Ratskanzlei Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 93 29 Telefax +41 71 788 93 39 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 30. März 2016 Medienmitteilung der Standeskommission (amtlich mitgeteilt) Initiative Paul Bannwart „Für eine starke Volksschule“ Vor Ostern hat Paul Bannwart öffentlich angekündigt, er ziehe seine für die Landsgemeinde vom 24. April 2016 traktandierte Initiative „Für eine starke Volksschule“ zurück, sofern dies noch möglich sei. Die Standeskommission hat sich gestern mit der Angelegenheit befasst und dabei festgestellt, dass ein Rückzug zu diesem späten Zeitpunkt wirkungslos ist. Das Geschäft bleibt auf der Traktandenliste der Landsgemeinde. Im Kanton Appenzell I.Rh. fehlt für die Möglichkeit des Rückzugs einer Initiative eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Das Schweigen in dieser Frage ist als Lücke zu betrachten. In einem solchen Fall sollte jene Regelung gelten, die der Gesetzgeber aller Voraussicht nach aufstellen würde. Sowohl der Bund als auch die Nachbarkantone haben für den Rückzug von Initiativen Fristen festgelegt, nach deren Ablauf ein solcher nicht mehr erklärt werden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer gesetzlichen Regelung dieser Frage im Kanton Appenzell I.Rh. ebenfalls eine solche Frist festgelegt würde. In analoger Anwendung der Vorgaben beim Bund und in anderen Kantonen ist deshalb festzustellen, dass ein Rückzug nach der Ansetzung der Volksabstimmung, in Appenzell I.Rh. also nach der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde, nicht mehr möglich ist. Dass das Recht eines Initianten zum Rückzug seines Begehrens nicht umfassend ist und im politischen Prozess erlischt, erhellt auch die folgende Überlegung: Hätte der Grosse Rat die Initiative begrüsst und mit positiver Empfehlung verabschiedet, wäre klar, dass die nächste Landsgemeinde über die Sache abstimmen müsste. Es dürfte nicht so sein, dass ein Initiant aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Antrag des Grossen Rates später mit einem Rückzug der Initiative einfach zu Fall bringen kann. Letztlich sprechen auch praktische Erwägungen für ein Belassen der Initiative in der Landsgemeindeordnung: Im Falle einer Stimmrechtsbeschwerde wäre es vom Ablauf her deutlich einfacher, wenn eine Abstimmung kassiert würde, als wenn man eine nicht durchgeführte Abstimmung im nächsten Jahr nochmals ansetzen müsste. Aufgrund dieser Sachlage hat die Standeskommission entschieden, an der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde festzuhalten. Trotz der schriftlichen Desinteresseerklärung von AI 022.21-15.1-125530 1-2 Rückzug Initiative Bannwart Paul Bannwart, die heute auf der Ratskanzlei eingegangen ist, wird am 24. April 2016 über die Initiative abgestimmt. Kontakt für Fragen Landammann Roland Inauen, Tel. 071 788 93 11 AI 022.21-15.1-125530 2-2
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