Pflegeversicherung als Soldat auf Zeit

Pflegekasse bei der
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thüringen.
Anmeldung zur Pflegeversicherung als Soldat auf Zeit
Angaben zur Person:
Name, Vorname:
ggf. Geburtsname:
Geburtsdatum:
KV- bzw. RV-Nummer:
Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
PLZ Wohnort:
Straße, Haus-Nr.:
Telefon- bzw. Handy-Nr. (mit Vorwahl)*:
E-Mail*:
Kinder:
 ja, bitte Nachweis der Elterneigenschaft beifügen
 nein
Für Familienangehörige (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner**/Kind(er)) wird jeweils eine FamilienPflegeversicherung geltend gemacht
 nein
 ja (Dazu ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen, bitte melden Sie sich bei uns.)
Angaben zu Ihrer Tätigkeit/Beschäftigung:
Dienststelle:
Dienstort:
Beginn des Dienstverhältnisses (Datum der Ernennung zum Soldat auf Zeit):
Voraussichtliches Ende des Dienstverhältnisses:
Angaben zu Ihren Einkünften - brutto -:
(vor Abzug von Sonderausgaben, steuerlichen Vergünstigungen und Freibeträgen sowie Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit lt. beigefügtem
letzten Steuerbescheid von (Jahr):
Gewinn aus selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit
jährlich:
EUR
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
jährlich:
EUR
(vor Abzug der Abschreibungen nach § 7b EStG)
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinserträge u. ä.
(ohne Berücksichtigung des Sparerfreibetrages)
Arbeitsentgelt/Dienstbezüge - brutto - lt. beigefügter Gehaltsbescheinigung:
jährlich:
EUR
jährlich:
monatlich:
EUR
EUR
jährlich:
EUR
monatlich:
monatlich:
EUR
EUR
Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
jährlich:
EUR
Sozialhilfe (Zahlbetrag)
Unterhaltsleistungen des geschieden/getrennt lebenden Ehegatten
(ohne Unterhalt für Kinder)
sonstige Einnahmen
Art der Einnahmen:
monatlich:
EUR
monatlich:
EUR
Höhe monatlich:
EUR
Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
Rente(n) gesamt
(Bruttozahlbetrag ohne Kinderzuschüsse lt. beigefügten Bescheiden)
Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Pension u. ä. - brutto lt. beigefügtem Bescheid)
BV02511-08/2010
___________
Angaben zum Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner**
Ich bin verheiratet bzw. habe einen eingetragenen Lebenspartner**
 ja
 nein
Krankenversicherung des Ehepartner/eingetragenen Lebenspartners**
 gesetzlich
 nicht gesetzlich
Wenn der Ehepartner/eingetr. Lebenspartner** nicht gesetzlich versichert ist, benötigen wir folgende Angaben:
- Höhe der Einkünfte des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners**
jährlich
___________________ EUR
(z. B. Arbeitsentgelt/Dienstbezüge einschließlich Einmalzahlungen, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit,
Versorgungsbezüge, sonstige Einkünfte – bitte Nachweise wie Einkommensteuerbescheid, Verdienstbescheinigung des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners** beifügen.)
- Anzahl der gemeinsam unterhaltsberechtigten Kinder _____________ , davon
________ Kind/Kinder ist/sind familienversichert
________ Kind/Kinder ist/sind privat versichert
________ Kind/Kinder mit eigener Krankenversicherung
Zahlungsweise
 Ich bin einverstanden, dass der Beitrag monatlich von meinem Konto abgebucht wird
Name des Geldinstitutes:
Bankleitzahl:
IBAN:
Kontonummer (Abbucher- und Empfängerkonto):
BIC:
Kontoinhaber, wenn nicht identisch mit Antragsteller:
Unterschrift des Kontoinhabers:
Ich habe nach dienstrechtlichen Vorschriften bei Krankheit und Pflege Anspruch auf freie Heilfürsorge und versichere, dass
alle Angaben richtig sind. Über künftige Veränderungen werde ich die AOK PLUS unaufgefordert informieren.
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Ort, Datum
Unterschrift
Hinweis zum Datenschutz
Damit wir unsere Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung der Versicherungsberechtigung sowie der rechtmäßigen Ermittlung Ihres Beitrages zur Pflegeversicherung entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse erfüllen können, ist Ihr Mitwirken nach § 206 Sozialgesetzbuch
Fünftes Buch (SGB V) erforderlich. Ihre Daten sind im vorliegenden Fall aufgrund von § 55 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) zu
erheben. Fehlende Mitwirkung kann zu Nachteilen bei der Festsetzung Ihrer Beitragshöhe führen.
* Die Angaben der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse sind freiwillig.
** eingetragene Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen sind Personen, die eine nach dem Lebenspartnergesetz (LpartG) eingetragene
Lebenspartnerschaft begründen.