Fälle zu Art. 61 MStG 1. Soldat (Sdt) Z erfüllt die Zeitlimite für die sog

Fälle zu Art. 61 MStG
1.
Soldat (Sdt) Z erfüllt die Zeitlimite für die sog. «keine Zerlegung» des
Sturmgewehrs nicht. Wachtmeister (Wm) G befiehlt dem Sdt Z, sich bei
einem Baum anzumelden.
Variante: Wie würde es sich verhalten, wenn Sdt Z zuvor
Wissenslücken im Bereich der militärischen Formen (dazu gehört das
sog. An- und Abmelden bei einem Vorgesetzten) offenbart hat?
2.
Schulkommandant Oberst W. verbietet generell das Rauchen während
der gesamten Dienstzeit (Dienstzeit besteht aus Arbeits-, Ruhe- und
Freizeit).
3.
Eine Gruppe von vier Deutschschweizern leistet Dienst in einer
Kompanie (Kp) von Romands. Sie sind in der Gruppe von Wachtmeister
(Wm) X. eingeteilt, der nur französisch spricht. Bei jedem Befehl
behaupten die vier Deutschschweizer unzutreffenderweise, sie würden
kein Französisch sprechen. Wm X. kommt nicht mehr zurecht. Um ihm
zu helfen, untersagt der Kompanie Kommandant (Kp Kdt) M den vier
Deutschschweizern den Gebrauch der deutschen Sprache während der
Arbeitszeit.
Ist die Massnahme des Kp Kdt M zulässig?
4.
Leutnant (Lt) X weist die Angehörigen seines Zuges kurz vor dem
Gefechtsschiessen nochmals daraufhin, dass sie jederzeit selbst für ihre
Waffe verantwortlich seien. Plötzlich löst sich ein Schuss aus Sdt Q’s
Gewehr. Er hatte nach Übungsende vergessen, seine Waffe zu sichern.
5.
Brigadekommandant V erlässt einen «Brigade-Befehl». Darin wird es
den Einheitskommandanten untersagt, die Militärpolizei oder die
Militärjustiz zu alarmieren, ohne mit dem Rechts-Offizier der Brigade
Rücksprache gehalten zu haben.
6.
Kompanie Kommandant (Kp Kdt) H bestraft Soldat (Sdt) Z wegen eines
leichten Falles von Ungehorsam mit zwei Tagen Arrest. Dies gefällt
seinem Vorgesetzten, dem Batallionskommandanten (Bat Kdt) W
überhaupt nicht. Er befiehlt H, die Strafe auf drei Tage Arrest zu
erhöhen.
7.
Rekrut W gerät in eine Drogenkontrolle. Er widersetzt sich einer
Blutprobe. Der Kompanie Kommandant (Kp Kdt) A befiehlt dem Rekr W,
sich einer Blutprobe zu unterziehen. W weigert sich weiter.
Variante: In der Befragung durch den Kp Kdt X will Rekrut W keine
Aussagen machen. Darauf befiehlt ihm der Kdt auszusagen. W weigert
sich noch immer.
8.
Fourier (Four) C hat gegen Ende des Wiederholungskurses (WK) kein
Geld mehr in der Truppenkasse. Er weiss, dass Sdt J Millionenerbe ist.
Er befielt daher Sdt J, der Truppenkasse ein Darlehen von Fr. 5'000.- zu
gewähren.
9.
Motorfahrer M hat vom Kdt K den Befehl erhalten, bei jeder Fahrt ins
nahe Dorf den «Blick» und Zigarren mitzubringen. Vor dem
Wochenendurlaub muss M jeweils auch Pralinen für die Freundin des
Kdt kaufen.
10.
Im Fall 9 befiehlt der Bat Kdt dem zuständigen Kp Kdt den K zu
bestrafen.
Variante: Wie wäre es, wenn der Bat Kdt eine Bestrafung verbieten
würde?
11.
Der Militärpolizist M führt eine Verkehrskontrolle durch. Er ordnet dabei
auch an, dass die Sdt X, Y und Z ihr Tenue «zu erstellen» (korrektes
Tragen der Uniform nach Reglement) haben.
Variante: M ordnet Reaktionsübungen an (z.B. körperliche Übungen
zum Aufwärmen).
12.
Die dafür zuständige Spezialabteilung für EDV weist Oberst im
Generalstab (i Gst) X mit einem eingeschriebenen Brief an, dass er die
CD-ROM mit dem sog. Generalstabsbehelf (Reglement) sofort an die
Spezialabteilung zurückzusenden habe. Oberst i Gst X ist als CEO
eines Industriebetriebs beruflich überlastet und setzt andere Prioritäten.
Er sendet die CD nicht zurück.
Es wird eine Untersuchung gegen ihn eröffnet.
Einem Aufgebot eines militärischen (Untersuchungsrichters) UR für eine
Einvernahme leistet er auch keine Folge.
13.
Die Sdt F und K machen sich einen Spass daraus, die Befehle ihres
jungen Zugführers jeweils mit Gelächter zu quittieren und maulend
auszuführen.