).

Es wurde angeführt, dass das EU ETS als Leitinstrument für den Klimaschutz aller Staaten in Europa gelten und eine effiziente Verknüpfung mit anderen Instrumenten, wie dem
EEG erfolgen müsse (VIK). Diese Verschmelzung wurde von einem weiteren Teilnehmer
abgelehnt (BEE).

Der nationale Kohleausstieg dürfe nicht an europäische Regelungen geknüpft werden
(BEE).

Eine europäische Harmonisierung könne das EEG gefährden (vzbv).

Dagegen wurde angemerkt, dass eine Europäisierung sinnvoll sei, um die besten Standorte für die EE Anlagen zu fördern und damit die Effizienz des Gesamtsystems zu erhöhen (VIK, VBI, DIHK). So sollten 10% der besten Standorte als Maßstab für die Vergütung
herangezogen werden.

Die zu erzielenden zusätzlichen Erträge einer Europäisierung müssten auch Übertragungsverluste (ca. 10%) beim Stromtransport mittels HGÜ über großen Distanzen rechtfertigen. Die Netze seien eine Grundvoraussetzung (VBI).

Es wurde kritisiert, dass bisher keine klare Zeitschiene definiert sei. Die Bewertung des
europäischen Politikrahmens sei so nicht zustimmungsfähig (VDMA).

Es wurde angemerkt, dass die Maßnahme in der Strategie zur Energieunion aufgenommen werden solle.
40
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-E-09: Stärkung Grünstromnachfrage im Strommarkt
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. ITAD, vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VBI, DIHK)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 6 (u.a. BDI, VIK, WV Metalle)

Enthaltungen: 9 (u.a. DEBRIV, BEE, BDEW, VDZ, VKU, VDMA)
Hinweise

Die Teilnehmenden nehmen an, dass es sich um eine kostenneutrale Alternative und
nicht um eine additive Maßnahme handele. Dies sei im Maßnahmensteckbrief nicht ausreichend gekennzeichnet. Eine verbesserte Marktintegration der EE mache Subventionen überflüssig. (GSK, DIHK, VIK, WV METALLE, ).

Es wurde ergänzt, dass es einen technologieoffenen Wettkampf um gesicherte Leistung
geben müsse (GSK).

Außerdem wurde ergänzt, dass laut einer internen Umfrage ein Drittel aller Unternehmen
eine Mehrzahlungsbereitschaft für Grünstrom besitzen (DIHK).

Dem Hinweise wurde entgegnet, dass diese Mehrzahlungsbereitschaft nicht gegeben sei
(VIK).

Grundsätzlich könnte die Kundenfreundlichkeit erhöht werden (VKU). Die Frage einer
Beschränkung auf regionale Anlagen wurde kontrovers diskutiert.

Es wurde angeführt, dass Grünstromzertifikate nicht ohne Privilegien wirtschaftlich sein
könnten. Es entstünde kaum volkswirtschaftlicher Zusatznutzen. Es müsse beim Wegfall
der Stromsteuerprivilegierung einen Vertrauensschutz für Bestandsanlagen geben
(BDEW).

Bisher gäbe es für Stromkunden an der Börse keine Möglichkeit zur Differenzierung zwischen Grau- und Grünstrom. Eine ordnungsrechtliche Produktkennzeichnung kann die
allgemeine Akzeptanz fördern (BEE).

Es wurde kritisch angemerkt, dass die Maßnahmenformulierung veraltet und nicht präzise genug sei. Eine Reform des EEG sei nötig (VKU).
KSP-E-10 (gesamt): Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Anmerkung: Die Maßnahmen E 10 wurde am Vortag bereits im IGHD-Workshop behandelt und
die zentralen inhaltlichen Aspekte dieser Diskussion dem Workshop Energiewirtschaft präsentiert
(s. Abschnitt Industrie). Die Rückmeldungen des Workshops Energiewirtschaft sind daher ergänzend zu betrachten.
Übergreifende Hinweise zum gesamten Maßnahmenbündel 10 a-d:
41
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Seitens des Wuppertal-Instituts wurde eingangs darauf hingewiesen, dass der 1. Spiegelstrich in den Maßnahmenvorschlägen 10c und 10d ein copy-paste-Fehler sei und der
Spiegelstrich gestrichen werden müsse. Dem schlossen sich die Teilnehmenden an.

Die Maßnahme wurde zwischen den Teilnehmenden sehr kontrovers diskutiert.

Es wurde vorgeschlagen eine fünfte Maßnahme einzuführen: Das System ist dabei u.a.
so zu reformieren, dass die von Carbon Leakage bedrohten und im weltweiten Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrien im Umfang der Emissionen der effizientesten Anlagen eine 100% freie Zuteilungen erhalten und ihnen Strompreiskompensation
vollumfänglich gewährt wird (WV Stahl).

Der CO2-Reduktionsbeitrag einiger Maßnahmen wurde angezweifelt. Es wurde gefragt,
ob eine tatsächliche Quantifizierung der Maßnahmen vorgenommen werden würde
(Greenpeace). Vom Öko-Institut wurde daraufhin ausgeführt, dass die Wirkung eines erhöhten Reduktionsfaktors auf den CO2-Preis, von dem letztlich die reale Veränderung in
der Stromerzeugung abhängt, nur mit Unsicherheiten abzuschätzen und im Rahmen des
KSP-Prozesses nicht umsetzbar gewesen sei.

Es wurde bemerkt, dass der Emissionshandel nur auf europäische Ziel ausgerichtet sein
könne. Demnach müssten nationale und europäische Ziele synchronisiert werden (GSK).

Es wurden außerordentliche Bedenken über die Protokollierung aus dem Industrieworkshop geäußert, da eine Gewichtung der Maßnahmen vermutet wurde und die Industrievertreter scheinbar einer Aufnahme des Verkehrs in den Emissionshandel zustimmten (VIK). Die anwesende Vertreterin des BMUB stellt klar, dass keinerlei Priorisierungen vorgenommen werden, sondern die Auflistung lediglich eine Zusammenfassung
der Hinweise aus dem Industrieworkshop darstelle.

Es gäbe eine Fehlwahrnehmung der Konzeption des Instruments. Das EHS sei klar auf
eine Mengensteuerung ausgelegt. Nationale Maßnahmen müssen in der Regel über das
EU Beihilferecht und andere Rechtsakte als komplementäre Maßnahme gerechtfertigt
werden. Die Notwendigkeit einer EU-rechtlichen Prüfung wird demnach in der Maßnahme nicht richtig dargestellt (BDEW).

Vor dem Hintergrund der Ziele der COP 21 in Paris die EU ETS müssten die Maßnahmen
angepasst werden, da die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C,
möglichst 1,5 °C, eine weitere Verschärfung der Reduktionsziele notwendig macht. Eine
Erweiterung des EU ETS auf den Verkehr sei kontraproduktiv und verfehlt. Eine Anrechenbarkeit von CCU und CCS ist strikt abzulehnen, da die Grundvoraussetzung eines
dauerhaften CO2-Entzug aus der Atmosphäre nicht gewährleistet werden kann. (Greenpeace) Dieser Punkt war umstritten. Die COP 21 mache gerade kein Zielverschärfung im
ETS erforderlich (DEBRIV)

Eine Verschärfung des EU-ETS wäre ein Angriff auf die wirtschaftliche Existenzfähigkeit
der betroffenen Branchen und gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie (DEBRIV).

Es wurde angemerkt, dass es sich eigentlich um eine handlungsübergreifende Maßnahme handele (BDEW).
42
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-E-10a: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 26
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VKU, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 12 (u.a. DEBRIV, BDEW, VDZ, BDI, VKI, DIHK,
WV Metalle, WV Stahl)

Enthaltungen: 4 (u.a. ITAD, VDMA)
Hinweise

s. übergreifende Hinweise
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Es wird ein grundsätzlicher Verständnisfehler beim ETS in Bezug auf den linearen Reduktionsfaktor gesehen. Dieser sei nicht auf nationalstaatliche Ebene bezogen.

Es wurde ausgeführt, dass geltendes Recht bereits einen 2,2%igen Reduktionsfaktor
vorsehe und damit die Nulllinie im Jahr 2057 durchstoßen werde. Dies wurde von anderer
Seite als deutlich zu spät gesehen.
KSP-E-10b: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. BEE, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 13 (u.a. DEBRIV, BDEW, VDZ, BDI, VIK, VDMA,
DIHK, WV Metalle, WV Stahl)

Enthaltungen: 4 (u.a. ITAD, vzbv, VKU)
Hinweise

s. übergreifende Hinweise
KSP-E-10c: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, DIHK, WV Metalle)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 12 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND,
Greenpeace, VKU, VDMA, WV Stahl)

Enthaltungen: 4 (u.a. ITAD, BDEW, VBI)
43
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

s. übergreifende Hinweise
KSP-E-10d: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, WV Metalle, DIHK)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 14 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND,
BDEW, Greenpeace, VKU, VDMA, WV Stahl)

Enthaltungen: 3 (u.a. ITAD, VBI)
Hinweise

s. übergreifende Hinweise
KSP-E-11: Robuster Rahmen für die Umsetzung der 2030 Energie- und Klimaziele
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen unter der Bedingung, dass es sich um eine übergreifende Maßnahme handelt

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 11 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VKU, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 10 (u.a. DEBRIV, VDZ, BDI, VIK, DIHK, WV Metalle)

Enthaltungen: 3 (u.a. ITAD, BDEW, VDMA)
Hinweise

Die Verbände stimmen der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass es sich um eine
übergreifende Maßnahme handelt.

Es wurde angeführt, dass Wechselwirkungen der verschiedenen Instrumente beachtet
werden müssen.

Eine Änderung des 2030-Ziels erscheint zu unkonkret. Es sei eine Verschärfung notwendig. Der Reduktionspfad bis 2030 muss die Ergebnisse der Pariser Beschlüsse (COP21)
mit der völkerrechtlich verbindlichen Zusage eine Temperaturerhöhung nicht über 1,5
Grad Celcius anzustreben, widerspiegeln. /Greenpeace)

Es wurde darauf verwiesen, dass bereits ein Überprüfungsrahmen (5-Jahres-Turnus) bestehe.

Weiterhin wurde bemerkt, dass die Maßnahme besser als ein Prüfauftrag an die EUKommission im Hinblick auf die Ergebnisse der COP 21 in Paris zu umzuformulieren sei
(1. Spiegelstrich). Es müsse zur Erreichung von 40%+x auch flexible Mechanismen genutzt werden könnten. Weiterhin werde hinsichtlich des Governance-Rahmens keine
44
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Notwendigkeit für eine Verbindlichkeit bei den Effizienzzielen gesehen (2. Spiegelstrich)
(BDEW).

Eine mögliche Zielerfüllung mittels flexibler Mechanismen (offsets) wurde abgelehnt
(BUND).

Einzelne Teilnehmender befürworten die Maßnahme unter der Maßgabe der Pfadabhängigkeit (carbon budget). Zudem sollten die Ziele zu einer frühzeitigen Minderung führen
und verbindlich sein (Greenpeace, BUND).

Ein Teilnehmender merkte an, dass Effizienzsteigerungen im EU ETS bereits berücksichtigt seien. Insofern sei die Maßnahme nicht kompatibel, da eine Subventionierung
der Wettbewerber entstünde (VKI).

Es wurde bemerkt, dass die Trennung von heimischer und außereuropäischen CO 2 Emissionen nicht zielführend sei (WV METALLE).

Ein Teilnehmender unterstützte die Maßnahme unter dem Verweis auf die Kohärenz mit
dem INDC (Intended Nationally Determined Contributions) Prozess aus Paris 2015. Zudem seien Verbindlichkeiten für EE stärkerer zu formulieren, wobei die jeweilige Industriestruktur der Länder berücksichtigt werden muss (VIK).
KSP-E-12: Nachhaltige Nutzung der Biomassepotentiale zur Erzeugung von Biomethan
und dessen Einspeisung in das Gasnetz
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. BEE, Germanwatch, VKU, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (VIK)

Enthaltungen: 15 (u.a. DEBRIV, ITAD, vzbv, BUND, BDEW, VDZ, BDI, Greenpeace,
VDMA, DIHK, WV Metalle)
Hinweise

Die Maßnahme wurde von einigen Teilnehmenden unterstützt (BEE, FÖS, VBI).

Es wurde angemerkt, dass die Maßnahme in ihrer derzeitigen Form so nicht zustimmungsfähig sei, da zunächst eine Potenzialanalyse durchgeführt werden müsse. Daraufhin könne dann die Bedarfsverteilung entsprechend den Sektoren erfolgen. Außerdem
müssen Nutzungskonkurrenzen ausgeschlossen werden (BDEW)

Aufgrund folgender Punkte sei der Maßnahmenvorschlag nicht zustimmungsfähig: aufgrund der Ökologisierung der Substrate, der Präzisierung des Zeitrahmens sowie der
Flexibilisierung der Anlagen (BUND).

Es wurde eine Anschlussförderung für den Weiterbetrieb der bestehenden Biomassestromerzeugungsanlagen nach Ablauf EEG Förderung nach 20 Jahren in einem Ausschreibungsmodell gefordert (VKU, GSK).

In diesem Zusammenhang wurde gefordert die Biomasse im Stromsystem insgesamt zu
flexibilisieren (GSK).
45
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Wettbewerbsnachteile der EE gegenüber fossilen Brennstoffen müssten durch eine Erhöhung der Heizsteuer kompensiert werden (FÖS).
KSP-E-13: Vernetzung von Kampagnen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 16 (u.a. BEE, vzbv, Germanwatch, BUND, BDEW,
BDI, Greenpeace, VKU, VIK, VDMA, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3 (u.a. DEBRIV, WV Metalle)

Enthaltungen: 6 (u.a. ITAD, VDZ, DIHK)
Hinweise

Die Maßnahme wurde unter den Teilnehmenden kontrovers diskutiert.

Einzelne Teilnehmender unterstützten die Maßnahme mit dem Hinweis, dass Energieberatungsdienstleistungen von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden sollten. Dazu
gehörten auch Mitarbeiter von Stadtwerken und EVUs) (VKU, BDEW).

Ein anderer Teilnehmender sprach sich strikt gegen eine Einbeziehung von Stadtwerken
und EVUs aus, da diese nicht zielführend sei (VBI).

Ein Teilnehmender unterstützte die Maßnahme mit dem Hinweis, dass der Umgang mit
überschüssigen Stromerzeugungsmengen effizient gestalten werden müsse (GSK).

Ein Teilnehmender wies darauf hin, dass die „Eigenheiten“ der einzelnen Akteure beachtet werden müssen (vzbv).

Es wurde auf den Zielkonflikt zwischen Effizienz und CO 2 Minderung hingewiesen. Eine
Vermengung der Ziele Effizienz und weniger Energieverbrauch funktioniert nicht. Zudem
wurde auf den Reboundeffekt verwiesen (WV Metalle).

Eine Effizienzsteigerung dürfe nicht auf absolute Verbrauchseinsparung bezogen sein,
andere Teilnehmende sahen dagegen eine absolute Verbrauchseinsparung als zwingend notwendig an.

Effizienzmaßnahmen und Einsparungen werden auf Grund des billigen Stroms aus EE
als nicht sinnvoll erachtet (VIK).
KSP-E-14: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Teilnahme von Kleinstprosumern in Stromnetzen
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. BEE, Germanwatch, BUND, Greenpeace, VBI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3 (u.a. BDEW, VKU)

Enthaltungen: 13 (u.a. DEBRIV, ITAD, vzbv, VDZ, BDI, VIK, DIHK, WV Metalle)
46
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Die Maßnahme wurde unter den Teilnehmenden kontrovers diskutiert.

Ein Teilnehmender unterstützte die Maßnahme mit dem Vorschlag, dass die Finanzierung der gesamten Energiewende nicht über Strommengen sondern über Durchflusskapazitäten abzurechnen sei (vgl. innovative Abrechnungskonzepte in der Telekommunikation) (WV Metalle).

Die Sonderrahmenbedingungen für Kleinstprosumer müssen genauer definiert werden.
z.B. gelte eine smart-meter-Pflicht nur wenn die Kleinstprosumer auch Strom einspeisen
(GSK).

Es wurde auf das Risiko einer weiteren Endsolidarisierung hingewiesen. Demnach bestehe die Gefahr unkalkulierbarer Einnahmeausfälle für die Kommunen aufgrund wegfallender Konzessionsabgaben (BDEW, VKU, vzbv) Ein anderer Teilnehmender widersprach dem Aspekt der Endsolidarisierung. Dieses Risiko bestünde nur bei Großverbrauchern (Greenpeace).

Die Umsetzung des Maßnahmenvorschlags könne nur mit einer Reform der Netzentgeltsystematik einhergehen (VKU).

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Grundkosten für das Stromnetz nicht von einzelnen Akteuren allein getragen werden könnten und Effizienzanreize nicht verhindert werden dürften (vzbv).
Bürgermaßnahme KSP-E-15: Demokratisierung durch Dezentralisierung der Energiewirtschaft
Grundgesamtheit: 72
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 32 (u.a. B.A.U.M., vzbv, Stiftung 2°, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 26 (u.a. BV Glas, VRB, DIHK, BDI, ZIA, DEBRIV,
VCI, TGA, BVR, BDEW)

Enthaltungen: 14
Bürgermaßnahme KSP-E-16: Länderübergreifendes Netzwerk für erneuerbare Energien
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 16 (u.a. Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 36 (u.a. BDEW, VRB, DIHK, BDI, VIK, ZIA, DEBRIV, VCI, BVR)

Enthaltungen: 19
47
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Bürgermaßnahme KSP-E-17: Förderung der Nutzung lokal verfügbarer, CO 2-armer Energie
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 26 (u.a. B.A.U.M., Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 31 (u.a. BDEW, VRB, DIHK, BDI, VIK, ZIA, DEBRIV, VCI, BVR, BV Glas, TGA, VDZ)

Enthaltungen: 14
Bürgermaßnahme KSP-E-18: Entwicklung neuer, effizienter Stromspeicher und Energieträger
Grundgesamtheit: 70
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 52 (u.a. B.A.U.M., vzbv, DGB, ZIA, Greenpeace,
BDEW, AGPU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 18 (u.a. DEBRIV, DIHK, BDI, VIK, VRB, BV Glas)
Bürgermaßnahme KSP-E-19: Lebenslang Energiemündigkeit fördern & fordern
Grundgesamtheit: 68
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 39 (u.a. B.A.U.M., vzbv, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 13 (u.a. DIHK, VIK, BVR, VRB, BDI, DEBRIV,
ZIA)

Enthaltungen: 16
Bürgermaßnahme KSP-E-20: Einflussnahme auf die internationale Energiepolitik
Grundgesamtheit: 73
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 60 (u.a. vzbv, DEBRIV, ZIA, Greenpeace, BDEW,
VRB, DBU, VCI, DIHK, BDI)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 2

Enthaltungen: 11
Bürgermaßnahme KSP-E-21: Einführung einer CO 2-Steuer und Umsetzung des Verursacherprinzips
Grundgesamtheit: 74
48
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 33 (u.a. B.A.U.M., Greenpeace, vzbv)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 32 (u.a. ZIA, VRB, VCI, DIHK, BDEW, BV Glas,
VDZ, VIK, DEBRIV, BDI, TGA, DBV, AGPU)

Enthaltungen: 9
49
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Handlungsfeld Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen
Anzahl der Teilnehmenden: 14 an Tag 1, 16 an Tag 2
Allgemeine Rückmeldungen und Fragen

Es kam erneut die Bitte auf, dass bei jeder Maßnahme nachgefragt wird, wer sie eingereicht hat. (Dieser Bitte wurde im Verlauf der Diskussion situativ auf Nachfragen entsprochen.)

Die Teilnehmenden waren damit einverstanden, dass die Maßnahme KSP-E-10a-d mitdiskutiert wird und einigten sich darauf, dass die Maßnahme gleich im ersten Block behandelt wird. Die Ergebnisse der Diskussion aus dem Industrie-Workshop flossen dann
in die Diskussion im Energiewirtschaft-Workshop ein.
KSP-E-10 (gesamt): Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Hinweise

Die Akteure betrachteten diese Maßnahme sehr unterschiedlich.

Es wurde hinterfragt, warum diese Maßnahme Teil des nationalen Klimaschutzplans sein
soll, da sie eine internationale Ebene anspricht (DIHK). Dazu wurde verdeutlicht, dass
hier der Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene für bestimmte Anliegen
adressiert wird.

Die Anrechenbarkeit/Berücksichtigung von CCS/CCU soll mit beachtet werden.

Die Bundesregierung sollte auch andere Bereiche der Nachhaltigkeit (wie Carbon
Leakage Schutz) stärker adressieren und sich zur Industrie bekennen (siehe Impulspapier). (VCI)

Die Bundesregierung sollte sich weiterhin für eine Internationalisierung des ETS einsetzen. (VCI, VIK)

Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sollte
mitbeachtet werden. (BV Kalk)

Der Emissionshandel sollte erweitert werden (z.B. um den Verkehr). (VNU) Dazu meldeten einige Teilnehmenden ihre Kritik an. (VCI, FÖS)

Umweltpolitikinstrumente wie das ETS sollten seitens der Bundesregierung gegenüber
Wirtschaft und Gesellschaft stärker erklärt werden, um den gesellschaftlichen Diskurs
hierzu zu fördern. (BV Glas)
KSP-E-10a: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 2

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 7 (u.a. BV Glas, VIK, BDI, BV Kalk, VCI, DIHK)
50
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Enthaltungen: 5
Hinweise

s. Hinweise oben

Die Carbon Leakage Gefahr wird durch das genannte Instrument erhöht. (VIK)

Nationale Ziele sind beizubehalten, auch um die Planungssicherheit zu erhalten. (VDMA)

Es wurde zu bedenken gegeben, dass je schärfer die Anforderungen an das EU-ETS
sind, ein umso geringerer Spielraum für die nationale Regelungskompetenz verbleibt.
(DIHK)
KSP-E-10b: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 3

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 7 (u.a. BV Glas, VIK, BDI, BV Kalk, VCI, DIHK)

Enthaltungen: 4
Hinweise

s. Hinweise oben

Die Carbon Leakage Gefahr wird durch das genannte Instrument erhöht. (VIK)

Nationale Ziele sind beizubehalten, auch um die Planungssicherheit zu erhalten. (VDMA)

Es wurde zu bedenken gegeben, dass je schärfer die Anforderungen an das EU-ETS
sind, ein umso geringerer Spielraum für die nationale Regelungskompetenz verbleibt.
(DIHK)
KSP-E-10c: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. BV Glas, VIK, BDI, BV Kalk, VCI, DIHK)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3

Enthaltungen: 4
Hinweise

s. Hinweise oben

Diese Alternative gefährdet aus Sicht einiger Teilnehmenden die Umsetzung der Klimaschutzziele. Der VCI wiedersprach dieser Einschätzung.

Die Bundesregierung sollte ihre Ziele mit den EU-Zielen in Einklang bringen (keine Sonderregulierung im ETS auf nationaler Ebene). (VCI,VIK)
51
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-E-10d: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 1

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3

Enthaltungen: 10 (u.a. BV Glas, VIK, BDI, BV Kalk, VCI, DIHK)
Hinweise

s. Hinweise oben

Diese Alternative gefährdet aus Sicht einiger Teilnehmenden die Umsetzung der Klimaschutzziele. Der VCI wiedersprach dieser Einschätzung.

Die Bundesregierung sollte ihre Ziele mit den EU-Zielen in Einklang bringen (keine Sonderregulierung im ETS auf nationaler Ebene). (VCI,VIK)
KSP-IGHD-01: Forschung und Entwicklung von Low Carbon Technologien in der Industrie
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. BV Glas, BDI, VCI, DIHK)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 4 (u.a. VIK, BV Kalk)
Hinweise

Für die Akteure der Zement- und Kalkindustrie (prozessbedingte Emissionen) ist wichtig,
dass auch auf die Anforderungen an die Verwendbarkeit der hergestellten Produkte und
auf physikalische und technische Grenzen der Herstellungsprozesse geachtet wird. (BV
Kalk)

Die Maßnahme sollte nicht auf Prozesse begrenzt werden, sondern auch auf Produkte
ausgeweitet werden. (VCI) Dies wurde jedoch kontrovers betrachtet: Der Fokus sollte auf
Prozesse und nicht auf Produkte gelegt werden. (WWF)

F&E sollte unabhängig von der Unternehmensgröße unterstützt werden. (VCI)

Die Förderung sollte technologieneutral sein. (VCI, VIK)

In Paris ist die Bundesregierung der Mission Innovation beigetreten. Das sollte mit dieser
Maßnahme verknüpft und auch umgesetzt werden. (VCI)

Es sollte dort geforscht werden, wo das Potential noch nicht bekannt ist. Aufgrund der
Ergebnisoffenheit von Forschung sollte ihre Förderung aber nicht direkt an den CO 2-Minderungsbeitrag geknüpft werden. Dem wurde widersprochen. Aus den gleichen Gründen
sollte die Steuerentlastung nicht zu eng an Kriterien (wie die CO 2 mindernde Wirkung)
gekoppelt werden. (BDI)
52
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Aus Sicht einer Teilnehmerin besteht bei der Grundlagenforschung die Gefahr von LockIn Effekten. Dieses Risiko sollte beachtet werden. Ferner sollten der Markt und die Folgeschritte für die Einführung der neuen Technologien in der Maßnahme systematisch
mitgedacht werden. Dieser Hinweis wurde seitens einiger Teilnehmenden, die den
Grundlagenforschungsaspekt und die Ergebnisoffenheit von Forschung stärker in den
Vordergrund stellen möchten, kritisch betrachtet.

Der Fokus sollte weniger auf Grundlagenforschung sondern auf anwendungsorientierte
Forschung gelegt werden, die zur Markteinführung von Low Carbon Technologien beiträgt. Es sollte somit eine zielgerichtete Förderung existierender Low Carbon Technologien geben. Die Intention der Markteinführung sollte erhalten bleiben. Dazu ist eine Potentialanalyse im Vorfeld wichtig. (WWF) Dieser Punkt wurde kontrovers betrachtet: Der
Fokus sollte auf ergebnisorientierter Grundlagenforschung liegen. (DIHK)

Es wurde betont, dass die Regularien und mögliche Hürden (wie z. B. Bauvorschriften)
bereits bei der Forschung mitgedacht werden müssen. Zudem sei die Antragsstellung bei
der Forschungsförderung für KMU/Mittelstand sehr schwierig und umständlich. Daher
wurde der Wunsch geäußert, die Antragsstellung schlank und einfach zu gestalten. (BV
Glas)
KSP-IGHD-02: Förderung der Entwicklung von CO 2-Nutzungsoptionen
Grundgesamtheit: 14
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Streichung von CCS wurde von beiden Zielgruppen gefordert.
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. BV Glas, BDI, BV Kalk, VCI, DIHK)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3

Enthaltungen: 2 (u.a. VIK)
Hinweise

Einige Teilnehmende stimmten nicht mit den Kommunen und Bundesländern überein,
CCS zu streichen, da CCS differenziert betrachtet werden muss. So kann CCS beispielsweise in zwei Bereiche (biologisch, industriell) unterschieden werden. Die Unterscheidung zwischen „biologischem“ CCS und Industrial CCS ist nicht mehr in dem Maßnahmenvorschlag enthalten, obwohl dieser Punkt eingebracht wurde. (DEKRA) Anmerkung
vom Wuppertal Institut: Der strategische Charakter des Maßnahmenvorschlags wurde
nicht gesehen und daher wurde biologisches CCS nicht weiter in der Maßnahme verfolgt.

CCS und CCU sollten in der Debatte konsequent getrennt werden. (FÖS)

CCS kann beim ETS als vermiedene Tonne CO2 angerechnet werden, CCU hingegen
nicht. Hier sollte ergebnisoffen geprüft werden, ob hier eine Berücksichtigung im ETS
möglich ist. (VCI)
53
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Die Nutzungsweise und das Potential von CCU sollten berücksichtigt werden. Bei den
Produkten, die daraus entstehen können (Beispiel: Matratzen), muss die Lebensdauer
mit betrachtet werden. (FÖS, VCI). Zudem wurde betont, dass unterschiedliche Potenziale je nach Branche und Prozess beachtet werden müssen.(BDI)

Es müssen Skaleneffekte bei den Infrastrukturkosten beachtet werden, d .h. die Errichtung von entsprechender Infrastruktur für die Nutzung von CO 2 lohnt sich erst dann, wenn
sie auch in einem gewissen Umfang genutzt wird. (VCI)
KSP-IGHD-03: Stärkung des Marktes für Energieeffizienz
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. VNU, DIHK, BGA, VdZ)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 7 (u.a. BV Glas, VIK, BV Kalk, VCI, WV Stahl)
Hinweise

Die Bündelung von mehreren Projekten, damit sie auch für Großinvestoren interessant
werden, sollte als weiteres Instrument aufgenommen werden. (CDP, DIHK)

Hinweis zu Stichpunkt 6, ergänzendes Beratungsangebot: Dieses Instrument sollte freiwillig gestaltet werden. (BGA)

Eine stabile Finanzierung eines solchen Marktes wird unterstützt. Hinsichtlich der LockIn Effekte sollte jedoch auf besonders ambitionierte Vorhaben geachtet werden. (FÖS)

Bei der Ausgestaltung müsste zwischen Industrie, GHD und energieintensiven Unternehmen unterschieden werden. (VCI, DIHK)

Mit Blick auf KMU: zunächst sollte der Fokus auf wirtschaftlich machbaren Vorhaben liegen, damit sie Klimaschutz konkret umsetzen zu können. Für ambitioniertere Vorhaben
ist dann eine Unterstützung und Hilfestellung notwendig (Mittelstandsverbund, DIHK)

Ausnahmen für energieintensive Industrien sollen beachtet/beibehalten werden. (BV
Glas, BDI, DIHK, WV Stahl, VCI, VIK)
KSP-IGHD-04: Fiskalische Anreize (Subventionen, Steuern) auf Klimaschutz ausrichten
unter Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 3

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 9 (u.a. BV Glas, VIK, BV Kalk, VCI, DIHK, BGA,
VdZ, WV Stahl)

Enthaltungen: 4 (u.a. VNU)
54
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Energiemanagementsysteme, -auditierungen und -netzwerke sind gerade in der Glasindustrie und größeren Unternehmen häufig schon vorhanden. (BV Glas)

In KMU ist die Einführung solcher Systeme allerdings nicht so hoch, bspw. weil die Unternehmen dafür kein Personal abstellen können. Die Maßnahme sollte hier ansetzen.
(Mittelstandsverbund). Generell: Es ist in der Ausgestaltung zwischen KMU und Industrie
zu unterscheiden (ZGV)

Es sollte eine flächendeckende Ausbringung von Energiemanagementsystemen geben.
Die CO2-Steuer oder ähnliche Instrumente sollten in anderen Ländern unterstützt werden
mit dem Ziel, die Carbon Leakage Gefahr zu adressierten (FÖS)

Es wurde zu Bedenken gegeben, dass Unternehmen auch andere Investitionen tätigen.
Es sollte daher angenommen werden, dass Unternehmen die für sie sinnvollen und für
sie darstellbaren Maßnahmen umsetzen, wenn sie eine Beratung durchlaufen haben.
Daher wird die Verpflichtung zur Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen nicht als
sinnvoll erachtet. (DIHK)

Die Harmonisierung und Verschlankung der Ausnahmetatbestände wurde sehr kontrovers betrachtet:
o
Bezüglich der Harmonisierung und Verschlankung der Ausnahmetatbestände
sollte für die Stahlindustrie und für alle energieintensive Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen,berücksichtigt werden, die bestehenden Sonderregelungen unbedingt fortzuführen, weil der jetzt schon bestehende Nachteil der
nationalen energieintensiven Stahlindustrie sonst im internationalen Vergleich
weiter zunehmen wird. Eine Wahrung von Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ist dringend notwendig. (WV Stahl unterstützt von VIK, VCI, BV Glas, BDI,
DIHK)
o
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wahrung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Maßnahme bereits enthalten ist. Der Vorschlag ist so
formuliert, dass es zu einer Harmonisierung der Ausgleichsregelungen kommt
und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit gewahrt wird. (CDP, FÖS)
o
Die Bestrebungen zum Carbon Leakage Schutz und einem internationalen level
playing field werden unterstützt. Jedoch ruft die Forderung nach einer Harmonisierung der Ausnahmetatbestände die Angst hervor, dass die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland verschlechtert wird. Dies beruht auch auf Erfahrungswerten mit bisheriger Politik. (BV Glas, DIHK)

Es wurde darum gebeten, dass die kritischen Verbände dieser Maßnahme widersprechen anstatt sie ihrer Grundausrichtung ändern zu wollen (bzw. ins Gegenteil umzudrehen). Die Intention dieser Maßnahme ist eine Neustrukturierung der fiskalischen Anreize
(fossile Technologien sollen weniger als innovative Technologien subventioniert werden).
Eine Modifizierung der Maßnahme sollte daher unter Beachtung dieser Intention erfolgen. (WWF)
55
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Der Vorschlag ist schwierig zu beurteilen, da langfristig nicht abschätzbar ist, ob eine Low
Carbon Technologie möglich ist, die weiterhin eine Produktherstellung zu gleichen Bedingungen sicherstellt. Der Herstellungsprozess zahlreicher Produkte ist energieintensiv
und wird es potenziell bleiben. Fiskalische Anreize (bspw. Subventionen) können die
Möglichkeiten der Produktherstellung einschränken. Zudem ist zu beachten dass einige
Produkte positive Klimaschutzbeiträge aufweisen (bspw. isolierende Fenster), diese aber
in der Herstellung eher energieintensiv sind. (BV Glas)

Die Überschrift stimmt (im Hinblick auf die Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit)
nicht mit der Beschreibung der Maßnahme überein und schwächt sie damit. Daher ist die
Beachtung der entsprechenden Hinweise für den weiteren Prozess wichtig. (BDI)

Im Koalitionsvertrag ist eine Passage enthalten, dass für die energieintensiven Industrien
entsprechende Regelungen getroffen werden, so dass sie weiterhin am Standort
Deutschland produzieren können (Stichwort Carbon Leakage Schutz). Dies gilt es bei der
Erstellung des Klimaschutzplans zu berücksichtigen. (WV Stahl, VIK)

Weltweite CO2-Märkte können der Weg sein. (DIHK)

Der Aspekt der Beschäftigungssicherheit kommt hier zu kurz. Die energieintensive Industrie steht in einem internationalen Wettbewerb. Hiermit sind viele Arbeitsplätze verbunden. (DGB)
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Im letzten Spiegelstrich zum Klimaschutzbeitrag ist der Aspekt zur Verbundproduktion
als Einflussfaktor, um höhere Energiepreise zu kompensieren, sehr einseitig formuliert.
(VCI)
KSP-IGHD-05: Weiterentwicklung bestehender Reporting-Normen zu mehr Klimatransparenz
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 6 (u.a. VNU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 9 (u.a. BV Glas, VIK, BV Kalk, DIHK, BGA, VdZ,
WV Stahl)

Enthaltungen: 1 (VCI)
Hinweise

Eine Berichterstattungspflicht besteht bereits (ETS-Reporting) und sollte genutzt werden.
(VIK)

Die Maßnahme ist gut, sollte aber umformuliert werden. Es ist keine Weiterentwicklung
von Reporting notwendig, sondern vielmehr sollte das was bereits an Regelungen besteht (z.B. CDP u.v.m.) rechtlich verbindlich gemacht werden. Es sollte auf bestehende
Standards zurückgegriffen werden, anstatt neue zu entwickeln. (CDP)
56
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Der Aspekt der Verbindlichkeit wurde kontrovers betrachtet:
o
Stahlindustrien (beispielhaft für andere Wirtschaftszweige) berichten schon in
vielfältiger Weise (z.B. ETS-Reporting). Zudem gibt es umfangreiche interne Berichtswesen (Stichwort Bürokratie-Abbau). Daher sollte keine weitere Verbindlichkeit eingeführt werden. (WV Stahl, DIHK, VCI, BDI, VIK)
o
Im Hinblick auf global aufgestellte Unternehmen ist es ist nicht sinnvoll ein Reporting national verbindlich einzuführen. Eine nationale Verpflichtung bedeutet
hier eher einen Rückschritt bzw. wäre kontraproduktiv, da dann die internationalen Standorte in die Betrachtung nicht integriert sind. Daher wird das Argument
der Freiwilligkeit unterstützt (mit Bezug auf den Mittelteil der Beschreibung zu
den Zielen und Strategien zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen). (VCI)
o
Diese Maßnahme ergibt nur dann Sinn, wenn sie eine gewisse Verbindlichkeit
erhält – vor allem auch mit Blick auf den Zeitrahmen (2030 bis 2050). Zudem
wurde hervorgehoben, dass es auf Seite der Großunternehmen bereits viele
Standards gibt, die auch im Mittelstand/KMU positive Effekte haben können.
(WWF)
o
Wenn den vorhandenen Reporting-Systemen noch ein weiteres Instrument hinzugefügt wird, wird dies auf Ablehnung stoßen. Es sollte als freiwilliges Angebot
gestaltet sein und in den Unternehmen verdeutlicht werden, wie sie davon profitieren können. (Mittelstandsverbund)
o
Die Motivation ist entscheidend und nicht die Verpflichtung. Es sollte der Nutzen
von Reporting vermittelt werden (wie beispielsweise bei CDP). (VNU, ZEV)
o
Ggf. könnten Anreize (z.B. steuerliche Regelungen) geschaffen werden, um die
freiwillige Umsetzung zu fördern.

Die Maßnahme sollte sich nicht nur auf große Unternehmen, sondern auch auf den Mittelstand beziehen. Dafür ist ein Einbezug bestehender Reporting-Systeme notwendig,
um Konkurrenzen zu vermeiden (auch auf vor- und nachgelagerte Prozesse). (VNU,
WWF)

Es sollte deutlich zwischen KMU und Nicht-KMU differenziert werden. Die Betriebsgröße
muss auf jeden Fall beachtet werden. (BGA)

Das BMUB sollte den KMUs mehr Unterstützung (Information, Durchführung, etc.) bzw.
Beratung zukommen lassen, um Sorgen zu reduzieren bzw. Akzeptanz zu steigern. Die
Vorteile müssen klar herauskommen. (CDP, DIHK)
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

In der wissenschaftlichen Einschätzung heißt es: Die „Weiterentwicklung bestehenden
Reporting-Normen ist mit Null anzusetzen“. Die Maßnahme wird daher in Frage gestellt.
Dieser Punkt wird vom verantwortlichen IREES aufgenommen und geklärt. (DIHK/BV
Kalk)
57
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-IGHD-06: Lastmanagement / Flexibilisierung industrieller Lasten
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen unter der Bedingung, dass die Überschrift in „Lastmanagement/Flexibilisierung
Lasten in Industrie & GHD“ geändert wird

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. VNU, VCI, BGA)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (VdZ)

Enthaltungen: 7 (u.a. BV Glas, VIK, BV Kalk, DIHK, WV Stahl)
Hinweise

Die Verbände stimmen dieser Maßnahme unter der einstimmig angenommenen Bedingung zu, dass die Überschrift in „Lastmanagement/Flexibilisierung Lasten in Industrie &
GHD“ geändert wird. In der Überschrift sollte nicht nur „industrieller Lasten“ stehen sondern Lasten allgemeiner gefasst werden, da beispielsweise auch Gewerbe relevant ist.
Es sollte mit dem Gebäudebereich abgeglichen werden, inwieweit dort kleinere Lasten
adressiert werden (ZGV, DIHK).

Nicht alle Industrien sind in der Lage, Lastmanagement zu betreiben. Es sollte daher
immer auf den konkreten Prozess geblickt und nur dort umgesetzt werden, wo es ohne
Qualitätseinbußen möglich ist. Somit ist eine integrierte Betrachtung notwendig (Was ist
möglich? Welche Rahmenbedingungen gibt es? Wie wird das Produkt genutzt? etc.). (BV
Glas, VIK) Der Mittelstandsverbund unterstützte diese Aussage. Es sollte keine Nachteile
geben, wenn Unternehmen bspw. aus Qualitäts- oder Effizienzgründen kein Lastenmanagement betreiben (keine Verpflichtung sondern Freiwilligkeit). (BDI, DIHK)

Der Begriff „Energieeffizienz“ sollte durch das BMUB konkretisiert werden, um nicht nur
Energieeinsparungen zu adressieren (Was wird darunter verstanden?). Damit sollte auch
adressiert werden, dass Ineffizienzen bspw. durch Lastmanagement vor Ort auch zur
Stärkung der Gesamteffizienz auf übergeordneter Ebene führen können. (VCI)

Der regulatorische Rahmen (z.B. Gefahrstoffverordnung bei der (Zwischen-)Lagerung
von Chlor) müsste angepasst werden. (VCI, DIHK)

Die Flexibilisierung sollte durch Preisanreize unterstützt werden und zusätzlich zu den
Anreizen durch Netzentgelte sollten weitere Anreizmöglichkeiten gesucht werden (z.B.
EEG-Umlage-Dynamisierung oder Stromsteuer). (FÖS)

Verordnung über zuschaltbare Lasten: Nicht erfolgte Zuschaltungen sollten auch als abschaltbare Last definiert werden. (WV Stahl)
KSP-IGHD-07: Niedertemperaturabwärme nutzen
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 4 (u.a. VNU, VCI, VdZ)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1
58
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Enthaltungen: 11 (u.a. BV Glas, VIK, BV Kalk, DIHK, BGA, WV Stahl)
Hinweise

In der Glasindustrie gibt es sehr viel Abwärme die bereits genutzt wird. Programme zur
Unterstützung von Abwärmenutzung sind sinnvoll, eine Verpflichtung hierzu würde kritisch gesehen, da jeder Prozess sehr spezifische Anforderungen stellt die berücksichtigt
werden müssen. Gerade in der energieintensiven Industrie sollten die Maßnahmen daher
auf freiwilliger Basis stattfinden. Zudem wird Abwärme dort häufig schon intensiv genutzt.
(BV Glas)

Es wurde kritisch hinterfragt, ob aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Förderung das richtige Instrument sei. Es sollte geprüft werden, ob auch andere Instrumente denkbar sind.
(FÖS)
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-08: Kennzeichnung der Produkte nach ökologischem Fußabdruck (Umwelt-Label)
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 30 (u.a. vzbv, Greenpace, VNU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 24 (u.a. VRB, DIHK, BV Glas, BDI, DEBRIV, ZIA)

Enthaltungen: 17
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-09: Regelungen zum Umweltschutz – Förderung biologisch
abbaubarer Verpackungen
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 39 (u.a. B.A.U.M., vzbv, Stiftung 2°, DBV, Greenpeace, UFOP)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 18 (u.a. VRB, DIHK, BV Glas, BDI, DEBRIV, ZIA,
VCI, AGPU)

Enthaltungen: 14
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-10: Umwelt: Bewusstsein stärken von „Kindesbeinen an"
Grundgesamtheit: 70
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 50 (u.a. B.A.U.M., Stiftung 2°, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 5 (u.a. VRB, DEBRIV, BDI)

Enthaltungen: 15 (u.a. DIHK, ZIA)
59
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-11: Lebensdauerverlängerung und Nutzungsintensivierung
Grundgesamtheit: 70
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 34 (u.a. B.A.U.M., vzbv, Stiftung 2°, Greenpeace,
VNU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 12 (u.a. BV Glas, VDZ, TGA, VCI)

Enthaltungen: 24 (u.a. BDI, DIHK, DEBRIV, ZIA)
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-12: Einführung einer Klimaabgabe
Grundgesamtheit: 70
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 27 (u.a. vzbv, VNU, BfaW, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 35 (u.a. BDI, AGPU, VIK, VCI, DIHK, BV Glas,
BVK, VDz, DEBRIV, ZIA)

Enthaltungen: 8
Bürgermaßnahme KSP-IGHD-13: Abschaffung von Sonderrabatten und Subventionen für
gewerbliche Energieverbraucher
Grundgesamtheit: 70
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 29 (u.a. vzbv, B.A.U.M., Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 29 (u.a. VDZ, VIK, BVK, BV Glas, DHWR, DIHK,
DGB, BDEW, DEBRIV, TGA, BDI, AGPU)

Enthaltungen: 12 (u.a. ZIA)
KSP-IGHD-14: Exportunterstützung von Klimaschutz- und Effizienztechnologien
Grundgesamtheit: 16
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 14 (u.a. VNU, BV Glas, VIK, BV Kalk, VCI, DIHK,
BGA, VdZ, WV Stahl)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1

Enthaltungen: 1
Hinweise

Internationale Handels-/Wirtschaftsnormen sollten dahingehend geprüft werden, ob
diese Maßnahme mit ihnen vereinbar bzw. „Beihilfenneutral“ ist. (CDP)
60
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es ist kritisch zu hinterfragen, weshalb der Staat – außerhalb des marktwirtschaftlichen
Rahmens – eine solche Exportförderung für deutsche Unternehmen gewähren sollte
(WWF)

Die Initiative von Paris 2015 soll unterstützt werden durch die Verknüpfung und Weiterentwicklung bereits bestehender Initiativen zur Exportförderung von Klimaschutz und Effizienztechnologien (BDI, DIHK)

Initiativen zur Exportförderung sollten – dort wo es sinnvoll ist – mit internationalen Marktmechanismen verknüpft werden. (VCI)

Es sollte priorisiert werden, in welche Länder eine Exportunterstützung mit Blick auf Klimaschutz besonders notwendig ist, die Auswahl der Länder sollte nach diesem Bedarf
erfolgen. (CDP)

Die Bundesregierung sollte prüfen, inwieweit erzielte THG-Minderungen auf nationale
Klimaschutzziele angerechnet werden können. (VCI, BDI, DIHK)

Es wurde hinterfragt, warum der Staat Exporte über den marktwirtschaftlichen Rahmen
hinaus unterstützen sollte.

Die Exportunterstützung darf nicht auf nationale Minderungsziele angerechnet werden.
(WWF)

CDM und Joint Implementation sollen anrechenbar sein auf die Minderungsziele. (WV
Stahl)
61
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Handlungsfeld Gebäude
Anzahl der Teilnehmenden: 26 an Tag 1, 28 an Tag 2
Allgemeine Rückmeldungen und Fragen

Wie werden die Maßnahmen heute bearbeitet und wie ist insbesondere das Verfahren
bei gesplitteten Maßnahmen gestaltet? Zuerst werden Ausgestaltungshinweise der Teilnehmenden durch die Moderation aufgenommen. Diese Hinweise ermöglichen ein Reifen der Maßnahme und werden im weiteren Prozess in den Steckbriefen unter „Zentrale
Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess“ aufgenommen werden. Nach Aufnahme
der Hinweise haben die Teilnehmenden die Möglichkeit ihre Empfehlungen zu der besprochenen Maßnahme abzugeben. Dazu werden Abstimmungsbögen ausgegeben.

Generell sahen es einige Teilnehmende als problematisch an, zu den Maßnahmen eine
Empfehlung abzugeben. Dies liege vor allem daran, dass einige Maßnahmen inhaltlich
überfrachtet wirkten und eine Empfehlung nicht immer zu allen in der Maßnahme angesprochenen Punkten gegeben werden könne.

Der BDI bat um die namentliche Kennzeichnung jeglicher Wortmeldungen im Protokoll.
Moderatorin und Teilnehmer verständigten sich diesbezüglich darauf, dass die Teilnehmenden bei ihren Wortbeiträgen jeweils darauf aufmerksam machen, wenn ihr Beitrag
namentlich gekennzeichnet werden solle.

Die Vertreterin des GdW kritisierte die ausgebliebene Antwort auf ihre E-Mail im Januar
versandte Mail.

Der BDI brachte, unterstützt von anderen Teilnehmenden, den Vorschlag ein, dass allgemeingültige Punkte, die auf alle Maßnahmen zuträfen, dem Maßnahmenset Gebäude
vorangestellt werden sollten. Dazu gehörten demnach die Bedingungen der Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit von Maßnahmen, sowie dass es
keinen Fördermalus geben sollte. Dieser Punkt wurde durch die Moderation von den Teilnehmenden abgefragt. Auch wenn es ein hohes Votum seitens der Teilnehmenden zu
erkennen war, so bestand doch kein Konsens. Daher wurde von einem konsensualen
vorangestellten Absatz abgesehen. Es erfolgt jedoch ein Hinweis auf diese Aspekte.
KSP-G-01: Integrale und langfristige Sanierungsstrategie
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. eaD, Fraunhofer IFAM, SRL, ZDS)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 14 (u.a. H&G, AGPU, GdW, TGA, ZIA,
dena/Geea, BDEW, BDI, DHWR, IWO)

Enthaltungen: 3 (u.a. BWP, BV Flachglas)
62
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Einige Teilnehmende wiesen darauf hin, dass es keine Doppelklassifizierung geben dürfe
(BDI, ZIA, BDEW). Dem wiedersprachen einige der Anwesenden und machten darauf
aufmerksam, dass die vorliegende Maßnahme die Weiterentwicklung der bestehenden
Energieausweise adressiere, weshalb die genannte Kritik nicht gerechtfertigt sei.

Ein Teilnehmer sprach sich dagegen aus, von einer Systematik, die auf der Idee von
Energie(-Effizienz) aufbaue und deren Etablierung man seit 15 Jahren vorantreibe, auf
ein neues System umzusteigen, welches auf dem Klimaschutzbegriff beruhe. Studien
zeigten ihm zufolge, dass Effizienzargumente für Investierende ein weitaus wichtigeres
Argument seien, als der Klimaschutz. Weiterhin würde eine Änderung der Argumentationsstruktur vom Effizienzgedanken zum Klimaschutz zu Verwirrung führen (dena/Geea).
Der Idee, dass der Effizienzgedanke und die entsprechende Argumentation nicht verloren gehen dürfe, schlossen sich auch weitere Teilnehmende an.

Die Integration in bestehende Systeme sei einem Teilnehmenden zufolge möglich (ZIA).

Einige Verbandvertreter forderten, dass es keinen Zwang zu einer derartigen Klassifizierung geben dürfe. Der Aufwand einer verpflichtenden Bewertung stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das Problem liege auch darin begründet, dass es keine einheitliche
Methodik gebe, um CO2 auszuweisen. Generell sollte in der Maßnahmenbeschreibung
der Sanierungszwang abgelehnt und stattdessen auf eine freiwillige Sanierung auf Anreizbasis gesetzt werden. Mit Anreizen und Beratung würden die Hausherren ausreichend zu einer Sanierung motiviert. Erfolgreiche Projekte zeigten deutlich, dass auch
ohne Zwang erfolgreich Ziele erreicht werden könnten. (BDI, GdW, ZIA, IWO, AGHW)

Einige Teilnehmende verwiesen darauf, dass sich eine Sanierung immer an der Wirtschaftlichkeit und am Lebenszyklusgedanken ausrichten müsse. Daher dürfe eine spätere Sanierung nicht bestraft werden. Sie lehnen daher eine Malusregelung umfassend
ab. Ein Fördermalus für späteres Sanieren führe vor allem bei der aktuellen Marktsituation dazu, dass genau jene Zielgruppen ausgeschlossen würden, die unbedingt investieren müssten. Zurzeit gehe es vor allem um das Anschieben von Sanierungen und das
vor allem für Gebäudebestände, die im Bereich Sanierung noch viel nachzuholen hätten.
(ZIA, dena/Geea, H&G, BDI)

Einigen Teilnehmenden zufolge sollte generell Technologieoffenheit und Energieträgerneutralität als Grundgedanken dieser Maßnahme zur Sanierung gelten (-> Verweis auf
ESG). Das Ziel dieser Strategie sei ein klimaneutraler Gebäudebestand und der Weg
dorthin sollte nicht von Kleinkämpfen erschwert werden. Gerade bei finanzschwachen
Haushalten oder Sozialbauten könne auch das energieneutrale Aufrüsten mit effizienter
Technik eine große Klimawirkung haben. Bis 2050 würde die Heizung ohnehin erneut
ausgetauscht. (ZIA, H&G, dena/Geea, BDEW, BDI)

Ein Teilnehmer merkte an, dass man den Primärenergieverbrauch auch in ölbeheizten
Gebäuden um mehr als 80% reduzieren könne. Häufig funktioniere dies über eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie dem Einbau einer Öl-Brennwertheizung in
Kombination mit Solarthermie und Holzkaminofen, Dämmung und Fenstertausch. Statt
63
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
fossile Energieträger auszuschließen, sollte durch entsprechende Anreize jeder eine Förderung bekommen, der so saniere, dass am Ende bestimmte Effizienzziele vorliegen,
egal welcher Energieträger verwendet werde (IWO). (Moderation: Dieser Punkt ist nicht
Maßnahmenrelevant)Einige Teilnehmer wiedersprachen dem und machten darauf aufmerksam, dass die Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bei Energieträgerneutralität nicht gewährleistet werden könne. Brennstoffneutralität stelle also das Ziel
in Frage. Die Zielsetzung eines Klimaschutzplanes 2050 sollte klar sein. Auch könne man
sich auf technologische Fortschritte, die in Zukunft eventuell kommen könnten, nicht verlassen. Auch wenn bezüglich Effizienz noch technologische Durchbrüche möglich seien,
so müsse man doch mit den heute verfügbaren Entwicklungen planen. Bei technologischen Weiterentwicklungen könnte die Strategie dann entsprechend angepasst werden.

Eine Teilnehmende (GdW) machte darauf aufmerksam, dass in den AGs besprochen
worden sei, dass die Anmerkungen der Wohnungswirtschaft in einer Art Vorwort zur Maßnahme aufgenommen würde. Die Moderatorin wies darauf hin, dass zur Vorbereitung
des Zweiten Verbändeforums nur die Maßnahmen verschickt wurden. Im Gesamtdokument würde ein entsprechender Absatz vorangestellt.

Eine Teilnehmende machte deutlich, dass eine Treppenkurve nicht zielführend sei, da es
dazu anrege nur auf bestimmte Stufen hin zu sanieren und damit große Schritte ausblieben. Demnach könne eine Treppenkurve zu Fehlanreizen führen. (GdW) In Bezug auf
die Treppenkurve verwies ein weiterer Teilnehmer darauf, dass eine Treppenkurve als
Messinstrument nicht mit einem Sanierungszwang verbunden sein sollte. (ZIA). Die Treppenkurve könne höchstens Teil einer Sanierungsstrategie werden (H&G).

Einem Teilnehmer zufolge sei die Nennung der Sportvereine als Beispiel für durch KfWFörderprogramme nicht berücksichtigte Institutionen ungeeignet, weil alle gemeinnützigen Organisationen in den KfW-Programmen 157 (bis B/2012) und 218 (seit 9/201 2)
eine Förderung der energetischen Sanierung ihrer Gebäude beantragen können. Ein weiterer Teilnehmer wies darauf hin, dass der Zugang zu Fördermitteln auch für andere
Rechtsformen und Akteure (2. B. Non- Profit-Organisationen) wichtig sei

Einige Maßnahmen seien laut einer Teilnehmerin nicht sozialverträglich. Daher werde G01 abgelehnt. Die Energieeffizienzstrategie Gebäude (BMWi) enthalte bereits alle notwendigen Faktoren (Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit, Energieträgerneutralität).
Einzig der Verbrauchsausweis sei für den Hauseigentümer relevant, da darauf aufbauend Wirtschaftlichkeitsberechnungen aufgebaut werden. Da die Erstellung der Ausweise
bereits komplex sei, sollte sie nicht durch einen weiteren Aspekt verkompliziert werden
(H&G)

Auch der Aspekt der Sozialverträglichkeit war einigen Teilnehmenden besonders wichtig.
Hier müsse auf eine Kosten-Nutzen-Betrachtung gesetzt werden, um herauszufinden,
welche Technologie zu einem geringen Preis besonders hohe Einsparungen erreichen
könne. Besonders aus Mietersicht sei dies relevant. In diesem Zusammenhang verwies
ein Teilnehmer auf die Notwendigkeit einer warmmietenneutralen Kostenbetrachtung.
64
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Dem Widersprach eine andere Teilnehmerin mit dem Verweis darauf, dass diese Maßnahme nicht der Hebel für die Warmmietenneutralität sei sondern die Frage der Modernisierungsumlage und demnach der Prozess dafür nicht geeignet

Ein Teilnehmer verwies darauf, dass bei den verwendeten Bau- und Werkstoffen Materialoffenheit gewährleistet werden sollte. Eine Bewertung jener Stoffe müsse daher an
Nachhaltigkeitskriterien erfolgen. (AGPU)

Eine Teilnehmende regte an, die Frage nach dem Anreizsystem in G-10 umfassend zu
diskutieren.
KSP-G-02: Hochwertige Verwendung und Verwertung von Stoffen, Bauteilen und Baugruppen, Einsatz nachhaltiger Baustoffe
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 14 (u.a. H&G, AGPU, eaD, Fraunhofer IFAM, SRL,
GdW, DHWR, ZDS)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 4 (u.a. ZIA, dena/Geea, BDI, BV Flachglas)

Enthaltungen: 6 (u.a. TGA, BWP, BDEW, IWO)
Hinweise

Der Hinweis aus dem Bundesländerforum zur Gestaltung von Verbundstoffen wurde
nicht einstimmig geteilt.

Es wurde von einem Teilnehmer auf die Notwendigkeit einer Überprüfung der Hemmnisse für die Verwendung nachhaltiger Baustoffe verwiesen. Auch müsse das länderspezifische Bauordnungsrecht harmonisiert werden. So ermögliche gerade die Holzbauweise in Städten eine Verdichtung und Aufstockung. Dies sei in einigen Bundesländern
möglich, in anderen jedoch nicht. (DHWR)

Einer Teilnehmerin zufolge sei bereits im Dezember diskutiert worden, dass vor allem
kostengünstige Verfahren gefördert werden sollten. Da das Wort kostengünstig jedoch
nicht in der Maßnahmenbeschreibung auftauche, fordern sie eine entsprechende Wiederaufnahme. (ZIA, GdW)

Zum vorletzten Spiegelstrich äußerten einige Teilnehmende, dass die Förderung nicht an
die verwendeten Baustoffe geknüpft werden solle, da dies nicht rechtsicher handhabbar
sein. Stattdessen könnte es eine Positivliste für Baustoffe geben. (ZIA, GdW)

Ein Teilnehmer wies darauf hin, dass der gesamte Lebenszyklus eines Baustoffes bis hin
zur Recyclingfähigkeit betrachtet werden müsse. Die Begrenzung von F&E nur auf Recyclingfähigkeit sei zu kurz gesprungen. (BDI)

Die Beschränkung der Förderung auf besondere Baustoffe führe einigen Teilnehmenden
zufolge zu Sanierungsstau. (BDI) Dem Bauherren müsse die Wahl der verwendeten Ma-
65
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
terialien offenstehen. Eine Herausstellung der Wärmedämmung, wie im ersten Spiegelstrich der Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung, wird von einzelnen Teilnehmenden abgelehnt.

Einzelnen Teilnehmenden zufolge dominiere hingegen die Haustechnik die öffentliche
Diskussion ebenso wie die aktuellen Förderprogramme. Die Hülle des Hauses werde
dabei eher weniger betrachtet. Daher sei der Verweis auf die Verbesserung des Rufes
der Dämmung durchaus zielführend.

Ein Teilnehmer merkte an, dass der im ersten Satz des Hintergrundtextes der Nachsatz
nicht zum Satz passe.

In Bezug auf Verbundwerkstoffe wurde von einzelnen Teilnehmenden darauf verwiesen,
dass gerade bei Gebäuden mit besonders langen Lebenszyklen Verbundwerkstoffe in
der Gesamtbetrachtung positiv abschnitten. Dennoch werden Verbundwerkstoffe häufig
kritisch betrachtet.

Ein Teilnehmender verwies auf die für den Nachweis der THG-Emissionen (Gesamtbilanz der THG-Intensität) entstehenden Kosten und schlug vor, dass die Emissionen von
Herstellerseite aus in einem einheitlichen Bewertungssystem zertifiziert werden müssten.
Eine derartige Kostengestaltung würde es dem Hersteller ermöglichen, die Produktverantwortung zu übernehmen.
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Eine Herausstellung der Wärmedämmung, wie im ersten Spiegelstrich der Ergebnisse
der Wissenschaftlichen Begleitung, wird von einzelnen Teilnehmenden abgelehnt.

Einzelnen Teilnehmenden zufolge dominiere hingegen die Haustechnik die öffentliche
Diskussion ebenso wie die aktuellen Förderprogramme. Die Hülle des Hauses werde
dabei eher weniger betrachtet. Daher sei der Verweis auf die Verbesserung des Rufes
der Dämmung durchaus zielführend.
KSP-G-03: Vollzug stärken zur Einhaltung gesetzlicher Standards bei der energetischen
Sanierung
Grundgesamtheit: 24
Empfehlungen unter Bedingung, dass Ein- und Zweifamilienhäuser nicht mehr von der Maßnahme adressiert werden

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 18 (u.a. AGPU, eaD, Fraunhofer IFAM, SRL, GdW,
TGA, ZIA, dena/Geea, DHWR, BV Flachglas, ZDS)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 2 (u.a. H&G, BDI)

Enthaltungen: 4 (u.a. BWP, BDEW, IWO)
Hinweise

Die meisten Anwesenden stimmten der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass Einund Zweifamilienhäuser nicht mehr von der Maßnahme adressiert werden. Diese Teilnehmenden sahen die Einbeziehung der Ein- und Zweifamilienhäuser als unzumutbare
66
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Belastung für Hauseigentümer. Daher könne die Maßnahme nur so mitgetragen werden.
Alternativ sollte auf steuerliche Förderung als Anreiz gesetzt werden.

Einigen Teilnehmenden zufolge bestehe kein Mangel an Vollzug, weshalb auch die Maßnahme als nicht notwendig empfunden wird (H&G).

Ein Teilnehmer wies darauf hin, dass im Vollzugsdefizit ein deutliches Potential vermutet
wird. Zunächst müsse dieses Defizit jedoch in einer Studie untersucht werden.

Einem Teilnehmer zufolge zeigten Studien massive Abweichungen zwischen technischem Potential und dem tatsächlich ausgeschöpftem Potential. Daher sei die Stärkung
des Vollzugs wesentlich.

Ein anderer Teilnehmer verwies darauf, dass wenn der Vollzug geregelt sei, dieser auch
überprüft werde. Sei dies nicht der Fall, so könne auch nicht agiert werden. Eine Teilnehmerin unterstützte die Idee, erst einmal die Verbesserung des Vollzugs zu fokussieren,
bevor neue Anforderungen hinzukämen.
KSP-G-04: Angleichung der Standards für Neubauten an die Erfordernisse des Klimaschutzes
Grundgesamtheit: 25
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. eaD, Fraunhofer IFAM, BWP, NABU)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 15 (u.a. H&G, AGPU, GdW, TGA, ZIA,
dena/Geea, BDEW, BDI, DIHK, BDH, IWO, AGFW)

Enthaltungen: 1
Hinweise

Einige Teilnehmende machten erneut darauf aufmerksam, dass eher auf fördernde als
auf ordnungsrechtliche Anreize gesetzt werden sollte. Der Vorrang von Anreizen vor Ordnungsrecht wird dabei vor allem von den anwesenden Wirtschaftsverbänden getragen.
(BDI, ZIA, H&G, GdW, geea, BDH, VDMA, BdW, DIHK)

Eine Teilnehmerin erklärte, dass höhere Standards nicht unbedingt zu Energieeinsparungen führten. So bildeten sich zusätzliche rechnerische Einsparungen in der Praxis
häufig nicht ab. Dies liege nicht nur am Nutzerverhalten der Mieter, sondern auch an
systemimmanenten Problemen in Mehrfamilienhäusern, welche zu Energieverlusten
führten. Daher sollte mit einer grundsätzlichen Evaluation der Energieverbräuche von
Modellprojekten & Passivhäusern begonnen und die Ergebnisse gesammelt werden. Es
sollte eine Evaluation durchgeführt werden um die Diskussion zu den entsprechenden
Punkten führen zu können. Im Namen der EnEV Novelle werde zurzeit eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse abgewartet werden müssten
(GdW).

Die einzelnen Bauobjekte seien so divers, dass es verschiedenster Kategorisierungen
bedürfte. Auch die Anforderungen der EnEV seien für Sonderbauten nicht umzusetzen.
67
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Es bräuchte eine repräsentative, grundlegende Datenerhebung für den Nichtwohngebäudebestand.

Einzelne Teilnehmer griffen dies auf und formulierten, dass Anforderungen von verschiedensten Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einbezogen werden sollten, um ambitionierter zu bauen.

Einige Teilnehmende wiesen darauf hin, dass das wirtschaftliche Bauen bereits mit der
EnEV schwieriger geworden sei. Anreize zur Sanierung seien bereits meist von Kundenseite aus vorhanden. Die Minderung des Energieverbrauchs entfalte jedoch bei geringen
Energiekosten kaum Anreizwirkung. Ein Plusenergiehaus bedürfe anderer Anreize.

Einzelne Teilnehmer verwiesen darauf, dass es Plusenergiehäusern möglich gemacht
werden sollte, Überschussenergie einspeisen zu können. Dazu müssten Hemmnisse
bspw. im Energiewirtschaftsgesetz bezüglich der Einspeisung und Durchleitung ins Netz
abgebaut werden. Weiterhin müsse der steuerrechtliche Rahmen (Gewerbesteuer) angepasst werden.

Ein Teilnehmer formulierte, dass die Orientierung am KfW55-Standard wichtig sei. Ein
andere wies darauf hin, dass die Anforderungen der EnEV sich am zero emission building
der Europäischen Union orientieren sollten.

Ein Teilnehmer machte darauf aufmerksam, dass bei einem derartigen Neubaustandard
die Förderlandschaft entsprechend angepasst werden müsse.

Einige Teilnehmende verwiesen darauf, dass ein niedrigerer Neubaustandard dazu
führe, dass später mehr saniert werden müsse, um die Reduktionsziele einhalten zu können. Daher müsse für Neubauten ein derart hoher Standard gelten. Die Diskussion sollte
eher dazu geführt werden, wie eine entsprechende Umsetzung angegangen werden
könne.

Einzelne Teilnehmende machen deutlich, dass Investitionen in hohe Standards Energiekosten nachhaltig senken können, vor allem in Betrachtung der Lebenszykluskosten. Bezüglich der wirtschaftlichen Beurteilung wurden zwei Sichtweisen deutlich. Neben der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Lebenszykluskosten verwiesen weitere Teilnehmende
darauf, dass sich die Investitionskosten in einem entsprechenden Zeitrahmen amortisieren müssten.
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit lehnte ein Teilnehmer den zweiten Spiegelstrich
unter „Nächste Umsetzungsschritte“ abgelehnt.
KSP-G-05: Etablierung von Plusenergiequartieren
Grundgesamtheit: 26
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 23 (u.a. H&G, AGPU, eaD, GdW, TGA, BWP, ZIA,
dena/Geea, DMB, BDI, DIHK, BDH, NABU, , Fraunhofer IFAM, SRL)
68
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 3 (u.a. BDEW, IWO)
Hinweise

Einzelne Teilnehmende sahen Herausforderungen im Quartiersmanagement unter anderem in den häufig heterogenen Eigentümerstrukturen. Dementsprechend wichtig seien
Modellprojekte für Quartiersansätze. Zu Beginn sollten die angestrebten Standards jedoch nicht zu hoch gesetzt werden (Beispiel Plusenergiequartier). Auch sollten Bilanzierungen im Quartier ermöglicht werden. Dadurch könnten beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude mit höherem Verbrauch durch Plusenergiehäuser ausgeglichen werden. Dem Hinweis der Kommunen wird daher zugestimmt, da die enge Begriffsfassung
und die Fokussierung auf Plusenergiequartiere Optionen verbauen könnten.

Einer Teilnehmerin zufolge sollte der Schnittpunkt mit Speichern angegangen werden.
Auch sollte fokussiert werden, den Quartiersstrom direkt im Quartier zu verbrauchen. Der
Vorschlag lautet daher, folgendes mit aufzunehmen: „Hemmnisse für die lokale Stromerzeugung und Nutzung beseitigen“. Auch seien hier das Strommarktdesign und das Gewerbesteuergesetz besonders relevant. (GdW, Unterstützung durch eaD).

Ein weiterer Teilnehmer unterstützt den Abbau von Hemmnissen zur Eigenstromerzeugung, da die derzeitigen Regelungen eine Eigenstromerzeugung eher verhindern als sie
zu fördern. Er fordert daher die Aufnahme einer „Verbesserung der Bedingungen für
Stromeigenerzeugung“. (DIH)

Einzelne Teilnehmende verwiesen auch hier auf die Unumgänglichkeit einer technologieoffenen Ausgestaltung. So solle nicht zwangsläufig nach Fernwärmelösungen gesucht
werden.

Für die Umsetzung verwies einer der Anwesenden auf die notwendige Ausgestaltung von
Konzepten für die Integration und Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke um integrierte
Lösungen zu schaffen.

Ein Teilnehmer verwies darauf, dass hier ein enger Anknüpfungspunkt zu Smart City
Strategien bestehe.

Ein Teilnehmer macht auf die Notwendigkeit der Anwendung einer einheitlichen Bilanzierungsmethodik aufmerksam. So müsse die Art und Weise, wie Energie- und CO2-Bilanzen berechnet werden, vereinheitlicht werden, bevor Quartiere dementsprechend ausgewiesen werden können. (SRL)
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung
Ein Teilnehmer machte darauf aufmerksam, dass in den ,,Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung" bzgl. des KSP-G-05 Fehler enthalten seien:

Die im Spiegelstrich I Satz 3 in Fußnote 110 genannte Quelle beschäftige sich nicht mit
der Etablierung von Plusenergiequartieren. Sie ist vielmehr eine Evaluation von Wirkungen von Förderprogrammen der KfW im Bereich der Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur.
69
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

B) Die im Spiegelstrich 1 Satz 3 vermeintlich genannten CO2-Vermeidungskosten enthält
diese Quelle nicht

C) Die im Spiegelstrich 1 genannte Evaluation der Förderjahre 2011 bis 20'14 liegt dem
BN/UB vor

D) Die in Spiegelstrichen 2 und 3 genannten Einsparwirkungen betreffen eine für Maßnahmen des NAPE berechnete Wirkung bzgl. einer aufgestockten Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Mit Plusenergiequartieren haben diese
Förderwirkungen nichts zu tun.
KSP-G-06a: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung im Gebäudebestand
Grundgesamtheit: 27
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 5 (u.a. BWP)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 18 (u.a. H&G, AGPU, Fraunhofer IFAM, GdW,
TGA, ZIA, dena/Geea, DMB, BDI, DIHK, BDH, IWO, ZDB)

Enthaltungen: 4 (u.a. eaD, BDEW, NABU)
Hinweise

Einige Teilnehmende lehnten die Einführung einer Nutzungspflicht kategorisch ab. Grund
dafür ist, dass derartige Eingriffe kontraproduktiv seien und nicht zur Sanierung führen
würden (dena/Geea, TGA, UNITI, GdW). Dabei sei die Maßnahme nahezu gefährlich, da
sie den vorhandenen Sanierungsstau noch fördern würde. (BDI).

Einzelne Teilnehmende verwiesen diesbezüglich erneut auf eine energieträgerneutrale
und technologieoffene Ausgestaltung.

Ein Teilnehmender machte deutlich, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen eher auf Akzeptanz stießen, wenn sie wirtschaftlich seien. Sinn dieser Maßnahme sollte nicht sein,
die Austauschquote zu erhöhen. Es gehe darum, dass bei einem Austausch ein Anteil
erneuerbarer Energieträger einbezogen werden müssten.

Eine Teilnehmerin wies darauf hin, dass die Förderung bestimmter Industrien nicht zielführend sei. Eine Erhöhung des Marktanteils sollte über gute Produkte erreicht werden.

Die Maßnahme könne einer Teilnehmerin zufolge dazu führen, dass das Image Erneuerbarer Energien in der Bevölkerung beschädigt würde. Die Nutzung von Erneuerbaren
Energien im Bestand sei individuell. Durch einen Nutzungszwang kann es notwendig
werden, das Gesamtsystem umzustellen und Zusatzinvestitionen auszulösen.

Ein Teilnehmer machte darauf aufmerksam, dass das neue Mietrecht vorsehe, dass Kostenneutralität bei der Umstellung, bspw. auf gewerbliche Wärmelieferung, vorhanden
sein müsse. Dies impliziere, dass der Investor sich über den Effizienzgewinn von der
alten zur neuen Anlage refinanzieren müsse. Da die Investitionskosten für Erneuerbare
Energien häufig teurer seien, reduziere dies die entsprechende Marge und könne
70
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
dadurch zu Unwirtschaftlichkeit führen. Es benötige daher eine wirtschaftlich sinnvolle
Ausgestaltung.

Einzelne Teilnehmer machten darauf aufmerksam, dass der Koalitionsvertrag die Neuschaffung von Ordnungsrecht ausschlösse. Dem widersprachen andere Teilnehmer mit
dem Verweis darauf, dass es sich um den Klimaschutzplan 2050 handle und daher die
Maßnahmendiskussion durchaus über den bis 2017 gültigen Koalitionsvertrag hinausgehen müsse.
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Ein Teilnehmer kritisierte, dass die Kosten-Nutzen-Analyse der wissenschaftlichen Begleitung nicht differenziert genug sei.
KSP-G-06b: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung im Gebäudebestand (Abgleich EnEV-EEWärmeG)
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Titeländerung (Streichung von „Einführung einer Nutzungspflicht“)
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 0

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 24 (u.a. H&G, AGPU, eaD, GdW, TGA, BWP,
ZIA, dena/Geea, BDEW, DMB, BDI, DIHK, BDH, NABU, IWO, ZDB)

Enthaltungen: 3 (u.a. Fraunhofer, AGFW)
Hinweise

Es wurde von der Mehrzahl der Teilnehmenden darauf verwiesen, dass die Maßnahme
sich inzwischen überholt habe. Dies liegt vor allem daran, dass die Bundesregierung
den entsprechenden Rechtsrahmen zurzeit anpasst. Daher bestehe vielen Teilnehmenden zufolge kein Bedarf, sie in den Klimaschutzplan 2050 aufzunehmen.

Die Teilnehmenden gaben ihre Empfehlung zu folgender Frage ab: Soll diese Maßnahme
nicht empfohlen und daher gestrichen werden?

Die Maßnahme wurde von einem Großteil der Anwesenden auf dem Abstimmungsbogen
mit "Streichung" kommentiert. Wurde die Maßnahme mit "Streichung" kommentiert, so
wurde dies bei der Auswertung als „Möchte ich nicht empfehlen" gewertet.

Der Abgleich des ordnungsrechtlichen Rahmens wird von einigen Teilnehmenden als
durchaus positiv erachtet. Zusammenlegung ist ein wichtiger Punkt und auch wenn jetzt
aktuell diskutiert

Einzelne Teilnehmende sahen die Zusammenlegung positiv, sie sollte jedoch nicht mit
der Nutzungspflicht von EE „belastet“ werden. Einige Teilnehmende fordern, dass es
keine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien für den Bestand geben solle. (ZIA,
H&G, BDI, GDW, dena/Geea, GEA)
71
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-G-07: Austausch fossil befeuerter Heizungen
Grundgesamtheit: 27
Empfehlungen unter der Bedingung, dass der 3. Spiegelstrich „Energiesteuergesetz“ aus der
Maßnahmenbeschreibung gestrichen wird

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. eaD, Fraunhofer IFAM, BWP, NABU, AGFW)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 16 (u.a. H&G, AGPU, GdW, TGA, ZIA,
dena/Geea, BDEW, DMB, BDI, DIHK, BDH, IWO, ZDB)

Enthaltungen: 2
Hinweise

Die Verbände stimmten der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass der 3. Spiegelstrich
„Energiesteuergesetz“ aus der Maßnahmenbeschreibung gestrichen wird. Der 3. Spiegelstrich sei in der Maßnahme KSP-Ü-07 besser angelegt.

Die Teilnehmenden diskutierten die Frage, warum die Maßnahme fossil befeuerte Heizungen speziell hervorhebt. Einige Teilnehmende sahen daher eine Überführung in G10 als sinnvoll an, um die Förderlandschaft ganzheitlich zu betrachten. Betonung auf
Heizungen stelle erneut die Haustechnik in den Vordergrund. Weiterhin wird dringend
von einer Verteuerung (3.Spiegelstrich) abgeraten, da diese nicht sozial ausgerichtet sei.
Auch sollte der Austausch gegen eine effiziente fossil befeuerte Heizung möglich sein,
da auch dies ein Schritt auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität darstelle (BDH, DIHK,
BDE, TGA, IWO, ZIA, DIHK, GdW, H&G, VDMA, BDI, DMB, dena/Geea, AGPU).

Einige Teilnehmende machen darauf aufmerksam, dass es keine weitere Förderung fossil befeuerter Heizungen geben dürfe, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Schließlich gehe es jedoch in der Maßnahme nicht um ein Verbot, es sollten nur
keine Steuergelder mehr in die Förderung fossil betriebener Heizungen investiert werden.

Einem Teilnehmenden sei der Austausch fossiler Heizungen zwar wichtig, die ersten beiden Spiegelstriche seien jedoch zu unkonkret und würden bereits in anderen Maßnahmen besser und differenzierter aufgegriffen.
KSP-G-08: Integrale Förderkonzepte für Speichertechnologien (Wärme/Strom) im Gebäudebereich
Grundgesamtheit: 26
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 24 (u.a. H&G, AGPU, eaD, GdW, TGA, BWP, ZIA,
dena/Geea, BDEW, DMB, BDI, DIHK, BDH, NABU, IWO, AGFW, ZDB, Fraunhofer IFAM)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 2
72
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Die Teilnehmenden unterstützen die Maßnahme, da hier ein großes Potential für den
Wärmemarkt gesehen wird. Auch hier sollte, wie in der Maßnahme genannt, auf Technologieoffenheit gesetzt werden Der 3.Spiegelstrich zur Entwicklung von Rahmenbedingungen wird positiv betrachtet. In Bezug auf die Rahmenbedingungen ist auch hier die
Querverbindung zur Anpassung von Strommarktdesign und Gewerbesteuergesetz zu sehen. Die Ausgestaltung der Maßnahme betreffe weiterhin auch Dinge wie Netzentgelte
für Wärmenetze.

Einem Teilnehmer zufolge sollte die Technologieoffenheit betont werden. Daher sollten
auch Großwärmepumpen als monoenergetische Lösungen in der Maßnahme benannt
werden.

Die systemdienliche Ausgestaltung (Erläuterung eines Teilnehmenden dazu: Entlastung
des Stromnetzes bei Überschusssituationen ermöglichen ohne den Bedarf an notwendiger gesicherter Kraftwerksleistung für mögliche Situationen von Strommangel zu erhöhen) wurde von einigen Teilnehmenden positiv hervorgehoben.
KSP-G-09: Höhe der Grundsteuer an Energieeffizienz koppeln
Grundgesamtheit: 26
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 1

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 21 (u.a. H&G, AGPU, eaD, Fraunhofer IFAM,
GdW, TGA, ZIA, dena/Geea, BDEW, DMB, BDI, DIHK, BDH, IWO, AGFW, ZDB)

Enthaltungen: 4 (u.a. BWP, NABU)
Hinweise

Die Teilnehmenden lehnen die Maßnahme überwiegend ab, da es sich um einen Bürokratieaufwand mit geringer Wirkung für das Klima handle. Weiterhin sei die Maßnahme
unsozial. Auch würden bei hoher Energieeffizienz den Kommunen die Beträge der
Grundsteuer fehlen.
KSP-G-10: Förderprogramme – gestalten und intensivieren
Grundgesamtheit: 27
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 19 (u.a. H&G, AGPU, eaD, Fraunhofer IFAM, GdW,
BWP, dena/Geea, DMB, BVR, DIHK, BDH, NABU, ZDB)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 4 (u.a. ZIA, BDEW, BDI, IWO)

Enthaltungen: 4 (u.a. TGA, AGFW)
73
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Die Idee des One-Stop-Shops wird von den Teilnehmenden grundsätzlich für gut befunden. Der Ausgestaltungsschwerpunkt wurde vor allem in der fördermittelübergreifenden
Beratung gesehen.

Einzelne Teilnehmer kritisieren, dass der Zugang zu KfW Krediten schlecht gestaltet sei.
Der One-Stop-Shop sollte daher auch auf die Finanzierung ausgerichtet werden und effektiven Zugang zu Sanierungskrediten gewährleisten

Ein Teilnehmer verwies darauf, dass vor allem die Hausbanken zurzeit die Übersicht über
Förderprogramme hätten. Man sollte hier das Hausbankenprinzip einhalten und keine
Parallelstrukturen dazu schaffen.

Ein Teilnehmer merkte an, dass beispielsweise über das KfW-Programm 432 bereits Ansprechpartner vor Ort eine fördermittelübergreifende Beratung anbieten. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden.

Einige Teilnehmende merkten an, dass eine technologieoffene Förderung unumgänglich
sei und daher die Streichung des 4. Spiegelstriches erfolgen müsse. Dann könnte die
Maßnahme positiv bewertet werden. (H&G, GdW, BDI, IWO, DIHK, BDEW, BDA, TGA,
ZEW, dena/Geea)

Bezüglich des 2. Spiegelstriches verwies ein Teilnehmer darauf, dass auch die Förderung der zweitbesten Lösung zu Verbesserungen führen könne. Gerade im Bestand sei
nicht immer die klimawirksamste Maßnahme am kostengünstigsten umsetzbar. Dies
wurde als ganzheitlicher Ansatz verstanden. Hier wurde weiterhin die Mitbetrachtung des
Lebenszyklus des Gebäudes als wesentlich erachtet.

Eine Teilnehmerin regte an, auch den Kosten-Nutzen-Aspekt mit zu betrachten. Es gehe
vor allem darum, wie möglichst hohe Einsparungen mit geringen Mitteln erreicht werden
könnten. Dies ist insbesondere wichtig, da eine Umlage der Kosten auf die Mieter möglich
sei.

Einige Teilnehmende erachteten es als logisch, jene Maßnahmen stärker zu fördern, mit
denen eine größere THG-Einsparung erreicht werden könnten. Auch die Förderung von
Erneuerbaren Energien wird in diesem Zusammenhang als positiv betrachtet.

Ein Teilnehmer kritisiert den Fokus auf Erneuerbare Energien und auf den Bestand im 4.
Spiegelstrich. Dieser Punkt sei wichtig in Bezug auf die Zielerreichung.

Einzelne Teilnehmende forderten, die Antragsfähigkeit von gemeinnützigen Organisation
über die bestehenden Möglichkeiten hinaus mit einzubeziehen.

Ein Teilnehmer wies darauf hin, dass die Nachfrage nach Fördermitteln fehle und selbst
bei einer Aufstockung nur wenige davon abgerufen würden. Einzelne Teilnehmer machten darauf aufmerksam, dass dies in der Regel nicht an einer mangelnden Bereitschaft
der Hausbanken, die im Rahmen des Hausbankenprinzips das volle Ausfallrisiko des
KfW-Förderkredits tragen, liegt, Vielmehr liegt es dran, dass die aktuelle Niedrigzinsphase dazu führe, dass die KfW-Kredite fast auf gleichem Niveau wie die der Hausbank
lägen. Daher wird der komplexe Prozess zur Erlangung von KfW-Mitteln häufig umgan-
74
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
gen und Alternativprodukte entsprechend stark nachgefragt. Vor allem im privaten Bereich sei der Aufwand für Sanierer um an Mittel zu kommen recht hoch. Für Firmen oder
Eigentümer mit vielen Immobilien sei der Zinsunterschied zwischen KfW und Hausbank
hingegen auch im geringen Bereich relevant.
KSP-G-11: Nachhaltige Gestaltung der EnEV-Primärenergiefaktoren
Grundgesamtheit: 26
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 3 (u.a. SRL)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 13 (u.a. H&G, AGPU, GdW, BWP, TGA, BWP,
ZIA, dena/Geea, BDEW, BDI, ZDB)

Enthaltungen: 10 (u.a. eaD, Fraunhofer IFAM, BVR, DIHK, BDH, NABU, IWO)
Hinweise

Die Nutzung von PEF als Kenngröße gestalte sich schwierig. Eventuell könne auf eine
andere Allokationsmethode (hier KWK-Allokation) umgestellt werden. Hier sollte wieder
auf der physikalischen Ebene gearbeitet werden. Es gab auch einen Verweis darauf,
dass es bei der räumlichen Bilanz (Kommune, Quartier) noch kein normatives Verfahren
zur primärenergetischen Berechnung gibt. Hier gibt es ggf. eine Chance in Zukunft mit
physikalisch orientierten PE-Faktoren und KWK-Koppelprozessen zu arbeiten. Einige
Teilnehmer verwiesen darauf, dass ein Methodenwechsel zu Verwerfungen auf dem
Wärme- und Strommarkt führen könne. (AGFW, BDEW, SRL)

Ein Teilnehmer merkte an, dass die finnische Methode zur Berechnung ungeeignet sei,
da sie den physikalischen Grundsätzen der Stromerzeugung nicht gerecht wird. Sollte
ein Methodenwechsel umgesetzt werden, so regte ein Teilnehmer die Verwendung der
Carnot-Methode als geeignet an. (AGFW)

Die Schlussfolgerung der Maßnahme, dass die Hülle umfangreicher gedämmt werden
müsse, wurde teilweise kritisch gesehen.

Eine Teilnehmerin merkte an, dass CO2 die geeignetere Maßgröße sei. (GdW)

Ein Teilnehmer verwies darauf, dass ein Primärenergiefaktor von 0 kein Problem darstelle. Schließlich handele es sich dabei um die Ausgestaltung der Netze, so wie sie von
der Bundesregierung gefördert würde.

Ein Teilnehmer sieht die Betrachtung einer Einzelkomponente und entsprechender Kriterien kritisch und erachtet sie als nicht sinnvoll.

Einzelne Teilnehmer machten darauf aufmerksam, dass die Frage der Primärenergiefaktoren bereits im Zusammenhang mit der Novelle der EnEV und der Wärmegesetznovelle
angepasst werde. Weiterhin werde eine Betrachtung von Einzelkomponenten nicht als
sinnvoll erachtet, da im Rahmen der Novelle bereits eine Überprüfung stattfände.
75
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Bürgermaßnahme KSP-G-12: Förderung generationenübergreifenden Bauens und Wohnens
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag tendenziell empfehlen: 57 (u.a. B.A.U.M., vzbv, ZIA, DIHK, Greenpeace, VIK)

Maßnahmenvorschlag tendenziell nicht empfehlen: 1

Enthaltungen: 13 (u.a. DEBRIV)
76
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Handlungsfeld Verkehr
Anzahl der Teilnehmenden: 22 an beiden Tagen
KSP-V-01: Angemessene Finanzierung des ÖPNV
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 18 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, VDA, Stiftung 2°,
NABU, B.A.U.M., BUND, FÖS, DSLV, DBV, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 4 (u.a. DIHK)
Hinweise

Eine ÖPNV-Abgabe durch Unternehmen wurde von einigen Teilnehmenden kritisch gesehen.

Es wurde angeregt, den Begriff „angemessen“ im Titel klarer zu fassen, z.B. „stärkere“.

Bei dem Prüfauftrag zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV sind Rechtskonformität, Klimaschutzeffekt und die Wirkung auf die Kalkulierbarkeit des Fahrgastaufkommens zu berücksichtigen.

Die Kundenzufriedenheit ist Eigeninteresse und bereits Bestandteil einzelner Verkehrsverträge.

Es wurde angeregt, eine quantitative Zielgröße für das Fahrgastaufkommen anzugeben
inkl. dessen prozentualer Steigerungsrate.
KSP-V-02: Erstellung eines integrierten Bundesmobilitätsplanes und Sicherstellung der
Erreichung der strategischen Umweltziele des BVWP 2015
Grundgesamtheit: 21
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 12 (u.a. Brot für die Welt, NABU, B.A.U.M., BUND,
FÖS, DSLV, DBV, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (DIHK)

Enthaltungen: 8 (u.a. DVF, BDI, VDA, Stiftung 2°)
Hinweise

Die Maßnahme wurde von Teilnehmenden als guter Ansatz eingeschätzt.

Verlagerung und Vermeidung wurden als wichtig angesehen (wenn wirtschaftlich sinnvoll).

Von Teilnehmenden wurde darauf hingewiesen: Jeder Verkehrsträger hat seine Berechtigung und seine Stärken; Es sei zu prüfen, wieviel Verlagerung möglich und notwendig
77
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
ist. Hierzu sollte es nach Einschätzung Teilnehmender weniger Vorfestlegungen (z.B.
bzgl. Verlagerung) geben.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Klimaschutz nur ein Aspekt einer solchen Planung
sei (DVF), andere Effekte auf Umwelt und Nachhaltigkeit sollten berücksichtigt werden
(B.A.U.M.)

Es ist deutlicher zu machen, dass durch Vernetzung mehr Effizienz und Nachhaltigkeit
gewährleistet werden.

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die in der Maßnahmenbeschreibung erwähnte SUP
durch das BMUB oder das Verkehrsministerium durchzuführen sei. Der BDI befürwortete
die Verortung der SUP beim BMVI.

Ein Bundesmobilitätsplan sollte auch eine strategische Langfristplanung hinsichtlich des
Energieträgermixes im Verkehrssektor einschließlich Allokationsplan auf die Verkehrsträger beinhalten.
KSP-V-03: Digitalisierungsstrategie Verkehr unter THG-Gesichtspunkten
Grundgesamtheit: 22
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Die beiden Foren stimmen der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen automatisierter Fahrzeuge auf die innerstädtische Nah-Mobilität untersucht werden
und der Spiegelstrich 9 zur Raumfahrt aus der Maßnahme entfernt wird.
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 19 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, VDA, DIHK, BDL,
Stiftung 2°, NABU, B.A.U.M., BUND, FÖS, DSLV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 3 (u.a. VCD)
Hinweise

Die Verbände stimmten den Änderungsvorschlägen aus dem Bundesländer- und Kommunenforum zu.

Ein LKW Überholverbot als Bestandteil dieser Maßnahme wurde von einigen Teilnehmenden abgelehnt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren sind frühzeitig zu schaffen
(nicht erst 2030).
Hinweise zur Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung

Autonomes Fahren setzt nicht unbedingt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h
voraus.
78
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-V-04: Radverkehrsausbau und Anpassung der StVO in relevanten Teilbereichen
Grundgesamtheit: 20
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 13 (u.a. Brot für die Welt, DVF, Stiftung 2°, NABU,
B.A.U.M., BUND, FÖS, DBV, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (DIHK)

Enthaltungen: 6 (u.a. DVF, BDI, VDA, DSLV)
Hinweise

Der Wunsch der Kommunen, bei „Hintergrund“ Satz zu Tempo 30 „erleichtern“ zu streichen, um Konsistenz mit V-07 zu gewährleisten, wurde von den Verbänden unterstützt.

Es bestanden unterschiedliche Meinungen dazu, ob die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 notwendig ist für die Förderung des Radverkehrs.
KSP-V-05: Anpassung Besteuerung Flugverkehr
Grundgesamtheit: 20
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. Brot für die Welt, Stiftung 2°, NABU, B.A.U.M.,
BUND, FÖS, DBV, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 9 (u.a. DVF, BDI, VDA, DIHK, BDL, DSLV)

Enthaltungen: 3
Hinweise

Einige Teilnehmende (BDL, BDI, DVF, DIHK, aireg, ZDH) wiesen darauf hin,
o
dass Deutschland laut Kyoto-Protokoll nur für den nationalen Luftverkehr Maßnahmen entwickeln könnte.
o
dass die Emissionen seit 1990 im innerdeutschen Luftverkehr sind bereits um 16
% reduziert worden seien.
o
dass es seit 2009 ein Verfahren für eine internationale Klimaschutzstrategie im
Luftverkehr gebe, an der bereits erfolgreich gearbeitet wird. 2016 werde auf
Ebene der ICAO voraussichtlich ein Klimaschutzinstrument beschlossen, das ab
2020 zu einem CO2-neutralen Wachstum führen soll.
o
dass der Luftverkehr dem ETS unterliege.
o
dass es seit 2011 bereits die Luftverkehrssteuer gebe.
o
dass es Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs am Standort
Deutschland zu erhöhen
79
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
KSP-V-06: Ambitionierte Fortführung der CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Grundgesamtheit: 20
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. Brot für die Welt, Stiftung 2°, NABU, B.A.U.M.,
BUND, FÖS, DBV, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 8 (u.a. DVF, BDI, VDA, DIHK)

Enthaltungen: 3 (u.a. DSLV)
Hinweise

Der Wert von 60g/km (2025) im Hintergrundtext wurde von Teilnehmenden als willkürlich
eingeschätzt. (VDA, BDI)

Eine Beschränkung auf Neuwagen wurde als nicht sinnvoll angesehen; zusätzliche Instrumente für die Bestandsflotte seien sinnvoll
KSP-V-07: Einführung einer Tempobeschränkung auf Bundesautobahnen und Erleichterung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Es wurden zwei Varianten der Maßnahme betrachtet:
o
KSP-V-07a (mit Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen)
o
KSP-V-07b (mit Tempolimit 120 km/h auf Autobahnen)
Empfehlungen
Entsprechend des Verfahrens bei den Bundesländern wurden Varianten 7a (130 km/h) und 7b
(120 km/h) gesondert betrachtet:
KSP-V-07a (mit Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen)
Grundgesamtheit: 20

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. Brot für die Welt, NABU, B.A.U.M., VDV,
BUND, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 10 (u.a. DVF, BDI, DIHK, DSLV, VDA)

Enthaltungen: 3 (u.a. VDB)
KSP-V-07b (mit Tempolimit 120 km/h auf Autobahnen)
Grundgesamtheit: 19

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. Brot für die Welt, DBV, NABU, B.A.U.M.,
BUND, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 10 (u.a. DVF, BDI, DIHK, DSLV, VDA)

Enthaltungen: 2 (u.a. VDV)
80
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Es gab Zweifel einiger Teilnehmender an der Wirksamkeit der Maßnahme (beide Aspekte: Tempo 30; Tempo 130 auf Autobahnen); andere Teilnehmende verwiesen auf
vorliegende Berechnungen; insgesamt bestehe jedoch noch weitergehender Forschungsbedarf. Eine entsprechende Studie sollte Bestandteil der Maßnahme werden.

Tempo 30: Nach Einschätzung Teilnehmender reichten die bestehenden rechtlichen Regelungen aus; andere Teilnehmende sahen dies anders.

Einige Teilnehmende verwiesen darauf, dass die Maßnahme schnell und wirksam mit
geringem Aufwand umsetzbar wäre. Die Akzeptanz der Bevölkerung wurde von einigen
Teilnehmenden als fraglich eingeschätzt.

Der Leichtbau im Automobilbau wird nach Einschätzung Teilnehmender durch ein Tempolimit erleichtert. Andere Teilnehmende sehen hier keinen Effekt, da Fahrzeuge nicht
allein für Deutschland konstruiert werden.

Einige Teilnehmende schlugen vor, Elektrofahrzeuge vom Tempolimit auf Bundesautobahnen auszunehmen. Andere Teilnehmende verwiesen darauf, dass ein Tempolimit die
Batteriekapazität schont.
KSP-V-08: Reform Dienstwagenbesteuerung
Grundgesamtheit: 21
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. Brot für die Welt, DBV, NABU, B.A.U.M.,
BUND, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 6 (u.a. DVF, BDI, DIHK, VDA)

Enthaltungen: 7 (u.a., VDV, DSLV, VDB)
Hinweise

CO2-Emissionen sind abhängig vom eingesetzten Kraftstoff/Energieträger.

Die unbegrenzte Tankkartennutzung sollte mit adressiert werden.

Es wurde angeregt, den geldwerten Vorteil an die Laufleistung und den CO2-Ausstoß/Energieverbrauch zu koppeln und die Fahrtenbuchmethode zu vereinfachen (z.B.
Nutzung von Smartphones).

Die Maßnahme wird steuersystematisch als schwierig eingeschätzt.
Maßnahmen KSP-V-09 und KSP-V-10 wurden im Rahmen des bisherigen Konsolidierungsprozesses zusammengefasst und finden sich nun in Maßnahme KSP-V-16.
KSP-V-11: Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge
Grundgesamtheit: 22
81
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. DBV, NABU, B.A.U.M., VDB, BUND, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 8 (u.a. DVF, BDI, DIHK, DSLV, BWVL, VDA)

Enthaltungen: 7 (u.a. Brot für die Welt, VDV)
Hinweise

VECTO voranzutreiben wurde unterstützt.

Die Effizienzfortschritte bei LKW stagnierten in den letzten Jahren; Effizienzpotentiale
sind noch vorhanden. Ein Grenzwert wäre nach Meinung von Teilnehmenden ein Treiber
dafür. Andere bezweifeln, ob Grenzwerte hier einen Effekt haben.

VECTO wurde als Voraussetzung für die Umgestaltung der LKW-Maut gesehen. Einige
Teilnehmende sahen Grenzwerte als hilfreich für die Weiterentwicklung der LKW-Maut
an.

Eine Regelzulassung von Lang-LKW sollte auf Anregung einiger Teilnehmender zur Verbesserung der Energieeffizienz hier berücksichtigt werden (BDI, DSLV, DIHK, DVF,
VDA).

Es wurde angeregt, die Verbesserung der Aerodynamik von Fahrzeugen (bei gleichbleibender Ladelänge) zu erleichtern.
KSP-V-12: Förderung effizienter alternativer Antriebe und Kraftstoffe außerhalb der E-Mobilität
Grundgesamtheit: 22
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Anstelle eines unabhängigen Entscheidungsgremiums sollte von einem Beratergremium
gesprochen werden.
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 16 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, DIHK, DBV,
B.A.U.M., VDV, DSLV, VDB, BUND, BWVL, BDL, VDA)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 6 (u.a. NABU, VCD)
Hinweise

Die Verbände stimmten dem Hinweis der Bundesländer und Kommunen zu, nach dem
anstelle eines unabhängigen Entscheidungsgremiums von einem Beratergremium gesprochen werden sollte.

Zur Etablierung alternativer Kraftstoffe am Markt ist nach Einschätzung von einigen Teilnehmenden die Fortführung der THG-Quote hilfreich; ggf. mit Unterquote für fortschrittliche EE-Kraftstoffe.

Die Seeschifffahrt müsste auf IMO Ebene geregelt werden.
82
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Die Nachhaltigkeit von alternativen Kraftstoffen muss geregelt werden. Soziale Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen (z.B. Menschenrechte).

Die Allokation von Kraftstoffen wird als notwendig eingeschätzt (Verweis auf MKS).
KSP-V-13: Förderung für Elektromobilität
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 18 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, DIHK, DBV,
NABU, B.A.U.M., VDV, DSLV, VDB, BUND, BWVL, VCD, BDL, VDA)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1

Enthaltungen: 3
Hinweise

Es wurde angeregt, auch den schienengebundenen elektrischen Verkehr mit zu berücksichtigen.

Es wurde angeregt, Klein-LKW / Bringdienste zu berücksichtigen.

Es wurde angeregt, die Beschaffung von Elektrorädern und –Lastenrädern zu berücksichtigen.

Es wurde angeregt, Fahrzeuge auf Flughäfen (Vorfeld) zu berücksichtigen.

Die Förderung von Forschung und Entwicklung sind weiterzutreiben.

Es wurde angeregt, das Bonus-Malus-System unabhängig von der Kfz-Steuer zur Förderung von Elektromobilität auszugestalten; einige Teilnehmende sahen dies anders; es
wurde die Befürchtung geäußert, dass Bestandsfahrzeuge darunter leiden (Belastung für
Kleinstbetriebe, z.B. Handwerk).

Bezüglich der Gegenfinanzierung wurde angemerkt, dass Finanzierungsinstrumente im
Einklang mit Umweltzielen stehen sollten.

Eine Reform des Messverfahrens, z.B. bei Plug-in-Hybriden, wurde als notwendig eingeschätzt.

Es wurde angeregt, die Förderung abhängig zu machen von dem EE-Strom-Anteil für
den Strom der Fahrzeuge.

Die Wasserstoffinfrastruktur ist nach Ansicht einiger Teilnehmender zu berücksichtigen.
KSP-V-14: Dekarbonisierung der Energieversorgung des Flugverkehrs
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 16 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, DIHK, DBV,
NABU, B.A.U.M., DSLV, VDB, BUND, VCD, BDL, VDA)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1
83
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Enthaltungen: 5 (u.a. VDV, BWVL)
Hinweise

Es wurde von Teilnehmenden empfohlen, die Maßnahme nicht auf die Nutzung von Überschussstrom zu beschränken.

Querverbindungen mit der MKS sind zu berücksichtigen.

PtX ist verkehrsträgerübergreifend zu betrachten.
KSP-V-15: Mobilitätsbildung
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 20 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, DIHK, DBV,
B.A.U.M., VDV, DSLV, VDB, BWVL, BUND, VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 2 (VDA, NABU)
Hinweise

Die Adressierung aller gesellschaftlicher Gruppen (z.B. aller Altersstufen) wurde als wichtig angesehen.

Es wurde angeregt, die Reform der Fahrausbildung und Fahrlehrer/innen-Ausbildung / Fortbildung in die Maßnahme aufzunehmen.

Eine weitere Ergänzung wäre eine Fortbildung für Sprit sparende Fahrweise für Betriebe
inkl. geeignete Anreize zur Teilnahme.

Der Wert von Effizienzmaßnahmen über die Gesamtnutzungsdauer von Fahrzeugen ist
dem Kunden näher zu bringen.
KSP-V-16: Infrastrukturausbau und Effizienzsteigerung im Schienenverkehr
Anmerkung: Ein Hintergrundtext für die beiden zusammengeführten Maßnahmen 9 und 10 existiert noch nicht und wird nachträglich ergänzt.
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 19 (u.a. Brot für die Welt, DVF, BDI, DIHK, DBV,
NABU, B.A.U.M., VDV, DSLV, VDB, BUND, VCD, VDA)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 3 (u.a. BWVL)
84
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Zu ergänzen ist, dass Reduktionspotenziale durch Verlagerung auf die Schiene im Rahmen der SUP des Bundesverkehrswegeplans berechnet/quantifiziert werden.

Die Elektrifizierung von nicht-elektrifizierten Strecken ist zu forcieren.

Maßnahmen im Schienengüterverkehr sollten stärker im Fokus stehen.
KSP-V-17: Fahrleistungs- und emissionsabhängige Pkw-Maut
Grundgesamtheit: 22
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 10 (u.a. DBV, NABU, B.A.U.M., VDB, BWVL, BUND,
VCD)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 7 (u.a. DVF, BDI, DIHK, DSLV)

Enthaltungen: 5 (u.a. Brot für die Welt, VDV, VDA)
Hinweise

Die Emissionen sind abhängig vom verwendeten Kraftstoff. Einige Teilnehmende regten
eine Differenzierung der Maut nach Lebenszyklusemissionen an. Andere Teilnehmende
merkten an, dass dies zu kompliziert sei und dazu führe eine aus Umweltsicht sinnvolle
Maßnahme undurchführbar zu machen.

Es gibt Vorarbeiten, an die angeknüpft werden sollte.

Eine Differenzierung nach Zeit, Ort und Lärm ist langfristig nach Einschätzung einiger
Teilnehmender wünschenswert (siehe Erfahrungen aus den Niederlanden). Dies hätte
aus Sicht anderer Teilnehmender keinen Klimaschutzeffekt.

Teilnehme verwiesen auf die Doppelbelastung mit der Mineralölsteuer; andere Teilnehmende hielten dies für die Finanzierung des Verkehrs für zielführend.

Der Datenschutz muss beachtet werden.

Sozialverträglichkeit und Systemkosten wurden von einigen Teilnehmenden kritisch gesehen.

Nach Meinung einiger Teilnehmender wäre „Straße finanziert Straße“ als Konzept besser
als „Verkehr finanziert Verkehr“ (DIHK, DSLV, BDI, VDA, BWVL)
85
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Handlungsfeld Landwirtschaft/Landnutzung
Anzahl der Teilnehmenden: 14 an Tag 1, 19 an Tag 2
KSP-L-01: Klimafreundliche Düngerstrategie
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 8 (u.a. Bioland, AGU, DBFZ, DHWR, Greenpeace,
Klima-Allianz)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 3 (ADR, UFOP, DBV)

Enthaltungen: 3 (u.a. VEBU)
Hinweise

Es wurde kritisch angemerkt, dass es nicht zielführend sei, mit der Maßnahme die bereits
laufende Diskussion zur Düngeverordnung zu doppeln. Eine verpflichtende Hoftorbilanz
für alle Betriebe (über bestehende Beschlüsse hinaus) sei kontraproduktiv ebenso wie
eine Stickstoffüberschussabgabe. Die gleiche kritische Bewertung wurde hinsichtlich der
vorgeschlagenen ordnungsrechtlichen Instrumente vorgenommen. Diese Bestandteile
der Maßnahme könnten in keinem Falle mitgetragen werden. (DBV, ADR, UFOP)

Es wurde angemerkt, dass die Hoftorbilanz ein wichtiges Instrument sei und daher stufenweise für alle Betriebe eingeführt werden solle. (Bioland)

Es wurde auf die Bedeutung der Hoftorbilanz für tierhaltende Betriebe sowie ggf. mit Blick
auf die Biogas-Nutzung verwiesen. (vTI)

Es wurde angemerkt, dass in der Maßnahme die notwendigen Umsetzungsschritte fehlen
bzw. unzureichend beschrieben sind. (Bioland)

Es wurde darauf verwiesen, dass eine Stickstoff-Abgabe auf Mineraldünger in der Maßnahme fehle. Zielsetzung sei dabei die Aufwertung von organischem Dünger im Rahmen
einer klimafreundlichen Düngerstrategie. (Bioland)

Es wurde von angemerkt, dass das 20% -Ziel für den Ökolandbau in die Maßnahme
aufgenommen werden sollte. (Bioland, Greenpeace, Klima-Allianz)

Es wurde angemerkt, dass es für eine zielführende Diskussion wichtig sei, die externen
Kosten durch Überdüngung wissenschaftlich aufzuarbeiten. (Bioland)

Es wurde vorgeschlagen, zunächst in eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen, um das vorhandene Wissen zu bündeln, bevor zu diesen Fragen in weitere Forschung investiert würde. (UFOP)

Es sollte eine stufenweise Einführung von 2 GV / ha (GV Großvieheinheiten) erfolgen.

Externe Kosten von Sickstoffüberschüssen sollten adressiert werden, ggf. sei eine Studie
dazu erforderlich
86
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde darauf verwiesen, dass innovative Ansätze, die N2O-Emissionen aus N-haltige
Mineraldünger reduzieren (Urease-Inhibitoren, Nitrifikationshemmer), bereits existieren
und stärker in der Maßnahme berücksichtigt werden sollten. (vTI)

Es wurde der Vorschlag gemacht, eine Klima-Zertifizierung von Mineraldüngern als Instrument aufzunehmen, um Marktmechanismen im Sinne des Klimaschutzes stärker
nutzbar zu machen. (UFOP, vTI)
KSP-L-02: Aufbau und Stabilisierung des Humusgehaltes in landwirtschaftlich genutzten
Böden
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen unter der Bedingung, dass Punkt 3 und 4 wie unten stehend geändert werden

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. Bioland, AGU, DBFZ, DHWR, ADR, Greenpeace, Klima-Allianz)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1 (UFOP)

Enthaltungen: 4 (u.a. VEBU)
Hinweise

Die Verbände stimmten der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass die Formulierung
bei Punkt 3 und Punkt 4 wie folgt geändert wird:

o
Punkt 3: „einen konsequenten Grünlandschutz mit allen Instrumenten umsetzen“
o
Punkt 4: „eine nationale Strategie zur Inwertsetzung von Grünland erarbeiten“
Mit Blick auf als Bedingung genannten Formulierungsänderungen wurde angemerkt,
dass man prüfen müsse, wo ein dauerhafter Erhalt von Grünland tatsächlich sinnvoll sei.

Es wurde zur Vorsicht bei ordnungsrechtlichen Vorgaben aufgerufen und kritisch auf die
kontraproduktiven Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Grünlandumbruchverbot verwiesen. (DBV, ADR)

Gleichzeitig wurde angemerkt, dass es wichtig sei, den Grünlandschutz nach 2020 (also
nach Auslaufen der aktuellen Regelungen im Rahmen der GAP) sicherzustellen. (Bioland, Greenpeace, Klima-Allianz)

Zudem wurde angemerkt, dass die Förderung des Grünlandaufbaus (z.B. durch Agrarumweltmaßnahmen) im Rahmen der Maßnahme stärker in den Blick genommen werden
müsse.

Von einigen Teilnehmenden wurde kritisch angemerkt, dass eine verpflichtende Erfassung der Humusbilanz ebenso wie eine Verpflichtung zum Humusaufbau für alle Betriebe
nicht zielführend sei. Dabei wurde darauf verwiesen, dass eine Erfassung nur schlagbezogen tragfähige Ergebnisse liefern würde, was mit Blick auf die zu erwartenden Klimaschutzeffekte mit einem nicht zu rechtfertigenden Aufwand verbunden sei. (DBV, ADR,
vTI)
87
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde von einigen Teilnehmenden gefordert, den Punkt zum Einsatz von Pflanzenkohle zu streichen. (Bioland, Klima-Allianz, UFOP). Gleichzeitig wurde angemerkt, dass
Forschung zu diesem Thema jedoch sinnvoll sei. (DBFZ)

Es wurde darauf hingewiesen, dass auch Erosionseffekte mit Blick auf Humusverluste
berücksichtigt werden müssten. (WissenLeben)

Es wurde darauf verwiesen, dass die Ausgestaltung der Maßnahme den positiven Effekten des Ökolandbaus nicht gerecht würde. Es wurde von einigen Teilnehmern daher gefordert, den Ökolandbau in einer separaten Maßnahme aufzugreifen (Bioland, Klima-Allianz)
KSP-L-03: Nationale Strategie Weideland zur Erhöhung des Kohlenstoffbestands in landwirtschaftlich genutzten Böden
Grundgesamtheit: 14
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 5 (u.a. Bioland, AGU, Greenpeace, Klima-Allianz)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 6 (u.a. DBFZ, DHWR, AGR, UFOP, DBV)

Enthaltungen: 3 (u.a. VEBU)
Hinweise

Von einigen Teilnehmenden wurde die Sinnhaftigkeit der Maßnahme mit Blick auf die zu
erwartenden Klimaschutzeffekte grundsätzlich in Frage gestellt. (ADR, DBV). In diesem
Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass eine nationale Strategie zur Grünlandnutzung sinnvoller für die Erreichung der Klimaschutzziele wäre. (DBV)

Zur Unterstützung der Maßnahme wurde angemerkt, dass Weidehaltung positive Effekte
in anderen Bereichen hätte (zum Beispiel beim Tierwohl), die ebenfalls berücksichtigt
werden müssten. (Bioland, AGU)

Es wurde angemerkt, dass die Auswirkungen der Weidehaltung auf den Klimaschutz ein
sehr komplexes Thema seien. Eine abschließende Bewertung der Klimaeffekte sei aktuell nicht möglich. (vTI)
KSP-L-04: Reduktion von Flächenversiegelung
Grundgesamtheit: 18
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 14 (u.a. AGU, DBV, DBFZ, ADR, Greenpeace, DUH,
Germanwatch, DEMETER, ZDS, DRV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 4 (Fachverband Biogas, DHWR, VEBU, DNR)
88
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Hinweise

Punkt 3, Einführung einer Flächennutzungssteuer wurde sehr intensiv diskutiert. Hier
wurde vor allem die Frage nach Ziel und Zweck einer solchen Steuer vor dem Hintergrund
der Grundsteuerreform gestellt.

Einige Teilnehmende merkten vor diesem Hintergrund an, dass es sinnvoller sei, den
Punkt Flächennutzungssteuer als Prüfauftrag zu formulieren.

Es wurde vorgeschlagen, die Einführung eines Steuersystems zu Reduzierung des Flächenverbrauchs aufzunehmen. (Initiative Madrenatura)

Von einigen Teilnehmern wurde die Einführung einer Flächennutzungsbesteuerung
grundsätzlich abgelehnt. (DBV, DRV)

Alternativ wurde die Durchführung einer Grundsteuerreform mit Blick auf den Flächenverbrauch vorgeschlagen.
KSP-L-05: Moore als Kohlenstoffspeicher reaktivieren
Grundgesamtheit: 17
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 11 (u.a. AGU, DBFZ, VEBU, Greenpeace, Germanwatch, DNR, DEMETER)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 4 (DBV, AGR, ZDS, DRV)

Enthaltungen: 2 (Fachverband Biogas, DHWR)
Hinweise

Die Maßnahme wurde unter den Teilnehmenden intensiv und kontrovers diskutiert. Zentrale Fragen waren dabei vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Vernässung
und die in der Maßnahme sehr weit gefasste Flächenkulisse, die bereits bei einem Humusanteil von 5 Prozent/anmoorigen Böden beginnt.

Es wurde angemerkt, dass bestehende landwirtschaftliche Förderungen nicht durch eine
Vernässung gefährdet werden dürfen. (DBV)

Zudem wurde darauf verwiesen, dass durch eine Vernässung, wie sie in der Maßnahme
beschrieben ist, die Eigentums- und Verkehrswerte von land- und forstwirtschaftlichen
Flächen gefährdet werden. Ein solcher Ansatz sei extrem kritisch zu beurteilen. (DBV,
AGDW)

In diesem Kontext wurde zudem kritisch darauf verwiesen, dass Landnutzer (Land- und
Forstwirtschaft) nicht ohne angemessene Entschädigung enteignet werden dürfen. (DBV,
AGDW)

Es wurde darauf verwiesen, dass die Maßnahme einer Nachschärfung bedarf, da sich
mit Blick auf die Umsetzung und die Rechtssicherheit sowohl in der Landwirtschaft als
auch im Naturschutz zu viele Unsicherheiten ergeben. Als Beispiel wurde genannt, dass
sich aus Maßnahme eine wirtschaftliche Nutzung von Schilfgürteln ableiten lasse, die im
Konflikt mit dem Naturschutz stünde. (vTI)
89
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde darauf verwiesen, dass dringend eine Eingrenzung auf lokale Einzelprojekte
geboten ist, da bei der derzeitigen Flächenkulisse die Gefahr bestünde, dass ganze Regionen aus der landwirtschaftlichen Produktion fallen und damit die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe in großem Umfang bedroht sei. Dies sei sehr kritisch zu beurteilen.
(DBV)

Mit Blick auf die genannte Grenze von 5 Prozent beim Humusgehalt wurde darauf verwiesen, dass damit auch anmoorige Böden betroffen sind und daher mit einer Flächenkulisse von über 1 Mio. Hektar gerechnet werden muss. Damit sei die Maßnahme eine
Generationenaufgabe. (vTI)

Es wurde darauf verwiesen, dass Rechtssicherheit für eine weitere Bewirtschaftung geschaffen werden muss. Eine moorverträgliche Nutzung dürfe weder in der Land- noch in
der Fortwirtschaft eingeschränkt werden. (AGDW)

Zudem wurde angemerkt, dass sichergestellt werden muss, dass eine Nutzung der Böden in jedem Falle wirtschaftlich bleibt. (DBV)

Es wurde angemerkt, dass es zwingend notwendig sein, Akzeptanz bei den Landnutzern
für Vernässungsmaßnahmen zu schaffen. Dies könne zum Beispiel durch regionale
Kompensationsmaßnahmen/Fondslösungen geschehen. (DNR)

Mit Blick auf die kritische Hinterfragung der Maßnahme wurde auf die große Klimaschutzwirkung und das gesellschaftlich übergeordnete Gemeinschaftsinteresse Klimaschutz
verwiesen. Dies rechtfertige einen breit angelegten Ansatz mit den entsprechenden Folgen einer weitreichenden Umstrukturierung der Landwirtschaft.

Es wurde von einigen Teilnehmenden angemerkt, dass die Maßnahme mit einer Strategie zum Ausstieg aus der Torfnutzung bzw. zur Reduzierung des Torfverbrauchs verbunden werden sollte. (Wissen Leben, vTI)

Es wurde angeregt, eine Verlinkung zu anderen Themen wie z.B. zu Gebäudedämmung
oder Torfersatzstoffe herzustellen, um Vermarktungsmöglichkeiten für Erzeugnisse aus
der Bewirtschaftung vernässter Böden zu schaffen.

Es wurde angeregt, Forschung und Entwicklung zu landwirtschaftlichen Fördermöglichkeiten für naturschutzfachliche Beiträge zu schaffen. Hierzu könnten entsprechende Modellregionen geschaffen werden. (Initiative Madrenatua)

Es wurde angeregt, Modellregionen zur Inwertsetzung von Kohlenstoff zu schaffen, um
breit nach Ökonomisierungsoptionen für die Erzeugnisse vernässter Böden zu suchen.
(Greenpeace)

Es wurde angeregt, Modellregionen als „Landwirtschaftliche Fortschrittsgebiete“ zur nassen Moorbodennutzung (Inwertsetzung der kohlenstoffreichen Böden durch Nutzung z.B.
Paludikulturen) zu schaffen.
KSP-L-06: Methanemissionen durch veränderte Fütterung reduzieren
Grundgesamtheit: 17
90
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 9 (u.a. Fachverband Biogas, DBV, DBFZ, DHWR,
ADR, DNR, ZDS, DRV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 4 (VEBU, Greenpeace, Germanwatch, DEMETER)

Enthaltungen: 4 (u.a. AGU)
Hinweise

Es wurde darauf verwiesen, dass der Klimaschutzeffekt einer veränderten Fütterung in
der Beschreibung der Maßnahme unklar bleibe. (Germanwatch)

Es wurde angemerkt, dass bei dieser Maßnahme zwischen Methan- und N-Reduzierung
unterschieden werden müsse. Bei der Methanreduzierung seien positive Effekte durch
eine anpasste Fütterung belegt. (vTI)

Es wurde vorgeschlagen, den Fokus der Maßnahme ganz auf Punkt 2, also eine Reduzierung mit Blick auf die globalen Landnutzungsfaktoren, zu legen. Punkt 1 solle gestrichen werden. (Germanwatch)

Es wurde angeregt, eine Verknüpfung zur Bürgermaßnahme KSP-L-12 herzustellen
(Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände).
KSP-L-07: Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030
Grundgesamtheit: 17
Hinweise aus dem Zweiten Bundesländer- und Kommunenforum

Akteursaufzählung sollte sowohl die Land- als auch Ernährungswirtschaft enthalten.
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 15 (u.a. AGU, DBV, DBFZ, AGR, VEBU, Greenpeace,
DUH, Germanwatch, DNR, DEMETER, ZDS, DRV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 2 (Fachverband Biogas, DHWR)
Hinweise

Änderungsvorschlag zur Ergänzung der Akteursaufzählung aus den Bundesländer- und
Kommunenforen. Der Änderungsvorschlag wurde folglich nicht aufgegriffen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass auf jegliche Bevormundung in Fragen der Ernährung
dringend verzichtet werden sollte. (DBV, ZDS, ADR, DRV)

Es wurde angemerkt, dass es keine gesetzlichen Vorschriften zur Ernährung für den Verbraucher geben dürfe. (DBV)

Es wurde von mehreren Teilnehmenden angeregt, sich bezüglich einer gesetzlichen Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung am aktuellen gesetzlichen
91
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Rahmen für den Lebensmitteleinzelhandel in Frankreich zu orientieren. Hier sei der Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet, noch verzehrbare Lebensmittel vergünstigt abzugeben und nicht mehr verzehrbare Lebensmittel zu kompostieren, zu vergären oder als
Tierfutter nutzbar zu machen.

Dieser Hinweis auf die gesetzliche Regelung in Frankreich wurde intensiv und kontrovers
unter den Teilnehmenden diskutiert.

Wegen der unklaren Auswirkungen einer solchen gesetzlichen Regelung wurde diesem
Vorschlag dabei auch deutlich widersprochen. (DBV)

Es wurde darauf verwiesen, dass zur Lösung des Problems der Lebensmittelverschwendung beim Verbraucher und beim Lebensmitteleinzelhandel angesetzt werden müsse.
Hier lägen die zentralen Gestaltungsmöglichkeiten. (DBV)

Es wurde angeregt, die Land- und Ernährungswirtschaft ebenso wie die Außerhaus-Verpflegung einzubeziehen. Gerade bei der Ernährungswirtschaft lägen mit Blick auf das
Mindesthaltbarkeitsdatum und die Packungsgrößen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. (Germanwatch).

Es wurde angeregt, ein möglichst flächendeckenden System zur Erfassung von Bio-Abfällen zur realisieren. (Initiative Madrenatura)

Es wurde übergreifend als sinnvoll erachtet, Maßnahmen zur Frage des Mindesthaltbarkeitsdatums und zum Thema Packungsgrößen zu entwickeln und aufzunehmen, um vorbeugend gegen die Lebensmittelverschwendung zu wirken.
KSP-L-08: Information zur Öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – staatliche Vorbildfunktion
Grundgesamtheit: 17
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 7 (u.a. DBFZ, VEBU, Greenpeace, Germanwatch,
DNR, DEMETER)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 5 (DBV, DHWR, AGR, ZDS, DRV)

Enthaltungen: 5 (u.a. AGU, Fachverband Biogas)
Hinweise

Unter den Teilnehmenden wurde kontrovers diskutiert, ob der Fokus auf pflanzliche Lebensmittel sinnvoll sei oder ob nicht eine gesunde Ernährung im Sinne der DGE-Empfehlungen angemessener wäre.

Es wurde vorgeschlagen, den Fokus auf Lebensmittel aus ökologischen Anbau zu legen,
da dies auch anschlussfähig an die Bürgermaßnahmen KSP-L-11 und KSP-L-13 sei. In
diesem Zusammenhang wurde auch eine Empfehlung mit der Strategie zur Förderung
des Ökolandbaus auf 20% vorgeschlagen. (Demeter)

Diesem Vorschlag wurde von anderer Seite deutlich widersprochen (ADR).
92
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde empfohlen, den Fokus auf pflanzliche Lebensmittel zu erhalten, da Maßnahmen mit Blick auf die Förderung von Lebensmitteln aus ökologischen Landbau bereits an
anderer Stelle in ausreichendem Umfang existieren würden. (VEBU)

Der Fokus auf pflanzliche Lebensmittel wurde von einigen Teilnehmer als grundsätzlich
nicht zielführend abgelehnt. (DBV, ADR)

Es wurde betont, dass vor allem eine ausgewogene Ernährung im Sinne der DGE-Empfehlungen wichtig sei. Dies gelte auch mit Blick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Ausbildung. (DBV, DRV)

Es wurde vorgeschlagen, den ersten Satz in der Beschreibung wie folgt anzupassen:
„Pflanzliche Lebensmittel sind … in der Regel weniger klimaschädlich als …“.(Greenpeace).

Dieser Anpassungsvorschlag wurde unter den Teilnehmenden breit diskutiert, fand jedoch keine übergreifende Zustimmung.
KSP-L-09: Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft
Grundgesamtheit: 19
Empfehlungen unter der Bedingung der Neustrukturierung der Maßnahme

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 15 (u.a. AGU, Fachverband Biogas, DBV, DHWR,
AGR, Greenpeace, DUH, Germanwatch, DEMETER, ZDS, DRV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 0

Enthaltungen: 4 (u.a. DBFZ, VEBU, DNR, WissenLeben)
Hinweise

Die Maßnahme wurde von den Teilnehmenden sehr kontrovers diskutiert und in ihren
Inhalten und ihrem Aufbau von Seiten der Umweltverbände als weitgehend ungeeignet
bewertet. Gleichzeitig wurde zu Beginn der Diskussion ein Alternativvorschlag zur Untergliederung der Maßnahme in inhaltlich unterschiedliche Bereiche vorgelegt, der im Kontext der Diskussion im Bundesländerforum entstanden ist. Zentrale Aussagen in der kritischen und kontroversen Einschätzung der Maßnahme waren:

Grundlegende Anmerkungen:
o
Es wurde angemerkt, dass in dieser Maßnahme auch eine nachhaltige Landwirtschaft aufgegriffen werden solle. Es solle im Titel heißen: „Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Land- und Forstwirtschaft“. (Initiative Madrenatura)
o
Die Maßnahme wurde in ihren Inhalten als insgesamt ungeeignet, fachlich verfehlt und nicht zustimmungsfähig beurteilt. (NABU)
o
Die Maßnahme wurde als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt. (DBV)
o
Es wurde sehr kritisch angemerkt, dass die Maßnahme den Eindruck erwecke,
es ginge hier vor allem darum, Fördergelder für bestimmte Akteure zu sichern.
(Greenpeace)
93
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Es wurde darauf verwiesen, dass die Maßnahme die Frage aufgreifen müsse,
wie die Wälder der Zukunft aussehen sollten. (AGR)

Anmerkungen zur Kohlenstoffspeicherfunktion und zur Altersstruktur:
o
Das Zitat aus dem EU-Grünbuch zum Waldschutz „Langfristig leistet eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ..“ wurde wegen der starken Fokussierung auf
Holzproduktion kritisch bewertet. Gerade die energetische Nutzung von Holz sei
mit Blick die Klimaschutzwirkung des Waldes sehr kritisch zu beurteilen. Es fehle
eine klare Priorisierung von langlebigen Holzprodukten. (Greenpeace)
o
Kritisch beurteilt wurde auch die Aussage zur stärkeren Senkenleistung von jungen Wäldern. Diese Aussage sei fachlich nicht haltbar. Gerade alte Wälder hätten eine hohe Kohlenstoffspeicherfunktion. (Verweis auf aktuelle Studien6)
(Greenpeace)
o
Es wurde darauf verwiesen, dass erwiesen sei, dass alter Wald sogar eine höhere Speicherfunktion habe als junge Bestände. (Demeter)
o
Mit deutlichem Widerspruch zu dieser Kritik wurden von einigen Teilnehmenden
sowohl das Zitat aus dem EU-Grünbuch zum Waldschutz als auch die Aussage
zur höheren Senkenleistung junger Wälder als richtig und wichtig erachtet. Auch
die höhere Kohlenstoffspeicherfunktion junger Wälder sei gut belegt.
o
Es wurde darauf verwiesen, dass die Förderung der Senkenfunktion ein wichtiger
Bestandteil der Maßnahme sein müsse.
o
Es wurde angemerkt, dass mit Blick auf die Frage der Kohlenstoffspeicherfunktion auch die Substitutionseffekte berücksichtigt werden müssten. (AGR)
o
Zudem wurde darauf verwiesen, dass in der zitierten Science-Studie die zu erwartenden Substitutionseffekte nicht berücksichtigt seien. Auch sei zu berücksichtigen, dass Nadelholz im Schnitt länger in der Nutzung bleibe (z.B. als Bauholz). Die Erhaltung von Nadelholzanteilen sei demnach zentral für die Kohlenstoffspeicherfunktion. Zudem wurde darauf verwiesen, dass in der aktuellen, von
Greenpeace genannten, Science-Studie u. a. die zu erwartenden Substitutionseffekte nicht berücksichtigt seien (AGDW)
o
Mit Blick auf die Nadelholzanteile wurde kritisch angemerkt, dass es vor allem
Ziel sein müsse, die Nutzung langlebiger Produkte aus Laubholz zu fördern.
(NABU)

Anmerkungen zur Konsistenz mit den Biodiversitätszielen und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
6
-
Stephenson et al. (2014): Rate of tree carbon accumulation increases continuously with tree size. Nature 507,
90–93. (http://www.nature.com/nature/journal/v507/n7490/full/nature12914.html)
-
Schulze et al. (2000) Climate change: Managing forests after Kyoto. Science Vol. 289, no. 5487, pp. 2058 –
2059. (http://cliveg.bu.edu/courses/ge529fall07/schulze.pdf)
94
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Es wurde von einigen Teilnehmenden darauf verwiesen, dass es dringend geboten sei, bei dieser Maßnahme eine enge Verknüpfung zur Nationalen Biodiversitätsstrategie herzustellen. Die Maßnahme müsse in jedem Falle konsistent mit
der Nationalen Biodiversitätsstrategie sein. (NABU, Greenpeace)
o
In diesem Kontext wurde einerseits darauf verwiesen, dass der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln unvereinbar mit den Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie sei und nicht dem Klimaschutz diene. (Germanwatch) Andererseits
wurde deutlich, dass die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ auf den
Walderhalt fokussiert und keine Hinweise zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt. (AGDW)
o
Es wurde der Vorschlag gemacht, hierzu folgende Formulierung aufzunehmen:
„Jedwedes Ziel des Klimaschutzplans muss darauf geprüft werden, ob es mit den
mit Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie vereinbar ist.“ (Initiative Madrenatura)
o
Es wurde darauf verwiesen, dass die Multifunktionalität der Wälder im Titel der
Maßnahme verankert sei und damit offenbar für die Maßnahme von zentraler
Bedeutung sei. Dies verweist bereits auf verschiedene zu erfüllende Ziele (FV
Biogas).
o
Es wurde kritisch angemerkt, dass die Maßnahme den Anbau nicht-heimischer
Baumarten ebenso wie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umfasse. Dies sei
mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung und den Biodiversitätszielen nicht vereinbar. (Demeter)
o
Mit Blick auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurde darauf verwiesen,
dass das Ziel hierbei die Bekämpfung singulärer Kalamitäten sei, insbesondere
mit Blick auf den Klimawandel. Dies könne in entsprechenden Situationen für
den Waldschutz und damit zum Erhalt der Kohlenstoffsenke notwendig sein.
(vTI)

Da die Maßnahme in der derzeitigen Ausgestaltung für insbesondere für die Umweltverbände nicht zustimmungsfähig war, aber Einigkeit bestand, dass eine Maßnahme zu den
Klimaschutzleistungen des Waldes/der Forstwirtschaft von hoher Bedeutung für den Klimaschutzplan sei, wurde beschlossen, die Maßnahme als Basis für die Abstimmung neu
auszugestalten.

Diese Verbände stimmten der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass die Maßnahme
neu strukturiert und inhaltlich neu gestaltet wird wie folgt vorgeschlagen:

Teilbereich 1 der Maßnahme: Treibhausgasminderung durch Waldentwicklung
Die Bundesregierung soll
o
an erster Stelle die Optimierung der Senkenfunktion des Waldes fördern. (Dissens bei AGDW mit Blick auf alleinige Optimierung dieser Funktion)
o
sicherstellen, dass die Maßnahme und deren Instrumente die Ziele des Biodiversitätsschutzes nicht gefährden.
95
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
o
Biodiversitätsindikatoren für den Wald entwickeln, die speziell eine Bewertung
von Waldstrukturen ermöglichen.
o
die Resilienz von Wäldern in Orientierung an den natürlichen Wald-Entwicklungsphasen fördern.
o
den Anbau fremdländischer Baumarten, zum Beispiel für einen klimawandelgerechten Waldumbau, ermöglichen (also kein kategorischer Ausschluss dieser
Baumarten). (Dissens bei Greenpeace, NABU, Germanwatch, Demeter, Wissen
Leben)
o
alle Waldentwicklungsphasen mit Blick auf ihre Klimaschutzwirkung und Biodiversitätsfunktion gleichermaßen berücksichtigen.
o
eine Pflanzenschutzstrategie für den Wald entwickeln. (Dissens wegen grundsätzlicher Ablehnung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Wald bei NABU,
Greenpeace, DNR, Germanwatch, Demeter, Wissen Leben)
o
die finanzielle Ausstattung des Waldentwicklungsfonds erhöhen.
o
eine Erhöhung der Waldfläche in Deutschland anstreben. (Einzel-Meinung Initiative Madrenatura – Dissens bei DBV, ZDS, ADR, DRV)
o
die Nachhaltigkeitsstrategie bei den Maßnahmen berücksichtigen. (Einzel-Meinung: Initiative Madrenatura)

Teilbereich 2 der Maßnahme: Treibhausgasminderung durch den Rohstoff Holz
Die Bundesregierung soll
o
die Optimierung des Kohlenstoffspeichers langlebiger Holzprodukte fördern.
o
die Systemgrenzen mit Blick auf die Optimierung der Kohlenstoffspeicherfunktion
in allen Maßnahmen und Instrumenten berücksichtigen.
o
die Nutzung von Holz als nicht-fossile Kohlenstoffquelle in der Fläche und damit
auch innovative Ansätze zur Verwendung von Holz C-Rohstoff fördern.
o
die energetische Nutzung von Holz mit der Kaskadennutzung verknüpfen. (Dissens bei AGDW und FV Biogas)
o
alle Verwertungspfade für Holz sowie auch die energetische Nutzung offen halten. (Dissens bei Demeter, Greenpeace, NABU)
o
Substitutionseffekte mit Blick auf die Klimaschutzwirkung/den Kohlenstoffspeicher berücksichtigen. (Dissens bei Greenpeace, NABU)
o

die Forschung zur Verwendung von langlebigen Laubholzprodukten fördern.
Wichtige Hinweise zur Bedingung für die Zustimmung zur Maßnahme
o
Die beiden Teilbereiche der Maßnahme wurden bei der Neustrukturierung als
komplementär verstanden. Sie ergänzen einander und stellen aus Sicht der Teilnehmenden im Gesamtbild eine empfehlenswerte Maßnahme zur Förderung
nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft dar.
o
Die Inhalte wurden in gemeinsamer Diskussion und soweit wie möglich im Konsens entwickelt. Einzel-Meinungen und Dissensfelder wurden jeweils benannt.
Diese explizit benannten Dissensfelder wurden mit Blick auf die Empfehlung der
96
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Maßnahme für die Aufnahme in der Klimaschutzplan gezielt kenntlich gemacht,
um aufzuzeigen, dass einzelne Punkte nicht konsensfähig waren.
o
Es wurde kein neuer gemeinsamer Hintergrundtext formuliert. Hierzu siehe die
übergreifende kritische Diskussion. Der alte Hintergrundtext wurde von den Umweltverbänden ebenfalls als nicht zustimmungsfähig beurteilt. Dabei wurde die
Richtigkeit der herangezogenen Studien des Hintergrundtextes (Bundesregierung, Europäische Union) wurde in Frage gestellt.
KSP-L-10: Stärkung der Güllevergärung
Grundgesamtheit: 17
Empfehlungen unter der Bedingung der Titeländerung in „Stärkung der Vergärung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsdüngern und Reststoffen“

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 14 (u.a. AGU, Fachverband Biogas, DBV, DBFZ,
DHWR, AGR, Greenpeace, Germanwatch, DNR, ZDS, DRV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 1

Enthaltungen: 2 (VEBU, DEMETER)
Hinweise

Die Verbände stimmten der Maßnahme unter der Bedingung zu, dass der Titel der Maßnahme wie folgt angepasst wird: Stärkung der Vergärung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsdüngern und Reststoffen.

Die Teilnehmenden diskutierten übergreifend die Frage, inwiefern ein Fokus auf Gülle
hier sinnvoll sei. Als Ergebnis der Diskussion wurde die Einschränkung auf Gülle als
nicht-zielführend bewertet und im Konsens ein Änderungsvorschlag formuliert (siehe
nächster Punkt).

Es wurde angemerkt, dass der Punkt 4 (ggf. FuE zu Co-Fermentierung stärken) gestrichen werden sollte, da der Ansatz der Co-Fermentierung nicht zielführend sei. (Germanwatch, Initiative Madrenatura)

Es wird vorgeschlagen die Formulierung aufzunehmen, dass es in der Landwirtschaft Ziel
sein müsse, geschlossene Kreisläufe aufzubauen, um den Einsatz von Mineraldünger zu
reduzieren. (Initiative Madrenatura)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme grundsätzlich ungeeignet sei, da Gülle
immer schlecht für den Klimaschutz sei. Die Probleme würden daher mit der Maßnahme
nicht gelöst, es müsse vielmehr darum gehen Gülle zu vermeiden. (Initiative Madrenatura)

Übergreifend kontrovers diskutiert wurde der Punkt der Fördergrenzen mit Blick auf die
Anlagengröße. Hierzu wurde angemerkt, dass auch bei größeren Anlagen oberhalb von
75 KW eine Förderung möglich sein sollte, damit auch große Tierhaltungsbetriebe stärker
motiviert würden, Anlagen zur Güllevergärung zu errichten. (DBV, FV Biogas, ADR, ZDS)
97
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016

Es wurde darauf verwiesen, dass es Ziel sein sollte, auch Schweinegülle stärker in die
Vergärung einzubeziehen. (ZDS)

Es wurde darauf verweisen, das neben der gasdichten Abdeckung auch weitere, andere
technologische Möglichkeiten zur Verhinderung von Gasverlusten erlaubt sein sollten.
(FV Biogas)
Bürgermaßnahme KSP-L-11: Ernährungsbildung und Förderung von Verbraucherinformation zu Konsum und Klimaschutz
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 46 (u.a. B.A.U.M., DGB, vzbv, VIK, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 2 (u.a. DBV)

Enthaltungen: 23 (u.a. DEBRIV, ZIA)
Bürgermaßnahme KSP-L-12: Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 34 (u.a. B.A.U.M., vzbv, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 14 (u.a. DBV, BDI, DEBRIV)

Enthaltungen: 23 (u.a. VIK, ZIA)
Bürgermaßnahme KSP-L-13: Förderung einer nachhaltigen, regionalen und ökologischen
Landwirtschaft
Grundgesamtheit: 71
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 45 (u.a. B.A.U.M., BUND, vzbv, Greenpeace)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 8 (u.a. DBV, BDI, VCI)

Enthaltungen: 18 (u.a. VIK, ZIA, DEBRIV)
Bürgermaßnahme KSP-L-14: CO₂-Senkung durch Forstwirtschaft
Grundgesamtheit: 73
Empfehlungen

Maßnahmenvorschlag empfehlen: 45 (u.a. B.A.U.M., Greenpeace, DBV)

Maßnahmenvorschlag nicht empfehlen: 5 (u.a. DHWR)

Enthaltungen: 23 (u.a. vzbv, ZIA)
98
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Teilnehmerliste (mit Abkürzungen)
Titel Nachname
Vorname
Institution
Tag
Adler
Jörn
TGA-Repräsentanz Berlin
GbR (TGA)
beide Gebäude
Adler
Stefan
Naturschutzbund Deutschland
e.V. (NABU)
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Arnold
Karin
Wuppertal Institut für Klima,
Umwelt, Energie GmbH
24.
Landwirtschaft/Landnutzung
Dr.
Averbeck
Christiane
Klima-Allianz Deutschland
(Klima-Allianz)
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Dr.
Bätz
Oliver
Baumbach
Juliane
Becker
Mark
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
25.
Bellmann
Erika
WWF Deutschland
beide Industrie & GHD
Bender
Christoph
Mineralölwirtschaftsverband
e.V. (MWV)
beide Verkehr
Benning
Reinhild
Germanwatch e.V.
25.
Betz
Laura
MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland
beide Verkehr
Billig
Eric
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
beide Verkehr
Bockey
Dieter
Union zur Förderung von Oelund Proteinpflanzen e.V.
(UFOP)
24.
Böhnke
Frank
Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. (DBV)
beide Verkehr
Bolay
Sebastian
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
25.
Energiewirtschaft
Bolsinger
Annalena
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA)
24.
Gebäude
Brachvogel
Franziska
IFOK GmbH
beide Team
Dr.
Dr.
Bundesverband der Energieund Klimaschutzagenturen
Deutschlands (eaD) e.V.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Workshop
beide Gebäude
beide Gebäude
Industrie & GHD
Landwirtschaft/Landnutzung
Landwirtschaft/Landnutzung
99
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Brandmeyer
Paula
Deutsche Umwelt Hilfe e.V.
(DUH)
25.
Brübach
Dieter
Bundesdeutscher Arbeitskreis
für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.)
beide Verkehr
Bullmann
Till
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
25.
Dr.
Büttner
Hannah
IFOK GmbH
beide Team
Dr.Ing.
Clausnitzer
Klaus-Dieter
Fraunhofer IFAM Abteilung
Energiesystemanalyse
beide Gebäude
Dr.
Diercks
Thorsten
Vereinigung Rohstoffe und
Bergbau e.V. (VRB)
beide Energiewirtschaft
Dittmar
Agnes
IFOK GmbH
beide Team
Dotzauer
Martin
Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ)
beide
Drachsel
Ulrike
Wirtschaftsverband Erdöl- und
beide Energiewirtschaft
Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
Dreyer
Susan
CDP Mittelstand Initiative
(CDP)
25.
Drinkuth
Thomas
Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena)
beide Gebäude
Durieux
Michel
Zentralverband des Deutschen
beide Verkehr
Handwerks e.V. (ZDH)
Ehrhardt
Guido
Fachverband Biogas e.V.
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Eichler
Franziska
Projektträger Jülich│ Forschungszentrum Jülich GmbH
24.
Landwirtschaft/Landnutzung
Feldhusen
Anne
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
beide Industrie & GHD
Fiedler
Swantje
Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
24.
Industrie & GHD
Fleischer
Christiane
IFOK GmbH
24.
Team
Form
Melanie
aireg - Aviation Initiative for
Renewable Energy in Germany e.V.
beide Verkehr
Dr.
Gebäude
Gebäude
Landwirtschaft/Landnutzung
Industrie & GHD
100
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Franke
Ines
IFOK GmbH
beide
Team
Freise
Lukas
AG Rohholzverbraucher e.V.
(agr)
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Freitag
Holger
VPB - Verband privater Bauherren e.V.
beide Gebäude
Fronczak
Christian
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
25.
Dr.
Fuchs
Werner
Dr.
Fuentes
Hutfilter
Ursula
Fürst
Daniel
Zentralverband Deutscher
Schornsteinfeger e.V. (ZDS)
24.
Gebäude
Ganter
Christina
Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOS)
25.
Gebäude
Gleißner
Stephanie
International Carbon Action
Partnership (ICAP)
24.
Energiewirtschaft
Greifeneder
Ellen
IFOK GmbH
24.
Team
Greipl
Leopold
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA)
24.
Energiewirtschaft
Grönegräs
Jochen
Bundesverband Flachglas e.V.
24.
(BV Flachglas)
Grothe
Thies
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Hahn
Andreas
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beide Gebäude
e.V. (GDV)
Hansen
Janine
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
24.
Energiewirtschaft
Harthan
Ralph
Öko-Institut e.V.
24.
Team
Hemmati
Minu
GenderCC-Women for Climate
24.
Justice e.V.
Dr.
Henneberg Klaus
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. (BV
Kalk)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Öko-Institut e.V.
Landwirtschaft/Landnutzung
beide Industrie & GHD
beide Team
Gebäude
beide Gebäude
24.
Team
101
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Dr.
Dr.
Dr.
Hentschel
Tobias
IFOK GmbH
beide Team
Hey
Christian
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
24.
Energiewirtschaft
Hieke
Sandra
Greenpeace Deutschland
24.
Landwirtschaft/Landnutzung
Hilgenberg Jens
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
(BUND)
24.
Verkehr
Hochi
Janet
Biogasrat e.V.
24.
Energiewirtschaft
Hofstetter
Martin
Greenpeace Deutschland
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Hülsmann
Thomas
Arbeitsgemeinschaft PVC und
UMWELT e.V. (AGPU)
beide Gebäude
Jastrzab
Simon
Institut für Wärme und
Oeltechnik e.V. (IWO)
25.
Judick
Lena
IFOK GmbH
beide Team
Kaiser
Barbara
Kantz
Carola
Kardel
Johanna
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
beide Energiewirtschaft
Kindt
Wolf-D.
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB)
25.
Verkehr
Klages
Andreas
Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB)
24.
Gebäude
Klein
Katharina
Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.V.
(BDEW)
beide Energiewirtschaft
Kloos
Julia
Deutsches Zentrum für Luftund Raumfahrt (DLR)
Verkehr (Tag 1) Landbeide wirtschaft/Landnutzung (Tag 2)
Klusmann
Björn
Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
24.
Koch
Michael
Bundesverband Wärmepumpe
beide Gebäude
(BWP) e. V.
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.
(BDH)
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA)
Gebäude
25.
Gebäude
24.
Industrie & GHD
Energiewirtschaft
102
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Kodim
Corinna
H&G Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-,
beide Gebäude
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Koelling
Antje
DEMETER e.V.
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Köhler
Anne
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BEE)
24.
Energiewirtschaft
Kraneis
Thomas
Verband Beratender Ingenieure (VBI)
24.
Energiewirtschaft
Kronenbürger
Tatjana
Deutscher Speditions- und Lo24.
gistikverband e.V. (DSLB)
Verkehr
Christian
Mineralölwirtschaftsverband
e.V. (MWV)
Industrie & GHD
Kuhlenkamp
Dieter
Zentralverband des Deutschen
25.
Baugewerbes e.V. (ZDB)
Lambrecht
Udo
Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg
Uwe
Institut für Zukunftsenergiesys24.
teme gGmbH (IZES)
Energiewirtschaft
Landwirtschaft/Landnutzung
Prof. Küchen
Prof.
Leprich
Dr.
24.
Gebäude
beide Team
Dr.
Lind
Bianca
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V.
(AGR)
beide
Dr.
Lobo
Kai Roger
Gesamtverband Steinkohle
e.V. (GV Steinkohle)
beide Energiewirtschaft
Löffelsend
Tina
Lösch
Oliver
Lottsiepen
Gerd
Verkehrsclub Deutschland
e.V. (VCD)
25.
Mahler
Alexander
Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
beide Verkehr
Martin
Niklas
FVEE ForschungsVerbund Er25.
neuerbare Energien
Metzler
Lea
Meyer
Andrea
Dr.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
beide Energiewirtschaft
(BUND)
Institut für Ressourceneffizienz
und Energiestrategien (I24.
Team
REES)
Bundesverband Wirtschaft,
Verkehr und Logistik (BWVL)
e.V.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Verkehr
Energiewirtschaft
25.
Verkehr
24.
Team
103
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Meyer
Peter
Zukunft Erdgas e.V.
24.
Verkehr
Michel
Erhard
Deutsche Bahn AG
24.
Verkehr
Miller
John
AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und
KWK e.V.
Energiewirtschaft
beide (Tag 1), Gebäude
(Tag 2)
Moch
Frederik
Deutscher Gewerkschaftsbund
beide Energiewirtschaft
(DGB)
Mock
Thomas
VIK e.V. Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
beide Energiewirtschaft
Mohr
Manuel
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ)
beide Energiewirtschaft
Müller-GörMichael
nert
Verkehrsclub Deutschland
e.V. (VCD)
24.
Neer
Sibylla
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Nelles
Christiane
Bundesverband der Deutschen Glasindustrie (BV Glas)
beide Industrie & GHD
Dr.
Niedenthal
Michael
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
beide Verkehr
Dr.
Niese
Michael
WirtschaftsVereinigung Metalle e.V. (WV Metalle)
25.
Nitz
Tara
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
beide Industrie & GHD
Oeliger
Dietmar
NABU – Naturschutzbund
Deutschland e.V.
beide Verkehr
Ohnesorge Denny
Deutscher Holzwirtschaftsrat
(DHWR) e.V.
24.
Osswald
Lena
IFOK GmbH
beide Team
Osterburg
Bernhard
Thünen-Institut
beide Beobachter
Panse
Ernst
DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.
beide Industrie & GHD
Pfeiffer
Uta Maria
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
e.V. (BDL)
beide Verkehr
Dr.
Verkehr
Beobachterin
Energiewirtschaft
Gebäude
104
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Dr.
Dr.
Pforte-von
Randow
Tobias
Germanwatch e.V.
beide Energiewirtschaft
Pingen
Steffen
Deutscher Bauernverband
e.V. (DBV)
beide
Poel
Gerrit-Nikolaus
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
beide Verkehr
Porth
Bettina
Zentralverband der Deutschen
Schweineproduktion e.V.
25.
(ZDS)
Landwirtschaft/Landnutzung
Püschel
Danny
NABU Naturschutzbund
Deutschland e.V.
Gebäude
Raith
Jasmin
Reckert
Heiko
Reh
Werner
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
(BUND)
25.
Gebäude
25.
Verkehr
ReichenbaHenning
cher
WirtschaftsVereinigung Metalle (WM Metalle)
25.
Industrie & GHD
Reinhardt
PSI-21
24.
Gebäude
Repenning Julia
Öko-Institut e.V.
beide Team
Richter
Petra
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
beide Verkehr
Richwien
Martina
IFOK GmbH
beide Team
Ricke-Herbig
Michael
Verein der Zuckerindustrie
e.V. (VdZ)
25.
Industrie & GHD
Rockholz
Armin
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
24.
Industrie & GHD
Rosenow
Jürgen
econsense
beide Energiewirtschaft
Runkel
Matthias
Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Sälhoff
Philipp
IFOK GmbH
24.
Team
Albert
Beobachterin
105
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Landwirtschaft/Landnutzung
Satzger
Rolf
Schäfer
Lutz
Schäfer
Rita
Schaft
Marcus
DEKRA
Schätzlein
Rainer
Deutsches Verkehrsforum e.V.
beide Verkehr
(DVF)
Schäufele
Marcel
Arbeitsgemeinschaft Heiz- und
beide Gebäude
Wasserkostenverteilung e.V.
Schmeja
Tobias
Umweltbundesamt
beide Beobachter
Schmidt
Michael
Deutscher Verein des Gasund Wasserfaches e.V.
(DVGW)
beide Energiewirtschaft
Schneider
Daniel
Deutscher Gewerkschaftsbund
beide Industrie & GHD
(DGB)
Schöne
Florian
Deutscher Naturschutz-Ring
e.V. (DNR)
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Schulz
Claudia
IFOK GmbH
24.
Team
Schunkert
Stephan
Dr.
Schürger
Wolfgang
Dr.
Schwichtenberg
Guido
Smid
Karsten
Greenpeace Deutschland
beide
Energiewirtschaft
.
Sokolowski
Christoph
DSLV Deutscher Speditionsund Logistikverband e.V.
25.
Specht
Wilko
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
beide Gebäude
Speil
Karina
IFOK GmbH
beide Team
Dr.
Initiative Madrenatura
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
VNU Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Ev. Kirche in Deutschland (AGU)
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände
e.V. (AGDW)
25.
beide Beobachter
beide Team
beide Industrie & GHD
beide Industrie & GHD
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Verkehr
106
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Staudt
Elisabeth
Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH)
25.
Landwirtschaft/Landnutzung
Stein-Barthelmes
Inga
Bundesarchitektenkammer
e.V. (BAK)
24.
Gebäude
Stelter
Kay
Deutscher BraunkohlenIndustrie-Verein e.V. (DEBRIV)
beide Energiewirtschaft
Stern
Inga
IFOK GmbH
24.
Team
Stolberg
Volker
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
25.
Gebäude
Stragies
Stephanie
Vegetarierbund Deutschland
e.V. (VEBU)
beide
Landwirtschaft/Landnutzung
Stücke
Andreas
Deutscher Verband Flüssiggas
24.
e.V. (DVFG)
Stürcken
Julian
Täschner
Ingram
Tenzler
Thomas
FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e. V.
24.
Tepasse
Henri
IFOK GmbH
beide Team
Dr.
Thiele
Patrick
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
beide Verkehr
Dr.
Toro
Felipe
IREES GmbH
24.
Team
Treder
Martin
ITAD - Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in
Deutschland e.V.
25.
Energiewirtschaft
Uphoff
Harald
Bundesverband Erneuerbare
Energie e.V. (BEE)
beide Energiewirtschaft
Valentin
Daniel
Wuppertal Institut für Klima,
Umwelt, Energie GmbH
beide Team
Vogler
Ingrid
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobi- beide Gebäude
lienunternehmen e.V.
Volkens
Annette
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Dr.
Dr.Ing.
Dr.
VIK e.V. Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.V.
(BDEW)
Verkehr
beide Industrie & GHD
beide Gebäude
Gebäude
beide Gebäude
107
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Dr.
Dr.
Dr.
von Rottenburg
Eberhard
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
beide Energiewirtschaft
Wangelin
Matthias
SRL - Vereinigung für Stadt-,
Regional- und Landesplanung
e.V.
beide Gebäude
Wehde
Gerald
Bioland e.V.
24.
Weide
Susan
Stiftung 2°
beide Verkehr
Weigt
Jürgen
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
beide Energiewirtschaft
Weiß
Martin
Welke
Mareike
Wiegmann
Kirsten
Willig
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Landwirtschaft/Landnutzung
24.
Team
24.
Team
Öko-Institut e.V.
25.
Team
Adrian
Institut für Wärme und
Oeltechnik e.V. (IWO)
24.
Gebäude
Winter
Maiken
WissenLeben e.V.
24.
Landwirtschaft/Landnutzung
Wohlers
Janine
BildungsCent e.V.
beide Industrie & GHD
Wortmann
Kerstin
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
beide
Team
Wrobel
Florian
Deutsche Bahn AG
25.
Verkehr
Wronski
Rupert
Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
25.
Industrie & GHD
Zeiss
Christoph
Wuppertal Institut für Klima,
Umwelt, Energie GmbH
beide Team
Zimmer
Wiebke
Öko-Institut e.V.
beide Team
Zimmermann
Annegret
Brot für die Welt
beide Verkehr
Zuhse
Heike
Deutscher Mieterbund (DMB)
e.V.
beide Gebäude
108
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
Impressionen der Veranstaltung
Fotograf: Heiko Adrian
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
112
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
113
Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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Protokoll des zweiten Verbändeforums am 24. & 25. Februar 2016
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