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Robert Bosch Expertenkommission
zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Vorsitz: Armin Laschet
Themendossier
Zugang zu Gesundheitsleistungen und
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge
und Asylbewerber: Von der Erstversorgung
bis zur psychosozialen Behandlung
Inhalt
Vorwort3
Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
für Flüchtlinge und Asylbewerber: Von der Erstversorgung bis zur
psychosozialen Behandlung
4
Aktuelle Fragen und Entwicklung
5
Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
6
Stand der Debatte: Forderungen und mögliche Ziele
10
Handlungsempfehlungen und Reformvorschläge 14
Literaturverzeichnis
16
Mitglieder der Kommission
18
3
Vorwort
Mit der im März 2015 einberufenen Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik haben wir zehn hochrangige Vertreter aus Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft zusammengebracht, um konkrete Handlungsoptionen
und Reformvorschläge für die deutsche Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Über
Anhörungen, Gespräche und Gutachten bindet die Kommission bedarfsorientiert
wissenschaftliche, politische und ethische Expertise von Akteuren und Experten in
ihre Arbeit ein und versteht sich dabei als parteipolitisch unabhängiger Berater.
Die Expertenkommission entwickelt Empfehlungen für den Zugang und die Aufnahme von Flüchtlingen, für die Aufgaben- und Lastenverteilung, für Anerkennung,
Unterbringung und Wohnen, den Spracherwerb, für Bildung und Schule, Ausbildung
und Arbeitsmarktintegration, Gesundheitsversorgung sowie für Rückkehr und
Rückführung. Gleichzeitig stellt sie sich gesamtgesellschaftlichen Fragen nach
Zusammenhalt und Zusammenleben.
Die aktuell steigenden Zuwanderungszahlen und die schnelllebige Debatte erhöhen
die Notwendigkeit, parallel eine langfristige Konzeption zu entwickeln, damit unsere
Gesellschaft die Herausforderungen der Flüchtlingszuwanderung erfolgreich
meistern kann. Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis konkrete Handlungsoptionen, insbesondere für die mittel- und langfristige Integration der derzeit zu
uns kommenden Menschen zu entwickeln, ohne dabei die aktuellen Entwicklungen
aus dem Blick zu verlieren.
Das Themendossier »Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
für Flüchtlinge und Asylbewerber« ist die vierte Publikation einer Reihe von
Veröffentlichungen der Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung
der Flüchtlingspolitik.
Uta-Micaela Dürig
Armin Laschet
Geschäftsführerin
Vorsitzender der Kommission
Robert Bosch Stiftung GmbH
Februar 2016
4
Zugang zu Gesundheitsleistungen
und Gesundheitsversorgung
für Flüchtlinge und Asylbewerber:
Von der Erstversorgung bis zur
psychosozialen Behandlung
Empfohlene Maßnahmen und Ziele
:: Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen
ausbauen,
u. a. durch die Gewinnung und Reaktivierung von qualifiziertem medizinischen
und psychologischen Personal für eine dortige Tätigkeit sowie den Einsatz von
mobilen Versorgungszentren und Ärzteeinheiten.
:: Sicherstellung einer ausreichenden, präventiven und
langfristig kosteneffizienten Gesundheitsversorgung,
u. a. durch die Umwandlung der Not- und Akutversorgung für Asylbewerber
in eine bundeseinheitliche Regelversorgung (über deren Leistungskatalog eine
unabhängige Expertenkommission entscheidet), eine Verbesserung des
Impfangebots und die Aufstockung der Mittel für psychosoziale Betreuung in
Erstaufnahmeeinrichtungen.
:: Unterbringung von traumatisierten, schwer
erkrankten und behinderten Flüchtlingen in urbanen
und nicht ländlichen Regionen,
u. a. um eine leichtere Erreichbarkeit von medizinischen Angeboten
zu gewährleisten.
5
Aktuelle Fragen und Entwicklung
Wie soll der Zugang von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu medizinischen
Leistungen, von der Erstaufnahme bis zur längerfristigen Versorgung, geregelt
werden und in welchem Umfang könnte eine Einbeziehung in das kassenärztliche
Regelangebot erfolgen? Wie können und sollen fluchtspezifische Erkrankungen
behandelt werden? Welcher institutionellen und personellen Kapazitäten sowie
fachlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen bedarf es dafür bei
Ärzten, Pflegepersonal, Krankenhäusern, Arztpraxen und Behandlungszentren?
Die Debatte über diese zentralen gesundheitspolitischen Fragen im Bereich
Asyl und Flüchtlinge wird durch die bestehenden rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen, die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen und die dadurch bedingte
höhere Nachfrage nach medizinischen Leistungen bei nicht gleichmäßig wachsendem Leistungsangebot für die Zielgruppen abgesteckt. Dafür sind vor allem folgende
Bereiche und Handlungsfelder relevant, die bislang überwiegend, aber nicht nur
in die Kompetenzen der Bundesländer und der Kommunen fallen:
1.Die ärztliche Erstuntersuchung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen
2.Der Impfschutz von Asylbewerbern
3.Der Leistungsumfang für Asylbewerber und Flüchtlinge
4.Der praktische Zugang für Asylbewerber zu Gesundheitsleistungen
5.Die medizinische und psychologische Behandlung besonders Schutzbedürftiger
6.Die interkulturellen Kompetenzen im Gesundheitswesen
6
Zugang zu Gesundheitsleistungen
und Gesundheitsversorgung
Die ärztliche Erstuntersuchung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen
Das Asylgesetz (§ 62 AsylG) regelt die verbindlichen Gesundheitsuntersuchungen
für Asylbewerber, die im Rahmen der Aufnahme und Antragstellung in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Es werden ärztliche Untersuchungen
auf übertragbare Krankheiten (z. B. Tuberkulose, Ruhr, Hepatitis), Impfschutz und
auf Schwangerschaft durchgeführt. Je nach Bundesland bzw. Einrichtung findet
außerdem eine weitergehende Diagnostik statt (z. B. Untersuchung auf Allergien
oder chronische Erkrankungen). Die Landesgesundheitsbehörden oder die zuständigen Gesundheitsämter bestimmen im Einzelnen den Umfang der Untersuchung
und den Arzt. Für die Untersuchung in der medizinischen Anlaufstelle sind Amtsärzte oder in Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzte Ärzte zuständig. Teils wird
die Aufgabe auch durch niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte außerhalb
der Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt, teils erst später in den Kommunen.
Der Impfschutz von Asylbewerbern
Die Feststellung des Impfschutzes ist im Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 Abs.
3 AsylbLG) geregelt: »Die zuständige Behörde stellt die (…) amtlich empfohlenen
Schutzimpfungen (…) sicher«. Bei der Feststellung eines mangelnden Impfschutzes
von Asylbewerbern besteht die Möglichkeit, Impflücken durch den öffentlichen
Gesundheitsdienst oder durch von diesem beauftragte Ärzte zu schließen. Dies
geschieht je nach Bundesland entweder durch zentrale Impfstellen in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder individuell im Rahmen der Flüchtlingen zugänglichen
gesundheitlichen Leistungen. Da in Deutschland keine Impfpflicht mehr besteht,
ist dieses Angebot freiwillig. In der Regel bezieht sich die Schutzimpfung bei
Erwachsenen auf gängige Infektionskrankheiten (Diphterie, Tetanus), bei Kindern
auch auf die Impfungen gegen Kinderkrankheiten (Masern, Mumps, Röteln).
Der Deutsche Ärztetag wies 2015 darauf hin, dass Ärzte in der Realität aber oft
»monatelang oder sogar jahrelang dafür kämpfen« müssten, präventive Leistungen
wie Impfungen bei Asylbewerbern vorzunehmen, da sie mitunter nicht als Behandlung akuter Erkrankungen gelten.1 Mit der Verabschiedung des Asylverfahrens­
beschleunigungsgesetzes nahm die Politik diese Kritik auf und ergänzte § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes. Es wird empfohlen, zur Verhütung und Früh­
erkennung von Krankheiten Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen zu erbringen. Außerdem heißt es nun: »Die zuständige Behörde (…)
stellt sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres
Impfschutzes angeboten wird«.
1
Beschlussprotokoll des Deutschen Ärztetags vom 15. Mai 2015, S. 268,
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/118._
DAET/118DAETBeschlussprotokoll20150515.pdf.
7
Der Leistungsumfang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Der mögliche Umfang medizinischer Leistungen hängt vom Rechtsstatus der
Personengruppe ab. Asylberechtigte und Flüchtlinge sind laut Genfer Flüchtlings­
konvention regulär in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie haben den
gleichen Anspruch auf medizinische Leistungen wie alle anderen Pflichtver­sicherten
auch. Asylbewerber und Geduldete haben für die ersten 15 Monate keinen Anspruch
auf volle medizinische Leistungen. Erst mit dem Erhalt eines regulären Aufenthalts­
titels bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt stehen ihnen diese Leistungen zu. Zuvor
haben sie nur Anspruch auf eine medizinische Notversorgung (Akutversorgung,
keine präventiven Maßnahmen), die im § 4 AsylbLG geregelt ist.
Asylbewerber werden in Bremen und Hamburg, ab 1. bzw. 25. Januar 2016 auch in
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, mit der Ausstellung einer Chipkarte
zwar regulär bei der Krankenkasse angemeldet, aber auch mit einer Chipkarte steht
ihnen – zumindest in Bremen und Hamburg – nur das durch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkte Spektrum medizinischer Leistungen zur Verfügung.
Das nordrhein-westfälische Modell erweitert dagegen den Leistungskatalog über
das Asylbewerberleistungsgesetz hinaus. Grundsätzlich besteht mit einer Chipkarte
die Möglichkeit zur freien Wahl des Arztes ohne vorherige bürokratische Hürden.
Der praktische Zugang für Asylbewerber zu Gesundheitsleistungen
Das Verfahren des praktischen Zugangs zu medizinischen Leistungen ist für
Asylbewerber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die beiden
Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen stellen aufgrund
einer Vereinbarung mit den örtlichen Krankenkassen Chipkarten zur Verfügung,
mit denen ein einfacher Zugang zu den eingeschränkten medizinischen Leistungen
gewährt wird, ohne dass die Beantragung von Krankenscheinen nötig ist. Brandenburg will diesem Modell folgen. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Not- bzw.
Akutversorgung über Krankenscheine, die einzeln, fallspezifisch und regelmäßig
neu bei den Gesundheits- und Sozialämtern beantragt und durch die behandelnden
Ärzte abgerechnet werden müssen. Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
bestimmt, dass die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte auf Landesebene
vereinbart werden kann. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist auf absehbare
Zeit nicht gegeben.
8
Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Die medizinische Behandlung besonders Schutzbedürftiger
Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten, vor allem aus Afghanistan, dem Irak,
Syrien und Tschetschenien, weisen als Folge von traumatischen Erlebnissen (Kriegsalltag, Verfolgung, Todesdrohungen, Folter, sexueller Missbrauch) oftmals posttraumatische psychische Störungen auf, die einer schnellen Behandlung bedürfen,
um nicht chronisch zu werden und somit zu langwierigen Leiden und kostenintensiven Folgebehandlungen zu führen. Die Diagnose posttraumatischer Belastungssyndrome erfolgt unter Umständen schon im Rahmen der ärztlichen Erstuntersuchung, die notwendige Therapie aber erst später bei darauf spezialisierten Ärzten
oder in speziellen Behandlungszentren. Insbesondere sind hier die bundesweit
30 Psychosozialen Zentren und Initiativen für die Behandlung von Flüchtlingen und
Folteropfern2 sowie niedergelassene Therapeuten mit den nötigen Fach-, aber auch
Sprachkenntnissen zu nennen. Das Angebot an qualifizierten Therapeuten kann
die Nachfrage nach Therapieleistungen zurzeit nicht decken, was zu monatelangen
Wartezeiten oder zur Nicht-Behandlung führt, mit den oben genannten negativen
Folgen sowohl für die Betroffenen als auch das gesamte Gesundheitssystem.
Innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen fällt in der Betreuung von besonders
Schutzbedürftigen den Sozialdiensten und den dortigen Sozialarbeitern eine
herausragende Rolle zu. Deren Anzahl ist bisher jedoch nicht analog zu den höheren
Zugangszahlen an Asylbewerbern gestiegen. Die von Wohlfahrtsverbänden und
Kirchen geforderte Zielvorgabe von einem Sozialarbeiter für 50 bis 80 Asylbewerber
wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Regel nicht erreicht. Teils ist das
Angebot an Sozialarbeitern und Sozialpädagogen so knapp, dass die ausgeschriebenen Stellen nicht besetzt werden können.
Politisch eng verzahnt mit der Frage nach psychologischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten für Flüchtlinge ist die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von
Personen, die internationalen Schutz beantragen. Die Richtlinie bestimmt Schutznormen für Flüchtlingsgruppen, die eine besondere Schutzbedürftigkeit haben, wie
(unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, schweren körperlichen
oder psychischen Erkrankungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende
mit minderjährigen Kindern, Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige
Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Für Angehörige dieser Gruppen muss laut EU-Richtlinie »die erforderliche medizinische oder
sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen
Betreuung« gewährt werden (Art. 19 Abs. 4).
2
Die Zentren und Initiativen sind im Dachverband der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft
der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) organisiert,
http://www.baff-zentren.org.
Themendossier: Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
Die Umsetzung der Richtlinie vom 26. Juni 2013 in nationales Recht hätte bis
zum 20. Juli 2015 durch den Bundestag erfolgen müssen. Sie steht aber noch immer
aus (Stand: Januar 2016). Aus dem Verstreichen der Frist für die Umsetzung kann
ein Rechtsanspruch für traumatisierte Flüchtlinge auf psychotherapeutische
Behandlung abgeleitet werden.
Die interkulturellen Kompetenzen im Gesundheitswesen
Die Ärzteschaft und das Pflegepersonal in Deutschland sind zwar eine gut ausgebildete und überdurchschnittlich internationale Berufsgruppe mit zum Teil mehrsprachigen, aber nicht notwendigerweise spezifischen interkulturellen Kenntnissen.
Auf die interkulturellen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme sind sie
ebenso wenig systematisch vorbereitet wie die Gesamtgesellschaft. Dies gilt für
den ländlichen Raum noch einmal mehr als für den städtischen, für den Osten des
Landes mehr als für den Westen. In strukturschwachen ländlichen Regionen sind
für in der Regel nicht motorisierte Flüchtlinge Arztpraxen und Krankenhäuser oft
schwer zu erreichen. Auch stellt sich dort für Asylbewerber ohne ausreichende
Deutsch- oder Englischkenntnisse noch stärker die Frage nach den Möglichkeiten
der Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal.
9
10
Stand der Debatte:
Forderungen und mögliche Ziele
Die Debatte um die medizinische und psychosoziale Versorgung von Asylbewerbern
und Flüchtlingen ist in den oben skizzierten Handlungsfeldern von strukturellen
Bedingungen und fach- bzw. themenspezifischen Fragen geprägt, die eher auf der
organisatorischen Ebene liegen. Zu den strukturellen Bedingungen gehören die stark
gestiegenen Asylbewerberzahlen. Dadurch liegt auf dem Aufnahme- und Versorgungssystem für Asylbewerber und Flüchtlinge ein überaus starker Arbeits- und
Finanzdruck. Der steigenden Anzahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen steht
bislang kein entsprechender Mittel- und Personalaufwuchs der betroffenen medizinischen Institutionen gegenüber. Dies wird u. a. im Bereich der ärztlichen Erstuntersuchungen, aber auch der therapeutischen Behandlung traumatisierter Personen
deutlich. Die Fachverbände, z. B. die Bundesärztekammer oder der Berufsverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen, beklagen diese Tatsache und haben
mehrfach darauf hingewiesen, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen mittlerweile zum
Teil mangelhafte oder auch chaotische Zustände herrschen, die eine angemessene
gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern verhindern.3
Die ärztliche Erstuntersuchung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen4
ist ohne eine bessere Ausstattung mit medizinischem Personal nicht mehr in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise zu leisten. De facto wird die Erstuntersuchung
zurzeit nicht mehr für alle Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt, so dass die Verantwortung damit teils von den Ländern auf die schon
stark belasteten Kommunen übergeht.5 Da die Länder und Kommunen die ohnehin
gestiegenen Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und
Flüchtlingen nur noch schwer schultern können, ist gerade in der Gesundheitsversorgung ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes notwendig, gegebenenfalls in Kooperation mit den Ländern. Ziel wäre es, die Länder zu befähigen, alle
Erstaufnahmeeinrichtungen mit zentralen medizinischen Anlaufstellen auszustatten,
die sowohl in akuten Phasen als auch dauerhaft funktionsfähig sind.6
3Emmrich, Julia (2015): »Jeder Flüchtling sollte innerhalb von drei Tagen einen Arzt sehen«,
http://www.abendblatt.de/politik/article205607061/Jeder-Fluechtling-sollte-innerhalb-von-dreiTagen-einen-Arzt-sehen.html; Tagesschau (2015): Binnen drei Tagen einen Arzt sehen. In: Tagesschau, (27.08.2015), https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-gesundheit-101.html; and/DPA
(2015): Ärztepräsident Montgomery fordert bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen.
In: Stern, (27.08.2015), http://www.stern.de/politik/deutschland/aerztepraesident-frank-ulrichmontgomery-fordert-bessere-medizinische-versorgung-von-fluechtlingen-6421906.html
4Vgl. Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften (2015): Zur Gesundheitsversorgung
von Asylsuchenden, http://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2015_Gesundheit_ Asylsuchende_01.pdf, S.3f.
5
Giaramita, N. (2015): Gesundheits-Check überfordert Kommunen,
http://www1.wdr.de/themen/aktuell/medizinische-versorgung-fluechtlinge-100.html.
6
PG Asyl (2015): Modellprojekt für eine neue Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern,
http://www.pgasyl.de/cms/index.php/modellprojekt.
Themendossier: Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
Der Überwindung bestehender Engpässe bei der ärztlichen Erstuntersuchung
von Asylbewerbern, so eine Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer,
müsse auch mit der Aktivierung von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten sowie pensionierten Medizinern begegnet werden. Eine schnellere Erstuntersuchung, das zeigt u. a. die Berliner Praxis, kann auch durch den Einsatz mobiler
medizinischer Praxen (Behandlungsbusse) oder mobiler Ärzteteams erreicht werden,
die flexibel und bedarfsgerecht Außenstellen von Erstaufnahmeeinrichtungen
aufsuchen können.
Die Verbesserung des Impfschutzes ist flächendeckend nötig, da in stark belegten
Gemeinschaftsunterkünften sonst die Ansteckungsgefahr steigt oder gar Seuchen­
gefahr droht. Eine ausreichende Zahl der in den Erstaufnahmeeinrichtungen
eingesetzten Ärzte ist hier hilfreich. Impfungen müssen allerdings nicht notwendigerweise in den Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern können auch durch nieder­
gelassene Ärzte oder in vertraglicher Kooperation mit benachbarten Kranken­
häusern und Kliniken vorgenommen werden.
Neben diesen eher organisatorisch-praktischen Fragen geht es grundsätzlich um
den Zugang zu und den Umfang der medizinischen Versorgung: Die Diskussion um
einen vereinfachten Zugang von Asylbewerbern zu medizinischen Leistungen dreht
sich um den Übergang von einem Krankenschein- auf ein Gesundheitskartensystem.
Als politische Beispiele werden die Erfahrungen aus den Bundesländern Bremen
und Hamburg diskutiert. Hier wurde 2005 (Bremen) bzw. 2012 (Hamburg) das bürokratisch aufwändige Krankenscheinsystem auf eine elektronische Gesundheitskarte
umgestellt. Dies erwies sich als kostengünstiger und effizient, da der Verwaltungsaufwand auf allen Seiten deutlich sank. Nicht nur die Asylbewerber selbst profitieren
von dem vereinfachten Verfahren, auch die Gesundheitsämter, Sozialämter und
Arztpraxen werden entlastet, wenn die Verwaltung der Gesundheitsleistungen in das
etablierte Krankenkassensystem überführt wird. Entsprechend stellt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz es den Ländern frei, künftig eine solche Gesundheitskarte einzuführen.
Zentral ist indes die Frage nach dem Leistungsumfang, der mit einer Aufnahme in
die gesetzliche Krankenversicherung einhergehen soll. Es bestehen Bedenken, dass
eine solche Reform einen Anreiz für weitere Asylmigration nach Deutschland darstellen könnte und so die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern
insgesamt deutlich steigen würden. Mit Blick auf die (vergleichsweise) junge Altersstruktur von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist zumindest eine wachsende Kostenbelastung jedoch eher unwahrscheinlich, wenn man in Rechnung stellt, dass das
Gros der Kosten im Gesundheitswesen vornehmlich durch ältere und hochbetagte
Menschen verursacht wird, deren Morbidität deutlich höher liegt.
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12
Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Die jüngste wissenschaftliche Längsschnittstudie für die Jahre 1994 –2013 zeigte
gar, dass eine vollumfängliche Aufnahme von Asylbewerbern in die reguläre Krankenversicherung kostengünstiger gewesen wäre.7 Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Wohlfahrtsverbände und auch der Deutsche Ärztetag des Jahres 2015
vertreten zudem die Auffassung, dass es sich beim Zugang zur Gesundheitsversorgung um ein Menschenrecht handele, das nicht eingeschränkt werden dürfe oder
teilbar sei.8
Die erhöhten Flüchtlingszahlen haben bisher keinen akuten und dauerhaften
Engpass in der Regelversorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte
verursacht. Generell ist die quantitative Versorgung mit Ärzten bzw. medizinischen
Dienstleistungen, wenn auch regional unterschiedlich, im internationalen Vergleich
in Deutschland nach wie vor gut bis sehr gut.9 Die zusätzlichen Fall- und Behandlungszahlen von Asylbewerbern und Flüchtlingen fielen bislang im gesundheitlichen
Regelbetrieb trotz hoher Flüchtlingszahlen nicht stark ins Gewicht.
Allerdings gilt diese allgemeine Aussage nicht mit Blick auf die psychotherapeutischen Angebote für besonders schutzbedürftige Personen,10 insbesondere traumatisierte Flüchtlinge. Hier besteht ein akuter Engpass. Erfolgreiche Therapien können
in der Regel nur in der Muttersprache der Kranken, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Übersetzern, angeboten werden. Es gibt zurzeit aber sowohl einen akuten
Mangel an institutionellen Einrichtungen für diese Leistungen als auch an Psychotherapeuten mit den notwendigen Fach- und Sprachkenntnissen. Außerdem ist es
nicht möglich, Dolmetschertätigkeiten bei den Krankenkassen abzurechnen. Gegenwärtig wird nur ein Bruchteil der behandlungsbedürftigen (Kriegs-)Flüchtlinge mit
posttraumatischen Belastungssyndromen angemessen versorgt.11 Hier bedarf es,
so die Dachorganisation der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer,
7Bozorgmehr, K. und Razum, O. (2015): Effect of Restricting Access to Health Care on Health
Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi Experimental Study in Germany,
1994 –2013. PLoS ONE, 10 (7).
8Deutsches Institut für Menschenrechte (2015): »Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung
für Flüchtlinge fortgeschrieben«, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/einschraenkungen-in-der-gesundheitsversorgung-fuer-fluechtlinge-fortgeschrieben/.
9Auf 100.000 Einwohner kommen in Deutschland durchschnittlich 153 Vertragsärzte. Die Versorgung
ist je nach Bundesland bzw. Region aber sehr unterschiedlich (Bremen: 205 Ärzte, Sachsen-Anhalt:
126 Ärzte). Eine Unterversorgung (= 25% unter dem Durchschnitt) gibt es bislang vor allem in einigen
ländlichen Gebieten, z. B. in Mittelhessen und in Teilen Ostdeutschlands.
10Vgl. Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften (2015): Zur Gesundheitsversorgung
von Asylsuchenden, http://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2015_Gesundheit_ Asylsuchende_01.pdf, S.5f.
11Vgl. die detaillierten Angaben im Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (2015): Zur psychosozialen Versorgung von
Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland, http://www.baff-zentren.org/wp-content/
uploads/2015/09/Versorgungsbericht_mit-Umschlag_2015.compressed.pdf.
Themendossier: Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung sowie eines starken
Ausbaus der Versorgungs- und Behandlungsmöglichkeiten, nicht zuletzt um langfristigen Erkrankungen und damit krankheitsbedingten Folgekosten vorzubeugen.12
Die Frage nach der interkulturellen Qualifikation der Ärzteschaft und des Pflegepersonals in Deutschland ist nicht erst durch die Herausforderung der verstärkten
Flüchtlingsaufnahme aufgekommen, fügt ihr aber eine zusätzliche Facette hinzu.
Eine bessere interkulturelle Qualifizierung des Personals im Gesundheitssektor
zielt sowohl auf langfristige Entwicklungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung als
auch auf kurzfristig angebotene Trainings für Ärzte und Pflegepersonal.
12Die konzeptionellen Vorschläge der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen
Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zur Versorgung von Flüchtlingen finden sich unter
http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2014/07/Forderungen-und-Konzept-zur-Umsetzung-der-EU-Aufnahmerichtlinie_17_07_2015.pdf.
13
14
Handlungsempfehlungen und
Reformvorschläge
Die Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
empfiehlt die Umsetzung folgender Handlungsempfehlungen und Reformvorschläge:
= kurzfristig
= mittelfristig
= langfristig
Gesundheitliche Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen
1.Erstaufnahmeeinrichtungen werden künftig dauerhaft besser mit ärztlichem und
pflegerischem Personal ausgestattet, so dass eine Erstuntersuchung von Asylbewerbern innerhalb der ersten drei Tage nach Ankunft gewährleistet ist. Ziel
ist die flächendeckende Einrichtung medizinischer Versorgungszentren in den
Erstaufnahmeeinrichtungen. Dazu wird auch auf bislang nicht ausgeschöpfte
Ressourcen zurückgegriffen, z. B. Ärzte und Pflegepersonal im Ruhestand oder
Medizinstudenten im Praktischen Jahr. Zu begrüßen ist die durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eröffnete Möglichkeit, wonach medizinisch
ausgebildete Kräfte unter Asylsuchenden in die medizinische Erstversorgung
Asylsuchender eingebunden werden dürfen.
2.In den Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen werden, wo möglich
und nötig, mobile ärztliche Versorgungszentren und mobile Ärzteeinheiten
eingesetzt.
3.Der schnelle Zugang zu Notversorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für
Asylbewerber wird sichergestellt, um durch medizinisch qualifiziertes Personal
die Notwendigkeit einer Behandlung Bedürftiger feststellen zu können.
Angebot gesundheitlicher Leistungen
4.Der Zugang zu Impfangeboten für Asylbewerber wird verbessert, durchgängig gewährleistet und gegebenenfalls für ausgewählte Krankheiten
verbindlich gemacht. Ziel sollte ein flächendeckender Impfschutz sein.
5.Die Not- und Akutversorgung für Asylbewerber wird der gängigen Praxis
entsprechend aus präventiven Gründen und damit im Sinne einer langfristigen
Kosteneffizienz durch eine bundeseinheitliche Regelversorgung ersetzt.
Über die Ausgestaltung des Leistungskatalogs dieser Regelversorgung, aus
der ggf. bestimmte kassenärztliche Regelleistungen (z. B. Zahnprothetik)
ausgeklammert bleiben, entscheidet eine unabhängige Expertenkommission.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4) wird entsprechend modifiziert.
15
6.Die Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Flüchtlinge werden verbessert, indem die Mittel für Sozialdienste und die Zahl der Sozialarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen erhöht werden. Interkulturell geschulte Psychologen
behandeln traumatisierte Flüchtlinge sowohl akut in der Erstaufnahmeeinrichtung als bei Bedarf auch längerfristig. Die finanzielle Förderung und personelle
Ausstattung der entsprechenden Behandlungszentren wird dem tatsächlichen
Bedarf angepasst.
Organisationsfragen
7.Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz schlägt den Ländern vor, eine
Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Dafür sollten bundesweite
Standards gelten, so dass Fehlanreize durch unterschiedliche Ausgestaltung
vermieden werden. Daher sollte die Gesundheitskarte möglichst flächendeckend
eingeführt werden, so dass der Zugang zu Gesundheitsleistungen vereinfacht,
Bürokratie abgebaut wird und somit Kosten gespart werden.
8.Traumatisierte, schwer erkrankte und behinderte Flüchtlinge werden vorwiegend in Städten, nicht im peripheren ländlichen Raum untergebracht, um
die leichtere Erreichbarkeit von Ärzten, Krankenhäusern, therapeutischen
Angeboten sowie Übersetzungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Gesetzgebung und Verwaltung
9.Die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU wird vom Bundestag zügig verabschiedet, damit die europäisch vereinbarten Schutzpflichten für besonders
schutzbedürftige Asylbewerber und Flüchtlinge wirksam werden.
10.Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen sowie des Bundesgesundheitsministeriums und der Landesgesundheitsministerien entwickelt in Kooperation mit dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Strategie, wie aktuelle
und zukünftige Herausforderungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemeistert werden können (capacity building für
Krisenzeiten). Außerdem ermittelt die Gruppe den künftigen Bedarf an interkultureller Qualifizierung im Gesundheitsbereich, nicht nur, aber vor allem mit
Blick auf die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. So könnten auch
Konzepte erarbeitet werden, um die therapeutische Arbeit mit traumatisierten
Flüchtlingen in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aufzunehmen.
16
Literaturverzeichnis
Literatur
and/DPA (2015): Ärztepräsident Montgomery fordert bessere medizinische
Versorgung von Flüchtlingen. In: Stern, (27.08.2015),
http://www.stern.de/politik/deutschland/aerztepraesident-frank-ulrich-montgomery-fordert-bessere-medizinische-versorgung-von-fluechtlingen-6421906.html
Bozorgmehr, Kayvan und Razum, Oliver (2015): Effect of Restricting Access
to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees:
A Quasi Experimental Study in Germany, 1994 –2013. PLoS ONE
Bundesärztekammer (Hrsg.) (2015): 118. Deutscher Ärztetag. Beschlussprotokoll,
Frankfurt am Main, http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/
downloads/pdf-Ordner/118._DAET/118DAETBeschlussprotokoll20150515.pdf
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge
und Folteropfer (BAfF e. V.) (2015): Versorgungsbericht zur psychosozialen
Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland, Berlin,
http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2015/09/Versorgungsbericht_
mit-Umschlag_2015.compressed.pdf
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge
und Folteropfer (BAfF e. V.) (2015): Forderungen zur gesundheitlichen Versorgung
Geflüchteter in der Bundesrepublik Deutschland,
http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2014/07/Forderungen-undKonzept-zur-Umsetzung-der-EU-Aufnahmerichtlinie_17_07_2015.pdf
Deutsches Institut für Menschenrechte (2015):
»Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge fortgeschrieben«,
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/einschraenkungen-in-der-gesundheitsversorgung-fuer-fluechtlinge-fortgeschrieben/
Emmrich, Julia (2015): »Jeder Flüchtling sollte innerhalb von drei Tagen
einen Arzt sehen«. In: Hamburger Abendblatt, (27.08.2015),
http://www.abendblatt.de/politik/article205607061/Jeder-Fluechtling-sollte-innerhalb-von-drei-Tagen-einen-Arzt-sehen.html
Giaramita, Nina (2015): Gesundheits-Check überfordert Kommunen.
In: WDR aktuell, (06.08.2015), http://www1.wdr.de/themen/aktuell/medizinischeversorgung-fluechtlinge-100.html
Themendossier: Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung
Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften (2015): Zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden. Kurz-Stellungnahme, http://www.leopoldina.org/
uploads/tx_leopublication/2015_Gesundheit_Asylsuchende_01.pdf
PG Asyl (2015): Modellprojekt für eine neue Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern,
Würzburg/München, http://www.pgasyl.de/PGAsyl-Konzept
Tagesschau (2015): Binnen drei Tagen einen Arzt sehen. In: Tagesschau,
(27.08.2015), https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-gesundheit-101.html
Webseiten
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge
und Folteropfer (BAfF e. V.): http://www.baff-zentren.org
PG Asyl: Modellprojekt für eine neue Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern:
http://www.pgasyl.de/cms/index.php/modellprojekt
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Mitglieder der Kommission
Armin Laschet, Vorsitz
Prof. Dr. Christine Langenfeld
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Vorsitzende des Sachverständigenrats
der CDU, Fraktions- und Landesvorsitzender
deutscher Stiftungen für Integration und
der CDU Nordrhein-Westfalen und
Migration (ständiger Gast)
ehemaliger Integrationsminister des Landes
Nordrhein-Westfalen
Wissenschaftliches Sekretariat bei der
Heinrich Alt
Geschäftsstelle des Sachverständigenrats
Bundesagentur für Arbeit
deutscher Stiftungen für Integration
und Migration
Günter Burkhardt
Rainer Ohliger
Geschäftsführer PRO ASYL
Leitung
Peter Clever
Florinda Brands
Mitglied der Hauptgeschäftsführung
Assistenz
der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Verantwortlich in der Robert Bosch Stiftung
Dr. Michael Griesbeck
Uta-Micaela Dürig
Vizepräsident des Bundesamtes für
Geschäftsführerin
Migration und Flüchtlinge
Ottilie Bälz
Prof. Dr. Renate Köcher
Bereichsleiterin Gesellschaft
Geschäftsführerin des Instituts für
Demoskopie Allensbach
Dr. Olaf Hahn
Direktor Strategische Entwicklung
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg und
Raphaela Schweiger
Vizepräsident des Deutschen Städtetags
Projektleiterin Migration und Teilhabe
Bilkay Öney
Ministerin für Integration des Landes
Weitere Unterstützung
Baden-Württemberg
Nathanael Liminski
Geschäftsführung für den Vorsitzenden
Roland Preuß
Süddeutsche Zeitung
Dr. Cornelia Schu
Geschäftsführerin des Sachverständigenrats
Hans Peter Wollseifer
deutscher Stiftungen für Integration und
Präsident des Zentralverbands des
Migration
Deutschen Handwerks
Impressum
Herausgegeben von der
Robert Bosch Stiftung GmbH
Heidehofstraße 31
70184 Stuttgart
www.bosch-stiftung.de
Redaktion
Rainer Ohliger
Florinda Brands
Raphaela Schweiger
Nathalie Rajević
Lektorat
Sybil Volks, Lektorat Text+Stil, Berlin
Umschlaggestaltung und Layout
siegel konzeption | gestaltung, Stuttgart
Copyright 2016
Robert Bosch Stiftung GmbH, Stuttgart
Alle Rechte vorbehalten.
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