Häufig gestellte Fragen Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in Kellern von Wohngebäuden Wieviel Liter brennbarer Flüssigkeiten dürfen in Kellern von Wohngebäuden gelagert werden? Antwort: In Kellern von Wohnhäusern dürfen in Gefäßen maximal 10 l hoch- bzw. leichtentzündliche Flüssigkeiten (zB. Benzin - hochentzündlich) und 20l entzündliche Flüssigkeiten gelagert werden. Dies gilt für den gesamten Keller. Auf Grund unserer erheblichen Einsatzerfahrungen bei Bränden in Kellern und Wohnungen im Zusammenhang mit entzündlichen Flüssigkeiten haben wir auf unserem Merkblatt „Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten“ in der Rubrik Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz nützliche Hinweise und Informationen zur Lagerung dieser Stoffe hinterlegt. Im Interesse der Brandsicherheit von Gebäuden und ihrer Gesundheit sowie der unserer Einsatzkräfte bitten wir hiermit diese Hinweise unbedingt zu beachten. Stand: 01/2015 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
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