Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV Ätzende Gefahrstoffe, alkalisch, fest z.B. Natrium- und Kaliumhydroxid, Trinatriumphosphat Gefahren für Mensch und Umwelt • • • • • Allgemein: Feste, alkalisch ätzende Gefahrstoffe wirken i.d.R. erst nach Zutritt von Wasser, auch in Form von Hautfeuchtigkeit, oder im geschmolzenem Zustand je nach Korngröße, Temperatur und Einwirkzeit reizend oder zerstörend auf Haut, Augen und Schleimhäute. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A (1B), verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Ätzwirkung auf die Augen, Kategorie 1, verursacht schwere Augenschäden. EUH071: Ätzend für die Atemwege Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1, kann Metalle korrodieren. Technische Einrichtungen können zerstört und dadurch die Unfallgefahr erhöht werden. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • Benutzen Sie die funktionstüchtigen Schutzeinrichtungen, z.B. Abzug oder Absaugungen. • Vermeiden Sie jeden direkten Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung. Benutzen Sie die zur Verfügung gestellten persönliche Schutzausrüstung • Benutzen Sie die zur Verfügung gestellten Hautschutzmittel nach dem Hautschutzplan. • Beim Lösen fester Laugen kann die Flüssigkeit sehr heiß werden. Glasgefäße können zerspringen und Kunststoffgefäße sich verformen. • Die Lauge nur in kleinen Portionen und unter Rühren ins Wasser geben nie umgekehrt. • Kochende Laugen neigen zu Siedeverzügen, Vorsicht! • Feste Alkalien ziehen z.T. begierig Feuchtigkeit an und zerfließen zu einer stark ätzenden Flüssigkeit. • Benutzen Sie die vorgesehenen, laugenfesten Geräte, Leichtmetalle werden angegriffen. 1 Verhalten im Gefahrenfall • Im Gefahrenfall alle Anwesenden sofort informieren, den Gefahrenbereich unverzüglich verlassen. Den Anweisungen des anwesenden Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. • Machen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen vertraut, d.h. Feuerlöscher, Löschdecken, Notdusche, Notruf etc. • Bei kleinen Entstehungsbränden löschen Sie mit CO2- oder Pulverlöscher, event. mit Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl!). • Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben. Beim Auftreten gefährlicher Stäube sind Atemschutzgeräte mit den entsprechenden Kombinationsfilter anzulegen. Erste Hilfe Auch Personen mit geringfügigem Gefahrstoffkontakt sollten durch einen Arzt untersucht werden. Geben Sie die Gefahrstoffbezeichnung, besser die dazugehörige Betriebsanweisung und wenn vorhanden das DIN-Sicherheitsdatenblatt oder ggf. eine Stoffprobe mit weiteren Informationen zum Arzt mit. Nach Hautkontakt: Notduschen benutzen, mehrere Minuten gründlich mit Wasser waschen, mit Gefahrstoff beschmutze Kleidung entfernen. Nach Augenkontakt: Bei gut geöffneten Lidspalt mehrere Minuten unter fließenden Wasser spülen. Nach Verschlucken: Sofort und wiederholt Wasser trinken, falls vorhanden mit Aktivkohle-Zusatz, Erbrechen vermeiden. Nach Einatmen: Zufuhr von viel Frischluft. Bei Verbrennungen: Kühlen mit Wasser, Gesichts und Augenverbrennungen unverbunden lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Sachgerechte Entsorgung Die Gefahrstoffe sind in ordnungsgemäßen Behältern, mit ordnungsgemäßer Deklarierung und Entsorgungsantrag der Entsorgung zuzuführen. Es gilt die Entsorgungsrichtlinie der Fachhochschule. 2
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