1 Ergänzende Informationen zum Versicherungsschutz

Ergänzende Informationen zum Versicherungsschutz des Landes NRW für Ehrenamtliche der Hansestadt Attendorn
Stand: Oktober 2015
Eine einheitliche Aussage zum Versicherungsschutz der ehrenamtlich Tätigen sowohl für die
Unfall- als auch die Haftpflichtversicherung ist nicht möglich, da die Ehrenamtlichen für unterschiedliche Organisationen oder auf Eigeninitiative tätig sind und der Versicherungsschutz
je nach Organisation, der Art der Tätigkeit bzw. der Beauftragung unterschiedlich ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Sammelverträge in der Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Nachfolgend einige ergänzende Informationen zu den Landesversicherungen (Information der Union Versicherungsdienst GmbH - Stand: Oktober 2015).
Prinzipiell wird der Begriff „Ehrenamt“ durch fünf wesentliche Merkmale bestimmt:
1. Es ist freiwillig
- in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit,
2. Es ist unentgeltlich
- im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich,
3. Es erfolgt für Andere
- in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist,
4. Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt
- in Abgrenzung zu individueller oder spontaner Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft,
5. Es ist möglichst kontinuierlich
- in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der
Sammelversicherungsverträge in nachfolgend dargelegtem Umfang:
a) Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz besteht für alle ehrenamtlich und freiwillig Engagierten während
ihrer gemeinwohlorientierten Tätigkeit.
Ein Leistungsanspruch aus diesem Vertrag entfällt, wenn
 ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger Leistungen erbringt (gesetzlicher Unfallversicherungsschutz / Berufsunfall)
oder
 sich der Unfall während der Tätigkeit für eine rechtlich selbstständige Einrichtung ereignet und eben diese eine Unfallversicherung für den Ehrenamtsträger abgeschlossen hat (sind die Versicherungssummen aus dem eigenen Vertrag niedriger als die
des Sammelversicherungsvertrages des Landes, so wird die Differenz entschädigt).
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Die Versicherungssummen sind je Unfall wie folgt maximiert:
50.000 € für den Invaliditätsfall mit 350 %-iger Progression
10.000 € für den Todesfall
1.000 € für Zusatz-Bergungskosten*
2.000 € für Zusatz-Heilkosten*
* nach Vorleistung der gesetzlichen und/oder privaten Kranken-Versicherungen.
Eigene Unfall- oder auch Lebens-Versicherungen des Versicherten berühren die Leistungen aus dem Sammelvertrag des Landes nicht.
b) Haftpflichtversicherung
Die Absicherung durch das Land Nordrhein-Westfalen besteht in erster Linie für solche
ehrenamtlich Engagierten, die selbst über keine anderweitige Absicherung in der Haftpflichtversicherung verfügen. Versichert sind in pauschaler Form alle ehrenamtlich Engagierten, die ihre gemeinwohlorientierte Tätigkeit auf freiwilliger Basis außerhalb rechtlich
selbstständiger Strukturen ausüben.
Der Versicherungsschutz besteht für Drittschäden, Personen- oder Sachschäden, die die
ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamts fahrlässig oder
grob fahrlässig verursacht haben. Etwaig bestehende private oder sonstige Haftpflichtversicherungen sind jedoch zunächst vorrangig in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Die Leistungen des Versicherers sind:
 Prüfung der geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach,
 Abwehr unberechtigter Ansprüche,
 Regulierung berechtigter Ansprüche im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen von
5.000.000 € pauschal für Sach- und Personenschäden
100.000 € für Vermögens-Drittschäden.
Kein Versicherungsschutz besteht für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aus
dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Ebenfalls werden Schäden am
Eigentum der ehrenamtlich Engagierten selbst nicht über eine Haftpflichtversicherung ersetzt (sog. Eigenschaden).
Eine Anmeldung der Ehrenamtlichen zum Versicherungsschutz ist nicht erforderlich. Auch
eine Prämienbeteiligung wird nicht vorgenommen; der Versicherungsbeitrag wird vom Land
entrichtet.
Bei Fragen und in konkreten Schadenfällen zu den Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen des Landes wenden Sie sich bitte direkt an den beauftragten Versicherungsdienst:
Union Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 52 31 / 6 03 61 12
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