Reglement Betreute Arbeitsstunden

Betreute Arbeitsstunden BAS
Reglement
Zielsetzung
Die Betreuten Arbeitsstunden BAS sind ein kostenloses schulisches Angebot. Es ist in der
Zielsetzung und in der praktischen Arbeit verknüpft mit der Integrativen Schulung und zielt darauf
ab, Schülerinnen und Schülern mit entsprechendem Bedarf
 einen geschützten Rahmen zu gewährleisten, um die Hausaufgaben möglichst ungestört zu
erledigen,
 Hilfestellung zu leisten bei der Erledigung von Hausaufgaben
 Unterstützung zu leisten beim übenden Lernen
Nicht zulässige Zielsetzungen sind:
 Strafmassnahme bei vergessenen Hausaufgaben
 kurzfristige Massnahme
 präventive Massnahme
 Nachhilfeunterricht
Zielgruppe
In erster Priorität richtet sich das Angebot an Schülerinnen und Schüler,
 die die Hausaufgaben regelmässig nicht erledigen,
 die schlechte schulische Leistungen erbringen oder deren Leistungen absteigende Tendenz
haben,
 bei denen zwischen den beiden Auffälligkeiten ein Zusammenhang vermutet wird
 die in ihren Familien keine Unterstützung erhalten und/oder keine Möglichkeit haben die
Hausaufgaben in einem ungestörten Umfeld zu erledigen
In zweiter Priorität angesprochen sind Schülerinnen und Schüler,



die genügende Leistungen erbringen,
die die Hausaufgaben aufgrund mangelnder Motivation nicht erledigen,
die keine Möglichkeit haben, die Aufgaben in einem ungestörten Umfeld zu erledigen.
Organisation
Zeit:
Montag- Dienstag- und Donnerstagnachmittag. (Die genauen Zeiten
werden, abgestimmt auf die Unterrichtszeiten, jährlich neu festgelegt.)
Anzahl Schüler/innen:
Max. 12 Schüler/innen/Lektion
Aufsicht/Betreuung:
 1 von Schulpflege bzw. Gemeinderat angestellte Betreuungsperson
 1 an der Schule angestellte heilpädagogisch ausgebildete Lehrperson
Arbeitsraum:
Pro Schülerin oder Schüler steht ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Es darf
keine Zeit mit Einrichtungsarbeiten vergeudet werden. Die notwendigen
Hilfs- und Lehrmittel stehen zur Verfügung.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Die Rahmenbedingungen (Wann? Wie oft? Start? Wie lange?) werden mit der
Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten besprochen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Vereinbarung
schriftlich festgehalten.
6.2015
Regeln:
Die Klassenlehrperson sorgt dafür, dass die Schülerin/der Schüler die
Hausaufgaben für die BAS-Lektion kennt (BAS-Aufgabenblatt oder
Hausaufgabenbüchlein).
Die Schülerin oder der Schüler hat das notwendige Material dabei und
erledigt die Hausaufgaben selbständig.
Es wird im Flüsterton gesprochen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich
Erziehungsberechtigte und Schüler/in zum regelmässigen Besuch der
BAS. Es gelten die Absenzenregeln der Schule.
Aufgabe der Betreuungspersonen
 Koordinieren ihre Aktivitäten während den BAS-Stunden
 Sorgen für Ruhe und setzen diese durch (Flüsterton, keine Privatgespräche)
 Bieten Hilfestellungen und leisten Unterstützung beim übenden Lernen
 Führen Kontrolle über Absenzen und Verspätungen
 Informieren Fach- bzw. Klassenlehrperson über Besonderheiten
Aufgaben Koordinator/in BAS
 Ist erste Ansprechperson für Fragen zu BAS
 Entscheidet über die Zulassung, falls die maximale Schülerzahl erreicht ist
 Führt die Kontrolle über die Dauer, während der, die einzelnen Schüler/innen die BAS
besuchen, und macht die Klassenlehrpersonen auf anstehende Standortbestimmungen
aufmerksam
 Ist verantwortlich für die Ausrüstung des BAS Raumes
 Informiert die Schulleitung
 Dokumentiert Erfahrungen und Entwicklungen z.H. der Evaluation
Evaluation
Im Rahmen der Konferenz und der IHP-Konferenz findet einmal jährlich eine Evaluation in Form
einer Aussprache statt. Thema sind Erfahrungen, Erkenntnisse und Veränderungsbedarf.