Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in Kellern von Wohngebäuden

Häufig gestellte Fragen
Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in Kellern von Wohngebäuden
Wieviel Liter brennbarer Flüssigkeiten dürfen in Kellern von Wohngebäuden gelagert werden?
Antwort:
In Kellern von Wohnhäusern dürfen in Gefäßen maximal 10 l hoch- bzw. leichtentzündliche
Flüssigkeiten (zB. Benzin - hochentzündlich) und 20l entzündliche Flüssigkeiten gelagert werden.
Dies gilt für den gesamten Keller.
Auf Grund unserer erheblichen Einsatzerfahrungen bei Bränden in Kellern und Wohnungen im
Zusammenhang mit entzündlichen Flüssigkeiten haben wir auf unserem Merkblatt „Hinweise zu
entzündlichen Flüssigkeiten“ in der Rubrik Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz nützliche
Hinweise und Informationen zur Lagerung dieser Stoffe hinterlegt.
Im Interesse der Brandsicherheit von Gebäuden und ihrer Gesundheit
sowie der unserer Einsatzkräfte bitten wir hiermit diese
Hinweise unbedingt zu beachten.
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
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