Newsletter Mai 2015 Tibeter erhalten kaum noch Reisepässe TCHRD erläutert die Folgen eines Regierungserlasses vom April 2012 und kommt zum Schluss, dass die verfügten Hürden und Restriktionen für die Ausstellung von Reisepässen an Tibeter dazu geführt haben, dass kaum noch jemand einen Pass erhält. Die Verfügung vom 29. April 2012 definiert einen langen Weg mit zahlreichen Überprüfungen, bis einem Antragssteller ein Pass ausgehändigt wird. Sie entzieht sogar allen bisherigen Inhabern den gegenwärtigen Pass, selbst wenn dieser noch gültig war. Die Pässe von Tibetern, die sich gerade in Nepal befanden, wurden ebenfalls für ungültig erklärt, so dass sie ohne einen neuen Antrag nicht nach Tibet zurückkehren konnten. Ein neuer, elektronischer Pass kann laut Erlass nur nach “strenger Prüfung” ausgestellt werden. Der Antrag wird von nicht weniger als 10 verschiedenen Instanzen innerhalb des Büros für Öffentliche Sicherheit (PSB) und der Regierung geprüft. Dafür gibt es keinerlei Zeitbegrenzung, und es ist auch kein Rekursrecht für den Antragsteller erwähnt, falls der Passantrag abgelehnt wird. Das hat laut TCHRD dazu geführt, dass während eines Jahres nach Veröffentlichung des Erlasses nicht ein einziger Reisepass an Tibeter ausgestellt wurde, die nicht in offizieller Mission unterwegs waren. Alle Tibeter, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen ihren Pass spätestens 7 Tage nach Ankunft abgeben und werden vom PSB befragt. Der Erlass definiert keinen Zeitrahmen für die Dauer der Befragung oder die Rückgabe des Passes. Diese Regelungen gelten nicht für Staatsbürger der Volksrepublik China ausserhalb Tibets. Bild: Chinesischer Pass Quelle: Tibetan Centre for Human Rights and Democracy TCHRD
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