Tibeter erhalten kaum noch Reisepaesse

Newsletter Mai 2015
Tibeter erhalten kaum noch Reisepässe
TCHRD erläutert die Folgen eines Regierungserlasses vom April 2012 und kommt zum
Schluss, dass die verfügten Hürden und Restriktionen für die Ausstellung von Reisepässen
an Tibeter dazu geführt haben, dass kaum noch jemand einen Pass erhält.
Die Verfügung vom 29. April 2012 definiert einen langen Weg mit zahlreichen Überprüfungen, bis einem Antragssteller ein Pass ausgehändigt wird. Sie entzieht sogar allen
bisherigen Inhabern den gegenwärtigen Pass, selbst wenn dieser noch gültig war. Die Pässe
von Tibetern, die sich gerade in Nepal befanden, wurden ebenfalls für ungültig erklärt, so
dass sie ohne einen neuen Antrag nicht nach Tibet zurückkehren konnten.
Ein neuer, elektronischer Pass kann laut Erlass nur nach “strenger Prüfung” ausgestellt
werden. Der Antrag wird von nicht weniger als 10 verschiedenen Instanzen innerhalb des
Büros für Öffentliche Sicherheit (PSB) und der Regierung geprüft. Dafür gibt es keinerlei
Zeitbegrenzung, und es ist auch kein Rekursrecht für den Antragsteller erwähnt, falls der
Passantrag abgelehnt wird.
Das hat laut TCHRD dazu geführt, dass während eines Jahres nach Veröffentlichung des
Erlasses nicht ein einziger Reisepass an Tibeter ausgestellt wurde, die nicht in offizieller
Mission unterwegs waren.
Alle Tibeter, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen ihren Pass spätestens 7 Tage
nach Ankunft abgeben und werden vom PSB befragt. Der Erlass definiert keinen Zeitrahmen
für die Dauer der Befragung oder die Rückgabe des Passes.
Diese Regelungen gelten nicht für Staatsbürger der Volksrepublik China ausserhalb Tibets.
Bild: Chinesischer Pass
Quelle: Tibetan Centre for Human Rights and Democracy TCHRD