FG Bobby Brady ED Gastspielvertrag Organizer: and Musician: _______________________ _______________________ _______________________ _______________________ _______________________ _________________________ _________________________ _________________________ _________________________ _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1. Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für einen Auftritt am _____________ in/im ______________________________________________________________. § 2. Veranstaltungsbeginn ist _________ Uhr, Veranstaltungsende ist gegen __________ Uhr. Der Auftritt besteht aus einzelnen Sets mit Pausen 3 X 45min. § 3. Die Gage beträgt _________ € und wird nach dem Konzert in bar ausbezahlt. Der Künstler ist als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Gabe wird daher ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt. § 4. Der Künstler besitzt eine Arbeitsgenehmigung und ist in Deutschland gemeldet. Es fällt keine Ausländersteuer für diesen Auftritt an. § 5. Der Veranstalter stellt eine Übernachtung in einem nahegelegenen Hotel oder eine andere angemessene Übernachtungsmöglichkeit und sorgt für angemessene Verpflegung während der Veranstaltung. § 6. Der Künstler stellt dem Veranstalter folgendes Informations- und Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung: § 7. Sollte es sich um eine Veranstaltung im Freien handeln (z.Bsp. in einem Biergarten), muss eine wetterfeste Überdachung der Bühne zum Schutz der technischen Ausrüstung vorhanden sein. Zusätzlich benötigt Bobby eine Abstellfläche (z.Bsp. einen kleinen Tisch) für den Verstärker sowie ein Verlängerungskabel, das von der Bühne aus leicht zu erreichen sein sollte. § 8. Der Künstler spielt über eine eigene Verstärkeranlage, eine kleine Bühne und eine Lichtanlage wird vom Arbeitgeber gestellt. § 9. Im Falle einer Vertragsverletzung gilt gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % der Gage. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung/des Künstlers werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen des Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Feuer in der Veranstaltungsstätte u. ä. § 10. Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw. abzubrechen. Der Künstler behält in diesem Fall seinen vollen Honoraranspruch. § 11. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 12. Der genannte Auftrittsort / Termin gilt erst bei Erhalt des vom Veranstalter unterschriebenen Vertrages als bestätigt. Ort, Datum ___________________________________ _____________________________________ Veranstalter _______________________________________ Künstler
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