Unterhaltsperimeter wegen Mangel aufgehoben

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Appenzell, 22. Januar 2016
Medienmitteilung der Standeskommission (amtlich mitgeteilt)
Unterhaltsperimeter wegen Mangel aufgehoben
Die Standeskommission hat in einem Rekursverfahren den Unterhaltsperimeter einer Flurgenossenschaft aufgehoben, da dieser von den Flurgenossenschaftern nicht ordnungsgemäss
genehmigt wurde und deshalb formell mangelhaft ist.
Da ein Mitglied einer Flurgenossenschaft mit der Festlegung seiner Beitragspflicht nicht einverstanden war, gelangte es mit Einsprache an den Standortbezirk. Nach einem negativen Entscheid des Bezirks gelangte das Mitglied mit einem Rekurs an die Standeskommission. Die
Standeskommission prüfte die Situation und stellte fest, dass der Unterhaltsperimeter nicht wie
vorgeschrieben durch die Flurgenossenschafter genehmigt worden war. Der Unterhaltsperimeter erwies sich damit als formell mangelhaft, weshalb der Einspracheentscheid des Bezirksrates
aufgehoben wurde. Die Flurgenossenschaft wird nun als nächstes über den Unterhaltsperimeter abstimmen müssen.
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