Ätzende Gefahrstoffe, alkalisch, fest

Betriebsanweisung
nach § 14 GefStoffV
Ätzende Gefahrstoffe, alkalisch, fest
z.B. Natrium- und Kaliumhydroxid, Trinatriumphosphat
Gefahren für Mensch und Umwelt
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Allgemein: Feste, alkalisch ätzende Gefahrstoffe wirken i.d.R. erst nach
Zutritt von Wasser, auch in Form von Hautfeuchtigkeit, oder im
geschmolzenem Zustand je nach Korngröße, Temperatur und Einwirkzeit
reizend oder zerstörend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A (1B), verursacht schwere
Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Ätzwirkung auf die Augen, Kategorie 1, verursacht schwere
Augenschäden.
EUH071: Ätzend für die Atemwege
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1, kann Metalle korrodieren.
Technische Einrichtungen können zerstört und dadurch die Unfallgefahr
erhöht werden.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
• Benutzen Sie die funktionstüchtigen Schutzeinrichtungen, z.B. Abzug oder
Absaugungen.
• Vermeiden Sie jeden direkten Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung. Benutzen Sie die zur Verfügung gestellten persönliche Schutzausrüstung
• Benutzen Sie die zur Verfügung gestellten Hautschutzmittel nach dem
Hautschutzplan.
• Beim Lösen fester Laugen kann die Flüssigkeit sehr heiß werden.
Glasgefäße können zerspringen und Kunststoffgefäße sich verformen.
• Die Lauge nur in kleinen Portionen und unter Rühren ins Wasser geben nie umgekehrt.
• Kochende Laugen neigen zu Siedeverzügen, Vorsicht!
• Feste Alkalien ziehen z.T. begierig Feuchtigkeit an und zerfließen zu einer
stark ätzenden Flüssigkeit.
• Benutzen Sie die vorgesehenen, laugenfesten Geräte, Leichtmetalle werden
angegriffen.
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Verhalten im Gefahrenfall
• Im Gefahrenfall alle Anwesenden sofort informieren, den Gefahrenbereich
unverzüglich verlassen. Den Anweisungen des anwesenden
Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
• Machen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit den notwendigen
Sicherheitseinrichtungen vertraut, d.h. Feuerlöscher, Löschdecken,
Notdusche, Notruf etc.
• Bei kleinen Entstehungsbränden löschen Sie mit CO2- oder Pulverlöscher,
event. mit Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl!).
• Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben. Beim Auftreten gefährlicher
Stäube sind Atemschutzgeräte mit den entsprechenden Kombinationsfilter
anzulegen.
Erste Hilfe
Auch Personen mit geringfügigem Gefahrstoffkontakt sollten durch einen Arzt
untersucht werden. Geben Sie die Gefahrstoffbezeichnung, besser die dazugehörige Betriebsanweisung und wenn vorhanden das DIN-Sicherheitsdatenblatt oder ggf. eine Stoffprobe mit weiteren Informationen zum Arzt mit.
Nach Hautkontakt: Notduschen benutzen, mehrere Minuten gründlich mit
Wasser waschen, mit Gefahrstoff beschmutze Kleidung entfernen.
Nach Augenkontakt: Bei gut geöffneten Lidspalt mehrere Minuten unter
fließenden Wasser spülen.
Nach Verschlucken: Sofort und wiederholt Wasser trinken, falls vorhanden
mit Aktivkohle-Zusatz, Erbrechen vermeiden.
Nach Einatmen: Zufuhr von viel Frischluft.
Bei Verbrennungen: Kühlen mit Wasser, Gesichts und Augenverbrennungen
unverbunden lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Die Gefahrstoffe sind in ordnungsgemäßen Behältern, mit ordnungsgemäßer Deklarierung und
Entsorgungsantrag der Entsorgung zuzuführen. Es gilt die Entsorgungsrichtlinie der
Fachhochschule.
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