Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes

Bitte nur ausfüllen, wenn die Mutter nicht verheiratet ist
Wurde die Vaterschaft durch den leiblichen Vater bereits
anerkannt?
Wurde eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge schon vor der
Geburt abgegeben?
Soweit bisher keine Vaterschaftsanerkennung erfolgte, soll der
Vater unmittelbar in die Geburtsurkunde eingetragen werden?
ja (Nachweis vorlegen!)
nein
ja (Nachweis vorlegen!)
nein
ja
nein
(wenn ja, ist die persönliche Vorsprache beider
Elternteile im Standesamt nach vorheriger
Terminabsprache erforderlich)
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes
Grundsatz
Die Namensführung des Kindes unterliegt dem Recht des Staates dem es angehört (Heimatrecht). Gehört das Kind
mehreren Staaten an (Mehrstaater), so ist das Recht des Staates anzuwenden, mit dem das Kind voraussichtlich am
engsten verbunden sein wird. Ist das Kind auch deutsch, so unterliegt es allein dem deutschen Namensrecht.
Name nach deutschem Recht
Vornamenserteilung
Das Recht, einem Kind einen oder mehrere Vornamen zu erteilen, steht den sorgeberechtigten Eltern gemeinsam zu.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist nur dieser berechtigt dem Kind einen oder mehrere Vornamen zu erteilen.
Mehrere Vornamen können durch einen Bindestrich miteinander verbunden werden.
Nach der Beurkundung ist eine Änderung oder Ergänzung des Vornamens/der Vornamen beim Standesamt nicht mehr
möglich.
Erklärung zum Vornamen des Kindes
Ich/Wir haben den o. g. Hinweis zur Kenntnis genommen und ich erkläre/wir erklären hiermit, dass
mein/unser Kind den/die auf der Vorderseite genannten Vornamen führen soll.
Minden, den ________________
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(Unterschrift der Mutter)
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(Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters)
Telefon Mutter: _______________________
Telefon Vater: ______________________
Familiennamensbestimmung
Haben die Eltern, die miteinander verheiratet sind, einen Ehenamen bestimmt, erhält das Kind den Ehenamen der
Eltern als Geburtsnamen.
Führen die miteinander verheirateten Eltern keinen Ehenamen oder haben die nicht miteinander verheirateten Eltern
eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt den
Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
Eine abgegebene Namensbestimmung ist unwiderruflich.
Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes
(nur auszufüllen und zu unterschreiben von verheirateten Eltern ohne Ehenamen oder von Eltern die
nicht miteinander verheiratet sind und eine Sorgeerklärung für das Kind beim Jugendamt oder bei einem
Notar abgegeben haben)
Wir haben den o. g. Hinweis zur Kenntnis genommen und bestimmen hiermit den
Familiennamen der Mutter
Familiennamen des Vaters
zum Geburtsnamen des Kindes.
Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung auch für unsere weiteren Kinder gilt, sofern wir auch
für diese Kinder das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
Minden, den ________________
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(Unterschrift der Mutter)
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(Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters)