Bobby Brady

FG
Bobby Brady
ED
Gastspielvertrag
Organizer:
and Musician:
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wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1.
Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für einen Auftritt am
_____________ in/im ______________________________________________________________.
§ 2.
Veranstaltungsbeginn ist _________ Uhr, Veranstaltungsende ist
gegen __________ Uhr. Der Auftritt besteht aus einzelnen Sets mit Pausen 3 X 45min.
§ 3.
Die Gage beträgt _________ € und wird nach dem Konzert in bar ausbezahlt. Der Künstler ist als Kleinunternehmer
nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Gabe wird daher ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.
§ 4.
Der Künstler besitzt eine Arbeitsgenehmigung und ist in Deutschland gemeldet.
Es fällt keine Ausländersteuer für diesen Auftritt an.
§ 5.
Der Veranstalter stellt eine Übernachtung in einem nahegelegenen Hotel oder eine andere angemessene
Übernachtungsmöglichkeit und sorgt für angemessene Verpflegung während der Veranstaltung.
§ 6.
Der Künstler stellt dem Veranstalter folgendes Informations- und Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung:
§ 7.
Sollte es sich um eine Veranstaltung im Freien handeln (z.Bsp. in einem Biergarten), muss eine wetterfeste Überdachung der
Bühne zum Schutz der technischen Ausrüstung vorhanden sein. Zusätzlich benötigt Bobby eine Abstellfläche (z.Bsp. einen
kleinen Tisch) für den Verstärker sowie ein Verlängerungskabel, das von der Bühne aus leicht zu erreichen sein sollte.
§ 8.
Der Künstler spielt über eine eigene Verstärkeranlage, eine kleine Bühne und eine Lichtanlage wird vom Arbeitgeber
gestellt.
§ 9.
Im Falle einer Vertragsverletzung gilt gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe
von 50 % der Gage. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung/des Künstlers werden beide Vertragspartner
von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen des Künstlers, Streiks im
Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Feuer in der Veranstaltungsstätte u. ä.
§ 10. Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw.
abzubrechen. Der Künstler behält in diesem Fall seinen vollen Honoraranspruch.
§ 11. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche
Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12. Der genannte Auftrittsort / Termin gilt erst bei Erhalt des vom Veranstalter unterschriebenen Vertrages als bestätigt.
Ort, Datum ___________________________________
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Veranstalter
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Künstler