D/2/15,16,18 und D/3/16-18

INW - Ingenieur- und NaturWissenschaften
Laborordnung für das mechanische, thermische und
chemische VT-Labor
Ohne eine entsprechende Sicherheitsbelehrung dürfen keine Arbeiten mit Gefahrenstoffen und Anlagen innerhalb dieser Labore durchgeführt werden!
Verhalten im Labor
Gefahrenstoffverordnung: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html
Grundsätzliches
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Das Betreten des Labors ist nur autorisierten Personen gestattet. Diese Personen müssen über
das Verhalten in Brand-, Havarie- und Alarmfällen unterwiesen sein
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Jeder Mitarbeiter hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet und Sachschäden vermeidet
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Im Umgang mit Gefahrstoffen ist die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nach Gef.Stoff.V. § 14
einzuhalten (Chemikalien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein)
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Die Entsorgung von Gefahrenstoffen findet durch gekennzeichnete Behälter statt
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Jeder Unfall bzw. jede Störung oder Auffälligkeit ist umgehend beim Laborverantwortlichen anzuzeigen
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Hinweise zur Brandschutzordnung bzw. Not- und Alarmplan sind zu beachten (s. Aushang Flure)
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Die Arbeitsplätze sind ausschließlich dem vorgesehenen Zweck entsprechend zu nutzen
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Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten
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Anlagen und Geräte dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn man sich von der Schadenund Mängelfreiheit der Einrichtung überzeugt hat
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Vor jedem Praktikum müssen die entsprechenden Betriebsanweisungen verstanden worden
sein (http://web.hs-merseburg.de/~ag-verfa/)
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Zum Arbeitsschluss ist zu kontrollieren, ob elektrische Geräte aus- bzw. ordnungsgemäß geschaltet, Chemikalien gesichert abgestellt und Medienleitungen verschlossen sind
Gefahrenvorbeugung
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Labortüren müssen geschlossen bleiben!
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Essen, Trinken und Rauchen sind im Labor nicht gestattet
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Im Labor ist das Tragen eines Laborkittels aus Baumwolle und festes Schuhwerk Pflicht
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Bei Arbeiten mit Chemikalien, …
o ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen!
o muss die Laborlüftung angeschaltet sein (Fenster geschlossen!)
o müssen vorher die Sicherheitsdatenblätter verstanden worden sein!
o müssen diese so gelagert werden, dass ein Missbrauch verhindert wird
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Persönliche Accessoires sind außerhalb des Labors aufzubewahren
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Schwangeren ist das Arbeiten mit Gefahrenstoffen Gef.Stoff.V. § 3 untersagt!!!
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INW - Ingenieur- und NaturWissenschaften
Laborordnung für das mechanische, thermische und
chemische VT-Labor
Bei Gefahren
1. Ruhe bewahren!!!
2. Unfallstelle sichern
3. Auf eigene Sicherheit achten
Notruf: 112
Pforte: 03461 46 2666
4. Personen aus Gefahrenzone bringen
5. Notruf absetzen!
5.1 Gefährdung schildern
Wo geschah es?
- Einrichtung; Ort; Straße; …
Was geschah?
- Erkrankung, Brand; weitere Gefahren; …
Wie viele Verletze?
Welche Art von Verletzung?
- Bewusstlosigkeit; …
Warten auf Rückfragen
5.2. Pforte benachrichtigen (zur Einweisung der Rettungskräfte)
6. Geschädigte Person versorgen
- Wärmedecke; stabile Seitenlage; Reden; …
7. Brand bekämpfen
- CO2-Löscher neben Labortür
- Schaumlöscher im Flur, gegenüber Labortür
- keine Aufzüge benutzen!!!
8. Sammelplatz aufsuchen
- Parkplatz hinter Hauptgebäude
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