Mittelverwaltung beim Pakt für den Nachmittag Auftaktveranstaltung „Pakt für den Nachmittag“ Cornelia Lehr, HKM Frankfurt, den 15. Juni 2015 Mittelverwaltung beim Pakt für den Nachmittag 1) Auszüge aus der Kooperationsvereinbarung 2) Vorgaben aus dem Zuwendungsrecht 3) Zeitleiste für das Schuljahr 2015/16 4) Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten Bildungs- und Betreuungsangebote aus einem Guss Beteiligte: Kultusministerium (HKM) + Sozialministerium (HMSI) Schulträger + SSA + Jugendhilfeträger Schule + Jugendhilfe + Kita + Hort + Betreuung Landesressourcen für den Pakt: Lehrerstellen (Zuweisung über das SSA); Mittel statt Stelle (Zuwendung an den Schulträger). Kooperationsvereinbarung als Grundlage Vertragspartner: Land und Schulträger Schulträger: Können Durchführung und Organisation der Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Mittelverwaltung an andere Träger weitergeben Kooperationsvereinbarung: Regelt den Rahmen Weitere rechtliche Grundlagen: GTS-Richtlinie mit dem Qualitätsrahmen, das HSchG, das HKJGB, der BEP, die Vor-Ort-Regelungen Regelungen aus dem Ganztagsprogramm Landesressourcen: Als Stelle und Mittel möglich Berechnungsgrundlage für Umwandlung von Lehrerstellen in Haushaltsmittel/„Mittel statt Stelle“: 1,00 Stelle entspricht 46.000,- € 0,50 Stelle entspricht 23.000,- € im Schuljahr 0,25 Stelle entspricht 11.500,- € Änderungsanträge: bis 31.12. des Vorjahres an das HKM in Absprache mit Träger, SSA und Schulträger Ressourcenberechnung (§ 2 KV) Grundlage der Ressourcenberechnung von Seiten des Landes ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Grundschule oder Grundstufe der Förderschule (letzte allgemeine Schulstatistik). In den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 wird die Versorgung mit Ganztagsressourcen auf der Grundlage eines Schülerfaktors (0,0094) berechnet. Das bedeutet: Die Größe der Schule ist in der Ressourcenberechnung abgebildet. Personalressourcen (§ 2 der KV) Die Ressourcen müssen in Lehrerstunden und in Mitteln in Anspruch genommen werden. Mindestens ein Drittel der Ressource soll in Lehrerstunden genommen werden. Mindestens ein Viertel ist in Mitteln zu nehmen. Die Aufteilung ist mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt und dem Schulträger abzustimmen und gegenüber dem Hessischen Kultusministerium anzuzeigen. Prozentuale Aufteilung der Ressourcen (§ 2 der KV) Mindestens 1/3 der Ressource in Lehrerstunden Bis zu 2/3 der Ressource in Mitteln (insb. für Bildungs- und Betreuungsangebote) Bis zu 25% der Landesressource für: • Koordination der Ganztagsangebote (sofern nicht durch Lehrkräfte übernommen) • notwendige Verwaltungsausgaben (bis zu 7%) • Sachausgaben, die dem Ganztags-Angebot dienen (bis zu 8%) Nachsteuerung (nach §§ 1 u. 2 KV) Der Schulträger meldet dem HKM bis zum 15. März eines Jahres die Zahl der durch die Eltern für das Bildungs- und Betreuungsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule für das kommende Schuljahr. Anhand der Anmeldezahlen kann der Schulträger im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Verteilung der in Mitteln genommenen Ressourcen bedarfsgerecht nachsteuern. Das Ergebnis dieser Nachsteuerung ist dem HKM bis zum 15. Juni des Jahres anzuzeigen. Landesmittel als Zuwendung 1. Zweckgebundene Mittel (statt Stellen) „verlassen“ den Landeshaushalt. 2. Gehen als Zuwendung über den Schulträger an die Schule/an den Träger des Angebotes. 3. Mittel werden zweckentsprechend verausgabt. 4. Rückzahlung nicht verausgabter Mittel sofort nach dem 31.7. jeden Jahres ans HKM. 5. Über die zweckentsprechende Verwendung wird durch den Schulträger ein Verwendungsnachweis erstellt. Zuwendungsbescheid • Juli 2015: Schulträger erhält Zuwendungsbescheid vom HKM. • Bis Ende Juli/Anfang August 2015: Prüfung des Zuwendungsbescheides und Einverständniserklärung der Schulträger zum Zuwendungsbescheid. • Nach Erhalt: Weiterleitung des Zuwendungsbescheides an Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote. • Im 2-monatigen Rhythmus: Mittelfluss vom Land an den Träger und Verausgabung der jeweiligen Tranche. Verwendungsnachweis (VN) 1. Weist die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel im Detail nach. 2. Besteht aus einem rechnerischen Bericht und einem Sachbericht. 3. Kann vom Schulträger an den Träger des Angebotes delegiert werden. 4. Ist fällig nach Schuljahresabschluss bis jeweils 15. Oktober. . Rechtsgrundlagen/Homepage HKM • Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG, mit dem Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen, Erlass vom 1.11.2011 • Arbeitsrechtliche Hinweise für die Beschäftigung von Einzelpersonen im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes vom 2.4.2014 • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (ANBest-P, ANBest-Gk, BNBest) • Rechnerischer Verwendungsnachweis mit Hinweisen zum Sachbericht • Gesamt-Verwendungsnachweis Unterstützung und Beratung • durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen an den SSÄ Frankfurt und Kassel - Fortbildungen/Veranstaltungen zum Ganztag - Beratungen - Netzwerkbildungen - Informationen insbesondere über die Homepage • durch die Staatlichen Schulämter, insbesondere die Generalistinnen und Generalisten sowie die Ganztagsschul-Fachberatungen • durch die Schulträger/Jugendhilfeträger Kontakt im HKM Referat I.3.1 Ganztagsschulen, hier: Pakt für den Nachmittag Wolf Schwarz: [email protected] Cornelia Lehr: [email protected] Claudia Würz: [email protected] www.kultusministerium.hessen.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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