Geh- und Radwege entlang der L 40 in Dahlewitz

Geh- und Radwege entlang der L 40 in Dahlewitz
Neuregelung der Geh- und Radwegführung in der Bahnhofstraße
sowie Thälmannstraße
Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming prüft fortlaufend die Bestände amtlicher
Verkehrsbeschilderung hinsichtlich der Gültigkeit nach aktueller Rechtsprechung und bewertet deren
Notwendigkeit im Hinblick auf die Örtlichkeit, die Verkehrsraumgestaltung sowie das
Verkehrsgeschehen. Änderungsvorschläge werden in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem
Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde abgestimmt. Bei den Fuß- und vielmehr
Radverkehrsanlagen wird darüber hinaus der ADFC hinzugezogen. Im Ergebnis erlässt die
Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen und/oder der Gemeinde eine
verkehrsbehördliche Anordnung, welche durch den jeweils zuständigen Straßenbaulastträger
umzusetzen ist.
Entsprechend dieser Verfahrensweise wurde auch die Geh- und Radwegführung entlang der L 40 im
Ortsteil Dahlewitz (inkl. des Anschlussteilstücks in Blankenfelde) geprüft. Hierbei war auch die
zukünftige Fußgänger- und Radfahrerführung im Trogbauwerk am Bahnübergang zu berücksichtigen.
Wesentliche Änderung ist die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs für die Radfahrer auf der
Südseite. Die notwendigen Breiten sind bei dieser Verkehrsanlage ebenso wenig vorhanden, wie ein
Anschluss an die zukünftige Wegeführung durch das Trogbauwerk. Aktuell führt die Gemeinde noch
notwendige Anpassungsmaßnahmen durch. Im Anschluss kommt die neue Verkehrsbeschilderung.
Südseite (in Fahrtrichtung Ost):
Ab dem Orteingang bis zur Thälmannstraße
verbleibt die Gemeinschaftsfläche weiterhin als
gemeinsamer Geh-/Radweg (Zeichen 240). In
diesem Abschnitt wird die Freigabe der
Gegenrichtung
für
den
Radverkehr
aufgehoben. Ab der Thälmannstraße wird der
vorhandene Gehweg (Zeichen 239) bis zum
Rangsdorfer Weg für den Radverkehr mittels
Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) unter
der Maßgabe besonderer Rücksichtnahme
zugänglich gemacht.
Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh-/Radweg)
Nordseite (in Fahrtrichtung West):
Am Abzweig Thälmannstraße / Bahnhofstraße
beginnend bis zum Ortseingang Blankenfelde
werden die Gehwegflächen instandgesetzt und
notwendige Bordsteinabsenkungen hergestellt.
Hier erfolgt anschließend eine Kennzeichnung
des Gehwegs mit Zeichen 239 in Verbindung
mit einer Freigabe für den Radverkehr unter
der Maßgabe besonderer Rücksichtnahme
mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei).
Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen
1022-10 (Radfahrer frei)
Trogbauwerk:
Im Trog sind beidseitig gemeinsame Geh-/Radwege (Zeichen 240) vorgesehen. Diese sind
richtungsgebunden, d.h. eine Freigabe für einen Zweirichtungsradverkehr gibt es in diesem Bereich
nicht. Östlich und westlich des Bauwerkes werden Querungsstellen angelegt.
Anschlussteilstück in Blankenfelde:
Vom Kreisverkehr in Blankenfelde bis zum
Ortseingang in Dahlewitz gibt es einen
getrennten Geh-/Radweg. Hier bleibt der
Radweg benutzungspflichtig (Zeichen 241-30).
Die Freigabe der Gegenrichtung für den
Radverkehr entfällt indes. Auf der Nordseite ist
ebenfalls
ein
getrennter
Geh-/Radweg
vorhanden.
Verkehrszeichen 241-30 (getrennter Rad-/Gehweg)
Alle Änderungen treten mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Hinweis:
Die Begriffe „Fußgänger“ und „Radfahrer“ wurden geschlechterneutral verwendet.
Ihr Bauamt