engagementvertrag

ENGAGEMENTVERTRAG
für musikalische Darbietung der
Musikgruppe
abgeschlossen zwischen
Partei 1: vertreten durch
Partei 2: vertreten durch
und
Hans Temper
Mühlhausergasse 5/10
A - 3372 Blindenmarkt
Name
0043660/2030407
[email protected]
Telefon
Straße
PLZ/Ort
EMail
Veranstaltungsabgaben:
PLZ/Ort:
Tel.:
Straße:
Datum:
Art:
Reisespesen:
geschätzter
Beginn :
Dauer/Std.:
Jede weitere Verlängerungsstunde wird mit
Gage:
pro Stunde verrechnet.
Vertragsbedingungen:
1. Die Bezahlung der Gage erfolgt unmittelbar nach Auftritt „in bar“.
2. Freie Verpflegung der Musikgruppe sowie des Chauffeurs gehen zu Lasten des Veranstalters.
(freie Unterkunft nach Vereinbarung)
3. Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages bezahlt der vertragsbrüchige Kontrahent eine
Konventionalstrafe in der Höhe der Gesamtgage.
4. Bei eventuellen, unvorhergesehenen Vorkommnissen infolge höherer Gewalt (Unfall, Krankheit,
etc.) kann der Veranstalter keinerlei Ansprüche finanzieller Art geltend machen. Dies gilt auch bei
einem evtl. Fernsehauftritt. Die Musikgruppe
ist um einen gleichwertigen Ersatz bemüht.
5. Bühne:
a) Mindestmaß 4 mal 6 Meter
b) Die Bühne muss drei Stunden vor Spielbeginn für Anlagenaufbau frei sein.
c) Ist die Zufahrt mit dem PKW bis zur Bühne nicht möglich, müssen vom
Veranstalter 2 Helfer für den Auf- und Abbau der Anlage bereitgestellt sein.
6. Änderungen des Vertrages sind nicht zulässig.
7. Für die Vereinbarung gilt „Österreichisches Recht“.
8. Gerichtsstand: A – 3390 Melk
Datum
Veranstalter