BETRIEBSANWEISUNG Betrieb: HS Merseburg 1

Nummer:
BETRIEBSANWEISUNG Betrieb: HS Merseburg
Bearbeitungsstand:
10/15
Für Versuch: Homogene Katalyse
Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Chemische Verfahrenstechnik
1. ANWENDUNGSBEREICH
Arbeiten am Versuchsstand Homogene Katalyse
2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
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Verletzungsgefahr für Hände und Augen durch defekte Glasteile.
Gefahren durch Dämpfe offen stehender Behältnisse.
Gefahren durch leicht entzündliche Flüssigkeiten.
Gefahren durch Herausspritzen rührender Flüssigkeiten in Glasbehältern.
Gefahr durch Säuren
Gefahr durch Verbrennungen (T Flüssigkeiten > 70 °C)
Gefahr durch Verbrennungen an heißen Oberflächen
3. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
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Alle Arbeiten mit (erwärmten) Chemikalien nur unter einem Abzug durchführen!
Chemikaliengefäße bei Aufheizung im Thermostat nie gasdicht verschließen!
Berstgefahr! Nutzen Sie als Verdunstungshürde Parafilm (kleine Öffnung mit
spitzer Nadel einstechen)
Achten Sie darauf, dass Raum- und Kabinenlüftung eingeschaltet sind (vmax=an)
Garantieren Sie stets einen sauberen und übersichtlichen Arbeitsplatz!
Maschinenbedienung nur nach ausführlicher Einweisung.
Flüssigkeiten sind, wenn es die Umstände zulassen, verschlossen zu halten.
Schutzeinrichtungen jeglicher Art niemals unwirksam machen.
Nach Beendigung der Versuchsreihe alle flüssigkeitsberührenden Bauteile mit
deionisiertem Wasser spülen.
Schutzbrille und Schutzhandschuhe benutzen!
4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
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Bei Störungen, Geräuschen untypischer Art und defekten Glasteilen, Arbeiten
einstellen und Vorgesetzten verständigen - Apparatur und alle fluiden
Zulaufströme abschalten.
Störungen nur im Stillstand beseitigen. Zuvor gegen unbeabsichtigtes
Einschalten sichern
5. ERSTE HILFE
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Unfallstelle sichern, Apparatur und fluide Zulaufströme abschalten und gegen
Wiedereinschalten sichern.
Ersthelfer heranziehen.
Notruf 1: 112
Notruf 2: 2666 - Pforte (zur Einweisung der Rettungskräfte)
Unfall melden.
Durchgeführte Erste – Hilfe – Leistungen immer im Verbandbuch eintragen.
Eintreffendes Hilfspersonal auf eventuell bestehende Gefahren hinweisen.
6. INSTANDHALTUNG
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Instandhaltung (Wartung, Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten
Personen durchführen lassen.
Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Regelmäßige Prüfungen (z.B. elektrisch, mechanisch) durch befähigte
Personen.
Datum: 26.10.2015
Nächster
Überprüfungstermin:
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Unterschrift:
Unternehmer/Geschäftsleitung