Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 93 11 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 8. Juli 2016 Medienmitteilung Vorentscheid zum Hallenbad Appenzell Die Landsgemeinde 2015 hat den Antrag für einen Kredit zur Mitfinanzierung eines neuen Hallenbades zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte, dass ein redimensioniertes Projekt erarbeitet wird. Eine Arbeitsgruppe hat nun verschiedene Varianten geprüft. Die Standeskommission hat im Sinne eines Richtungsentscheides beschlossen, dass ein neues Hallenbad gebaut werden soll, das die wichtigsten öffentlichen Bedürfnisse abdeckt. Nach dem Rückweisungsentscheid der Landsgemeinde 2015 und dem Konkurs der Hallenschwimmbad Appenzell AG hat die Standeskommission die Führung in der Hallenbad-Frage übernommen. Auf der Grundlage eines Fachberichts über verschiedene Varianten für ein neues Hallenbad, der Anfang 2016 vorlag, hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe für diverse Varianten die erforderlichen Zusatzabklärungen vorgenommen. Das Raumprogramm wurde überprüft und angepasst, die Betriebsrechnung wurde mit der Ertragsseite ergänzt und gesamthaft einer Plausibilisierung unterzogen. Dank eines grossen Einsatzes konnten diese Arbeiten im Juni abgeschlossen werden, sodass sich die Standeskommission am 28. Juni mit der Angelegenheit befassen konnte. Die Standeskommission möchte, dass in Appenzell schon bald wieder ein Hallenbad zur Verfügung steht, das die Bedürfnisse der Schulgemeinden, des Schwimmclubs und anderer Vereine und Anbieter abdeckt, aber auch für private Schwimmer, Kinder, Jugendliche und Familien geeignet ist. Eine Sanierung des bestehenden Hallenbades wird als nicht sinnvoll erachtet. Weiter sollen private Anbieter mit dem neuen Hallenbad nicht unnötig konkurrenziert werden, weshalb auf die Realisierung eines Wellnessteils verzichtet werden soll. Auf ein Aussenbad soll ebenfalls verzichtet werden. Es ist geplant, den Bau des neuen Hallenbades der Landsgemeinde 2017 vorzulegen. Dabei soll ein Rahmenkredit für die Investitionskosten eingeholt werden. Die Vorbereitungsarbeiten für einen Antrag an den Grossen Rat auf der Basis des gefällten Richtungsentscheides werden bis Ende Sommer abgeschlossen. Zurzeit werden noch die offenen Fragen zur Trägerschaft und zum Betrieb geklärt. Danach wird die Botschaft zur Landsgemeindevorlage zuhanden des Grossen Rates und der Öffentlichkeit verabschiedet. Der Grosse Rat kann das Geschäft somit an der Oktober- oder an der Dezembersession einer ersten Lesung unterziehen.
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