Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Informationsblatt In der Kulturbotschaft 2016–2020 vorgesehene Massnahmen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz 1. Ausgangslage In der Kulturbotschaft 2016–2020 hat der Bundesrat die Förderung der italienischen Sprache und Kultur zu einer Priorität erklärt. Er sieht deshalb verschiedene Förderungsmassnahmen vor, um: - in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für den Italienischunterricht zu verbessern; ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Kantonen zweisprachige Ausbildungen in Kombination mit Italienisch aufzubauen; die Präsenz der italienischen Sprache und Kultur durch die Förderung von kulturellen Anlässen zu unterstützen. Für die Ausarbeitung der Förderungsmassnahmen und der Zuteilungskriterien für finanzielle Beiträge in diesem Förderbereich hat das Bundesamt für Kultur BAK eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone sowie aus Fachleuten des Bereichs gegründet. Parallel dazu lancierte das BAK im Frühling eine Konsultation weiterer Personen, die in der Förderung der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz aktiv sind. Diese Arbeiten haben dem BAK erlaubt, die wichtigsten Bedürfnisse zu bestimmen, die Ziele für diesen Förderbereich festzulegen und konkrete Massnahmen vorzuschlagen. 2. Förderungsbereiche Das BAK sieht vor, Massnahmen in den drei Förderbereichen zu treffen, die in der Kulturbotschaft vorgesehen sind. Die Massnahmen streben eine mittel- bis langfristige Wirkung an und sollen wenn möglich bereits bestehende Initiativen und Programme ausschöpfen. Die Programme können weiterentwickelt oder angepasst werden, um eine umfassendere Reichweite zu erzielen. 1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Italienischunterricht In diesem Förderbereich unterstützt das BAK: - - - Die Ausarbeitung und Vermittlung von didaktischem Material für den Italienischunterricht auf allen Stufen, insbesondere wenn noch kein didaktisches Material existiert oder wenn die bestehenden Materialien nicht mehr aktuell sind respektive nicht mehr den geltenden Standards entsprechen; Projekte zur Sensibilisierung Jugendlicher für die italienische Sprache und Kultur in der obligatorischen Schule und den Mittelschulen der Deutsch- und Westschweiz, um den Italienischunterricht attraktiver zu machen; die Bereitstellung von Informationen und didaktischem Material in italienischer Sprache sowie die Förderung eines Erfahrungs- und Informationsaustauschs insbesondere unter Italienischlehrerinnen und -lehrern. 2. Zweisprachige Ausbildung Das BAK unterstützt die Kantone beim Aufbau und der Umsetzung von zweisprachigen Bildungsprogrammen in Kombination mit Italienisch auf gymnasialer Stufe. Die Förderbeiträge sind mehrjährig ausgerichtet. Auf diese Weise werden die Kantone insbesondere in der Anfangsphase unterstützt, wenn die Kosten am höchsten sind. Die Beitragszahlungen werden nach dem ersten Maturitätszyklus eingestellt, d.h. drei oder vier Jahre nach der Einführung des zweisprachigen Programms. Unterstützt werden Projekte von Kantonen, die eine Anerkennung der zweisprachigen Maturität mit Italienisch durch die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) anstreben. 3. Unterstützung von kulturellen Anlässen Das BAK unterstützt öffentliche und private Kulturinstitutionen der deutschen, französischen und rätoromanischen Schweiz, welche die italienische Sprache und Kultur durch kulturelle Angebote fördern möchten (Förderbeiträge für Mehrkosten im Zusammenhang mit italienischsprachigen Programmen, Untertitelungen von italienischsprachigen Theaterstücken und Filmen usw.). Die Unterstützungsbeiträge richten sich auch an obligatorische Schulen und Mittelschulen, welche die italienische Sprache und Kultur durch kulturelle Anlässe fördern möchten. 3. Verfahren Bis am 15. November 2016 können beim BAK Projekte im Förderbereich Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Italienischunterricht eingereicht werden. Für den Bereich Kulturelle Anlässe ist die Einreichung von Gesuchen erst ab 2017 möglich. Das BAK entscheidet bis Ende 2016 über die Vergabe von Fördergeldern. Den Gesuchen um Projektbeiträge müssen folgende Dokumente beiliegen: - Genaue Beschreibung der Ziele, der vorgesehenen Aktivitäten und der Bedeutung des Projekts für die Förderung der italienischen Sprache und Kultur; - Agenda mit den geplanten Etappen und Terminen; - Präsentation der Projektorganisation (Team, Kollaborationen usw.); - präzises Budget. Projekte im Förderbereich Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Italienischunterricht werden vom BAK auf der Grundlage folgender Kriterien bewertet: - Fachliche und inhaltliche Qualität; - Relevanz für die Zielgruppe, insbesondere im Hinblick auf eine langfristige Wirkung; - Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des Bereichs; - Preis-Leistungs-Verhältnis; - Höhe der Beträge aus Eigenfinanzierung und Drittmitteln. 4. Informationen BAK Für weitere Informationen steht Frau Stéphanie Cattaneo-Andrey der Sektion Kultur und Gesellschaft zur Verfügung ([email protected]; Tel.: 058 464 10 69). 5. Adresse für das Einreichen von Gesuchen um einen Förderbeitrag Bundesamt für Kultur Sektion Kultur und Gesellschaft Hallwylstrasse 15 3003 Bern Tel.: 058 462 49 51 E-Mail: [email protected] 2/2
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