Informationen zum R+V-GeräteSchutz nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über den R+VGeräteSchutz geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für elektronische Geräte an auf Basis der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Wir versichern Ihr elektronisches Gerät insbesondere gegen Sachschäden durch: Bedienungsfehler; Sturz, Bruch, Flüssigkeit (jedoch ohne Witterungseinflüsse); Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss; Sabotage, Vandalismus. Versicherungsschutz besteht bei Abhandenkommen des Gerätes durch Diebstahl, sofern dieses im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt worden ist, sowie für Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, wenn dies im Versicherungsschein ausgewiesen ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Abschnitt A § 2 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz Versichert werden können nachstehend genannte elektronische Geräte: Smartphones Smartphones, Handys mobile elektronische Geräte Notebook, Powerbook, Tablet-PC, E-Book-Reader, Digitalkamera 3. Wie hoch ist Ihr Versicherungsbeitrag, wann müssen Sie diesen bezahlen und was passiert, wenn Sie diesen nicht oder verspätet zahlen? Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer wird im Namen und auf Rechnung der R+V Allgemeine Versicherung AG erhoben und ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes. Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Abschnitt B § 2 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. 4. Was versichern wir nicht? Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch: Material- und Herstellungsfehler Betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung Vorsatz. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie unter Abschnitt A § 2 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter Abschnitt B § 2 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter Abschnitt B § 6 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz beschrieben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit dem von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalles das schadhafte Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und dem Versicherungsschein an das von R+V benannte Unternehmen zu senden oder zu bringen. Die Kosten für die Übersendung werden übernommen. Hierzu erhalten Sie einen Versandschein von R+V bzw. dem beauftragten Unternehmen. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen der von uns Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Erstatten Sie bei Eigentumsdelikten unverzüglich eine polizeiliche Anzeige und lassen Sie ggf. die SIM-Karte Ihres Smartphones/Handys oder Tablets sperren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Abschnitt B § 6 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte Abschnitt B § 6 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit dem Kauf über das Portal und sofortiger Zahlung des Beitrages zustande. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem, in den von R+V per E-Mail zugestellten Versicherungsunterlagen angegebenen Zeitpunkt. Bei Erwerb der Versicherung später als 7 Tage nach Geräteneukauf beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Wochen, gerechnet vom dem, in den von R+V per E-Mail zugestellten Versicherungsunterlagen angegebenen Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach Ablauf der gewählten Laufzeit ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Das Versicherungsende ist den von R+V per Email zugestellten Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt B § 2, sowie Abschnitt B § 3 der Allgemeinen Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 dieses Produktinformationsblattes beschriebenen Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages kann der Vertrag im Versicherungsfall von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. 10. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeine Bedingungen für den R+V-GeräteSchutz, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVGInformationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf erfolgt per Online-Formular über das Portal www.geraeteschutz.ruv.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Versicherungsbeitrag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, sowohl von Ihnen als auch von uns, vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Außergerichtliche Beschwerden Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Leipziger Straße 121, 10117 Berlin. E-Mail: [email protected] Telefax: +49800 3699000 Telefon +49800 3696000 (kostenfrei pro Anruf aus dem deutschen Telefonnetz, maximal 0,42 EUR pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen) Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 5.000 € sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten. 12. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
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