Druck auf Löhne und Arbeitsplätze - Nationalbank muss für

RESOLUTI ON
Bern, 6. November 2015
SGB-DELEGIERTENVERSAMMLUNG
DRUCK AUF LÖHNE UND ARBEIT SPLÄTZE – NATIONALBANK MUSS
FÜR FAIREN FRANKENKURS SORGEN
Seit der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar
2015 hat sich die Lage in der Exportwirtschaft weiter zugespitzt. Der Franken ist sehr stark überbewertet. Der Realwirtschaftlich angemessene Franken-Euro-Kurs liegt bei deutlich über 1.30
Franken/Euro.
Seit Beginn der Aufwertung im Jahre 2008 sind in der Industrie rund 40‘000 von 700‘000 Arbeitsplätzen verschwunden. Im Gastgewerbe ist bereits jede zehnte Stelle weggefallen. Weitere Stellenverluste werden folgen. Die Schweiz ist fast das einzige Industrieland auf der Welt, in dem die Arbeitslosigkeit steigt.
Der Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen ist gestiegen. Nur dank konsequenten gewerkschaftlichen Widerstands konnten Lohnsenkungen verhindert werden. Arbeitszeitverlängerungen sind als Notmassnahme im MEM-GAV vorgesehen. Doch sie sind an klare Bedingungen
geknüpft (wirtschaftliche Probleme, Stellenerhalt, offene Information der Belegschaft u.a.). Leider
werden diese Bedingungen von verschiedenen Firmen nicht eingehalten.
Das Problem des überbewerteten Frankens kann man nur geldpolitisch – über eine Anpassung
des Wechselkurses lösen. Wirtschaftlich schädlich sind hingegen Massnahmen, die den Arbeitnehmerschutz abbauen wollen. Der Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze würde dadurch weiter
verstärkt, was nur den Lohndrückern unter den Arbeitgebern und den ausländischen Firmen, die in
der Schweiz ihre Dienstleistungen erbringen, in die Hände spielt. Die Situation in den betroffenen
Branchen würde sich weiter akzentuieren.
Für den SGB sind folgende Massnahmen prioritär:

Der Franken muss uns nützen, nicht schaden. Die Nationalbank muss für einen realwirtschaftlich tragbaren Frankenkurs sorgen. Der faire Frankenkurs liegt bei über 1.30 Fr./Euro.
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Löhne und Arbeitsbedingungen müssen konsequent geschützt werden. In der Schweiz gelten
Schweizer Löhne. Eine Schlechterstellung von Grenzgängern bzw. Personen ohne Schweizer
Pass generell ist illegal. Das gilt auch für die Überwälzung des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten (Eurolöhne etc.).

Kurzarbeit bei Auftragslücken: Zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit sollen Firmen mit Auftragslücken Kurzarbeit einführen.
114.5 DL