RESOLUTI ON Bern, 6. November 2015 SGB-DELEGIERTENVERSAMMLUNG DRUCK AUF LÖHNE UND ARBEIT SPLÄTZE – NATIONALBANK MUSS FÜR FAIREN FRANKENKURS SORGEN Seit der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015 hat sich die Lage in der Exportwirtschaft weiter zugespitzt. Der Franken ist sehr stark überbewertet. Der Realwirtschaftlich angemessene Franken-Euro-Kurs liegt bei deutlich über 1.30 Franken/Euro. Seit Beginn der Aufwertung im Jahre 2008 sind in der Industrie rund 40‘000 von 700‘000 Arbeitsplätzen verschwunden. Im Gastgewerbe ist bereits jede zehnte Stelle weggefallen. Weitere Stellenverluste werden folgen. Die Schweiz ist fast das einzige Industrieland auf der Welt, in dem die Arbeitslosigkeit steigt. Der Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen ist gestiegen. Nur dank konsequenten gewerkschaftlichen Widerstands konnten Lohnsenkungen verhindert werden. Arbeitszeitverlängerungen sind als Notmassnahme im MEM-GAV vorgesehen. Doch sie sind an klare Bedingungen geknüpft (wirtschaftliche Probleme, Stellenerhalt, offene Information der Belegschaft u.a.). Leider werden diese Bedingungen von verschiedenen Firmen nicht eingehalten. Das Problem des überbewerteten Frankens kann man nur geldpolitisch – über eine Anpassung des Wechselkurses lösen. Wirtschaftlich schädlich sind hingegen Massnahmen, die den Arbeitnehmerschutz abbauen wollen. Der Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze würde dadurch weiter verstärkt, was nur den Lohndrückern unter den Arbeitgebern und den ausländischen Firmen, die in der Schweiz ihre Dienstleistungen erbringen, in die Hände spielt. Die Situation in den betroffenen Branchen würde sich weiter akzentuieren. Für den SGB sind folgende Massnahmen prioritär: Der Franken muss uns nützen, nicht schaden. Die Nationalbank muss für einen realwirtschaftlich tragbaren Frankenkurs sorgen. Der faire Frankenkurs liegt bei über 1.30 Fr./Euro. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen konsequent geschützt werden. In der Schweiz gelten Schweizer Löhne. Eine Schlechterstellung von Grenzgängern bzw. Personen ohne Schweizer Pass generell ist illegal. Das gilt auch für die Überwälzung des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten (Eurolöhne etc.). Kurzarbeit bei Auftragslücken: Zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit sollen Firmen mit Auftragslücken Kurzarbeit einführen. 114.5 DL
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