Aktuelles kommentiert Kernwaffen: Die achte Todsünde HIROSHIMA & NAGASAKI Am 6. August warfen die Amerikaner über der japanischen Stadt Hiroshima die erste Atombombe ab. Der Codenamen dieser vier Tonnen schweren und 3 x 0,7 Meter großen Nuklearwaffe war „Litte Boy“ (dt. Kleiner Junge). Ihre Sprengkraft lag bei 15 Kilotonnen (kT) TNT. Das heißt, sie besaß eine äquivalente Sprengkraft von 15.000 Tonnen Trinitrotoluol. Und das ist in Anbetracht des großen Blutopfers der japanischen Atombombenabwürfe nur allzu verständlich. Auch Hans Hass, der bekannte Biologe und Meeresforscher, war der Meinung, dass die Kernenergie der Menschheit vollkommen aus der Hand genommen werden müsste. Denn der Mensch ist nicht kompetent genug, mit den furchtbaren Kräften der Atomenergie umzugehen! OVERKILL Die Meinung dieser beiden prominenten Wissenschaftler sollte uns zu denken geben und durch ein Zitat Albert Einsteins ergänzt werden. Er sagte: „Der Mensch hat die Atombombe erfunden. Keine Maus der Welt käme auf die Idee, eine Mausefalle zu konstruieren!“. Ja, heute wis- trolleur der Internationalen Atombehörde in Wien (IAEA), Mohammed al Baradei, vor dem denkbaren Einsatz von Kernwaffen: „Die Gefahr war nie so groß wie jetzt! Ich habe Angst, dass Atomwaffen in die Hände von skrupellosen Diktatoren und Terroristen fallen!“. KONSEQUENZEN Was ergibt sich jedoch aus diesem prognostizierten Schreckensszenarium für unsere kleine Alpenrepublik? Erstens muss der Zivilschutz wieder in Hinblick auf eine mögliche atomare Intervention eine Renaissance erleben, denn radioaktive Wolken können sich bis zu 1.000 Kilometer ausbreiten und machen vor keiner Grenze halt. Und zweitens darf der Strahlenschutz – auch aus diesem Grund – bei unseren Schreckensszenario Atombombe (Quelle Peter King, Video aus 2015 Drei Tage später wurde am 9. August 1945 um 11.02 Uhr eine zweite Atombombe mit dem Decknamen „Fat Man“ (dt. Dicker Mann) auf die Mitshubishi-Waffenfabrik in der Stadt Nagasaki abgeworfen. Es war eine 4,5 Tonnen schwere und 3,5 x 1,5 Meter große kugelige Bombe mit einer etwas größeren Sprengkraft von etwa 20 kT. ATOMIC BOMB HOSPITAL Die beiden Atombombenexplosionen töteten insgesamt etwa 92.000 Menschen an Ort und Stelle. Weitere 130.000 Menschen starben bis zum Jahresende an den Folgen des Angriffs. Zur systematischen Untersuchung der Strahlenwirkung an den noch vielen lebenden Bombenopfern errichteten die Amerikaner später das bekannte Atomic Bomb Hospital von Hiroshima. Hier wurde biologische Strahlenforschung im großen Stil an den unschuldigen japanischen Opfern durchgeführt. KONRAD LORENZ & HANS HASS Der österreichische Nobelpreisträger Konrad Lorenz hat einmal die Erfindung der Kernwaffen als achte Todsünde der Menschheit bezeichnet. DR. OTTO WIDETSCHEK sen wir, dass die Atommächte dieser Welt ein Waffenarsenal von über 21.000 Atomsprengkörpern zur Verfügung haben, welches geeignet ist, die Menschheit einige hundert Mal zu vernichten. Man spricht vom so genannten „Overkill“, einem im wahrsten Sinn des Wortes perversen Begriff. Denn bereits ein Weltentod würde genügen, um alles Leben auf diesem blauen Planeten für immer auszulöschen. WARNUNG DER EXPERTEN Und hier stellt sich eine Frage: Wird das immer wieder ins Treffen geführte „Gleichgewicht des Schreckens“ auch in Zukunft – in einer völlig destabilisierten Welt – wirksam sein können? Schon warnen Experten, wie der ehemalige oberste Waffenkon- Einsatzorganisationen, voran die Feuerwehr, die Exekutive, die Rettungsorganisationen und das Bundesheer, nicht vernachlässigt werden. LITERATURHINWEISE LORENZ K.: Die acht Todsünden der Menschheit; R. Piper & Co. Verlag, 1973. SCHWARZ M. und ERDMANN H.: Atom-Terror: Schurken, Staaten, Terroristen – die neue nukleare Bedrohung; KnaurVerlag, 2004. WIDETSCHEK O.: Kassandra vom Dienst – aus dem Leben eines engagierten Feuerwehrmannes; Edition Brandschutzforum, 2009. WIDETSCHEK O.: Der große Gefahrgut-Helfer (Kapitel 12.3 – Kernwaffen); Leopold Stocker Verlag, 2012. aktuelles Vor 70 Jahren ereignete sich in Japan, mit den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki, der nukleare Holocaust. Den USA, welche sich stets als „Weltpolizist“ in der Öffentlichkeit darstellen, blieb es vorbehalten, dieses atomare Desaster auszulösen. Das Besorgniserregende: Sieben Jahrzehnte danach steigt heute neuerlich die Gefahr, dass Kernwaffen – in einer aus allen Fugen geratenen Welt – wieder eingesetzt werden könnten. Blaulicht 08-2015 19 XXXXXXXXXXXXXX WEITERBILDUNG XXXXXXXXXXXXXX Gefährdete Helfer – die Risiken beim Feuerwehreinsatz ELFR UNIV.-LEKTOR OSR DR. OTTO WIDETSCHEK, GRAZ Die Elektrizität ist heute durch die totale Technisierung der Umwelt in faktisch allen Bereichen unseres Lebens vorhanden. Sie stellt daher vor allem bei Unfällen und Bränden für das Feuerwehrpersonal eine allgegenwärtige und nicht immer sofort erkennbare Gefahr dar. Gerade durch dieses Faktum kann sie aber zu einem unberechenbaren Sicherheitsrisiko für unsere Männer und Frauen vor Ort werden. In dieser Folge beschäftigen wir uns mit den möglichen Gefahren und Rettungsmaßnahmen. 9 Elektrizität – Gefahren und Rettungsmaßnahmen (Teil 2) 1. GEFAHREN IM EINSATZ Im Bereich elektrischer Anlagen ist bei einem Feuerwehreinsatz also zusätzlich zu den allgemeinen Gefahren auch noch die Gefährdung der Mannschaft durch den elektrischen Strom zu beachten. 1.1 BERÜHRUNG UND ANNÄHERUNG Diese Gefährdung kann erfolgen durch: • Direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile einer elektrischen Anlage (z. B. „aktive“ Leitungen, Motorengehäuse bei elektrischen Fehlern). Achtung: Durchnässte Kleidung, Metallteile der Feuerwehrausrüstung (z. B. ausgefahrener Leiterpark einer Drehleiter), Strahlrohre, feuchte oder nasse Holzleitern und Einreißhaken etc. sind stromleitend! Daher Einhaltung folgender Sicherheitsabstände: Niederspannung (bis 1 kV) .......................1 Meter Hochspannung >1 kV bis 110 kV ......... 3 Meter > 110 kV bis 220 kV .... 4 Meter > 220 kV bis 380 kV .... 5 Meter Brandbekämpfung nach einem Brand durch Stromunfall (FF Gänserndorf). 20 Blaulicht 08-2015 WEITERBILDUNG Schrittspannung bei einem Spannungstrichter. Sicherheitsabstände bei der Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen. • Unmittelbare Berührung von Einrichtungen und Gebäudeteilen, die im Verlauf eines Brandes unter Spannung gesetzt wurden (z. B. durch ein herabgefallenes Leitungsseil). Sicherheitsabstände bei herabhängenden Leitungen: Niederspannung: 1 Meter Hochspannung: 10 Meter 1 Bild 05 bis 08: Sicherheitsabstände bei Feuerlöscharbeiten (Merkblatt der VEÖ). • Überschläge bei der Annäherung an Hochspannungsanlagen Sicherheitsabstand 10 Meter •Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände bei Löscheinsätzen (siehe Tabelle). 1.2 DER SPANNUNGSTRICHTER Berührt ein abgerissenes Seil einer Hochspannungsleitung den Erdboden, so fließt elektrischer Strom in das Erdreich. In diesem Bodenbereich können Menschen und Tiere von Fuß zu Fuß eine Spannung abgreifen (Schrittspannung). Von jeder Berührungsstelle des Seiles mit dem Boden oder anderen unter Spannung stehenden Teilen, die vom Seil berührt werden, ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten. Der Spannungstrichter kann gefahrlos verlassen werden, wenn man sich mit ganz keinen Schritten (halbe Schuhlänge) entfernt. Man kann auch mit geschlossenen Füßen aus dem Spannungstrichter hüpfen oder so von einem Fuß auf den anderen springen, daß der Boden nicht gleichzeitig mit beiden Füßen berührt wird. 1.3 LÖSCHMITTEL Im Bereich elektrischer Anlagen dürfen nur geeignete Feuerlöschmittel unter strikter Einhaltung bestimmter Sicherheitsabstände eingesetzt werden. Durch die wissenschaftlichen Arbeiten von DI Karl Lurf konnten die Mindestabstände bei der Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe ermittelt werden. Sie haben sich grundsätzlich in der Einsatzpraxis bewährt und sind im Merkblatt des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik ÖVE-E 32 (letzte und gültige Fassung aus dem Jahre 1984) enthalten. Die angegebenen Mindestabstände gelten maximal bei der Verwendung von C-Rohren mit 12 mm Düsendurchmesser. Beim Einsatz von Wasserwerfern 2 Blaulicht 08-2015 21 WEITERBILDUNG gibt ein aktuelles Merkblatt der EVUs (siehe Abbildung) einen Sicherheitsabstand von 30 Metern an. Anmerkung: Nasslöscher mit Frostschutzmitteln bzw. Schaummittelzusätzen dürfen so wie ABC-Pulverlöscher nur in Niederspannungsanlagen (also z. B. im Haushalt und den meisten betrieblichen Bereichen) verwendet werden. Löschschäume (Schwerschaum = SS, Mittelschaum = MS und Leichtschaum = LS) sowie AFFF-Löschmittel (z. B. Light Water = LW), welche über Strahlrohre vorgetragen werden, dürfen nur in spannungsfreien Anlagen zum Einsatz kommen. 1.4 ARBEITEN MIT FAHRZEUGEN Arbeiten mit Kränen, Drehleitern, Gelenkbühnen und Einsatzfahrzeugen mit ausfahrbaren Leitern oder Beleuchtungsgeräten im Bereich von Freileitungen bedürfen einer besonderen Vorsicht. Wichtig: Es ist ein verlässlicher Einweiser zu bestimmen. Die Fahrzeuge dürfen selbstverständlich nur in eingezogenem 3 Brand nach Kurzschluss über eine Hochspannungsleitung (FF Unzmarkt). bzw. versenktem Zustand umgestellt bzw. verschoben werden. Sollte es trotzdem zu einer Berührung der Leitung kommen, dann ist es am sichersten, auf dem Fahrzeug zu bleiben (Faraday´scher Käfig), auch wenn die Reifen brennen! Richtige Maßnahme: Aus dem Leitungsbereich fahren, den Ausleger aus dem Gefahrenbereich schwenken, einziehen oder absenken! Achtung: Das gleichzeitige Berühren von Fahrzeug und Boden kann tödlich sein! In der Nähe stehende Personen sind daher zu warnen und daran zu hindern, das Fahrzeug zu berühren. Fahrzeuge: Wenn es zur Berührung einer Freileitung kommt! (Merkblatt der Österreichischen Unfallverhütungsanstalt). 2. RETTUNGSMASSNAHMEN Rettungsmaßnahmen sind auch im Feuerwehreinsatz nur unter speziellen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Dabei sind Nieder- und Hochspannungsanlagen zu unterscheiden! 2.1 NIEDERSPANNUNGSANLAGEN (BIS 1.000 VOLT) Da die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verunfallte lebt, muss die Befreiung von Personen aus dem Stromkreis – unter Bedachtnahme auf die eigene Sicherheit – so rasch als möglich erfolgen. 4 Sicherheitsabstände zu stromführenden Anlagenteilen sind einzuhalten! Niemals spannungsführende Teile – dazu gehört auch der Verunglückte – ohne besondere Schutzmaßnahmen berühren! Auf isolierende Unterlage 22 Blaulicht 08-2015 WEITERBILDUNG (Gummimatte, trockener Holzboden) stellen sowie Gummistiefel und -handschuhe oder trockene Lederstiefel und -handschuhe tragen! Isolierendes Werkzeug (Zangen mit Isoliergriff, trockene Holzstange etc.) verwenden! • Gegen Wiedereinschalten sichern! Die Schaltstelle ist entsprechend zu kennzeichnen (eventuell Einsatzpersonal zur Sicherung der Schaltstelle abstellen). Der Schaltberechtigte ist für die Sicherung der Schaltstelle verantwortlich. Der Verunglückte kann durch • Spannungsfreiheit feststellen! Die Feststellung der Spannungsfreiheit ist in der Regel beim Feuerwehreinsatz vor Ort nicht möglich. Anmerkung: Auskünfte sind vom Einsatzleiter ausnahmslos beim Schaltberechtigten persönlich einzuholen! •allpoliges Abschalten des Stromes (Ziehen des Steckers, Abheben der Sicherungen, Auslösen des Fehlerstromschutzschalters etc.) oder •durch Losreißen von den spannungsführenden Teilen aus dem Stromkreis gerettet werden. 2.2 HOCHSPANNUNGSANLAGEN (ÜBER 1.000 VOLT) Ohne Freischaltung der Anlage ist eine gefahrlose Annäherung nicht möglich. Daher • Unfallstelle gegen Betreten sichern! • Sofort Kontakt mit dem EVU aufnehmen! • Freischaltung der Anlage veranlassen! • Verunfallten anschließend bergen! • Erste Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) durchführen! 2.3 WAS HEISST SPANNUNGSFREI? Grundsätzlich gelten elektrische Anlagen als spannungsführend. Schutz vor den Gefahren der Elektrizität ist durch Abschaltung (Freischaltung) der elektrischen Anlage oder ausreichenden Abstand möglich. Gerade im Zusammenhang mit der Abschaltung von elektrischen Anlagen ist zwischen dem Anlagenbetreiber (EVU) und der Feuerwehr ein Alarmplan für den Notfall festzulegen. Dieser hat im Besonderen festzulegen, wer die Schaltmaßnahmen (Schaltberechtigter) auf welche Weise durchführt. Die Anlage gilt erst dann als spannungsfrei, wenn die folgenden fünf Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt worden sind: •Freischalten! Niederspannungsanlagen: Nur durch Fachkräfte oder nachweislich speziell geschultes Einsatzpersonal (Ausnahme: Hausinstallationen). Hochspannungsanlagen: Nur durch Fachkräfte, in der Regel vom Betreiber (Schaltberechtigter). • Erden und Kurzschließen Wenn diese Maßnahme mit den bereitstehenden Mitteln nicht möglich ist, sind die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten und das Eintreffen des Betreibers ist abzuwarten. Dieser hat die notwendigen Erdungs- und Kurzschlussmaßnahmen durchzuführen! • Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Bei beengten Platzverhältnissen können manchmal die erforderlichen Sicherheitsabstände zu benachbarten spannungsführenden Anlageteilen nicht eingehalten werden. Diese sind dann unbedingt abzuschalten. Spannungsführende Teile von Niederspannungsanlagen können eventuell mit geeigneten Isoliermaterialien (z. B. trockenen und sauberen Gummimatten, wie sie in vielen Niederspannungs-Schaltanlagen bereitgehalten werden) abgedeckt werden. 11 Die fünf Sicherheitsregeln für Spannungsfreiheit. LITERATURHINWEISE LURF K.: Mindestabstände bei der Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe; Elektrotechnik und Maschinenbau, Heft 3/1965. MELIOUMIS M.: Elektrizität; Kohlhammer-Verlag, Stuttgart, 2000. MERKBLATT des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik: Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe, ÖVE-E 32/1984. VÖE UND ÖBFV: Gemeinsame Merkblätter für Feuerlöscharbeiten in Elektroanlagen, 1994. WIDETSCHEK O.: Löschmittel und Elektrizität; aus „Kassandra vom Dienst“, (Seite 252 bis 256), Edition Brandschutzforum, 2009. Nächste Folge: Statische Elektrizität. Seil – Rettungstechnik Sichern gegen Absturz ING. HANSJÖRG KENDLER GMBH Römerstraße 163a A- 6072 Lans bei Innsbruck +43 (0) 512 377 947 [email protected] Entwicklung von Berge- und Rettungsgeräten. Technisches Büro. Produktion und Handel. Ausbildung, Kurse, Überprüfungen Arbeitseinsätze. W W W. K E N D L E R . O R G Blaulicht 08-2015 23
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