Älter werden zu Hause - Landratsamt Fürstenfeldbruck

Ambulant betreute Wohngruppen
In der ambulant betreuten Wohngruppe gewährt die
Pflegeversicherung zur Finanzierung einer Unterstützungskraft jedem Pflegebedürftigen mtl. 205,00 €.
Zur Gründung einer Wohngemeinschaft kann eine
Anschubfinanzierung i.H.v. 2.500,00 € pro Bewohner,
jedoch max. 10.000,00 € je Wohngruppe, gewährt
werden.
Tages-/ Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
Ältere Menschen, die zu Hause tagsüber oder nachts
nicht mehr ausriechend pflegerisch versorgt werden
können, besuchen je nach Bedarf ein- oder mehrmals
wöchentlich diese anerkannten Einrichtungen.
Für die pflegerische Versorgung, den Fahrdienst und
die soziale Betreuung gewährt die Pflegekasse folgende Höchstbeträge:
Sie erreichen das
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Seniorenfachberatung
Münchner Straße 32
82256 Fürstenfeldbruck
S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck
Buslinien 815, 844, Haltestelle Landratsamt
Ansprechpartnerin:
Frau Probst
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
0,00 €
468,00 €
1.144,00 €
1.612,00 €
Zimmer B 009
Tel. 08141/519-427
Fax 08141/519-219895
[email protected]
Rufen Sie uns an
oder kommen vorbei
Für Demenzkranke
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
231,00 €
689,00 €
1.298,00 €
1.612,00 €
Umbaumaßnahmen
Zur Sicherstellung der Pflege kann die Pflegekasse
für Umbauten im häuslichen Wohnumfeld einen
Zuschuss i.H.v. 4.000,00 € pro Maßnahme (bis
16.000,00 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte
zusammenwohnen) gewähren.
Allgemeine Information
zum Älterwerden
zu Hause
im Landkreis
Fürstenfeldbruck
Montag bis Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Weitere Faltblätter der Seniorenfachberatung
mit Infos und Tipps erhalten Sie im
Bürgerservice-Zentrum im Landratsamt
oder unter www.lra-ffb.de
Stand: 01/2016
Gesamtherstellung: Landratsamt Fürstenfeldbruck vertreten durch
Landrat Thomas Karmasin, Münchner Str. 32, 82256 FFB, www.lra-ffb.de
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck informiert
Informationen zum „Älterwerden zu Hause“
Pflegesachleistungen
Hausnotruf
Viele Ältere Menschen haben den Wunsch, dass sie auch dann
im gewohnten Wohnumfeld leben können, wenn sie nicht mehr
alle Dinge des täglichen Lebens eigenständig erledigen können.
Nachfolgend stellt Ihnen die Seniorenfachberatung verschiedene
Angebote vor, die eine Betreuung und Versorgung zu Hause
ermöglichen bzw. eine hilfreiche Ergänzung darstellen.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Grundpflege (beispielsweise
Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und hauswirtschaftliche Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen:
Der Hausnotruf basiert auf einem kleinen Haussender (Funkfinger), der es ermöglicht, in Notfällen schnell und einfach Hilfe herbeizurufen, auch
wenn das Telefon nicht mehr erreicht werden
kann. Die Teilnehmerstation für den Hausnotruf
wird an das Telefon angeschlossen. Der Funkfinger in Form einer Kette oder eines Armbandes
sollte immer bei sich getragen werden. Ein Knopfdruck genügt, um eine Verbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Diese setzt sich dann sofort
telefonisch mit Angehörigen oder Nachbarn in
Verbindung bzw. schickt selbst einen Helfer vor
Ort.
Über die Themen „Hausnotruf, Essen auf Rädern, Betreuten
Wohnen zu Hause, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege informieren zusätzliche Faltblätter.
Folgende Leistungen werden angeboten und können bei einer
bestehenden Pflegeeinstufung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden:
Stufe I
468,00 €
Stufe II
Stufe III
1.144,00 €
1.612,00 €
Stufe III
Härtefall
1.995,00 €
Für Demenzkranke
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
231,00 €
669,00 €
1.298,00 €
Stufe III
1.612,00 €
Stufe III
Härtefall
1.995,00 €
Pflegeberatung
Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen innerhalb von zwei Wochen, unter Angabe eines Ansprechpartners einen Beratungstermin anbieten. Schulungen
und Pflegeberatungsbesuche zum Erhalt des Pflegegeldes werden auf Antrag übernommen.
Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert
werden.
Pflegegeld
Alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen haben Anspruch auf
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote für einen Betrag
bis maximal 104,00 € monatlich.
Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen
Pflegeperson (Angehörige, Bekannte, Hauswirtschaftshilfe (auch
24-Stunden-Kraft) übernommen, gewährt die Pflegekasse ein
monatliches Pflegegeld in Höhe von
Zusätzliche Betreuungsleistungen für anerkannte niedrigschwellige Angebote
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz stehen
ebenfalls monatlich 104,00 € bzw. 208,00 € zur Verfügung.
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
0,00 €
244,00 €
458,00 €
728,00 €
Zusätzlich können nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen
(max. 40 v.H.) für anerkannte niedrigschwellige Angebote verwendet werden.
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Betreutes Wohnen zu Hause
123,00 €
316,00 €
545,00 €
728,00 €
Für Demenzkranke
Das Pflegegeld kann mit den, von ambulanten Pflegediensten
erbrachten Sachleistungen kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeleistungen werden ergänzt durch die Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören beispielhaft Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
Die eigenständige Lebensführung steht hier im Vordergrund und
unterscheidet sich von der Vollversorgung im Alten- oder Pflegeheim. Das „Betreute Wohnen zu Hause“ bietet Seniorinnen und
Senioren die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung mit Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Helferin bzw.
einem Helfer zu leben. In vielen Fällen reicht es schon aus, wenn
die zu betreuende Person eine Unterstützung für alltägliche Erledigungen bekommt. Die Hilfen und Dienste die hier geleistet werden
richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Essen auf Rädern und Mittagstisch in
ambulanten und stationären Einrichtungen
Mahlzeitendienste bringen zu den vereinbarten
Zeiten Essen in Ihre Wohnung. Angeboten werden Diät-, Vollwert-, Schon- oder vegetarische
Kost. Ein weiteres Angebot bietet der Mittagstisch
in ambulanten und stationären Einrichtungen.
Dort erhalten ältere Menschen, die nicht Bewohner der Einrichtung sind, ein Mittagessen. Bei
diesem Angebot sollte der Besucher mobil sein.
Ein Vorteil ist, dass man das Essen in Gesellschaft einnehmen kann.