GERMAN CHARTA DER RECHTE UND PFLICHTEN VON PFLEGEEMPFÄNGERN HEIMPFLEGE Aged Care Act 1997, Anhang 1 Grundsätze zu Benutzerrechten 2014 1. Rechte der Pflegeempfänger - Heimpflege Jede(r) Pflegeempfänger(in) hat folgende Rechte: a) das Recht zum umfassenden und effektiven Gebrauch seiner oder ihrer persönlichen Rechte, Rechtsansprüche sowie Grund- und Verbraucherrechte; b) das Recht auf hochwertige Pflege, die seinen oder ihren Bedürfnissen gerecht wird; c) das Recht auf umfassende Informationen über seinen oder ihren Gesundheitszustand und Behandlungsmöglichkeiten; d) das Recht, mit Würde und Respekt behandelt zu werden und ohne Ausnutzung, Missbrauch oder Vernachlässigung zu leben; e) das Recht, ohne Diskriminierung oder Viktimisierung zu leben; ohne sich jenen gegenüber zur Dankbarkeit verpflichtet zu fühlen, die sich um seine oder ihre Pflege und Unterbringung kümmern f) das Recht auf Privatsphäre; g) das Recht, in einer sicheren und wohnlichen Umgebung zu leben und sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnbetreuung ohne unzumutbare Einschränkung frei bewegen zu können; h) das Recht, als Individuum akzeptiert und behandelt zu werden und das Recht, dass seine oder ihre individuellen Vorlieben berücksichtigt und mit Respekt behandelt werden; i) das Recht, seine oder ihre kulturellen und religiösen Praktiken weiterhin auszuüben und die Sprache seiner oder ihrer Wahl ohne Diskriminierung beizubehalten; j) das Recht, soziale und persönliche Beziehungen mit beliebigen Personen ohne Angst, Kritik oder Einschränkung einzugehen und zu pflegen; k) das Recht auf Meinungsfreiheit; l) das Recht, seine oder ihre persönliche Unabhängigkeit zu bewahren; m) das Recht, für seine oder ihre eigenen Handlungen und Entscheidungen persönliche Verantwortung zu übernehmen, auch wenn dies ein gewisses Risiko beinhalten könnte, weil der Pflegeempfänger das Recht hat, das Risiko zu übernehmen und das Recht darauf, dass das Risiko nicht als Grundlage zur Verhinderung oder Einschränkung seiner oder ihrer Handlungen und Entscheidungen benutzt wird; n) das Recht, die Kontrolle über die persönlichen Aspekte seines oder ihres Alltags, sowie über finanzielle Dinge und Besitztümer beizubehalten und weiterhin Entscheidungen darüber zu treffen; o) das Recht, an Aktivitäten, Vereinen und Freundschaften seiner oder ihrer Wahl sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnbetreuung beteiligt zu sein; p) das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen und Aktivitäten, die innerhalb der Gemeinschaft allgemein zur Verfügung stehen; q) das Recht, in Bezug auf Entscheidungen zur Wohnsituation in der Wohnbetreuung befragt und auf Wunsch daran beteiligt zu werden; r) das Recht, Zugang zu Informationen über seine oder ihre Rechte, Pflege, Unterkunft und andere Informationen zu erlangen, die den Pflegeempfänger persönlich betreffen; s) das Recht, sich zu beschweren und Maßnahmen zur Beilegung von Streitigkeiten zu ergreifen; t) das Recht, auf Rechtsanwälte und andere Rechtsmittel zuzugreifen; u) das Recht, frei von Repressalien oder der begründeten Furcht vor Repressalien in irgendeiner Form zu sein, dafür dass er oder sie Maßnahmen zur Geltendmachung seiner oder ihrer Rechte ergriffen hat; 2. Pflichten der Pflegeempfänger - Heimpflege Jede(r) Pflegeempfänger(in) hat folgende Pflichten: a) die Pflicht, die Rechte und Bedürfnisse anderer Menschen innerhalb der Wohnbetreuung zu respektieren und die Bedürfnisse der Wohnbetreuungsgemeinschaft als Ganzes zu respektieren; b) die Pflicht, die Rechte der Mitarbeiter auf ein Arbeitsumfeld ohne Belästigung zu respektieren; c) die Pflicht, soweit er oder sie in der Lage dazu ist, sich um die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden zu kümmern. d) die Pflicht, soweit er oder sie in der Lage dazu ist, den eigenen Arzt über seine oder ihre relevante medizinische Vorgeschichte und den aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.
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