Entwurf vom 15.12.2015 JA! für euse Wald Argumentarium Volksinitiative Die Volksinitiative "JA! für euse Wald" will, dass jährlich 25 Franken pro Kantonseinwohnerin und Kantonseinwohner des kantonalen Budgets in den Wald fliessen. Dadurch werden die Beiträge von bisher ca. 5 Mio. Fr./Jahr um zusätzliche 11 Mio. Fr. auf 16 Mio. Fr./Jahr (Stand 2015) angehoben, was einem Anteil von ca. 0.4 % des Kantonsbudgets entspricht. Die finanziellen Mittel werden für 1/3 der Kantonsfläche (ca. 49 000 ha Wald) zielgerichtet eingesetzt. Ein jährlicher Beitrag von 25 Fr./Kopf entspricht in etwa den Kosten für einen Kinobesuch. Der Wald erbringt seit jeher vielfältige Leistungen zugunsten der Bevölkerung. Die Ansprüche an den Wald sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die nachfolgenden Argumente zeigen auf, weshalb eine Abgeltung der mehrheitlich bereits erbrachten Leistungen gerechtfertigt bzw. notwendig ist. 1. Der Wald erbringt vielfältige Leistungen für die gesamte Bevölkerung. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen konnten bisher aus dem Holzerlös finanziert werden. Dies ist seit einigen Jahren aufgrund der tiefen Holzpreise nicht mehr möglich. 2. Der Aargauer Wald ist mit über 4000 km Waldstrassen erschlossen, die jedermann zu Fuss, per Velo oder hoch zu Ross benützen kann. Der Unterhalt dieser Infrastruktur kann aus dem Holzerlös nicht mehr finanziert werden. 3. Die Zahl der Erholungssuchenden im Wald ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Dadurch wird die Arbeit im Wald zunehmend erschwert und verteuert (Signalisation, Absperrung etc.). 4. Die Aargauer Förster erfüllen zunehmend Revieraufgaben zugunsten von Kanton und Bevölkerung. Diese Leistungen sind zeitgemäss und vollumfänglich abzugelten. 5. Im Kanton Aargau erfolgt die Waldbewirtschaftung nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus. Die Investitionen in einen vitalen und stabilen Wald der Zukunft, der den klimatischen und gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht wird, sind aus dem Holzerlös nicht finanzierbar. 6. Der Waldboden ist die einzige grossflächig noch intakte Lebensgrundlage. Zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ist die Waldbewirtschaftung bodenschonend durchzuführen. Diese Investition für die zukünftigen Generationen verursacht Mehrkosten. 7. Der Wald ist Lebensraum vieler Arten. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität sind Massnahmen zugunsten des Naturschutzes notwendig. Diese Massnahmen im Wald sind angemessen zu entschädigen. 8. Der Wald schützt vor Steinschlag, Erosion und Hangrutschen. Zur Erhaltung und Erhöhung der Schutzfunktion sind Pflegemassnahmen im Schutzwald auszuführen. 9. Der Wald schützt unser Trinkwasser. Zum Schutz des Wassers werden besondere Massnahmen in den Schutzzonen von Quellen und Grundwasserfassungen getroffen. 10. Durch klimatische Einflüsse und neuartige Waldschäden (Eschentriebsterben etc.) entstehen für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zunehmend Ertragsausfälle. 11. Die Aargauer Forstbetriebe bilden jährlich ca. 25 Forstwartinnen und Forstwarte aus. Eine gute Ausbildung ist wichtig, damit die Waldarbeiten sicher und fachgerecht ausgeführt werden. Die sinkenden Holzerlöse zwingen die Forstbetriebe das Personal auf ein Minimum zu reduzieren. Bei weiteren Personaleinsparungen sind zunehmend auch Lehrstellen gefährdet. 15.12.2015
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