Ergänzende Informationen zum Versicherungsschutz des Landes NRW für Ehrenamtliche der Hansestadt Attendorn Stand: Oktober 2015 Eine einheitliche Aussage zum Versicherungsschutz der ehrenamtlich Tätigen sowohl für die Unfall- als auch die Haftpflichtversicherung ist nicht möglich, da die Ehrenamtlichen für unterschiedliche Organisationen oder auf Eigeninitiative tätig sind und der Versicherungsschutz je nach Organisation, der Art der Tätigkeit bzw. der Beauftragung unterschiedlich ist. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Sammelverträge in der Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Nachfolgend einige ergänzende Informationen zu den Landesversicherungen (Information der Union Versicherungsdienst GmbH - Stand: Oktober 2015). Prinzipiell wird der Begriff „Ehrenamt“ durch fünf wesentliche Merkmale bestimmt: 1. Es ist freiwillig - in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit, 2. Es ist unentgeltlich - im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, 3. Es erfolgt für Andere - in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist, 4. Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt - in Abgrenzung zu individueller oder spontaner Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft, 5. Es ist möglichst kontinuierlich - in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Sammelversicherungsverträge in nachfolgend dargelegtem Umfang: a) Unfallversicherung Der Versicherungsschutz besteht für alle ehrenamtlich und freiwillig Engagierten während ihrer gemeinwohlorientierten Tätigkeit. Ein Leistungsanspruch aus diesem Vertrag entfällt, wenn ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger Leistungen erbringt (gesetzlicher Unfallversicherungsschutz / Berufsunfall) oder sich der Unfall während der Tätigkeit für eine rechtlich selbstständige Einrichtung ereignet und eben diese eine Unfallversicherung für den Ehrenamtsträger abgeschlossen hat (sind die Versicherungssummen aus dem eigenen Vertrag niedriger als die des Sammelversicherungsvertrages des Landes, so wird die Differenz entschädigt). 1 Die Versicherungssummen sind je Unfall wie folgt maximiert: 50.000 € für den Invaliditätsfall mit 350 %-iger Progression 10.000 € für den Todesfall 1.000 € für Zusatz-Bergungskosten* 2.000 € für Zusatz-Heilkosten* * nach Vorleistung der gesetzlichen und/oder privaten Kranken-Versicherungen. Eigene Unfall- oder auch Lebens-Versicherungen des Versicherten berühren die Leistungen aus dem Sammelvertrag des Landes nicht. b) Haftpflichtversicherung Die Absicherung durch das Land Nordrhein-Westfalen besteht in erster Linie für solche ehrenamtlich Engagierten, die selbst über keine anderweitige Absicherung in der Haftpflichtversicherung verfügen. Versichert sind in pauschaler Form alle ehrenamtlich Engagierten, die ihre gemeinwohlorientierte Tätigkeit auf freiwilliger Basis außerhalb rechtlich selbstständiger Strukturen ausüben. Der Versicherungsschutz besteht für Drittschäden, Personen- oder Sachschäden, die die ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamts fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben. Etwaig bestehende private oder sonstige Haftpflichtversicherungen sind jedoch zunächst vorrangig in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). Die Leistungen des Versicherers sind: Prüfung der geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach, Abwehr unberechtigter Ansprüche, Regulierung berechtigter Ansprüche im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen von 5.000.000 € pauschal für Sach- und Personenschäden 100.000 € für Vermögens-Drittschäden. Kein Versicherungsschutz besteht für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aus dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Ebenfalls werden Schäden am Eigentum der ehrenamtlich Engagierten selbst nicht über eine Haftpflichtversicherung ersetzt (sog. Eigenschaden). Eine Anmeldung der Ehrenamtlichen zum Versicherungsschutz ist nicht erforderlich. Auch eine Prämienbeteiligung wird nicht vorgenommen; der Versicherungsbeitrag wird vom Land entrichtet. Bei Fragen und in konkreten Schadenfällen zu den Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen des Landes wenden Sie sich bitte direkt an den beauftragten Versicherungsdienst: Union Versicherungsdienst GmbH Klingenbergstraße 4 32758 Detmold E-Mail: [email protected] Tel.: 0 52 31 / 6 03 61 12 2
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