Ambulant betreute Wohngruppen In der ambulant betreuten Wohngruppe gewährt die Pflegeversicherung zur Finanzierung einer Unterstützungskraft jedem Pflegebedürftigen mtl. 205,00 €. Zur Gründung einer Wohngemeinschaft kann eine Anschubfinanzierung i.H.v. 2.500,00 € pro Bewohner, jedoch max. 10.000,00 € je Wohngruppe, gewährt werden. Tages-/ Nachtpflege (teilstationäre Pflege) Ältere Menschen, die zu Hause tagsüber oder nachts nicht mehr ausriechend pflegerisch versorgt werden können, besuchen je nach Bedarf ein- oder mehrmals wöchentlich diese anerkannten Einrichtungen. Für die pflegerische Versorgung, den Fahrdienst und die soziale Betreuung gewährt die Pflegekasse folgende Höchstbeträge: Sie erreichen das Landratsamt Fürstenfeldbruck Seniorenfachberatung Münchner Straße 32 82256 Fürstenfeldbruck S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck Buslinien 815, 844, Haltestelle Landratsamt Ansprechpartnerin: Frau Probst Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III 0,00 € 468,00 € 1.144,00 € 1.612,00 € Zimmer B 009 Tel. 08141/519-427 Fax 08141/519-219895 [email protected] Rufen Sie uns an oder kommen vorbei Für Demenzkranke Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III 231,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € Umbaumaßnahmen Zur Sicherstellung der Pflege kann die Pflegekasse für Umbauten im häuslichen Wohnumfeld einen Zuschuss i.H.v. 4.000,00 € pro Maßnahme (bis 16.000,00 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) gewähren. Allgemeine Information zum Älterwerden zu Hause im Landkreis Fürstenfeldbruck Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Weitere Faltblätter der Seniorenfachberatung mit Infos und Tipps erhalten Sie im Bürgerservice-Zentrum im Landratsamt oder unter www.lra-ffb.de Stand: 01/2016 Gesamtherstellung: Landratsamt Fürstenfeldbruck vertreten durch Landrat Thomas Karmasin, Münchner Str. 32, 82256 FFB, www.lra-ffb.de Das Landratsamt Fürstenfeldbruck informiert Informationen zum „Älterwerden zu Hause“ Pflegesachleistungen Hausnotruf Viele Ältere Menschen haben den Wunsch, dass sie auch dann im gewohnten Wohnumfeld leben können, wenn sie nicht mehr alle Dinge des täglichen Lebens eigenständig erledigen können. Nachfolgend stellt Ihnen die Seniorenfachberatung verschiedene Angebote vor, die eine Betreuung und Versorgung zu Hause ermöglichen bzw. eine hilfreiche Ergänzung darstellen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Grundpflege (beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und hauswirtschaftliche Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen: Der Hausnotruf basiert auf einem kleinen Haussender (Funkfinger), der es ermöglicht, in Notfällen schnell und einfach Hilfe herbeizurufen, auch wenn das Telefon nicht mehr erreicht werden kann. Die Teilnehmerstation für den Hausnotruf wird an das Telefon angeschlossen. Der Funkfinger in Form einer Kette oder eines Armbandes sollte immer bei sich getragen werden. Ein Knopfdruck genügt, um eine Verbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Diese setzt sich dann sofort telefonisch mit Angehörigen oder Nachbarn in Verbindung bzw. schickt selbst einen Helfer vor Ort. Über die Themen „Hausnotruf, Essen auf Rädern, Betreuten Wohnen zu Hause, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege informieren zusätzliche Faltblätter. Folgende Leistungen werden angeboten und können bei einer bestehenden Pflegeeinstufung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden: Stufe I 468,00 € Stufe II Stufe III 1.144,00 € 1.612,00 € Stufe III Härtefall 1.995,00 € Für Demenzkranke Stufe 0 Stufe I Stufe II 231,00 € 669,00 € 1.298,00 € Stufe III 1.612,00 € Stufe III Härtefall 1.995,00 € Pflegeberatung Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen innerhalb von zwei Wochen, unter Angabe eines Ansprechpartners einen Beratungstermin anbieten. Schulungen und Pflegeberatungsbesuche zum Erhalt des Pflegegeldes werden auf Antrag übernommen. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Pflegegeld Alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote für einen Betrag bis maximal 104,00 € monatlich. Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (Angehörige, Bekannte, Hauswirtschaftshilfe (auch 24-Stunden-Kraft) übernommen, gewährt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von Zusätzliche Betreuungsleistungen für anerkannte niedrigschwellige Angebote Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz stehen ebenfalls monatlich 104,00 € bzw. 208,00 € zur Verfügung. Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III 0,00 € 244,00 € 458,00 € 728,00 € Zusätzlich können nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen (max. 40 v.H.) für anerkannte niedrigschwellige Angebote verwendet werden. Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Betreutes Wohnen zu Hause 123,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € Für Demenzkranke Das Pflegegeld kann mit den, von ambulanten Pflegediensten erbrachten Sachleistungen kombiniert werden. Pflegehilfsmittel Die Pflegeleistungen werden ergänzt durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören beispielhaft Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die eigenständige Lebensführung steht hier im Vordergrund und unterscheidet sich von der Vollversorgung im Alten- oder Pflegeheim. Das „Betreute Wohnen zu Hause“ bietet Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung mit Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Helferin bzw. einem Helfer zu leben. In vielen Fällen reicht es schon aus, wenn die zu betreuende Person eine Unterstützung für alltägliche Erledigungen bekommt. Die Hilfen und Dienste die hier geleistet werden richten sich nach dem individuellen Bedarf. Essen auf Rädern und Mittagstisch in ambulanten und stationären Einrichtungen Mahlzeitendienste bringen zu den vereinbarten Zeiten Essen in Ihre Wohnung. Angeboten werden Diät-, Vollwert-, Schon- oder vegetarische Kost. Ein weiteres Angebot bietet der Mittagstisch in ambulanten und stationären Einrichtungen. Dort erhalten ältere Menschen, die nicht Bewohner der Einrichtung sind, ein Mittagessen. Bei diesem Angebot sollte der Besucher mobil sein. Ein Vorteil ist, dass man das Essen in Gesellschaft einnehmen kann.
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