PROPÄDEUTISCHE Ü BUN GEN ZUM GRU NDKURS ZIVILRECHT II SOMMERSEMESTER 20 15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜR GERLICH ES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVE RGLEICHUNG PROF. DR . STEPHAN LORENZ E INHEIT 2 – S ACHVERHALT F ALL 2: D AS ZERSTÖRTE G EMÄLDE Der Kunsthändler Viguläus (V) bietet in seiner Galerie zeitgenössische Kunst feil. Kasimir (K) interessiert sich für ein bestimmtes Bild „Dina the Dog“ des sehr bekannten Künstlers Heuberger. V und K werden sich zu einem Preis von € 1.000.000,– handelseinig. K soll das Bild am nächsten Tag abholen. Als K am nächsten Tag erscheint, teilt V ihm mit, dass das Bild durch einen Brand im Lagerraum zerstört worden sei. Die Brandursache war ein Blitzschlag. Kann V von K Zahlung des Kaufpreises verlangen? A BWANDLUNG 1: K versäumt es, das von V bereitgehaltene Bild abzuholen. Erst in der darauffolgenden Nacht wird das Bild zerstört. Der Brand entstand aufgrund eines leicht fahrlässigen Fehlers bei der Wartung der Heizungsanlage durch V. Kann V von K Zahlung des Kaufpreises verlangen? A BWANDLUNG 2: Wie in Abwandlung 1 wurde das Bild aufgrund eines durch fahrlässige Heizungswartung verursachten Brandes zerstört. Der Brand fand aber schon vor dem vereinbarten Abholtermin statt. K hätte das Bild an einen Sammler für € 1.000.100,– weiterverkaufen können. K hatte zudem im Vertrauen auf den Erhalt des Bildes eine große Vernissage im Kollegen- und Bekanntenkreis geplant, um den Erwerb des Bildes gebührend zu würdigen. Dafür hatte er Einladungen drucken lassen. Kann K von V den entgangenen Gewinn von € 100,– und die Kosten für die Einladungen in Höhe von € 200,– verlangen? A BWANDLUNG 3: K hatte das Bild aufgrund eines Kataloges ausgewählt. Das Bild war im Lager des V durch den Brand zerstört worden, ohne dass V dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste. V wusste zwar von dem Brand, jedoch hatte er es versäumt, sich vor Vertragsschluss zu vergewissern, ob das Bild „Dina the Dog“ vom Brand betroffen wurde. Kann V von K Zahlung des Kaufpreises verlangen? K hätte das Bild an einen Sammler für € 1.000.100,– weiterverkaufen können. Kann K von V den entgangenen Gewinn von € 100,– verlangen?
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