020 August 2015 Kernwaffen

Aktuelles
kommentiert
Kernwaffen: Die achte Todsünde
HIROSHIMA & NAGASAKI
Am 6. August warfen die Amerikaner
über der japanischen Stadt Hiroshima
die erste Atombombe ab. Der Codenamen dieser vier Tonnen schweren
und 3 x 0,7 Meter großen Nuklearwaffe war „Litte Boy“ (dt. Kleiner
Junge). Ihre Sprengkraft lag bei 15
Kilotonnen (kT) TNT. Das heißt, sie
besaß eine äquivalente Sprengkraft
von 15.000 Tonnen Trinitrotoluol.
Und das ist in Anbetracht des großen
Blutopfers der japanischen Atombombenabwürfe nur allzu verständlich. Auch Hans Hass, der bekannte
Biologe und Meeresforscher, war der
Meinung, dass die Kernenergie der
Menschheit vollkommen aus der
Hand genommen werden müsste.
Denn der Mensch ist nicht kompetent genug, mit den furchtbaren Kräften der Atomenergie umzugehen!
OVERKILL
Die Meinung dieser beiden prominenten Wissenschaftler sollte uns zu
denken geben und durch ein Zitat
Albert Einsteins ergänzt werden. Er
sagte: „Der Mensch hat die Atombombe erfunden. Keine Maus der
Welt käme auf die Idee, eine Mausefalle zu konstruieren!“. Ja, heute wis-
trolleur der Internationalen Atombehörde in Wien (IAEA), Mohammed al
Baradei, vor dem denkbaren Einsatz
von Kernwaffen: „Die Gefahr war nie
so groß wie jetzt! Ich habe Angst, dass
Atomwaffen in die Hände von skrupellosen Diktatoren und Terroristen
fallen!“.
KONSEQUENZEN
Was ergibt sich jedoch aus diesem
prognostizierten Schreckensszenarium
für unsere kleine Alpenrepublik? Erstens muss der Zivilschutz wieder in
Hinblick auf eine mögliche atomare
Intervention eine Renaissance erleben,
denn radioaktive Wolken können sich
bis zu 1.000 Kilometer ausbreiten und
machen vor keiner Grenze halt. Und
zweitens darf der Strahlenschutz –
auch aus diesem Grund – bei unseren
Schreckensszenario Atombombe
(Quelle Peter
King, Video aus
2015
Drei Tage später wurde am 9. August
1945 um 11.02 Uhr eine zweite
Atombombe mit dem Decknamen
„Fat Man“ (dt. Dicker Mann) auf die
Mitshubishi-Waffenfabrik in der
Stadt Nagasaki abgeworfen. Es war
eine 4,5 Tonnen schwere und 3,5 x
1,5 Meter große kugelige Bombe mit
einer etwas größeren Sprengkraft von
etwa 20 kT.
ATOMIC BOMB HOSPITAL
Die beiden Atombombenexplosionen
töteten insgesamt etwa 92.000 Menschen an Ort und Stelle. Weitere
130.000 Menschen starben bis zum
Jahresende an den Folgen des Angriffs. Zur systematischen Untersuchung der Strahlenwirkung an den
noch vielen lebenden Bombenopfern
errichteten die Amerikaner später das
bekannte Atomic Bomb Hospital von
Hiroshima. Hier wurde biologische
Strahlenforschung im großen Stil an
den unschuldigen japanischen Opfern
durchgeführt.
KONRAD LORENZ & HANS HASS
Der österreichische Nobelpreisträger
Konrad Lorenz hat einmal die Erfindung der Kernwaffen als achte Todsünde der Menschheit bezeichnet.
DR. OTTO WIDETSCHEK
sen wir, dass die Atommächte dieser
Welt ein Waffenarsenal von über
21.000 Atomsprengkörpern zur Verfügung haben, welches geeignet ist,
die Menschheit einige hundert Mal
zu vernichten. Man spricht vom so
genannten „Overkill“, einem im
wahrsten Sinn des Wortes perversen
Begriff. Denn bereits ein Weltentod
würde genügen, um alles Leben auf
diesem blauen Planeten für immer
auszulöschen.
WARNUNG DER EXPERTEN
Und hier stellt sich eine Frage: Wird
das immer wieder ins Treffen geführte „Gleichgewicht des Schreckens“
auch in Zukunft – in einer völlig destabilisierten Welt – wirksam sein
können? Schon warnen Experten, wie
der ehemalige oberste Waffenkon-
Einsatzorganisationen, voran die
Feuerwehr, die Exekutive, die Rettungsorganisationen und das Bundesheer, nicht vernachlässigt werden.
LITERATURHINWEISE
LORENZ K.: Die acht Todsünden der
Menschheit; R. Piper & Co. Verlag, 1973.
SCHWARZ M. und ERDMANN H.:
Atom-Terror: Schurken, Staaten, Terroristen – die neue nukleare Bedrohung; KnaurVerlag, 2004.
WIDETSCHEK O.: Kassandra vom
Dienst – aus dem Leben eines engagierten
Feuerwehrmannes; Edition Brandschutzforum, 2009.
WIDETSCHEK O.: Der große Gefahrgut-Helfer (Kapitel 12.3 – Kernwaffen);
Leopold Stocker Verlag, 2012.
aktuelles
Vor 70 Jahren ereignete sich in
Japan, mit den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki, der nukleare Holocaust. Den
USA, welche sich stets als „Weltpolizist“ in der Öffentlichkeit darstellen, blieb es vorbehalten, dieses
atomare Desaster auszulösen. Das
Besorgniserregende: Sieben Jahrzehnte danach steigt heute neuerlich die Gefahr, dass Kernwaffen –
in einer aus allen Fugen geratenen
Welt – wieder eingesetzt werden
könnten.
Blaulicht 08-2015
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WEITERBILDUNG
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Gefährdete Helfer – die Risiken beim Feuerwehreinsatz
ELFR UNIV.-LEKTOR OSR
DR. OTTO WIDETSCHEK, GRAZ
Die Elektrizität ist heute durch die totale Technisierung der Umwelt in faktisch allen Bereichen unseres Lebens
vorhanden. Sie stellt daher vor allem
bei Unfällen und Bränden für das
Feuerwehrpersonal eine allgegenwärtige und nicht immer sofort erkennbare Gefahr dar. Gerade durch
dieses Faktum kann sie aber zu einem unberechenbaren Sicherheitsrisiko für unsere Männer und Frauen
vor Ort werden. In dieser Folge
beschäftigen wir uns mit den
möglichen Gefahren und Rettungsmaßnahmen.
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Elektrizität – Gefahren und
Rettungsmaßnahmen (Teil 2)
1. GEFAHREN IM EINSATZ
Im Bereich elektrischer Anlagen ist bei einem Feuerwehreinsatz also zusätzlich zu den allgemeinen Gefahren auch noch die Gefährdung der Mannschaft durch den elektrischen Strom zu
beachten.
1.1 BERÜHRUNG UND ANNÄHERUNG
Diese Gefährdung kann erfolgen durch:
• Direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile einer elektrischen Anlage
(z. B. „aktive“ Leitungen, Motorengehäuse bei elektrischen Fehlern). Achtung: Durchnässte
Kleidung, Metallteile der Feuerwehrausrüstung (z. B. ausgefahrener Leiterpark einer Drehleiter),
Strahlrohre, feuchte oder nasse Holzleitern und Einreißhaken etc. sind stromleitend! Daher Einhaltung folgender Sicherheitsabstände:
Niederspannung (bis 1 kV) .......................1 Meter
Hochspannung >1 kV bis 110 kV ......... 3 Meter
> 110 kV bis 220 kV .... 4 Meter
> 220 kV bis 380 kV .... 5 Meter
Brandbekämpfung
nach einem
Brand durch
Stromunfall
(FF Gänserndorf).
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WEITERBILDUNG
Schrittspannung
bei einem Spannungstrichter.
Sicherheitsabstände bei der
Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen.
• Unmittelbare Berührung von Einrichtungen und Gebäudeteilen, die im
Verlauf eines Brandes unter Spannung gesetzt wurden (z. B. durch ein herabgefallenes Leitungsseil). Sicherheitsabstände bei herabhängenden Leitungen:
Niederspannung: 1 Meter
Hochspannung: 10 Meter
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Bild 05 bis 08: Sicherheitsabstände bei Feuerlöscharbeiten
(Merkblatt der VEÖ).
• Überschläge bei der Annäherung an Hochspannungsanlagen
Sicherheitsabstand 10 Meter
•Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände bei Löscheinsätzen (siehe Tabelle).
1.2 DER SPANNUNGSTRICHTER
Berührt ein abgerissenes Seil einer Hochspannungsleitung den Erdboden, so
fließt elektrischer Strom in das Erdreich. In diesem Bodenbereich können
Menschen und Tiere von Fuß zu Fuß eine Spannung abgreifen (Schrittspannung). Von jeder Berührungsstelle des Seiles mit dem Boden oder anderen unter Spannung stehenden Teilen, die vom Seil berührt werden, ist ein
Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
Der Spannungstrichter kann gefahrlos verlassen werden, wenn man sich mit
ganz keinen Schritten (halbe Schuhlänge) entfernt. Man kann auch mit geschlossenen Füßen aus dem Spannungstrichter hüpfen oder so von einem Fuß
auf den anderen springen, daß der Boden nicht gleichzeitig mit beiden Füßen
berührt wird.
1.3 LÖSCHMITTEL
Im Bereich elektrischer Anlagen dürfen nur geeignete Feuerlöschmittel unter
strikter Einhaltung bestimmter Sicherheitsabstände eingesetzt werden. Durch
die wissenschaftlichen Arbeiten von DI Karl Lurf konnten die Mindestabstände bei der Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe
ermittelt werden. Sie haben sich grundsätzlich in der Einsatzpraxis bewährt
und sind im Merkblatt des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik
ÖVE-E 32 (letzte und gültige Fassung aus dem Jahre 1984) enthalten.
Die angegebenen Mindestabstände gelten maximal bei der Verwendung von
C-Rohren mit 12 mm Düsendurchmesser. Beim Einsatz von Wasserwerfern
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WEITERBILDUNG
gibt ein aktuelles Merkblatt der EVUs (siehe Abbildung) einen Sicherheitsabstand von 30 Metern an.
Anmerkung: Nasslöscher mit Frostschutzmitteln bzw. Schaummittelzusätzen
dürfen so wie ABC-Pulverlöscher nur in Niederspannungsanlagen (also z. B.
im Haushalt und den meisten betrieblichen Bereichen) verwendet werden.
Löschschäume (Schwerschaum = SS, Mittelschaum = MS und Leichtschaum =
LS) sowie AFFF-Löschmittel (z. B. Light Water = LW), welche über Strahlrohre vorgetragen werden, dürfen nur in spannungsfreien Anlagen zum Einsatz
kommen.
1.4 ARBEITEN MIT FAHRZEUGEN
Arbeiten mit Kränen, Drehleitern, Gelenkbühnen und Einsatzfahrzeugen mit
ausfahrbaren Leitern oder Beleuchtungsgeräten im Bereich von Freileitungen
bedürfen einer besonderen Vorsicht. Wichtig: Es ist ein verlässlicher Einweiser
zu bestimmen. Die Fahrzeuge dürfen selbstverständlich nur in eingezogenem
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Brand nach Kurzschluss über eine Hochspannungsleitung (FF Unzmarkt).
bzw. versenktem Zustand umgestellt
bzw. verschoben werden.
Sollte es trotzdem zu einer Berührung der Leitung kommen, dann ist
es am sichersten, auf dem Fahrzeug
zu bleiben (Faraday´scher Käfig),
auch wenn die Reifen brennen! Richtige Maßnahme: Aus dem Leitungsbereich fahren, den Ausleger aus dem
Gefahrenbereich schwenken, einziehen oder absenken!
Achtung: Das gleichzeitige Berühren
von Fahrzeug und Boden kann tödlich sein! In der Nähe stehende Personen sind daher zu warnen und
daran zu hindern, das Fahrzeug zu
berühren.
Fahrzeuge: Wenn es zur Berührung
einer Freileitung kommt! (Merkblatt
der Österreichischen Unfallverhütungsanstalt).
2. RETTUNGSMASSNAHMEN
Rettungsmaßnahmen sind auch im Feuerwehreinsatz nur unter speziellen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Dabei sind Nieder- und Hochspannungsanlagen zu unterscheiden!
2.1 NIEDERSPANNUNGSANLAGEN (BIS 1.000 VOLT)
Da die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verunfallte lebt, muss die Befreiung von Personen aus dem Stromkreis – unter Bedachtnahme auf die eigene
Sicherheit – so rasch als möglich erfolgen.
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Sicherheitsabstände zu stromführenden Anlagenteilen sind einzuhalten! Niemals spannungsführende Teile – dazu gehört auch der Verunglückte – ohne besondere Schutzmaßnahmen berühren! Auf isolierende Unterlage
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(Gummimatte, trockener Holzboden) stellen sowie Gummistiefel und -handschuhe oder trockene Lederstiefel und
-handschuhe tragen! Isolierendes Werkzeug (Zangen mit
Isoliergriff, trockene Holzstange etc.) verwenden!
• Gegen Wiedereinschalten sichern!
Die Schaltstelle ist entsprechend zu kennzeichnen (eventuell Einsatzpersonal zur Sicherung der Schaltstelle abstellen). Der Schaltberechtigte
ist für die Sicherung der Schaltstelle verantwortlich.
Der Verunglückte kann durch
• Spannungsfreiheit feststellen!
Die Feststellung der Spannungsfreiheit ist in der Regel beim Feuerwehreinsatz vor Ort nicht möglich. Anmerkung: Auskünfte sind vom
Einsatzleiter ausnahmslos beim Schaltberechtigten persönlich einzuholen!
•allpoliges Abschalten des Stromes (Ziehen des Steckers, Abheben der Sicherungen, Auslösen des Fehlerstromschutzschalters etc.) oder
•durch Losreißen von den spannungsführenden Teilen aus dem Stromkreis
gerettet werden.
2.2 HOCHSPANNUNGSANLAGEN
(ÜBER 1.000 VOLT)
Ohne Freischaltung der Anlage ist eine gefahrlose Annäherung nicht möglich. Daher
• Unfallstelle gegen Betreten sichern!
• Sofort Kontakt mit dem EVU aufnehmen!
• Freischaltung der Anlage veranlassen!
• Verunfallten anschließend bergen!
• Erste Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
durchführen!
2.3 WAS HEISST SPANNUNGSFREI?
Grundsätzlich gelten elektrische Anlagen als spannungsführend. Schutz vor den Gefahren der Elektrizität ist
durch Abschaltung (Freischaltung) der elektrischen Anlage oder ausreichenden Abstand möglich.
Gerade im Zusammenhang mit der Abschaltung von
elektrischen Anlagen ist zwischen dem Anlagenbetreiber
(EVU) und der Feuerwehr ein Alarmplan für den Notfall
festzulegen. Dieser hat im Besonderen festzulegen, wer
die Schaltmaßnahmen (Schaltberechtigter) auf welche
Weise durchführt.
Die Anlage gilt erst dann als spannungsfrei, wenn die folgenden fünf Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt worden sind:
•Freischalten!
Niederspannungsanlagen: Nur durch Fachkräfte
oder nachweislich speziell geschultes Einsatzpersonal (Ausnahme: Hausinstallationen).
Hochspannungsanlagen: Nur durch Fachkräfte, in
der Regel vom Betreiber (Schaltberechtigter).
• Erden und Kurzschließen
Wenn diese Maßnahme mit den bereitstehenden Mitteln nicht möglich
ist, sind die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten und das
Eintreffen des Betreibers ist abzuwarten. Dieser hat die notwendigen
Erdungs- und Kurzschlussmaßnahmen durchzuführen!
• Benachbarte unter Spannung stehende
Teile abdecken oder abschranken
Bei beengten Platzverhältnissen können
manchmal die erforderlichen Sicherheitsabstände zu benachbarten spannungsführenden Anlageteilen nicht eingehalten
werden. Diese sind dann unbedingt abzuschalten. Spannungsführende Teile von
Niederspannungsanlagen können eventuell mit geeigneten Isoliermaterialien (z. B.
trockenen und sauberen Gummimatten,
wie sie in vielen Niederspannungs-Schaltanlagen bereitgehalten werden) abgedeckt
werden. 11
Die fünf Sicherheitsregeln für
Spannungsfreiheit.
LITERATURHINWEISE
LURF K.: Mindestabstände bei der Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen
und deren Nähe; Elektrotechnik und Maschinenbau, Heft 3/1965.
MELIOUMIS M.: Elektrizität; Kohlhammer-Verlag, Stuttgart, 2000.
MERKBLATT des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik: Bekämpfung von
Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe, ÖVE-E 32/1984.
VÖE UND ÖBFV: Gemeinsame Merkblätter für Feuerlöscharbeiten in Elektroanlagen,
1994.
WIDETSCHEK O.: Löschmittel und Elektrizität; aus „Kassandra vom Dienst“, (Seite
252 bis 256), Edition Brandschutzforum, 2009.
Nächste Folge: Statische Elektrizität.
Seil – Rettungstechnik
Sichern gegen Absturz
ING. HANSJÖRG KENDLER GMBH
Römerstraße 163a
A- 6072 Lans bei Innsbruck
+43 (0) 512 377 947
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