Bilanzierung für Einsteiger Schritt für Schritt durch Aktiva und Passiva. So beherrschen Sie Bewertung, Abschreibung, Gewinnermittlung, GuV, Kennzahlen, Rückstellungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Bilanz, Eigenkapital, Fremdkapital, Bilanzanalyse, Anlagenspiegel, Jahresabschluss, u.v.m. Sven Matthiesen Bilanzierung für Einsteiger. Schritt für Schritt durch Aktiva und Passiva. So beherrschen Sie Bewertung, Abschreibung, Gewinnermittlung, GuV, Kennzahlen, Rückstellungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Bilanz, Eigenkapital, Fremdkapital, Bilanzanalyse, Anlagenspiegel, Jahresabschluss, u.v.m. Autor: Sven Matthiesen, Dipl.-Volkswirt, Dipl-Sozialökonom Dozent für Bilanzierung und Steuerrecht ung Änder e l l e u t s ak en zu be n Sie, o e f ü r p : is e Hier ch gibt u B /hinwe g m a e l s r e e i v d a.de/ umedi d ch? e . w um Bu ww z n e g gun en r Anre e d o n eldung m k rage c F e e u i r S rlag/ Haben a.de/ve i d e m du www.e 1. Auflage, Druckversion vom 07.03.2016, POD-9.0 Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, 70178 Stuttgart Redaktion: Maria Balk, M. A. Layout, Satz und Druck: Educational Consulting GmbH, Ziegelhüttenweg 4, 98693 Ilmenau Printed in Germany Umschlaggestaltung: Educational Consulting GmbH, Ilmenau © 2014-2016 EduMedia GmbH, Stuttgart Alle Rechte, insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Verlag haftet nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen. Internetadresse: http://www.edumedia.de ISBN 978-3-86718-813-5 Lernen leicht gemacht! Für Ihren optimalen Lernerfolg enthält dieses Buch … Basiswissen: verständliche Texte, hilfreiche Grafiken und Tabellen Beispiele: Anwendungsszenarien aus der Berufspraxis Wissenskontrollfragen: das erworbene Wissen wiedergeben Übungen: das erworbene Wissen anwenden Was Sie wissen sollten ... Damit unsere Unterrichtsmaterialien lebendig und lesbar bleiben, haben wir in dem vorliegenden Band auf Wortungetüme wie „LeserInnen“ u. ä. verzichtet und stattdessen die männliche Form verwendet. Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, liebe Leserin. Sie sind selbstverständlich ebenso gemeint, wenn wir z. B. von „dem Unternehmer“ oder „dem Kaufmann“ sprechen. I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Bilanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.1 Bestandteile, Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.1.1 Bestandteile des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 1.1.2 Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 1.2 Bilanzierungsanlässe und Bilanzarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.3 Handelsrechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.3.1 Die Bilanzrechtsreformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 1.3.2 Buchführungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 1.3.3 Inventur, Inventar, Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 Inventar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 1.3.4 Dokumentationspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 1.3.5 Gewinnermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 1.4 Der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.4.1 Vorschriften zur Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27 Größenklassenabhängige Erleichterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 Ergänzung der Pflichbestandteile für kapitalmarktorientierte Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . .30 1.4.2 Anhang und Bestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 Verzicht auf die Aufstellung eines Anhangs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 Erweiterte Anhangsangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32 Gliederung im Anlagespiegel (Anlagengitter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32 Gliederung im Verbindlichkeitenspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36 1.4.3 Lagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37 1.5 Steuerrechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.5.1 Vorschriften für die abgeleitete Handelsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38 1.5.2 Vorschriften für die E-Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38 1.5.3 Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 1.5.4 Aufzeichnungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40 1.5.5 Gewinnermittlungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41 Freiwilliger Betriebsvermögensvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42 Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42 1.5.6 4 Maßgeblichkeitsgrundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 Inhaltsverzeichnis 1.6 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 1.6.1 Formelle Bilanzierungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 Bilanzklarheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 Übersichtlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 1.6.2 Materielle Bilanzierungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 Bilanzwahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 Bilanzvollständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 Bilanzkontinuität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 2 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . .51 2.1 Abgrenzungs- und Zurechnungsprobleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.1.1 Zurechnung der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 2.1.2 Wirtschaftliches Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53 2.1.3 Betriebsvermögen und Privatvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53 2.2 Bilanzierungsgebote, -verbote und -wahlrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.2.1 Bilanzierungsgebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55 Aktivierungsgebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56 Passivierungsgebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 2.2.2 Bilanzierungsverbote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 2.2.3 Bilanzierungswahlrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59 Aktivierung selbst geschaffener gewerblicher Schutzrechte u.ä. Rechte und Werte . . . . . . . . . .59 Streichung von Ansatzwahlrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 Beibehaltung und Neufassung von Ansatzwahlrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 Steuerliche Ansatzwahlrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 2.2.4 Bilanzierung latenter Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 2.3 Form und Gliederung der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 2.3.1 Mindestgliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62 2.3.2 Verkürzte Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 2.4 Form und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 2.4.1 Gliederung nach dem Gesamt- und Umsatzkostenverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65 2.4.2 Größenabhängige Erleichterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68 5 I I Inhaltsverzeichnis 3 Vorschriften zur Bewertung in der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 3.1 Handelsrechtliche Vorschriften im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 3.2 Steuerrechtliche Vorschriften im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 3.3 Bewertungsmaßstäbe für die Wertansätze in der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 3.3.1 Anschaffungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76 3.3.2 Herstellungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77 3.3.3 Fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81 3.3.4 Niedrigerer beizulegender Wert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81 3.3.5 Börsen- oder Marktpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82 3.3.6 Beizulegender Zeitwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82 3.3.7 Nennwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83 3.3.8 Gemeiner Wert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83 3.3.9 Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84 3.3.10 Barwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84 3.3.11 Teilwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85 3.4 Wertmaßstäbe der Bewertungsvereinfachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 3.4.1 Festwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86 3.4.2 Durchschnittswert (Gruppenwert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86 3.4.3 Sammelwert (Verbrauchsfolgewert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86 3.5 Währungsumrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 3.6 Allgemeine Bewertungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 3.6.1 Bilanzidentität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89 3.6.2 Grundsatz der Unternehmensfortführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89 3.6.3 Grundsatz der Einzelbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89 3.6.4 Periodenprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90 3.6.5 Bewertungsstetigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90 3.6.6 Vorsichtsprinzip/Wertaufhellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91 Realisationsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91 Imparitätsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 Niederstwertprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 Höchstwertprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .93 Wertaufhellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .94 6 Inhaltsverzeichnis 4 Bewertung des Anlagevermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99 4.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 4.2 Abnutzbares Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Wertansätze im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101 Bewertungsvereinfachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102 Bestandsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .103 4.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104 Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens . . . . . . . . . . . .107 4.2.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109 4.2.3 Gebäude und Gebäudeteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110 4.3 Nicht abnutzbares Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 4.3.1 Grund und Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111 4.3.2 Finanzanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112 4.4 Arten und Methoden planmäßiger Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 4.4.1 Lineare Abschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114 4.4.2 Degressive Abschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .115 4.4.3 Abschreibung nach Maßgabe der Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .117 4.4.4 Gebäudeabschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118 Lineare Gebäudeabschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118 Degressive Gebäudeabschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119 4.4.5 Handelsrechtlich zulässige Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .121 Degressive Abschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .121 Progressive Abschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122 4.5 Steuerlich zulässige Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 4.5.1 Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .124 Bewertungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125 Ermittlung der Wertgrenze für GWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .126 Dokumentation der GWG-Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .126 Handelsrechtliche Bilanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .127 4.5.2 Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .127 Begünstigte Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128 Begünstigte Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128 Höhe und Auswirkung der Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128 4.6 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 4.6.1 Abnutzbares Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131 4.6.2 Nicht abnutzbares Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134 7 I I Inhaltsverzeichnis 4.7 Steuerrechtlicher Investitionsabzugsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 4.7.1 Begünstigte Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137 4.7.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137 4.7.3 Außerbilanzielle Abzugsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137 4.7.4 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138 4.7.5 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140 5 Bewertung des Umlaufvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 5.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 5.2 Gegenstände des Vorratsvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Wertansätze im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .147 Definition Börsen- oder Marktpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .148 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .149 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .150 5.2.3 Fertige Erzeugnisse und Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151 5.2.4 Retrograde Bewertung im Vorratsvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151 5.3 Methoden der Bewertungsvereinfachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 5.3.1 Durchschnittsbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .154 Periodische Durchschnittsbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .155 Permanente Durchschnittsbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .156 5.3.2 Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgebewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .157 Lifo-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .157 Fifo-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .159 5.3.3 Festbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .159 5.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 5.4.1 Bilanzieller Ausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161 Sonstige Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .162 5.4.2 Wertberichtigungen zu Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .163 Einzelwertberichtigung zu Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .164 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .166 5.4.3 Fremdwährungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167 5.5 Kurzfristige Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 5.6 Liquide Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 8 Inhaltsverzeichnis 6 Bewertung des Fremdkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .173 6.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 6.2 Bewertung von Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 6.2.1 Rückstellungen nach Handels- u. Steuerrecht im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .175 6.2.2 Handelsrechtliche Sachverhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .176 Ansatzvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .176 Bewertungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .177 Bilanzieller Ausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .179 6.2.3 Steuerliche Sonderregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .179 Ansatzbeschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .180 Ansatzverbote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .180 Bewertungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .180 6.2.4 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .182 Allgemeine Tatbestandsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .182 Konkretisierung des Schuldverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .182 Wirtschaftliche Verursachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .183 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .183 6.2.5 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187 Tatbestandsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187 Abgrenzung zur Rückstellung für einen Erfüllungsrückstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .188 6.2.6 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .189 Tatbestandsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .189 Abgrenzung Innenverpflichtung - Außenverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .189 6.2.7 Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .192 Tatbestandsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .192 Abgrenzungsmerkmale zu ungewissen Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .192 Einzelrückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .193 Pauschalrückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .194 6.3 Bewertung von Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 6.3.1 Ansatz und Bewertung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .196 6.3.2 Handelsrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .196 6.3.3 Steuerrechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .197 6.3.4 Kurzfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .198 6.3.5 Langfristige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .198 Bankdarlehen und Anleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .198 Rentenverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .199 6.3.6 Fremdwährungsverbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .201 9 I I Inhaltsverzeichnis 7 Bilanzierung und Bewertung sonstiger Posten . . . . . . . . . . . . . . . 205 7.1 Bildung und Auflösung von Posten der Rechnungsabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 7.1.1 Aktive Rechnungsabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .207 7.1.2 Passive Rechnungsabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .208 7.2 Abgrenzung latenter Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 7.2.1 Temporäre Differenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .209 7.2.2 Gesamtdifferenzbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .209 7.3 Bildung von Bewertungseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 7.4 Bildung und Auflösung von steuerfreien Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 7.4.1 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .215 7.4.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217 7.4.3 Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .220 8 Bilanzierung des Eigenkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 8.1 Ausweis und Gliederung in Abhängigkeit von der Rechtsform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 8.1.1 Ausweis bei Einzelunternehmern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .226 8.1.2 Ausweis bei Personengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .226 Eigenkapital der OHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .227 Eigenkapital der KG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .227 Gewinn- und Verlustzuweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .227 8.1.3 Gliederung und Ausweis bei Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .227 Gezeichnetes Kapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .228 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .228 Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .230 Gewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231 Gewinnvortrag/Verlustvortrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .232 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .232 8.2 Ausschüttungs- und Abführungssperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 8.3 Behandlung eigener Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 8.4 Bewertung von Einlagen und Entnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 8.4.1 Bewertung von Einlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .234 Bewertung der Einlage abnutzbarer Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .234 Bewertung der Einlage nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .235 8.4.2 Bewertung von Entnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .235 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .236 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .236 Bewertung entnommener Nutzungen und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .237 10 Inhaltsverzeichnis 8.5 Gewinnverteilung bei Personengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 8.5.1 Gewinnverteilung einer OHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .239 8.5.2 Gewinnverteilung einer KG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .241 9 Einführung in die Bilanzanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .245 9.1 Umfang und Grenzen der Bilanzanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 9.2 Aufbereitung und Auswertung des Zahlenmaterials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 9.2.1 Aufbereitung der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .247 Bilanzaufbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .247 Strukturbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .248 Bewegungsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .248 9.2.2 Aufbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .249 9.2.3 Analyse mittels Kennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250 9.3 Kennzahlen zur Finanzanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 9.3.1 Vermögensstruktur (Konstitution) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .251 Sachanlagenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .252 Umlaufquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .252 Vorratsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .252 Forderungsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .253 9.3.2 Kapitalstruktur (Finanzierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .253 Eigenkapitalquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 Fremdkapitalquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 Verschuldungsgrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 9.3.3 Anlagendeckung (Investierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 Deckungsgrad I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .255 Deckungsgrad II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .255 Deckungsgrad III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .255 9.3.4 Zahlungsfähigkeit (Liquidität) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .256 Liquidität I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .256 Liquidität II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .256 Liquidität III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .256 Working Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .257 9.4 Kennzahlen zur Erfolgsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 9.4.1 Rohgewinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .257 9.4.2 Der Cashflow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .258 9.4.3 Rentabilitätskennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .259 Kapitalrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .260 Umsatzrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .260 9.4.4 Wirtschaftlichkeitskennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .261 Umschlagskennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .261 Aufwands- und Ertragsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .262 11 I I Inhaltsverzeichnis 10 Grundzüge der Konzernrechnungslegung und internationalen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 10.1 Einzubeziehende Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 10.1.1 Verbundene Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .268 10.1.2 Konzernarten nach dem Aktiengesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .268 Unterordnungskonzern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .269 Gleichordnungskonzern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .269 10.1.3 Weitere Konzernarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .270 10.2 Zweck und Ausmaß der Konsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Unterschiede zum Einzelabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .271 Befreiungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .271 10.2.1 Umfang des Konsolidierungskreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .272 10.2.2 Konsolidierungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .273 Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .273 Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .274 Equity Bewertung bei assoziierten Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .274 10.3 Bestandteile der Konzernrechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 10.4 Internationalisierung der Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 10.4.1 Umsetzung in nationales Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .275 10.4.2 Zielsetzungen internationaler Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .276 10.5 Übersicht über das Regelwerk der IAS/IFRS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 10.6 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 12 Grundlagen der Bilanzierung Bilanzierung beinhaltet im Allgemeinen die Erstellung einer Bilanz. Diese bildet den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und hat sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Vorschriften zu genügen. Im Folgenden werden die entsprechenden rechtlichen Vorschriften behandelt sowie Grundbegriffe und Grundtatbestände zur Bilanzierung geklärt. Inhalt Bestandteile, Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses Bilanzierungsanlässe und Bilanzarten Handelsrechtliche Grundlagen Steuerrechtliche Grundlagen Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung Der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften 13 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung 1.1 Bestandteile, Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses Das Rechnungswesen eines Unternehmens hat die Aufgabe, den betrieblichen Umsatzprozess der Erzeugung und Verwertung von Produkten und Dienstleistungen wert- und mengenmäßig zu erfassen und zu überwachen. Zweckmäßigerweise wird unterschieden zwischen internem und externem Rechnungswesen. Internes Rechnungswesen Das interne Rechnungswesen mit den Teilbereichen Betriebsbuchhaltung, Betriebsstatistik und Planungsrechnung dient der Unternehmensleitung zur Informationsgewinnung hinsichtlich Planung, Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Abläufe innerhalb des Unternehmens. Externes Rechnungswesen Demgegenüber wird die Finanzbuchhaltung als externes Rechnungswesen bezeichnet. Dieser Bereich dient mit seinem Zahlenmaterial als Grundlage für den Jahresabschluss, der aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Externes Rechnungswesen Finanzbuchhaltung = Geschäftsbuchhaltung mit Inventar und Jahresabschluss Internes Rechnungswesen Betriebsbuchhaltung = Kostenrechng. Betriebs-statistik mit Betriebsund Vergleichsabrechnung rechnung oder Selbstkostenrechnung Planungsrechnung Der Jahresabschluss und die Auswertungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dienen zudem als Grundlage, z.B. von Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder von Investitionsrechnungen des internen Rechnungswesens. Im Gegensatz zum internen Rechnungswesen unterliegt die Finanzbuchhaltung gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, hat auch externe Adressaten wie Lieferanten, Kunden, Banken Steuerbehörde u.a. über die Lage und Entwicklung des Unternehmens zu informieren. 1.1.1 Bestandteile des Jahresabschlusses Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hat jeder Kaufmann zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht (§ 242 HGB). Bilanz = Zeitpunktrechnung 14 Formal betrachtet entspricht die Bilanz der wertgleichen Gegenüberstellung von Beständen an Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag). Die Bilanz wird von daher auch als Beständerechnung bezeichnet. Basis: Grundlagen der Bilanzierung Aktiva Bilanz zum … Passiva Anlagevermögen 50.000,00 € Eigenkapital 20.000,00 € Umlaufvermögen 30.000,00 € Fremdkapital 60.000,00 € Summe Aktiva 80.000,00 € Summe Passiva 80.000,00 € Mittelverwendung Mittelherkunft Aktiv- und Passivseite der Bilanz müssen dieselbe Summe aufweisen, da ein und derselbe Tatbestand von zwei unterschiedlichen Standpunkten aus betrachtet wird. Auf der Passivseite wird die Herkunft des im Unternehmen investierten Kapitals aufgezeigt (= Finanzierung) und auf der Aktivseite die Kapitalverwendung (= Investierung). In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden alle innerhalb eines Berichtszeitraums erfolgswirksamen Werteverzehre (= Aufwendungen) und Wertezuwächse (= Erträge) in Staffel- oder Kontoform gegenübergestellt. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung, aus der sich der Unternehmenserfolg ergibt. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen ist entweder positiv (= Gewinn) oder negativ (= Verlust). Gewinn- u. Verlustrechnung zum ... Erträge ./. Aufwendungen = Gewinn oder Verlust S Gewinn- u. Verlustkonto zum ... GuV = Zeitraumrechnung H Aufwendungen Erträge Saldo: Gewinn Saldo: Verlust Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften erweitert sich der Jahresabschluss ggf. um Anhang und Lagebericht (§§ 285, 289 HGB). Im Anhang finden sich Erläuterungen zu einzelnen Positionen in Bilanz und GuV oder auch weitere Hinweise, die einen besseren Einblick in die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage vermitteln sollen. Anhang und Lagebericht als weitere Bestandteile des Jahresabschlusses Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens oder die Risiken der zukünftigen Entwicklung darzustellen. Diese Unternehmen sind zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses gegenüber Dritten verpflichtet (§ 264a HGB) und haben die Handelsbilanz im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 325 HGB). Offenlegungspflicht Instrumente der externen Rechnungslegung Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) und best. Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG) Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (OHG, KG) Bilanz GuV Jahresabschluss Bilanz GuV Anhang Lagebericht Erweiterter Jahresabschluss 15 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung 1.1.2 Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses Aufgaben und Zielsetzungen des Jahresabschlusses ergeben sich vorrangig aus den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu Informations- und Dokumentationspflichten, zur Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung. Information und Rechenschaftslegung Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient der Information des Unternehmers und der Rechenschaftslegung über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens gegenüber den Gläubigern und Gesellschaftern. Die Anforderungen an die Bilanz können je nach Interessenlage unterschiedlich sein. So sind z. B. Anteilseigner oder Unternehmensleitung interessiert an einem hohen Erfolgsausweis, wohingegen Banken oder um den Arbeitsplatz besorgte Arbeitnehmer eher einen geringeren Erfolgsausweis bevorzugen würden unter Ausnutzung der im Unternehmen verbleibenden (stillen) Reserven. Und auch innerhalb der Interessengruppen können die Zielsetzungen divergieren, indem z. B. Aktionäre die Gewinnverwendung einerseits unter langfristiger Beteiligungsabsicht und andererseits unter kurzfristigen Profitinteressen beurteilen. Grundlage steuerlicher Gewinnermittlung Für Zwecke der ertragsabhängigen Besteuerung ist eine so genannte Steuerbilanz zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen. Da es nach derzeitiger Rechtslage keine eigenständige Steuerbilanz gibt, muss diese unter steuerrechtlichen Vorschriften aus der Handelsbilanz abgeleitet werden (§ 60 Abs. 2 EStDV). Die Steuerbilanz dient ausschließlich der Gewinnermittlung, d. h. der Ermittlung eines möglichst zutreffenden Periodengewinns und damit als Grundlage für die Besteuerung. Im Gegensatz zur Handelsbilanz kennt die Steuerbilanz nur einen Adressaten: die Finanzverwaltung. Veröffentlichungspflichtige Kapitalgesellschaften erstellen gemäß handelsrechtlicher Bestimmungen sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz. Einheitsbilanz Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften haben bis zum Inkrafttreten der Bilanzrechtsmodernisierung (siehe Kapitel 1.3.1) meist eine so genannte Einheitsbilanz erstellt, in der die handelsrechtlichen Bestimmungen im Sinne des Steuerrechts ausgeübt wurden (siehe Kapitel 1.5 zur faktischen Unmöglichkeit der Erstellung einer Einheitsbilanz). 1.2 Bilanzierungsanlässe und Bilanzarten Die Bilanz kann unterschiedlichen Zwecken dienen - es gibt also nicht die Bilanz schlechthin. Regelmäßige Bilanzen Handelsbilanz und Steuerbilanz sind regelmäßig zum Ende eines jeden Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres zu erstellende Bilanzen. Der hierfür zugrunde liegende Zeitraum ist im Regelfall das Kalenderjahr, welches mit dem handelsrechtlichen Geschäftsjahr und dem steuerrechtlichen Wirtschaftsjahr übereinstimmt. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr kann auf Antrag vom Finanzamt freigegeben werden (§ 4 a Abs 1 Nr.2 S.2 EStG, § 8 b EStDV). Es umfasst im Normalfall zwölf Monate. Freiwillige Bilanzen 16 Freiwillige Bilanzen können alle Bezieher von Gewinneinkünften erstellen, also Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und selbständig Tätige, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. In diesem Fall ist die freiwillig aufgestellte Bilanz auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Basis: Grundlagen der Bilanzierung Zudem gibt es Bilanzen, die unregelmäßig und meist nur einmalig zu erstellen sind. Hierzu zählen die von Kaufleuten zu Beginn des Geschäftsbetriebes aufzustellende Eröffnungsbilanz oder die Anfangsbilanz, welche aufgrund eines Wechsels der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung hin zur Bilanzierung steuerrechtlich erstellt wird. Bei Beendigung eines Geschäftsbetriebes ist je nach Form der Beendigung eine Veräußerungs-, Aufgabe-, Übergabe-, Fusions- oder Umwandlungsbilanz zu erstellen. Bei drohender oder eingetretener Insolvenz werden Sanierungs- oder Vergleichsbilanzen sowie Vermögensübersichten nach Zerschlagungswerten aufgestellt. Zwischenbilanzen oder so genannte Partialbilanzen ohne gesetzliche Verpflichtung dienen der kurzfristigen Erfolgsrechnung und können quartalsweise oder monatlich aufgestellt werden. Von US-börsennotierten Unternehmen sind diese Zwischenbilanzen auf Quartalsbasis zwingend und müssen den Rechnungslegungsvorschriften des US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) entsprechen. Liquiditätsbilanzen werden zu Informationszwecken aufgestellt und drücken aus, welche liquiden Mittel in welchen Zeiträumen verfügbar sind, um beabsichtigte Investitionen zu finanzieren. Kreditbilanzen werden häufig anlässlich einer Kreditaufnahme bei der Hausbank eingereicht und sollen so genannte stille Reserven aufdecken. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Handelsbilanzen, die im Rahmen von Bonitätsprüfungen nach Basel II auch von Nichtkapitalgesellschaften verlangt werden. Der Begriff Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Ziele von Basel II sind die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Instituten und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel. 1.3 Handelsrechtliche Grundlagen Das dritte Buch Handelsgesetzbuch (HGB) regelt in den §§ 238 ff. für alle Kaufleute einschließlich der Handelsgesellschaften die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Diese sind unabhängig von Größe oder Rechtsform anzuwenden. Buchführungspflicht für alle Kaufleute Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Wer handelsrechtlich als Kaufmann gilt, ist in den §§ 1 ff. HGB geregelt: Ist-Kaufmann ist jeder Gewerbetreibende, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Kann-Kaufmann ist der Gewerbebetrieb, der nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist, wie z. B. ein Kleingewerbe, wenn der Unternehmer seine Firma freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB). Form-Kaufmann ist der Gewerbebetrieb, der aufgrund seiner Rechtsform die Kaufmannseigenschaft hat, wie z. B. GmbH, AG, KGaA (§ 6 HGB). Auf den Betrieb der Land-und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 HGB keine Anwendung (§ 3 Abs.1 HGB). 17 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Keine Buchführungspflicht für Kleingewerbetreibende Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung gelten nicht für so genannte Kleingewerbetreibende. Diese können sich einer einfachen Buchhaltung (Einnahmen-Überschussrechnung) bedienen, welche steuerlichen Vorschriften zu genügen hat. Kaufleute kraft Eintragung Zudem werden auch alle Nichtkaufleute, die sich freiwillig in das Handelsregister eintragen, zu Vollkaufleuten und unterliegen damit den handelsrechtlichen Bestimmungen. Übersicht: 3. Buch HGB 3. Buch: Handelsbücher Inhalt 1. Abschnitt §§ 238 - 263 Grundlegende Regelungen für alle Kaufleute, d. h. Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften 2. Abschnitt §§ 264 - 335b Ergänzende Bestimmungen für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als vollhaftende Gesellschafter 3. Abschnitt §§ 336 - 339 Ergänzende Bestimmungen für eingetragene Genossenschaften 4. Abschnitt §§ 340 - 341y Ergänzende Bestimmungen für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige, wie insbesondere Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen 5. Abschnitt §§ 342 - 342a Privates Rechnungslegungsgremium 6. Abschnitt §§ 342b - 342e Prüfstelle für Rechnungslegung für alle prüfungspflichtigen Untenehmen Die über den 1. Abschnitt 3. Buch HGB hinaus beschriebenen ergänzenden Bestimmungen zu Offenlegung und Prüfung betreffen Kapitalgesellschaften (siehe Kapitel 1.4), eingetragene Genossenschaften sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. 1.3.1 Die Bilanzrechtsreformen BilMoG Zielsetzungen Nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (Dezember 1985) bewirkte das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) die umfassendste Bilanzrechtsreform des HGB. Am 25.05.2009 in Kraft getreten, veränderte es als Artikelgesetz eine Vielzahl von Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen, um das von Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip beherrschte Bilanzrecht hinsichtlich der internationalen Rechnungslegung fortzuentwickeln. Den Schwerpunkt der Reform bildeten dabei die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB). Die Änderungen sollen insbesondere zur Deregulierung und Kostensenkung in der Abschlusserstellung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie nicht kapitalmarktorientierter Konzerne führen und die Aussagekraft des HGB-Abschlusses durch Anpassung an internationale Rechnungslegungsstandards erhöhen durch die Abschaffung zahlreicher Wahlrechte und Anpassung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften und die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit steuerlicher Vorschriften für die handelsrechtlichen Bilanzansätze. Erstanwendung 18 Die Neuregelungen gelten verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine freiwillige vorzeitige Anwendung für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre möglich war. Basis: Grundlagen der Bilanzierung Die Modalitäten zur Erstanwendung der reformierten Rechnungslegungsvorschriften sind festgelegt im Art. 66 Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) und bestimmen die Zeitpunkte für die Erstanwendung der Regelungssachverhalte: Art. 66 Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) Abs. 1 Deregulierungsvorschriften, erstmals anzuwenden auf Abschlüsse für nach dem 31.12.2007 endende Geschäftsjahre Abs. 2 Harmonisierungsvorschriften von EU-Richtlinien, erstmals anzuwenden auf Abschlüsse für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre Abs. 3 Vorschriften für die verpflichtende erstmalige Anwendung der neuen Regelungen, anzuwenden für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre Abs. 4 Sondervorschriften zur Errichtung eines Prüfungsausschusses für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, erstmals anzuwenden für ab dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahre Abs. 5 Gestrichene Vorschriften des HGB in der bis zum 28.05.2009 geltenden Fassung, letztmalig anzuwenden auf Jahres- und Konzernabschlüsse für vor dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahre Abs. 6 Außerkraftsetzung einer bis zum 31.08.2009 anzuwendenden Regelung zum Ordnungsgeldverfahren nach § 355 HGB Abs. 7 Sonderregelung zur erstmaligen Aktivierung der Entwicklungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens in nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahren Die ergänzenden Übergangsbestimmungen finden sich in Art. 67 EGHGB und regeln die Anpassung bzw. den Wegfall der nach altem Recht ermittelten Bilanzansätze an die neuen Vorschriften: Art. 67 Vorschriften zur Erstanwendung Übergangsbestimmungen Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) Abs. 1 Übergangsbestimmungen zur Anpassung der Wertansätze von Pensionsverpflichtungen Abs. 2 Vorschriften für bestimmte Unternehmen zur Angabe nicht passivierter Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen im Anhang und Konzernanhang Abs. 3 Wahlrecht zur Fortführung optionaler Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 HGB a.F., Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3, § 273 HGB a.F. und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a.F. sowie Vorschriften zur Anpassung Abs. 4 Wahlrecht zur Fortführung niedrigerer Wertansätze von Vermögensgegenständen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 u. Abs. 4, § 254, § 279 Abs. 2 HGB a.F. sowie Vorschriften zur Anpassung Abs. 5 Wahlrecht zur Fortführung aktivierter Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes nach § 269 HGB a.F. Abs. 6 Erfolgsneutrale Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus der erstmaligen Anwendung zur Bildung latenter Steuern nach §§ 274 u. 306 HGB sowie Vorschriften zur Behandlung latenter Steuern aus Wertanpassungen gemäß Abs. 1, 3 oder 4 des Artikels 67 Abs. 7 GuV-Ausweis von erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträgen aus der Anwendung des Artikels 66 sowie der Abs. 1-5 des Artikels 67 Abs. 8 Erleichterungen bei erstmaliger Aufstellung eines Jahres- oder Konzernabschlusses nach BilMoG durch Wahlrecht zur Nichtanwendung von § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs.1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 u. § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Die Übergangsbestimmungen des Art. 67 EGHGB erlauben in nahezu allen Fällen entweder: die Beibehaltung bisheriger Wertansätze und Fortführung dieser unter Anwendung der für sie maßgeblichen Vorschriften nach HGB a.F. ab 01.01.2010 oder die Anpassung bisheriger Wertansätze an die neuen Vorschriften und Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach BilMoG zum 01.01.2010 19 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Die aus der Neubewertung der Bilanzposten resultierenden Differenzen sind grundsätzlich erfolgswirksam zu behandeln. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmeregelungen, die jedoch für die entsprechenden Bilanzposten nur insgesamt ausgeübt werden dürfen, mit Ausnahme des Wahlrechts für eine nur teilweise Anpassung optionaler Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 HGB a.F. Die Anwendung des BilMoG war gut zu dokumentieren, insbesondere hinsichtlich der nach alten Recht beizubehaltenden Werte. BilRUG Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist am 23.07.2015 die nächste große HGB-Reform in Kraft getreten. Das BilRUG setzt die EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht um und führt neben Änderungen im HGB und dem die Übergangsbestimmungen regelnden EGHGB auch zu Anpassungen z.B. im PublG, AktG oder GmbHG. Zielsetzungen Hauptzielsetzung ist die weitere Befreiung kleiner und mittelgroßer Unternehmen und Konzerne von bürokratischen Belastungen und eine weitere Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU zwecks besserer Vergleichbarkeit der Jahresund Konzernabschlüsse. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Erhöhung der Schwellenwerte für die Größenklassen der Einzel- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften, weitere Erleichterungen für bestimmte, in einen Konzernabschluss einzubeziehende Tochterunternehmen und eine Neudefinition der Umsatzerlöse, einhergehend mit Änderungen der GuV-Gliederung und erweiterter Pflichtangaben im Anhang. Erstanwendung Die Regelungen des BilRUG sind erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Eine vorgezogene Anwendung der neuen Schwellenwerte ist vor dem Hntergrund der Umsetzung eines maximalen Bürokratieabbaus für das Geschäftsjahr 2014 möglich, jedoch nur im Verbund mit der neuen Umsatzerlösdefinition (vgl. Art 75 Abs. 1 EGHGB). Angesichts erforderlicher technischer Anpassungen des Rechnungswesens dürfte eine vorgezogene Anwendung in der Praxis selten anzutreffen sein. 1.3.2 Buchführungspflichten Nach dem HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Inventar (§ 240 HGB) und eine Eröffnungsbilanz zu erstellen (§ 242 HGB). Diese beiden Teile bilden den unabdingbaren Ausgangspunkt für die Einrichtung der Finanzbuchhaltung sowie die folgenden Jahresabschlüsse, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beschaffen sein müssen (§§ 238, 242 Abs. 1 HGB). Ein bestimmtes Buchführungssystem ist nicht vorgeschrieben. 20 Basis: Grundlagen der Bilanzierung „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ (§ 238 Abs. 1 HGB). Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Die Mindestanforderungen an die Buchhaltung betreffen die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit (§ 239 HGB). Formelle Ordnungsmäßigkeit: Die Bücher sind in einer „lebenden“ Sprache zu führen. Buchungen und Aufzeichnungen sind zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in der Weise geändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Keine Buchung ohne Beleg. Aufbewahrungsfristen für Bücher & sons-tige Aufzeichnungen sind einzuhalten. Materielle Ordnungsmäßigkeit: Buchungen und Aufzeichnungen sind vollständig und richtig aufzuzeichnen. Aufgabe der Finanzbuchführung ist es, die im Abrechnungszeitraum angefallenen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge im Journal bzw. Grundbuch und nach sachlichen Kriterien auf Konten geordnet im Hauptbuch aufzuzeichnen. Die systematische Gliederung der Konten wird sichergestellt durch die zum Einsatz kommenden Kontenrahmen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres müssen die Buchbestände der Finanzbuchhaltung mithilfe des Inventars bzw. der zugrunde liegenden Inventur abgeglichen werden. Bereits mit dem BilMoG wurden für Einzelkaufleute rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 Größenmerkmale für die Buchführungspflicht eingeführt. Diese Werte werden für nach dem 31.12.2016 beginnenden Geschäftsjahre erneut aufgehoben. Somit sind Einzelkaufleute von der Inventur-, Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht befreit, wenn am Ende von zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen folgende Schwellenwerte nicht überschritten werden: Merkmale nach § 241a HGB Befreiungsvorschrift für Einzelkaufleute EUR Umsatzerlöse im Geschäftsjahr bis 31.12.2015 > 500.000 ab 01.01.2016 > 600.000 und Jahresüberschuss im Geschäftsjahr bis 31.12.2015 > 50.000 ab 01.01.2016 > 60.000 Die Rechtsfolgen treten im Fall der Neugründung bereits ein, wenn beide Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden (§§ 241a u. 242 Abs. 4 HGB). Einzelkaufleute, die diese Merkmale erfüllen, sind somit auch steuerlich von der Buchführungspflicht nach § 140 AO befreit und haben die Möglichkeit, ihren steuerpflichtigen Gewinn entweder durch freiwilligen Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs.1 EStG) oder Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zu ermitteln (siehe Kapitel 1.5.5). 21 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung 1.3.3 Inventur, Inventar, Bilanz Die Inventur gehört zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Buchführung in Form der Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (§§ 240 ff. HGB). Auch für die Inventur gelten insbesonder folgende Grundsätze: Vollständigkeit Einzelerfassung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden Richtigkeit Aufnahme der Bestände nach Art und Menge Nachprüfbarkeit Dokumentation und Aufbewahrung der Unterlagen zur Bestandsaufnahme Eine fehlerhafte oder gar unterlassene Inventur führt zum Verlust der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und damit auch der zum Schluss des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz. Da die Werte der Bestände an Vermögen und Kapital der Schlussbilanz in das folgende Jahr vorgetragen werden, kann auch die Buchführung dieses Jahres nicht ordnungsgemäß sein. Eine fehlerhafte Inventur betrifft also zwei Jahre. Inventur Folgende Übersicht zeigt die möglichen Inventurverfahren in Abhängigkeit von den Beständen der Bilanz. Inventurmethoden Bestandsarten Anlagevermögen Inventurmethoden gem. 240 f. HGB Körperliche Bestandsaufnahme Laufendes Bestandsverzeichnis Vorratsvermögen Körperliche Bestandsaufnahme Zeitverschobene Inventur Permanente Inventur Stichprobeninventur Sonstige Vermögensgegenstände und Schulden Körperliche Bestandsaufnahme Buchmäßige Saldenbestätigungen (Kontoauszüge) Die Inventur stellt im Regelfall eine Vollerhebung zum Bilanzstichtag dar und hat zeitnah zu erfolgen, das heißt 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag (durch Zählen, Schätzen, Messen, Wiegen der Bestände) mit mengen- und wertmäßiger Vor- oder Rückrechnung auf den Bilanzstichtag. Im Falle des Anlagevermögens entfällt die körperliche Inventur durch Führung eines Bestandsverzeichnisses (Anlagendatei), in dem die Zugänge und Abgänge mit den aktuellen Werten wie Restbuchwerte, Abschreibungen, historische Anschaffungs-/Herstellkosten geführt werden. Eine Auswahl buchmäßiger Saldenbestätigung zum Bilanzstichtag kommt insbesondere bei Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Kunden und Lieferanten zum Tragen. Bei den Geschäftsbanken und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt die Abstimmung der buchmäßigen Werte mit den Saldenauszügen der Banken zum Bilanzstichtag. Die Kassenbestände werden im Rahmen der Inventur gezählt und mit den Buch-Beständen aus dem Kassenbuch abgestimmt; ein Protokoll hierüber ist unbedingt zu erstellen. 22 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Für das Vorratsvermögen stellen zeitverschobene Inventur, permanente Inventur und Stichprobeninventur Erleichterungen im Inventurverfahren gegenüber der Stichtagsinventur dar. An eine bestimmte Inventurmethode ist das Unternehmen nicht gebunden, sondern kann entsprechend betrieblicher Gegebenheiten auch verschiedene Methoden anwenden. Erleichterungen für das Vorratsvermögen Zeitverschobene Inventur: bis zu 3 Monate vor und bis zu 2 Monate nach dem Bilanzstichtag durch wertmäßige Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Bilanzstichtag. Zeitverschobene Inventur Fortschreibung bei Inventur vor dem Bilanzstichtag: Wert am Inventurstichtag + Wert der Zugänge zwischen Inventur- und Bilanzstichtag ./. Wert der Abgänge zwischen Inventur- und Bilanzstichtag = Wert am Bilanzstichtag Rückrechnung bei Inventur nach dem Bilanzstichtag: Wert am Inventurstichtag + Wert der Abgänge zwischen Bilanz- und Inventurstichtag ./. Wert der Zugänge zwischen Inventur- und Bilanzstichtag = Wert am Bilanzstichtag Permanente Inventur: jederzeit während des Geschäftsjahres mit bestands- und wertmäßiger Fortschreibung auf den Bilanzstichtag. Voraussetzungen sind eine Lagerbuchhaltung, in der die Zu- und Abgänge einzeln nach Datum, Art und Menge erfasst werden sowie einmal jährlich eine körperliche Bestandsaufnahme. Vorteil ist die Aufteilung des Aufwandes der Erfassung und Ermittlung der Bestandspositionen auf das gesamte Jahr. Auslastungsspitzen können so besser verteilt werden. Permanente Inventur Stichprobeninventur: durch Beschränkung der körperlichen Bestandsaufnahme auf einen prozentualen Anteil und Hochrechnung der Ergebnisse auf den Gesamtbestand. Ermittlung anhand mathematisch-statistischer Verfahren. Problematisch kann die Stichprobeninventur sein, wenn die Kontrolle mit den tatsächlichen Beständen zu hohe Abweichungen aufzeigt. Stichptobeninventur Am aufwändigsten und für die Praxis am bedeutsamsten ist die Erfassung des Vorratsvermögens, zu dem neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen auch unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren gehören. Da der mit der Inventur verbundene Aufwand oftmals in keinem Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, sieht das HGB eine Reihe von Bewertungsvereinfachungen vor, auf die in Kapitel 5.3 im Einzelnen eingegangen wird. Weichen zum Bilanzstichtag die in der Finanzbuchhaltung ermittelten Buchwerte von den Inventurwerten ab, so sind die Inventurwerte maßgeblich für die Bilanz. Allerdings sollten die Differenzen untersucht werden, da sie auf Schwachstellen in den betrieblichen Abläufen hindeuten. Inventar Die Ergebnisse der Inventur werden im Inventar nach Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden festgehalten. Das Inventar entspricht einem Bestandsverzeichnis in Staffelform und besteht aus drei Teilen: dem Vermögen, den Schulden und dem rechnerischen Eigenkapital. Inhalte des Inventars Die Vermögensposten sind nach Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt, wobei die einzelnen Positionen z. B. nach zunehmender Liquiditätsnähe gegliedert werden. 23 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Die Gliederung der Schulden erfolgt z. B. nach zunehmender Fälligkeit. Das Eigenkapital oder Reinvermögen ergibt sich, indem die Schulden vom Vermögen abgezogen werden. Vermögen ./. Schulden = Eigenkapital (Reinvermögen) Folgendes Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Inventar und Bilanz. Beispiel für den Zusammenhang von Inventar und Bilanz Inventar des Möbelhauses Peter Polster e. Kfm., Hamburg, zum 31.12.2015 A. Vermögen EUR I. Anlagevermögen 1. Bebaute Grundstücke 2. Betriebsgebäude 3. Fuhrpark lt. AV 01 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. AV 02 II. Umlaufvermögen 1. Warenvorräte Möbel lt. Inventurlisten Kleinmöbel lt. Inventurlisten EUR 150.000,00 200.000,00 60.000,00 36.000,00 80.000,00 60.000,00 140.000,00 3.000,00 12.000,00 15.000,00 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen A. Kranich, Pinneberg K. Herms, Hamburg 3. Kassenbestand 4. Bankguthaben Hamburger Sparkasse Commerzbank Summe Vermögen 400,00 12.600,00 6.000,00 18.600,00 620.000,00 B. Schulden 1. Darlehen der Commerzbank 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Holzbauer GmbH, Hamburg Anja Liebknecht e. Kfr., Wedel Siegfried Hermans OHG, Pinneberg Summe Schulden 260.000,00 40.000,00 10.000,00 30.000,00 80.000,00 340.000,00 C. Ermittlung Eigenkapital Summe Vermögen - Summe Schulden 620.000,00 340.000,00 = Eigenkapital (Reinvermögen) 280.000,00 Ein eigenständiges Inventarverzeichnis wird heute nicht mehr geführt, obwohl dies in § 238 HGB so aufgeführt ist. 24 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Bilanz Beispiel aus obigem Iventar abgeleitete Bilanz Aktiva Bilanz zum 31.12.2015 EUR A. Anlagevermögen Passiva EUR A. Eigenkapital 280.000 II. Sachanlagen 1. Bebaute Grundstücke 150.000 B. Verbindlichkeiten 2. Betriebsgebäude 200.000 1. Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten 260.000 3. Fuhrpark 60.000 2. Verbindlichkeiten aLL 80.000 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.000 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren 140.000 II. Forderungen u. sonst. Vermögens-gegenstände 1. Forderungen aLL 15.000 IV. Schecks Kassenbestand, Guth. bei Kreditinstituten 1. Bank 18.600 2. Kasse 400 620.000 620.000 1.3.4 Dokumentationspflichten Die wesentlichen Dokumentationspflichten in der Finanzbuchhaltung werden bereits erfüllt durch die Erfassung der Geschäftsvorfälle anhand geeigneter Dokumente und Aufzeichnungen entsprechend der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Jeder Kaufmann hat zudem die für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung geforderten Unterlagen für bestimmte Zeiträume geordnet aufzubewahren und innerhalb angemessener Frist lesbar zu machen (§ 257 HGB): Aufbewahrungszeitraum 10 Jahre Aufbewahrungsfristen kaufmännischer Unterlagen Handelsbücher Inventare Eröffnungsbilanzen Jahresabschlüsse Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen Buchungsbelege Aufbewahrungszeitraum 6 Jahre Empfangene Handelsbriefe Kopien der abgesandten Handelsbriefe 25 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Anforderungen an die digitale Speicherung von Unterlagen Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse können die Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern gespeichert werden. Damit kommt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine besondere Bedeutung zu. Sofern aufzubewahrende Unterlagen nur auf Datenträgern vorliegen, besteht die Verpflichtung, diejenigen Hilfsmittel auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen oder lesbare Reproduktionen beizubringen (§ 261 HGB). Für den in der Praxis vorherrschenden Einsatz DV-gestützter Finanzbuchhaltungsprogramme sind somit zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Weitere handelsrechtliche Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses Gemäß §§ 244 f. HGB ist der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen und vom Kaufmann bzw. allen persönlich haftenden Gesellschaftern zu unterschreiben. Unterzeichnungspflichtig sind demnach: der Einzelunternehmer als Inhaber die Gesellschafter einer OHG die Komplementäre einer KG die Geschäftsführer einer GmbH die Vorstandsmitglieder einer AG 1.3.5 Gewinnermittlung Durch die Ausübung geeigneter Bewertungsmaßnahmen kann der Erfolg eines Unternehmens in bestimmten Grenzen beeinflusst werden. Das Vorsichtsprinzip: Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz Unabhängig von Größe und Rechtsform folgen die handelsrechtlichen Grundsätze und Maßstäbe zur Bilanzierung dem Vorsichtsprinzip (siehe unten). Dieser Grundsatz leitet sich aus dem das HGB beherrschenden Gläubigerschutzgedanken ab. Da sich Kreditgeber vorrangig durch ein hohes Eigenkapital zu einer positiven Einschätzung der Kreditwürdigkeit verleiten lassen, soll der Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eher schlechter als besser darstellen. Ein Kaufmann hat sich also im Zweifelsfall vor sich selbst und anderen eher ärmer zu rechnen, als er tatsächlich ist. Ziel der handelsrechtlichen Bilanz sollte es sein, zu hohe Gewinnausweise bzw. zu hohe Gewinnausschüttungen zu vermeiden, um die Haftungssubstanz des Unternehmens als Sicherheit für die Gläubiger zu erhalten. Das Vorsichtsprinzip dient also der Kapitalerhaltung und dem Gläubigerschutz. Ausprägungen des Vorsichtsprinzips Das Vorsichtsprinzip findet seine Ausprägung bei der handelsrechtlichen Gewinnermittlung in zwei Tendenzen: Unterbewertung der Aktiva und Überwertung der Passiva Ertragsbemessung nach unten und Aufwandsbemessung nach oben Rechtsfomabhängige Bestimmungen für Kapitalgesellschaften Das Vorsichtsprinzip findet Ergänzung in rechtsformabhängigen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Gem. § 30 GmbHG muss das Stammkapital als Mindesthaftungssumme erhalten bleiben, darf also nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Gem. § 57 Abs. 3 AktG ist die Ausschüttung an die Aktionäre einer AG beschränkt auf den Bilanzgewinn. Gem. § 150 Abs.1 AktG ist aus dem Jahresüberschuss die Bildung einer gesetzlichen Rücklage zwingend vorzunehmen. 26 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Mit Erstellung der Handelsbilanz sind somit Regelungen zur Begrenzung der Gewinnausschüttung zu erfüllen, die der Sicherung des Mindesthaftungsvermögens dienen. Andererseits sehen handelsrechtliche Vorschriften auch die Sicherung einer angemessenen Verzinsung für das eingesetzte Kapital bestimmter Rechtsformen vor. Das Kapital der Gesellschafter einer OHG ist noch vor der weiteren Verwendung des Jahresgewinns mit 4 % zu verzinsen (§ 121 HGB). Rechtsformabhängige Bestimmumgen für Personengesellschaften Der Kommanditist einer KG hat einen Anspruch auf Auszahlung des ihm zustehenden Gewinns und ist nicht verpflichtet, diesen wegen späterer Verluste zurückzuzahlen (§ 169 HGB). Die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz ist zudem Ausgangspunkt für die Erstellung der Steuerbilanz. So dient also der Handelsbilanzgewinn zunächst auch als Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Aufgabe und Zielsetzung von Handelsbilanz und Steuerbilanz sind jedoch unterschiedlich. Handelsbilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung Die steuerlichen Bewertungsvorschriften sollen im Regelfall eine Unterbewertung von Aktivposten und eine Überbewertung von Passivposten ausschließen, um so genannte stille Reserven aufzudecken und der Besteuerung zu unterziehen. Aufdeckung stiller Reserven Als stille Reserven werden die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Teile des Eigenkapitals (= offene Reserve) bezeichnet, welches dann am Bilanzstichtag geringer erscheint, als es wirklich ist. Das entspricht im Allgemeinen dem handelsrechtlichen Gläubigerschutzgedanken. 1.4 Der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der (Bestände-)Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Art und Umfang der Rechnungslegung unterscheiden sich also von der einer Nicht-Kapitalgesellschaft und werden zudem größenklassenabhängig definiert. 1.4.1 Vorschriften zur Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung Die Handelsbilanz soll als zentrales Zahlenwerk (auch) externe Adressaten über die Lage und Entwicklung des Unternehmens informieren. Konkreter noch wird diese Informationsaufgabe im Falle von Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, deren gesetzliche Vertreter mit dem Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorzulegen haben (§ 264 Abs. 2 HGB). Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten für die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter (§ 264a Abs. 1 HGB). Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personengesellschaften gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zu Prüfungs- oder Offenlegungspflichten. Die folgenden Regelungen gelten ebenfalls nicht für Gesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person als Vollhafter, wie z. B. für eine GmbH & Co. KG, in der neben der GmbH eine natürliche Person als Komplementär unbeschränkt haftet. 27 1 1 Basis: Grundlagen der Bilanzierung Größenklassenabhängige Erleichterungen Je nach Betriebsgröße muss ein Unternehmen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verschiedene Vorschriften berücksichtigen. Dies bezieht sich unter anderem auf die Gliederung des Jahresabschlusses, die Berichtspflichten im Anhang, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Offenlegung. Übersicht: Größenklassen von Unternehmen Das HGB differenziert zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften (vgl. § 267 HGB). Mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) können seit dem 01.01.2013 weitere Erleichterungen für so genannte Kleinstkapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden (§ 267a HGB). Für die Zuordnung zu einer Größenklasse müssen zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils unter- oder überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Bei Neugründungen oder Umwandlungen treten die Rechtsfolgen bereits ein, wenn die genannten Kriterien am ersten Abschlussstichtag erfüllt sind. Auf die Anhebung der zulässigen Schwellenwerte für die Konzernrechnungslegungspflicht gem. § 293 HGB für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre sei an dieser Stelle verwiesen. Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften Die Erleichterungen hinsichtlich Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung können kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wie auch die nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) mit nicht mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter in Anspruch nehmen. Mit dem BilRUG sind die Schwellenwerte insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften deutlich erhöht worden. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften Die Größenmerkmale für Kleinstkapitalgesellschaften sind hingegen beibehalten worden. Mit dem BilRUG dürfen die Erleichterungen nun jedoch auch von Genossenschaften in Anspruch genommen werden (§336 Abs. 2 Satz 3 HGB). Demgegenüber bestimmt ein neu eingefügter Absatz, dass einige Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Tätigkeit nicht mehr unter die Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften fallen, wie z.B. Investmentgesellschaften oder Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (§ 267a Abs. 3 HGB). Somit sind insbesondere (Finanz-) Holdinggesellschaften mit nur geringen eigenen Umsatzerlösen oder niedrigen Arbeitnehmerzahlen von den Regelungen ausgeschlossen. 28 Ebenfalls im Verlag erschienen. Up-To-Date FiBu und Lohn Bleiben Sie auch weiterhin auf dem Laufenden. Die Up-To-Date-Broschüren Finanzbuchhaltung und Lohn und Gehalt informieren Sie jährlich über aktuelle Gesetzesänderungen. Alle wichtigen Rechtsstandsänderungen sind übersichtlich zusammengestellt und anhand von Beispielen erklärt. Xpert Business Neu Neu Titel Preis* Finanzbuchführung 1 22,95 € 978-3-86718-500-4 Finanzbuchführung 1 - Übungen und Musterklausuren, 24,95 € 978-3-86718-550-9 Finanzbuchführung 2 22,95 € 978-3-86718-501-1 Finanzbuchführung 2 - Übungen und Musterklausuren, 24,95 € 978-3-86718-551-6 Finanzbuchführung mit Lexware 22,95 € 978-3-86718-502-8 Finanzbuchführung mit DATEV 22,95 € 978-3-86718-592-9 DATEV für den Mittelstand 22,95 € 978-3-86718-599-8 Intensivkurs Finanzbuchführung - Betriebl. Übungsfallstudie 16,95 € 978-3-86718-594-3 9,95 € 978-3-86718-014-6 Einnahmen-Überschussrechnung 22,95 € 978-3-86718-598-1 Kommunales Rechnungswesen - Doppik Doppelte Buchführung in der öffentlichen Verwaltung 36,95 € 978-3-86718-516-5 Lohn und Gehalt 1 22,95 € 978-3-86718-503-5 Lohn und Gehalt 1 - Übungen und Musterklausuren, 24,95 € 978-3-86718-553-0 Lohn und Gehalt 2 22,95 € 978-3-86718-504-2 Lohn und Gehalt 2 - Übungen und Musterklausuren, 24,95 € 978-3-86718-554-7 Lohn und Gehalt mit Lexware 22,95 € 978-3-86718-505-9 Lohn und Gehalt mit DATEV 22,95 € 978-3-86718-595-0 9,95 € 978-3-86718-015-3 Up-To-Date 2016 - Finanzbuchhaltung Up-To-Date 2016 - Lohn und Gehalt * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de ISBN/Bestellnr. Xpert Business Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Personalwirtschaft 22,95 € 978-3-86718-512-7 Personalwirtschaft - Übungen und Musterklausur 22,95 € 978-3-86718-562-2 Kosten- und Leistungsrechnung 22,95 € 978-3-86718-511-0 Kosten- und Leistungsrechnung - Übungen und Musterklausuren 16,95 € 978-3-86718-561-5 Controlling 22,95 € 978-3-86718-508-0 Controlling - Übungen und Musterklausuren 22,95 € 978-3-86718-558-5 Bilanzierung 24,95 € 978-3-86718-507-3 Bilanzierung - Übungen und Musterklausuren 22,95 € 978-3-86718-557-8 Betriebliche Steuerpraxis 26,95 € 978-3-86718-515-8 Finanzwirtschaft 22,95 € 978-3-86718-510-3 Finanzwirtschaft - Übungen und Musterklausuren 22,95 € 978-3-86718-560-8 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de Xpert Business Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Systeme und Funktionen der Wirtschaft 11,95 € 978-3-86718-600-1 Wirtschafts- und Vertragsrecht 11,95 € 978-3-86718-601-8 Unternehmensorganisation und -führung 11,95 € 978-3-86718-602-5 Produktion, Materialwirtschaft und Qualitätsmanagement 11,95 € 978-3-86718-603-2 Finanzen und Steuern 11,95 € 978-3-86718-604-9 Marketing und Vertrieb 11,95 € 978-3-86718-605-6 Personal- und Arbeitsrecht 11,95 € 978-3-86718-606-3 Rechnungswesen und Kostenrechnung 11,95 € 978-3-86718-607-0 WirtschaftsWissen kompakt 22,95 € 978-3-86718-611-7 WirtschaftsWissen für Existenzgründer 29,95 € 978-3-86718-612-4 WirtschaftsWissen * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de Xpert Personal Business Skills Titel Preis* Wirksam vortragen - Rhetorik 1 15,95 € 978-3-86718-080-1 Erfolgreich verhandeln - Rhetorik 2 15,95 € 978-3-86718-081-8 Zeit optimal nutzen - Zeitmanagement 15,95 € 978-3-86718-082-5 Erfolgreich verkaufen - Verkaufstraining 15,95 € 978-3-86718-083-2 Projekte realisieren - Projektmanagement 15,95 € 978-3-86718-084-9 Konflikte lösen - Konfliktmanagement 15,95 € 978-3-86718-085-6 Erfolgreich moderieren - Moderationstraining 15,95 € 978-3-86718-086-3 Probleme lösen und Ideen entwickeln 15,95 € 978-3-86718-087-0 Kompetent entscheiden und verantwortungsbewusst handeln 15,95 € 978-3-86718-088-7 Teams erfolgreich entwickeln und leiten 15,95 € 978-3-86718-089-4 Overhead-Folien und Bildschirmshows 15,95 € 978-3-86718-090-0 Präsentationen gekonnt durchführen 15,95 € 978-3-86718-091-7 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de ISBN/Bestellnr. Wissenstrainer interaktive Lernsoftware Programmversion Preis ab* ISBN/Bestellnr. Wissenstrainer Finanzbuchführung Xpert Business - Finanzbuchführung 1 580 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-970-5 Xpert Business - Finanzbuchführung 2 582 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-971-2 Starter - Buchhaltung für Einsteiger 580 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-972-9 Advanced Buchhaltung für Fortgeschrittene 582 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-973-6 Xpert Business - Lohn und Gehalt 1 1167 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-978-1 Xpert Business - Lohn und Gehalt 2 960 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-979-8 Starter - Lohnabrechnung für Einsteiger 1167 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-980-4 Advanced - Lohnabrechnung für Fortgeschrittene 960 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-981-1 Wissenstrainer Lohn und Gehalt * Preise inkl. USt. gelten für Edu-Version (für berechtigte Kunden wie Schüler, Studenten, Lehrkräfte, Kursteilnehmer, Bildungseinrichtungen); Änderungen vorbehalten; aktuelle Preise und Bedingungen finden Sie auf www.edumedia.de Buchungstrainer interaktive Lernsoftware Programmversion Preis* ISBN/Bestellnr. Buchungstrainer Xpert Business Finanzbuchführung 1 mit 250 Belegen mit 500 Belegen 24,95 € 39,95 € 978-3-86718-930-9 Buchungstrainer Xpert Business Finanzbuchführung 2 mit 250 Belegen mit 500 Belegen 24,95 € 39,95 € 978-3-86718-931-6 Buchungstrainer Starter Finanzbuchhaltung für Einsteiger mit 250 Belegen mit 500 Belegen 24,95 € 39,95 € 978-3-86718-932-3 Buchungstrainer Advanced Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene mit 250 Belegen mit 500 Belegen 24,95 € 39,95 € 978-3-86718-933-0 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de EDV Titel Preis* PC-Starter - Version für Windows 7 13,95 € 978-3-86718-340-6 Textverarbeitung 2010 13,95 € 978-3-86718-345-1 Tabellenkalkulation 2010 13,95 € 978-3-86718-346-8 Datenbanken 2010 13,95 € 978-3-86718-347-5 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de ISBN/Bestellnr. Xpert Culture Communication Skills Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Interkulturelle Kompetenz 19,95 € 978-3-86718-200-3 Cross-cultural competence (englischsprachige Ausgabe) 19,95 € 978-3-86718-201-0 Interkulturelle Kompetenz in Gesundheit und Pflege 11,95 € 978-3-86718-203-4 Leben und Arbeiten in Deutschland 11,95 € 978-3-86718-202-7 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de Büroorganisation Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Büroorganisation, Chefassistenz und Arbeitsoptimierung 29,95 € 978-3-86718-404-5 9,95 € 978-3-86718-401-4 LOTUS NOTES- und IT-Anwendungen * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de Fachprofil Lernbegleitung Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Farb-Version Preis* ISBN/Bestellnr. Schwarz-Weiß-Version Fachprofil Lernbegleitung Fachbuch 49,90 € 978-3-86718-753-4 37,90 € 978-3-86718-750-3 Fachprofil Lernbegleitung Arbeitsblätter 49,90 € 978-3-86718-754-1 37,90 € 978-3-86718-751-0 Fachprofil Lernbegleitung Set (Fachbuch und Arbeitsblätter) 79,90 € 978-3-86718-755-8 59,90 € 978-3-86718-752-7 * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de Bestell- und Kundenservice Ob es um Fragen zu unseren Produkten, zu einer Lieferung oder um aktuelle Informationen geht, unser Kundenservice ist gern für Sie da. Sie werden von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer individuell beraten oder mit dem Experten für die jeweiligen inhaltlichen Fragen verbunden. Online: www.edumedia.de Bestellen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zeitunabhängig und zuverlässig. Telefon-Hotline: 05031 - 909800, E-Mail: [email protected] Treffen Sie individuelle Absprachen mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer. Wir sind flexibel.
© Copyright 2025 ExpyDoc