Bitte nur ausfüllen, wenn die Mutter nicht verheiratet ist Wurde die Vaterschaft durch den leiblichen Vater bereits anerkannt? Wurde eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge schon vor der Geburt abgegeben? Soweit bisher keine Vaterschaftsanerkennung erfolgte, soll der Vater unmittelbar in die Geburtsurkunde eingetragen werden? ja (Nachweis vorlegen!) nein ja (Nachweis vorlegen!) nein ja nein (wenn ja, ist die persönliche Vorsprache beider Elternteile im Standesamt nach vorheriger Terminabsprache erforderlich) Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes Grundsatz Die Namensführung des Kindes unterliegt dem Recht des Staates dem es angehört (Heimatrecht). Gehört das Kind mehreren Staaten an (Mehrstaater), so ist das Recht des Staates anzuwenden, mit dem das Kind voraussichtlich am engsten verbunden sein wird. Ist das Kind auch deutsch, so unterliegt es allein dem deutschen Namensrecht. Name nach deutschem Recht Vornamenserteilung Das Recht, einem Kind einen oder mehrere Vornamen zu erteilen, steht den sorgeberechtigten Eltern gemeinsam zu. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist nur dieser berechtigt dem Kind einen oder mehrere Vornamen zu erteilen. Mehrere Vornamen können durch einen Bindestrich miteinander verbunden werden. Nach der Beurkundung ist eine Änderung oder Ergänzung des Vornamens/der Vornamen beim Standesamt nicht mehr möglich. Erklärung zum Vornamen des Kindes Ich/Wir haben den o. g. Hinweis zur Kenntnis genommen und ich erkläre/wir erklären hiermit, dass mein/unser Kind den/die auf der Vorderseite genannten Vornamen führen soll. Minden, den ________________ ____________________________________ (Unterschrift der Mutter) __________________________________ (Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters) Telefon Mutter: _______________________ Telefon Vater: ______________________ Familiennamensbestimmung Haben die Eltern, die miteinander verheiratet sind, einen Ehenamen bestimmt, erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die miteinander verheirateten Eltern keinen Ehenamen oder haben die nicht miteinander verheirateten Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt den Familiennamen der Mutter oder des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Eine abgegebene Namensbestimmung ist unwiderruflich. Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes (nur auszufüllen und zu unterschreiben von verheirateten Eltern ohne Ehenamen oder von Eltern die nicht miteinander verheiratet sind und eine Sorgeerklärung für das Kind beim Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben haben) Wir haben den o. g. Hinweis zur Kenntnis genommen und bestimmen hiermit den Familiennamen der Mutter Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes. Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung auch für unsere weiteren Kinder gilt, sofern wir auch für diese Kinder das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Minden, den ________________ ____________________________________ (Unterschrift der Mutter) __________________________________ (Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters)
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