Geh- und Radwege entlang der L 40 in Dahlewitz Neuregelung der Geh- und Radwegführung in der Bahnhofstraße sowie Thälmannstraße Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming prüft fortlaufend die Bestände amtlicher Verkehrsbeschilderung hinsichtlich der Gültigkeit nach aktueller Rechtsprechung und bewertet deren Notwendigkeit im Hinblick auf die Örtlichkeit, die Verkehrsraumgestaltung sowie das Verkehrsgeschehen. Änderungsvorschläge werden in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde abgestimmt. Bei den Fuß- und vielmehr Radverkehrsanlagen wird darüber hinaus der ADFC hinzugezogen. Im Ergebnis erlässt die Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen und/oder der Gemeinde eine verkehrsbehördliche Anordnung, welche durch den jeweils zuständigen Straßenbaulastträger umzusetzen ist. Entsprechend dieser Verfahrensweise wurde auch die Geh- und Radwegführung entlang der L 40 im Ortsteil Dahlewitz (inkl. des Anschlussteilstücks in Blankenfelde) geprüft. Hierbei war auch die zukünftige Fußgänger- und Radfahrerführung im Trogbauwerk am Bahnübergang zu berücksichtigen. Wesentliche Änderung ist die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs für die Radfahrer auf der Südseite. Die notwendigen Breiten sind bei dieser Verkehrsanlage ebenso wenig vorhanden, wie ein Anschluss an die zukünftige Wegeführung durch das Trogbauwerk. Aktuell führt die Gemeinde noch notwendige Anpassungsmaßnahmen durch. Im Anschluss kommt die neue Verkehrsbeschilderung. Südseite (in Fahrtrichtung Ost): Ab dem Orteingang bis zur Thälmannstraße verbleibt die Gemeinschaftsfläche weiterhin als gemeinsamer Geh-/Radweg (Zeichen 240). In diesem Abschnitt wird die Freigabe der Gegenrichtung für den Radverkehr aufgehoben. Ab der Thälmannstraße wird der vorhandene Gehweg (Zeichen 239) bis zum Rangsdorfer Weg für den Radverkehr mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) unter der Maßgabe besonderer Rücksichtnahme zugänglich gemacht. Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh-/Radweg) Nordseite (in Fahrtrichtung West): Am Abzweig Thälmannstraße / Bahnhofstraße beginnend bis zum Ortseingang Blankenfelde werden die Gehwegflächen instandgesetzt und notwendige Bordsteinabsenkungen hergestellt. Hier erfolgt anschließend eine Kennzeichnung des Gehwegs mit Zeichen 239 in Verbindung mit einer Freigabe für den Radverkehr unter der Maßgabe besonderer Rücksichtnahme mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei). Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) Trogbauwerk: Im Trog sind beidseitig gemeinsame Geh-/Radwege (Zeichen 240) vorgesehen. Diese sind richtungsgebunden, d.h. eine Freigabe für einen Zweirichtungsradverkehr gibt es in diesem Bereich nicht. Östlich und westlich des Bauwerkes werden Querungsstellen angelegt. Anschlussteilstück in Blankenfelde: Vom Kreisverkehr in Blankenfelde bis zum Ortseingang in Dahlewitz gibt es einen getrennten Geh-/Radweg. Hier bleibt der Radweg benutzungspflichtig (Zeichen 241-30). Die Freigabe der Gegenrichtung für den Radverkehr entfällt indes. Auf der Nordseite ist ebenfalls ein getrennter Geh-/Radweg vorhanden. Verkehrszeichen 241-30 (getrennter Rad-/Gehweg) Alle Änderungen treten mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Hinweis: Die Begriffe „Fußgänger“ und „Radfahrer“ wurden geschlechterneutral verwendet. Ihr Bauamt
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